Parlamentskorrespondenz Nr. 374 vom 21.06.2000
BUNDESRAT MIT UMFANGREICHER TAGESORDNUNG
Wien (PK) - Bundesratspräsidentin Anna-Elisabeth HASELBACH nahm eingangs der heutigen (666.) Sitzung der Länderkammer zunächst die Angelobung des neuen Kärntner SP-Bundesrates Herbert WÜRSCHL vor.
Dann erteilte Präsidentin HASELBACH Bundesrat GASTEIGER (S) für die Verwendung des Ausdrucks "Euthanasieärzte der Gemeindeautonomie" in der letzten Sitzung des Bundesrates einen Ordnungsruf. Die Präsidentin fügte das Ersuchen an alle Bundesräte hinzu, im Sinne einer guten Zusammenarbeit im Bundesrat bei der Wortwahl besondere Vorsicht walten zu lassen.
FRAGESTUNDE MIT WIRTSCHAFTS- UND ARBEITSMINISTER BARTENSTEIN
Bundesrat BIERINGER (V): Sehen Sie die Angleichung Arbeiter/Angestellte durch das ARÄG 2000 als abgeschlossen?
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Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. BARTENSTEIN betrachtet die Angleichung zwischen Arbeitern und Angestellten als nicht abgeschlossen. Das ARÄG 2000 sei aber ein wichtiger Schritt, bringe es doch die Gleichstellung bei Krankheit und Dienstverhinderung sowie bei der Entgeltfortzahlung. Die Angleichung der Kündigungsfristen will Minister Bartenstein nicht auf gesetzlicher, sondern auf kollektivvertraglicher Ebene aufgrund von Verhandlungen der Sozialpartner herbeiführen. Er sei zuversichtlich, dass man hier bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode sehr weit kommen werde. Der Ball liegt bei den Sozialpartnern, der Gesetzgeber soll in klassische Sozialpartneragenden nicht eingreifen", sagte der Minister.
Auf eine Zusatzfrage führte Bartenstein aus, dass die Angleichungen im Zuge des ARÄG für die Unternehmen Kosten von 800 Mill. S mit sich bringen. Dem stehe eine Kostenentlastung um 2 Mrd. S infolge der Urlaubsaliquotierung und von 300 Mill. S durch den Entfall des Postensuchtages bei freiwilliger Trennung gegenüber. Per Saldo bedeutet dies eine Lohnnebenkostenentlastung um 1,5 Mrd. S rechnete der Minister den Bundesräten vor.
Bundesrat DROCHTER (S): Wie hoch sind die jährlichen budgetären Einsparungen, die Sie auf dem Rücken kranker Menschen durch die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit erzielen?
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Vor seiner Antwort wies der Minister die Wortwahl bei der Formulierung der Frage zurück und verwahrte sich gegen den Vorwurf, Einsparungen auf dem Rücken kranker Menschen erzielen zu wollen. Er bezifferte die Einsparungen mit 3,25 Mrd. S und betonte die Begleitmaßnahmen im Sozialrechtsänderungsgesetz: Anhebung des Arbeitslosenbezugs für die Übergangsjahrgänge von 12 auf 18 Monate, verbesserter Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer auch in kleinen Betrieben und erleichterter Zugang zur Invaliditätspension für Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Problemen.
Die Vorschläge der Bundesregierung zur Pensionsreform stellten einen ersten Schritt dar, dem weitere folgen würden. Für die laufende Gesetzgebungsperiode erwartet Bundesminister Bartenstein aber keine weitere Pensionsreform mehr.
Bundesrat Dr. D'ARON (F): Welche Maßnahmen planen Sie im Hinblick auf die Einführung des One-Stop-Shop-Prinzips im Betriebsanlagenrecht zur Stärkung der heimischen Wirtschaft?
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Erste Schritte auf dem Weg zum One-Stop-Shop werden heute Nachmittag im Wirtschaftsausschuss und nächste Woche im Umweltausschuss gesetzt werden, teilte der Wirtschaftsminister mit. Eine Gesetzesvorlage für ein einheitliches Anlagenrecht kündigte der Minister für den Herbst an. Es werde Verfassungsbestimmungen enthalten und daher auch die Zustimmung der großen Oppositionspartei bedürfen. Angesichts der bevorstehenden Einigung über das ElWOG zeigte sich der Wirtschaftsminister aber zuversichtlich, auch beim Anlagenrecht eine Einigung herbeiführen zu können.
Hinsichtlich des Baurechts trat der Minister für ein Optionenmodell ein, durch das die Gemeinden ermächtigt werden, diese Agenden an die Bezirksbehörden abzutreten. Er hielte es nicht für zweckmäßig, den Gemeinden seitens des Bundes das Baurecht zu entziehen. Er gehe davon aus, dass es gelingen werde, den überwiegenden Teil der Verfahren, Bartenstein sprach von mehr als 90 %, von den bekannt unbürokratisch und bürgernahe arbeitenden Bezirksbehörden in erster Instanz abwickeln zu lassen.
Bundesrätin GIESINGER (V): Welche Maßnahmen planen Sie im Bereich des Arbeitnehmerschutzes?
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Der BUNDESMINISTER FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT bekannte sich zu einer vernünftigen Weiterentwicklung des Arbeitnehmerschutzes, wobei er Wert darauf legte, die Zahl der Unfälle und deren Schweregrad zu senken und die gesundheitliche Entwicklung der Arbeitnehmer zu verbessern. Es gehe darum, den guten Weg der letzten Jahre, der zu einer Verminderung der Arbeitsunfälle um 40.000 pro Jahr geführt hat, fortzusetzen. Darüber hinaus betonte der Bundesminister seine Absicht, den Charakter der Behörde Arbeitsinspektion um den Dienstleistungsaspekt zu erweitern. Schließlich stellte der Minister auch selbst eine Frage, nämlich die, ob es tatsächlich in jedem Fall notwendig sei, dass Arbeitsinspektoren Betriebe unangemeldet aufsuchen können.
In Antworten auf Zusatzfragen hielt Minister Bartenstein dann fest, dass die Senkung des Arbeitgeberbeitrags zur Unfallversicherung keine Einschränkung der AUVA-Leistungen nach sich ziehen werde. Die Verbesserung der arbeitsmedizinischen Betreuung in kleineren Betrieben sei ihm ein Anliegen, ließ der Minister erkennen, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass ein Großteil der schweren Arbeitsunfälle nach wie vor in der Bauwirtschaft und in der Industrie zu beklagen seien.
Bundesrat GASTEIGER (S): Wird die von Ihnen mit 1. Juli 2000 geplante Einkaufszentren-Verordnung vom ausgesendeten Entwurf abweichen?
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WIRTSCHAFTSMINISTER BARTENSTEIN zeigte sich bereit, Stellungnahmen zu seinem Entwurf für eine Einkaufszentren-Verordnung zu berücksichtigen. Als Eckpunkte hielt er fest, die Verordnung müsse verfassungskonform, administrierbar und marktwirtschaftlich sein. Zu klären sei, welche Textilien zum täglichen Bedarf gehören und welche nicht.
Grundsätzlich wies Bartenstein darauf hin, dass die Gewerbeordnung den Zugang zum Unternehmertum regle, nicht aber die Raumordnung zu ersetzen habe. In diesem Zusammenhang appellierte der Minister an Länder und Gemeinden, ihre Kompetenzen in den Bereichen Baurecht und Raumordnung zu nützen.
Bundesrat Dipl.-Ing. MISSETHON (V): Wann soll die Reform des Abfertigungsrechts in Angriff genommen werden?
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BUNDESMINISTER BARTENSTEIN stellte in Aussicht, im Herbst die Reform des "nicht mehr zeitgemäßen Austriacums Abfertigung" in Angriff zu nehmen. Die Abfertigung soll zu einer betrieblichen Pensionsvorsorge weiterentwickelt werden, wobei der Minister einräumte, dass eine Fülle von Fragen, darunter so wichtige wie die Höhe der Beiträge und die Übergangsbestimmungen noch offen seien. Er zeigte sich aber optimistisch, dass es gelingen werde, die vorhandenen Hürden zu überwinden. In Diskussion steht ein "Huckepack-Modell" sowie die Möglichkeit einer vorzeitigen Auszahlung der Ansprüche. Arbeitgebereinzahlungen sollen ab einer Betriebszugehörigkeit von einem Jahr erfolgen, teilte der Minister mit.
Bundesrat Mag. NEUNER (F): Welche Maßnahmen sehen Sie für weitere Strompreissenkungen vor?
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Vorweg gab der BUNDESMINISTER seiner Freude über die Einigung mit der SPÖ für die ElWOG-Novelle Ausdruck. Laut Wifo lasse die volle Strommarktliberalisierung eine Strompreissenkung von 10 % bis 15 % für die Haushalte erwarten. Darüber hinaus werde Kleinkraftwerken mehr Raum eingeräumt, 8 % des Stromaufkommens sollen bis 2005 aus Kleinkraftwerken stammen. Der Anteil anderer erneuerbarer Energien wie etwa Biomasse, Wind und Photovoltaik soll schrittweise auf 3 % angehoben werden.
Ob die Strommarktliberalisierung zu einer Vereinheitlichung der Strompreise zwischen den Bundesländern führen werde, sei derzeit noch nicht absehbar, eine Übersicht über die Strom- und Benzinpreise in den einzelnen Bundesländern werde er den Bundesräten schriftlich geben, sicherte der Wirtschaftsminister der Kärntner SP-Mandatarin Mag. TRUNK zu.
Bundesrat GRILLENBERGER (S): Wie wird sich die überfallsartige Anhebung des Pensionsalters auf die ohnehin schon sehr angespannte Arbeitsmarktsituation der 55- bis 60-jährigen Frauen bzw. 60- bis 65-jährigen Männer auswirken?
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Der BUNDESMINISTER verwahrte sich gegen den Vorwurf einer überfallsartigen Anhebung und sprach demgegenüber von maßvollen Schritten. Der Arbeitsmarkt entwickle sich über alle Erwartungen erfreulich und lasse auch eine Trendwende bei den älteren Arbeitnehmern erkennen. Österreich ist unterwegs in Richtung Vollbeschäftigung, sagte der Minister mit Stolz und zeigte sich überzeugt, dass sich die Betriebe schon in wenigen Jahren um ältere Arbeitnehmer "raufen" werden, weil sie - auch wegen der demographischen Entwicklung - auf deren Arbeitskraft und Erfahrung setzen werden.
In einer Zusatzfrage auf Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer angesprochen, listete Dr. Bartenstein auf: Verlängerung der Bezugsdauer der Arbeitslosenunterstützung auf 18 Monate, verbesserter Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer auch in Kleinbetrieben. Künftig setzt der Minister auf eine Weiterentwicklung des Frühwarnsystems für ein rascheres Eingreifen des AMS, auf einen besseren Zugang zum Recht bei Einsprüchen gegen Kündigungen sowie auf die Attraktivierung der Altersteilzeitbeschäftigung und der Gleitpension.
Bundesrat KNEIFEL (V): Welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen sehen Sie als zielführend zur Sicherung der Nahversorgung?
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Minister Dr. BARTENSTEIN sprach in diesem Zusammenhang das Konsumentenverhalten an: Wenn nämlich der Österreicher ungeachtet des hohen Benzinpreises 20 bis 30 Kilometer in ein Einkaufscenter fährt, um preisgünstig Kisten Bier abzuholen, dann werde dies nicht dem Nahversorger helfen. Auch habe der Nahversorger keine Überlebenschance, wenn die Hausfrau bzw. der Hausmann nur dann zu ihm kommen, wenn sie etwas im Supermarkt vergessen haben. Der Minister meinte, dass ein Nahversorgungsförderungsprogramm dem Nahversorger helfen könnte.
Zu einer Zusatzfrage betreffend die Tankstellenshops meinte der Ressortchef, diese stehen im Wettbewerb zum Nahversorger. Die Ölmultis argumentieren, dass sich die österreichischen Beschränkungen bei den Tankstellenshops - 80 m2 und Sortimenteinschränkungen - auf den Benzinpreis mit 25 Groschen auswirken. Eine Gewerbeordnungs-Novelle wird sich mit diesem Thema befassen müssen, betonte Bartenstein.
Sodann ging das Haus in die Tagesordnung ein.
NOVELLIERUNG DES BANKWESENGESETZES * ÄNDERUNG DES ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUERGESETZES
---------------------------------------------------------------Bundesrat KRAML (S) wies darauf hin, dass die Gesetzesänderung eine Legitimationspflicht bei der Neueröffnung von Sparbüchern und bei der erstmaligen Einzahlung von bestehenden anonymen Sparbüchern vorsieht. Die Besitzer anonymer Sparbücher haben sich bis zum 30. Juni 2002 zu identifizieren, anderenfalls hat die EDOK eine Recherche bezüglich Herkunft des Geldes anzustellen. Das Gesetz enthält außerdem Angleichungen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten.
Die Regierungsparteien haben nicht an den kleinen Sparer gedacht, vielmehr sollen Steuerhinterzieher geschützt und reingewaschen werden, sagte er.
Bundesrat Ing. GRUBER (V) bezeichnete als auslösendes Moment für die Änderung des Bankwesengesetzes den drohenden Ausschluss aus der internationalen Organisation zur Bekämpfung der Geldwäsche. Mit den vorgesehenen Regelungen will man die Balance zwischen der Erhaltung einer hohen Spargesinnung und der Bekämpfung der Geldwäsche halten.
Hätten sich Klima und Edlinger in der Vergangenheit so entschlossen verhalten wie Schüssel und Grasser in den letzten Tagen, dann wäre nach Ansicht des Redners jetzt nicht eine Änderung des Bankwesengesetzes notwendig.
Bundesrat Mag. NEUNER (F) bezog sich vorerst auf die Ausführungen von Bundesrat Kraml und meinte, nicht jeder, der ein Sparbuch mit einer höheren Einlage habe, sei ein Steuerhinterzieher. Das Ende der Anonymität sei beschlossene Sache, ab 1. November 2000 werde sich die Welt der kleinen Sparbuchsparer kaum ändern, denn 90 % der Sparbücher wiesen Guthabensstände von weniger als 200.000 S auf.
Bundesrat Dr. ASPÖCK (F): Die SP-Politiker wären es, die mit Augenzwinkern den Bürgern signalisiert hätten, die Anonymität werde schon bleiben. Zu Kraml meinte er, es würden Behauptungen in die Welt gesetzt, die nicht stimmten. Laut Arbeiterkammer gebe es 24,4 Millionen Sparbücher, davon 20,6 Millionen mit einer Einlage bis 100.000 S, 3,2 Millionen bis 500.000 S, 394.000 mit einer Einlage von 1 Mill. S und 7.627 Sparbücher mit einem Guthabensstand von 5 Mill. S.
Staatssekretär Dr. FINZ wies auch darauf hin, dass es in Österreich 24 Millionen Sparbücher gebe, davon seien über 21 Millionen mit einer Einlage bis 100.000 S. Für den kleinen Sparer werde sich laut Aussage des Regierungsmitgliedes faktisch ab 1. November nichts ändern, er brauche sich nur einmal auszuweisen. Für die Großeinleger mit 200.000 S werde es in Hinkunft sowohl für die Einzahlung als auch für die Auszahlung eine Ausweispflicht geben.
Zurückkommend auf die letzte Plenarsitzung und die Aussage von S-Bundesrat Gasteiger, Grasser und Finz seien die "Euthanasieärzte der Gemeindeautonomie", sagte der Staatssekretär, man könne ein heutiges demokratisches System nicht mit einem nationalsozialistischen Gewaltsystem, einem Mördersystem vergleichen. Er erzählte aus seiner Familie: Seine Großmutter wurde von einem Euthanasiearzt "niedergespritzt" und einer ihrer Brüder war im KZ und wurde dort zu Tode geprügelt.
Gegen die beiden Beschlüsse des Nationalrates wurde kein Einspruch erhoben.
BUNDESGESETZ ÜBER DIE ZEICHNUNG VON ZUSÄTZLICHEN ANTEILEN IM RAHMEN DER ALLGEMEINEN KAPITALERHÖHUNG DER INTER-AMERIKANISCHEN INVESTITIONSGESELLSCHAFT (ICC)
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Der Bundesrat beschloss einhellig, keinen Einspruch zu erheben.
INTERNATIONALES ÜBEREINKOMMEN ZUR BEKÄMPFUNG TERRORISTISCHER BOMBENANSCHLÄGE * VERTRAG ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN UND DER KANADISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE AUSLIEFERUNG * NOVELLIERUNG DES STRAFGESETZBUCHES UND DER STRAFPROZESSORDNUNG
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Kein Einspruch.
EXEKUTIONSORDNUNGS-NOVELLE 2000 * ZUGANGSKONTROLLGESETZ * ÄNDERUNG DES HANDELSGESETZBUCHES
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Bundesrat Dr. LINZER (V) machte darauf aufmerksam, dass die Bestimmungen in der Exekutionsordung über die Zwangsversteigerung von Liegenschaften aus dem vorigen Jahrhundert stammten. Die neuen Regelungen würden eine Verwaltungsvereinfachung, Effizienzsteigerung bei Gericht, Schuldner- und Gläubigerschutz und eine bessere Verwertung bringen. Außerdem erwähnte er, dass die diesbezüglichen Vorarbeiten in der Ära Michalek geleistet worden seien.
Bundesrat Dr. BÖHM (F): Die Regelungen der Zwangsvollstreckung entsprächen in mehreren Bereichen nicht mehr den modernen Anforderungen des Wirtschaftslebens im 21. Jahrhundert. Mit der Exekutionsordnungs-Novelle sollten die Zwangsversteigerungen von Liegenschaften auf den letzten Stand der gesellschaftlichen und technischen Entwicklung gebracht werden. Zielvorstellung sei, die Effektivität der Exekution zu erhöhen, ohne den Schuldnerschutz preiszugeben. Dem Justizminister und der Arbeitsgruppe attestierte der Redner höchsten Respekt für die professionelle Vorbereitung dieses wichtigen Gesetzesvorhabens.
Bundesrat GSTÖTTNER (S) sprach von der Anpassung an die Erfordernisse der heutigen Zeit und von einer Erhöhung der Effektivität der Verfahren. Die Ergebnisse erachtete er als positiv.
Bundesminister Dr. BÖHMDORFER zeigte sich erfreut über die positive Aufnahme der Exekutionsordnungs-Novelle.
Stimmeneinhellig wurde beschlossen, gegen die drei Vorlagen keinen Einspruch zu erheben.
ÄNDERUNG DES KABEL- UND SATELLITEN-RUNDFUNKGESETZES UND DES RUNDFUNKGESETZES * BUNDESGESETZ ÜBER DIE ANWENDUNG VON NORMEN UND FERNSEHSIGNALEN * NOVELLIERUNG DES REGIONALRADIOGESETZES
---------------------------------------------------------------Laut Bundesrat KRAML (S) könnten einige Dinge positiv gesehen werden, auf der anderen Seite gebe es Vorhaben, die nichts mit einer modernen und zeitgemäßen Politik zu tun hätten. So fehle die Liste von Ereignissen, die unverschlüsselt zu übertragen sind, und den freien Radios, die den Regierungsparteien lästig sein dürften, werde keine entsprechende rechtliche Verankerung eingeräumt. Die SPÖ werde den Vorlagen keine Zustimmung erteilen.
Bundesrat GRISSEMANN (F) strich heraus, dass die Freiheitlichen schon seit Jahren für mehr Konkurrenz auf diesem Mediensektor eintreten und dass weitere Gedanken angestellt werden müssen, um die "Davide gegen Goliath" zu stärken. Ein kleines "finanzielles Pflaster" für die Privatradios stelle die Erhöhung der Werbesendezeiten dar.
Dass es heute diese längst fälligen Anpassungen gibt, liege daran, so Bundesrat Dr. MAIER (V), dass es in den letzten Jahren einen "desaströsen Stillstand" in der Medienpolitik gegeben habe. Dafür habe Altkanzler Klima, der für die Medienpolitik zuständig war, die Verantwortung zu tragen. Als peinlich wertete er auch, dass Österreich wegen dieses Stillstandes von einer Klage bedroht gewesen sei. Aus diesem Grunde sah er es als richtig an, heute diese Gesetze zu beschließen.
Angesprochen wurde vom Bundesrat die Sendung "Am Schauplatz" über den Tierschutz, nannte diese am 30. Mai ausgestrahlte Sendung extrem populistisch und peinlich. Zudem stellte sich bei der Diskussion heraus, dass die beiden eingeladenen Tierschützer Veganer sind, was aus seiner Sicht keinen objektiven Beitrag über den Tierschutz ermöglichte. Mit Gebührengeld dürfe nicht so umgegangen werden, konstatierte er.
Staatsekretär MORAK stellte richtig, dass "die Bundesregierung das ORF-Kuratorium nicht umgefärbt" habe, es sind keine Parteisekretäre dort vertreten. Was die Fernsehrichtlinie anbelangt, so diene sie der Umsetzung einer EU-Bestimmung und der Vorbereitung für das Fernsehexklusivrechtegesetz. Das Regionalradiogesetz sei seiner Auffassung nach ein Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Betreiber und den Rechtsschutzinteressen der Beschwerdeführer, ohne dass die Stellung des Verfassungsgerichtshofes beschnitten werde. Hinsichtlich der Förderung der Freien Radios habe er seinem Beirat die Entscheidung freigestellt. Der Beirat habe sodann den Freien Radios 1,18 Mill. S zur Verfügung gestellt. Es bleibe den Radios auch unbenommen, neue Finanzierungsmodelle auszuarbeiten, betonte Morak.
Kein Einspruch.
BUNDESGESETZ ÜBER DIE PREISBINDUNG BEI BÜCHERN
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In Zeiten der totalen Globalisierung und Liberalisierung könne man durchaus darüber nachdenken, ob eine Preisbindung noch zeitgemäß sei, gab Bundesrätin MÜHLWERTH (F) zu bedenken. Ihrer Meinung nach handle es sich jedoch beim Buch um ein besonderes Produkt und sie hielt es daher für wichtig, dass mit entsprechenden Maßnahmen die Büchervielfalt gefördert werde. Positiv stand sie auch der Regelung gegenüber, dass der staatliche Internet-Buchhandel in die Preisbindung einbezogen wird.
Auch Bundesrat Ing. GRASBERGER (V) ist davon überzeugt, dass ein Buch viel mehr als ein Konsumgut sei. Bücher seien nämlich Kulturgüter und bedürfen eines besonderen Schutzes durch die Gesetzgebung. Ohne die Festlegung eines Mindestverkaufspreises hätten vor allem kleinere Verlage keine Chance, mit Großhandelsketten zu konkurrieren, gab sich der Bundesrat überzeugt.
Die Thematik der Buchpreisbindung dürfe nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden, unterstrich Bundesrat Mag. HOSCHER (S). Seine Fraktion werde dem vorliegenden Gesetz zwar zustimmen, kündigte der Bundesrat an, gegen einzelne Passagen haben die Sozialdemokraten jedoch erhebliche Bedenken. Dies betreffe vor allem die Aufnahme des nationalen Internet-Buchhandels, was offensichtlich auf Druck der Wirtschaftskammer zustande kam. Er befürchtete, dass dadurch kleine heimische Verlage stark benachteiligt werden.
Bundesrat WEISS (V) wies darauf hin, dass im Falle der Buchpreisbindung Deutschland - im Gegensatz zu Österreich - keine gesetzliche Regelung benötigt habe, sondern eine freiwillige Vereinbarung getroffen hat. Mit seinem Vorredner stimmte er darin überein, dass mit der Buchpreisbindung allein das Problem der kleinen Verlage und der nicht etablierten Autoren nicht gelöst werden könne. Er begrüße es sehr, dass das Preisbindungsgesetz auf fünf Jahre befristet ist, da während dieses Zeitraums wichtige Erfahrungen gesammelt werden können. Aufgrund der rasanten technischen Neuerungen der Informationsgesellschaft sei es zudem angebracht, eine europaweite Regelung für den Internet-Handel im Allgemeinen zu finden.
Das Buchpreisbindungsgesetz stelle laut Staatssekretär MORAK eine Ausnahme in der gesamten Behandlung der politischen Kultur dieses Landes dar, denn es sei auf Basis des Kulturgutes Buch gelungen, ein Zusammenwirken der Fraktionen im Ausschuss zu erreichen. Aufgrund der für Österreich wesentlichen Problematik für Reimporte und Importe konnte diese Regelung nicht mittels eines Vertrages, sondern nur auf gesetzlicher Basis gelöst werden, erläuterte er. Zudem sollte die Produktion von hochqualitativen Inhalten und eine flächendeckende Versorgung mit Büchern gewährleistet sowie der Bestand von kleinen Verlagen und Buchhändlern gesichert werden. Um der dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen, sei überdies der Nationalrat dankenswerterweise auf seinen Vorschlag der fünfjährigen Befristung eingegangen, erklärte Morak.
Bundesrat BODEN (S) erläuterte das Zustandekommen des Bundesgesetzes über die Preisbindung der Bücher und machte darauf aufmerksam, dass 80% der in Österreich gehandelten Bücher aus Deutschland importiert werden. Als problematisch erachte er, dass finanzstarke Internethändler die Regelungen leicht umgehen können. Seine Fraktion werde gegen diesen Gesetzentwurf keinen Einspruch erheben, da er sich in weiten Teilen mit den Vorarbeiten der letzten Bundesregierung decke.
Kein Einspruch.
BUNDESGESETZ ÜBER DAS VERBOT DES INVERKEHRBRINGENS VON KOSMETISCHEN MITTELN, DIE IM TIERVERSUCH ÜBERPRÜFT WORDEN SIND
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Bundesrat STEINBICHLER (V) informierte darüber, dass der gegenständliche Beschluss des Nationalrates das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, sicherstellen soll. Gerade im Bereich der Kosmetik zeige sich das Zerrbild der Gesellschaft, denn noch immer würden Zellen von Föten aus Abtreibungskliniken für Cremen und Masken verwendet.
Auch Bundesrat KOLLER (F) wies darauf hin, dass Millionen von Tieren für Verträglichkeitstests von Körperpflegemitteln und Kosmetika gequält und getötet werden. Besonders schlimm sei ein Test an Kaninchen, bei denen den Tieren Produktproben in die Augen getropft werden, obwohl man wisse, dass derartige Versuche wenig aussagekräftig und gefährlich seien.
Die Sozialdemokraten haben sich schon immer für den Tierschutz stark gemacht, weshalb die SPÖ dem Gesetz gerne zustimmen werde, sagte Bundesrätin FUCHS (S). Die Kosmetikindustrie sei nun gezwungen, Substitutionsmethoden und Alternativen zu finden. Der nächste Schritt sei jedoch der Beschluss eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes, forderte Fuchs.
Kein Einspruch.
SOZIALVERSICHERUNGS-ÄNDERUNGSGESETZ 2000
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Bundesrat DROCHTER (S) räumte ein, dass die Bundesregierung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes reagieren musste und unter einem gewissen Zeitdruck gestanden ist. Die Art und Weise, wie dies erfolge, lehne er als Sozialdemokrat jedoch ab, da die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit zu Lasten der kranken Menschen gehe. Besonders betroffen davon seien v.a. die Hilfsarbeiter und kleinen Angestellten, da für diese Berufsgruppen der Zugang zur normalen Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspension extrem schwer sei. Ab einem gewissen Alter hätten Menschen nur sehr wenig Chancen, auf dem Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden, und mit 57 Jahren sei man dann auf das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe angewiesen. Die vorgesehene Regelung sei zudem seiner Meinung nach rechtswidrig, verfassungsrechtlich bedenklich und nicht EU-konform.
Es gehe um die langfristige Absicherung des Pensionsversicherungssystems, das aufgrund der demographischen Veränderungen und des niedrigen Pensionsantrittsalters vor großen Herausforderungen stehe, erklärte Bundesrätin HÖLLERER (V). Eine Reform sei dringend erforderlich, denn es sei beispielsweise nicht einzusehen, dass ÖBB-Bedienstete 8,5 Jahre früher in Pension gehen können. Zudem habe man flankierende Maßnahmen vorgesehen, wie etwa den erleichterten Zugang zur Invaliditätspension und den verbesserten Berufsschutz für Hilfskräfte, Bauern und Gewerbetreibende.
Bundesrat Dr. NITTMANN (F) vertrat die Auffassung, dass sich die "Katastrophe" schon seit Jahren angekündigt habe, aber es einer neuen Regierung bedurfte, um das Pensionssystem den entsprechend umzugestalten. Die Pensionsreformen des Jahres 1993 und 1997 griffen zu kurz und konnten die Finanzierung des Versicherungssystems nicht langfristig sicherstellen, erinnerte Nittmann. Nicht zielführend wäre auch eine Anhebung der Beitragssätze, die bereits zu den höchsten in Europa zählen, weil dadurch die junge Generation über Gebühr belastet würde.
Bundesrätin Mag. TRUNK (S) stellte an die ÖVP-Fraktion die kritische Frage, ob für die letzten 13 Jahre tatsächlich allein die SPÖ verantwortlich sei. An die Ministerin gerichtet meinte sie, dass der Weg in die Pension für ungelernte Hilfskräfte und kranke Menschen nun erschwert werde. Sie sprach sich dagegen aus, junge Menschen gegen alte auszuspielen, denn ein Pensionssystem könne nur durch einen solidarischen Ausgleich gesichert werden. Abschließend warf sie der Regierung vor, jene 100 Millionen, die von der ehemaligen Bundesministerin Prammer für Frauenförderung vorgesehen waren, nun für das Bürgergeld zu verwenden.
Unter Bezugnahme auf eine Broschüre vor der Arbeiterkammerwahl warf Bundesrat SCHAUFLER (V) der SPÖ einen "trüben Blick" aufgrund ihres Machtverlustes vor. Zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2000 selbst erinnerte der Redner an seinen Diskussionsbeitrag anlässlich der Beschlussfassung der 55/57 Regelung im Jahr 1996, da bereits damals die Aufhebung durch den EuGH voraussehbar war. Er hob insbesondere den nun verbesserten Berufsschutz hervor und bezeichnete die Regelung, wonach von den 15 Jahren 10 Jahre im gleichen Betrieb verbracht werden müssen, als keine allzu harte Verschärfung, da man bisher von einem Zeitraum von 7 Jahren und 7 Monaten ausgegangen sei. Die Fakten und Daten sprächen genauso für eine Neuregelung wie die verfassungsrechtliche Lage, bemerkte Schaufler abschließend.
Bundesrat SCHÖLS (V) sieht keinen Anlass, den Sozialgesetzen derzeit die Totenglocke läuten zu lassen. Dennoch dürfe keine Realitätsverweigerung betrieben werden. Wenn man das bewährte Umlagesystem erhalten wolle, müsse man sich auch den internationalen gesetzlichen Gegebenheiten anpassen. Er gebe daher trotz aller Problematik dem vorliegenden Vorschlag seine Zustimmung. Am Ende seines Diskussionsbeitrages äußerte er sich positiv zur Einführung des d'Hondtschen Systems für die Bestellung der Gremien bei den Sozialversicherungsträgern.
Bundesrat KNEIFEL (V) sieht trotz aller Gegensätzlichkeiten eine große Übereinstimmung darin, dass Österreich über eine gute soziale Absicherung seiner BürgerInnen verfügt. Sozialgesetze müssten aber auch einem ständigen Wandel unterworfen sein, wollen sie für die Zukunft gesichert sein. Den von der Regierung gesetzten und geplanten Maßnahmen attestierte der Redner soziale Gerechtigkeit, da alle Gruppen einen Sanierungsbeitrag für das finanziell überforderte System zu leisten hätten. Der Bundesrat widmete sich dann den kleinen Gewerbetreibenden, für die er soziale Gerechtigkeit urgierte. Diese seien beispielsweise bei gesundheitlichen Beschwerden in hohem Ausmaß von einer Betriebsschließung bedroht, jedoch ohne entsprechende pensionsrechtliche oder andere soziale Absicherung. Er bezeichnete es als ein Gebot der Fairness, bei der nächsten Novelle auch an diese Gruppe zu denken.
Bundesrat DROCHTER (S) knüpfte an diesen Vorschlag an und meinte, dass für den Fall einer vollen Absicherung auch die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und regelmäßige Beiträge geleistet werden müssen. Den Vorwurf, die SPÖ habe nun einen trüben Blick, wies er vehement zurück und entgegnete, dass die Sozialdemokraten sehr viele konstruktive Vorschläge eingebracht hätten. Um der Arbeitslosigkeit älterer KollegInnen entgegenzuwirken, schlug der Bundesrat vor, Mittel für eine Höherqualifizierung auch älterer ArbeitnehmerInnen zur Verfügung zu stellen, einen besseren Kündigungsschutz einzuführen, ein Malussystem für jene Arbeitgeber einzuführen, die ältere KollegInnen kündigen, und jenen Unternehmen, die ältere Menschen einstellen, eine Wiedereinstiegshilfe zu gewähren.
Bundesrat MARIZZI (S) ging auf Bundesrat Schöls ein, der sich klar gegen den Neoliberalismus ausgesprochen hatte, und hielt dem die Aussage von Klubobmann Khol entgegen, dass Margaret Thatcher dessen politisches Vorbild sei. Marizzi stellte fest, dass das Sozialsystem in Österreich durch einen neuen Neoliberalismus umgestellt werde. Er räumte ein, dass Reformen notwendig seien, aber es komme auf die Geschwindigkeit, auf das Vertrauen und auf die Aufteilungspolitik an und diese habe den Hauch von Neoliberalismus. Auch er rief die ÖVP auf, sich nicht aus der Verantwortung für die letzten 13 Jahre zu ziehen, zumal die Beschlüsse im Ministerrat einstimmig fallen.
Bundesrat SCHAUFLER (V) meinte, dass, wo immer die SPÖ über Geld verfüge, keines vorhanden sei - so beim Konsum, so beim Bund, so im Burgenland, so in der Parteikassa.
Bundesministerin Dr. SICKL betonte, dass für Kranke in Zukunft die Invaliditätspension da sei. Unter Heranziehung eines Zitates von Univ.Prof. Dr. Streissler bekräftigte sie abermals die Notwendigkeit der Solidarität aller sowie eine ständige verantwortungsvolle Systempflege, um das Sozialsystem auch weiterhin abzusichern. Die Ministerin hob hervor, dass es ihr ein Anliegen sei, kein extrem kapitalistisches Denken in das Sozialsystem einfließen zu lassen.
Die Demokratisierung der Gremien der Sozialversicherungsträger bezeichnete sie als notwendiges Nachziehverfahren. Dies sei aber nur ein Zwischenschritt, da man Ende 2000 Direktwahlen einführen wolle. Man habe auch auf besondere Situationen kleinerer Versicherungen Rücksicht genommen und man werde eine entsprechende Regelung für den Beamtenbereich finden, so die Ministerin.
Zur Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit merkte Sickl an, dass Kranke auch in Zukunft früher in Pension gehen können und durch den erhöhten Berufsschutz ein ausreichendes Auffangnetz für alle Berufsgruppen geschaffen werde. Die Ministerin berichtete dem Bundesrat, dass in der Zeit vom 1. Mai bis 1. Juni 3464 Anträge auf vorzeitige Alterspension gestellt worden seien. Sie widersprach dem Vorwurf, die Pensionsversicherungsträger ließen diese unbearbeitet liegen, vielmehr gebe es einen Erlass ihres Ressorts vom 15. Mai, in dem genau aufgelistet sei, welche Anträge wie behandelt werden müssen.
Sickl unterstrich, dass die Bundesregierung bemüht sei, das soziale Netz auch für die Zukunft zu sichern und wies vehement jede Kritik, wonach die Bundesregierung Sozialabbau betreibe, zurück. Die gesamte Pensionsreform bezeichnete sie als moderat, da diese ab 1. Oktober 2000 nur schrittweise eingeführt werde und auch die Abschläge niedriger seien, als sie vom ehemaligen Finanzminister vorgeschlagen worden waren. Die Hinaufsetzung des Pensionsantrittsalters sei eine conditio sine qua non. Wenn wir diese Pensionsreform durchziehen, so die Ministerin, lägen wir mit dem Pensionsantrittsalter noch immer unter dem EU-Durchschnitt.
Die Ministerin berichtete in diesem Zusammenhang auch über die gestern stattgefundenen Gespräche mit den Sozialpartnern, denen sie unkooperatives Verhalten vorwarf. Diese hätten über die Senkung der Lohnnebenkosten aus Mitteln der Unfallversicherung und des Insolvenzausgleichsfonds nur dann sprechen wollen, wenn die Regierung bereit gewesen wäre, das Pensionspaket völlig aufzumachen und neu zu verhandeln.
Bei der Abstimmung blieb der Antrag der SP-Bundesräte, gegen den Gesetzesvorschlag Einspruch zu erheben, in der Minderheit. Die Mehrheit des Hauses stimmte dem Antrag der Berichterstatterin zu, keinen Einspruch zu erheben.
NOVELLIERUNG DES BUNDES-SENIORENGESETZES
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Bundesrat WOLFINGER (V) begrüßte es, dass es nach jahrelangen Bemühungen der Seniorenorganisationen gelungen sei, ein Bundes-Seniorengesetz zu verabschieden. Nunmehr werde durch eine Novelle zu diesem Gesetz der österreichische Seniorenrat gesetzlich anerkannt und aufgewertet. Damit werde ein weiterer Meilenstein zur Durchsetzung der Rechte der älteren Mitbürger in Österreich gesetzt. Wolfinger machte darauf aufmerksam, dass es bereits rund zwei Millionen Senioren in Österreich gibt.
Bundesrat Mag. GUDENUS (F) betonte, es sei an der Zeit, dass den Senioren in Österreich Anerkennung und Aufwertung zuteil würde. Senioren seien zwar ältere Menschen, das heiße aber noch lange nicht, dass sie zum alten Eisen gehörten oder arbeitsunwillig seien. So funktioniere der Sozialstaat in Österreich nicht zuletzt deshalb so gut, meinte Gudenus, weil die Senioren viele Leistungen erbringen würden, ohne dafür eine Abgeltung zu erhalten.
Bundesrätin SCHICKER (S) kündigte die Zustimmung der sozialdemokratischen Fraktion zum vorliegenden Gesetz an, unterstrich aber, dass sie zu einigen Punkten der Novelle "kritische Vorstellungen" habe. Zum Beispiel bemängelte sie, dass der Seniorenbeirat vom Bundeskanzleramt ins Sozialministerium verlegt wird. Allgemein hielt Schicker fest, die Senioren hätten es sich verdient, dass sie auf allen Ebenen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können und nicht bloß geduldet würden.
Bundesrat SALLER (V) erinnerte daran, dass es in der Vergangenheit viele Entscheidungen ohne die erforderliche Einbindung der älteren Generation gegeben habe. Er hofft, dass sich das durch die Gesetzesnovelle ändern wird. Lob äußerte Saller für die Arbeit der Seniorenorganisationen.
Sozialministerin Dr. SICKL führte aus, durch die Novellierung des Bundes-Seniorengesetzes werde der Generationenvertrag neu belebt. Ihr gehe es darum, dass Alt und Jung nicht auseinander dividiert würden, sondern dass es Solidarität gibt. Das Wissen der Senioren sei, so die Ministerin, ein wichtiges Potential für die Gesellschaft. In der Zukunft will sie, wie sie ankündigt, auch einen Jugendbeirat installieren.
Einstimmig kein Einspruch.
ÄNDERUNG DES ALLGEMEINEN SOZIALVERSICHERUNGSGESETZES
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Bundesrätin Mag. TRUNK (S) findet es bedenklich, dass mit dem vorliegenden Gesetz "unterschiedliche Qualitäten von Arbeitnehmern" geschaffen würden, nämlich solche, die volle soziale Beitragspflichten zu leisten hätten und solche, die das nicht müssten. Sie fürchtet, dass in Zukunft billige ausländische Arbeitskräfte mit schlechter sozialrechtlicher Absicherung Österreichern mit voller Absicherung vorgezogen werden.
Bundesrätin HÖLLERER (V) hielt dem entgegen, das vorhandene Arbeitskräftepotential reiche nicht aus, um den Anforderungen des Tourismus, der Wirtschaft und der Landwirtschaft gerecht zu werden. Sie hält daher eine Aufstockung der Kontingente für Saisoniers bzw. Erntehelfer für unbedingt erforderlich.
Das Argument, Saisoniers würden Österreichern Arbeitsplätze wegnehmen, wies Höllerer zurück. Diese kämen nur dann zum Einsatz, wenn es keine inländischen Arbeitskräfte gebe, bekräftigte sie. Zur Frage der sozialrechtlichen Absicherung merkte die Bundesrätin an, Saisoniers wären voll beitragspflichtig und auch Erntehelfer müssten Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung zahlen. Lediglich hinsichtlich der Pensionsversicherung gebe es für sie eine Ausnahme.
Mehrheitlich kein Einspruch.
PROTOKOLL AUF GRUND VON ARTIKEL K.3 DES VERTRAGS ÜBER DIE EU BETREFFEND DEN ANWENDUNGSBEREICH DES WASCHENS VON ERTRÄGEN IN DEM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN EINSATZ DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE IM ZOLLBEREICH SOWIE DIE AUFNAHME DES AMTLICHEN KENNZEICHENS DES TRANSPORTMITTELS IN DAS ÜBEREINKOMMEN SAMT ERKLÄRUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH
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Einhellig kein Einspruch.
NOVELLIERUNG DES FREMDENGESETZES 1997 UND DES STRAFGESETZBUCHES
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Bundesrat GRILLENBERGER (S) wies auf die Problematik der Schlepperei hin und machte geltend, dass Flucht oft mit Leid oder sogar mit dem Verlust des Lebens ende. Daher müsse man der Bekämpfung der Schlepperei besondere Aufmerksamkeit widmen. Es gelte alles zu unternehmen, um die Täter und nicht die Opfer zu treffen, "was leider nur allzu oft passiert". Der Novellierung des Fremdengesetzes, das strengere Strafen für Schlepperei vorsieht, stimmt die SPÖ dem Bundesrat zufolge zu.
Innenminister Dr. STRASSER machte darauf aufmerksam, dass die Schlepperei im Zunehmen begriffen sei. Aus diesem Grund erachtet er es für erforderlich, die Täter konsequent zu verfolgen. Strasser dankte in diesem Zusammenhang der im Grenzeinsatz befindlichen Exekutive für ihre Arbeit.
Einhellig kein Einspruch.
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE SICHERHEIT VON PERSONAL DER VEREINTEN NATIONEN UND BEIGEORDNETEM PERSONAL * ABKOMMEN ZWISCHEN ÖSTERREICH UND DEM INTERNATIONALEN ZENTRUM FÜR MIGRATIONSPOLITIKENTWICKLUNG ÜBER DEN AMTSSITZ DES INTERNATIONALEN ZENTRUMS FÜR MIGRATIONSPOLITIKENTWICKLUNG SAMT ANNEX * ABKOMMEN ZWISCHEN DER EU UND IHREN MITGLIEDSTAATEN EINERSEITS UND DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT ANDERERSEITS ÜBER DIE FREIZÜGIGKEIT SAMT ANHÄNGEN UND SCHLUSSAKTE * ABKOMMEN ZWISCHEN ÖSTERREICH UND DER SLOWAKEI ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT IN DEN BEREICHEN KULTUR, DER BILDUNG UND DER WISSENSCHAFT SAMT ANHANG * ABKOMMEN ZWISCHEN ÖSTERREICH UND DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT BETREFFEND DEN MILITÄRDIENST DER DOPPELBÜRGER SAMT ANHANG * EUROPA-MITTELMEER-ABKOMMEN ZUR GRÜNDUNG EINER ASSOZIATION ZWISCHEN DEN EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN UND IHREN MITGLIEDSTAATEN EINERSEITS UND DEM HASCHEMITISCHEN KÖNIGREICH JORDANIEN ANDERERSEITS SAMT ANHÄNGEN, PROTOKOLLEN UND SCHLUSSAKTE
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Bundesrat Mag. GUDENUS (F) befasste sich mit dem Zentrum für Migrationspolitik (ICMPD) und wies darauf hin, dass dieses sich u. a. mit Forschungsarbeit im Auftrag der Mitgliedstaaten, wissenschaftlichen Untersuchungen, Beratungstätigkeit und Organisation von Veranstaltungen beschäftige und seine Aufgaben ausgeweitet habe. Durch Steuerbefreiungen für das Zentrum entstünden für Österreich zwar gewissen Kosten, diese seien aufgrund der wichtigen Arbeit der Organisationen aber gerechtfertigt. Zustimmung äußerte Gudenus auch zum EU-Abkommen mit der Schweiz, wobei er in Anspielung auf die Sanktionen der EU gegen Österreich meinte, im Augenblick wäre es wohl besser, ein Schweizer zu sein.
Bundesrat MEIER (S) nahm zu den einzelnen Abkommen Stellung und hielt im Zusammenhang mit dem Übereinkommen zur Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal fest, das UN-Personal verdiene entsprechenden Schutz, wo immer es im Einsatz sei. Er signalisierte daher zu diesem Abkommen ebenso Zustimmung durch die SPÖ wie zum Abkommen mit dem internationalen Zentrum für Migrationspolitikentwicklung.
Auch den anderen Staatsverträgen will seine Fraktion, wie Meier betonte, zustimmen. So wertete er den Abschluss des EU-Abkommens mit der Schweiz als positiv. Er sieht darin einen ersten Schritt in Richtung eines EU-Beitritts der Schweiz.
Der Bundesrat erhebt gegen alle vorliegenden Abkommen einstimmig keinen Einspruch bzw. erteilt ihnen die erforderliche verfassungsmäßige Zustimmung.
AGRARRECHTSÄNDERUNGSGESETZ 2000
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Bundesrat WINTER (S) konstatierte, Österreich könne auf sein Grundwasser stolz sein, dennoch müsse in Zukunft vieles getan werden. So seien in manchen Gebieten, etwa im Marchfeld, "Eingriffe" notwendig. Winter glaubt aber nicht, dass man mit Schwellenwerten eine Verunreinigung des Grundwassers verhindern kann.
Ablehnung bekundete Winter auch zur vorliegenden Novellierung des Weingesetzes. Er erinnerte daran, dass das "strenge und moderne" Weingesetz ein wichtiger Schritt von der Quantität zu Qualität gewesen sei und mittlerweile auch als gutes, kostenloses Marketinginstrument fungiere. Auch die Konsumenten hätten die neue Qualitätslinie dankbar angenommen. Nunmehr wollten die Regierungsparteien diese Erfolge aber wieder zunichte machen, indem sie die Qualitätslinie zum Teil zurücknehmen würden, klagte der Bundesrat.
Bundesrat KOLLER (F) erläuterte die wichtigsten Punkte des Agrarrechtsänderungsgesetzes 2000 und wies darauf hin, dass das Saatgutgesetz an EU-Richtlinien angepasst werde. Insbesondere gehe es um die Erhaltung des Genpotentials und die Neufassung des Inverkehrbringens. Koller bedauerte, dass die EU das so genannte Landwirteprivileg nicht anerkannt hat, in einer Ausschussfeststellung des Nationalrates werde aber klar gestellt, dass ein Austausch von Saatgut zwischen landwirtschaftlichen Betrieben innerhalb einer Gemeinde bzw. zwischen zwei Nachbargemeinden nicht als Inverkehrbringen betrachtet werde. Diese bäuerliche Nachbarschaftshilfe müsse, unterstrich Koller, unbedingt möglich sein.
Zum Wasserrecht merkte Koller an, die Regierung halte am Konzept des flächendeckenden Grundwasserschutzes fest. An der Änderung des Weingesetzes bewertete er die Abschaffung der zweiten Bestandsmeldung positiv.
Bundesrat HENSLER (V) bekräftigte, die Bundesregierung arbeite zielführend und zweckmäßig im Interesse der Bauern und im Interesse der Konsumenten. Das komme auch im Agrarrechtsänderungsgesetz 2000 zum Ausdruck. So sichere die Novellierung des Wasserrechtsgesetzes die Wasserqualität für die Konsumenten und fordere gleichzeitig einen akzeptablen Beitrag der Bauern ein.
Von der Änderung des Pflanzenschutzgesetzes erwartet sich Hensler billigere Pflanzenschutzmittel für die Bauern. Das sei im Sinne der Konkurrenzfähigkeit auch erforderlich. Die Novellierung des Weingesetzes bringt dem Bundesrat zufolge eine einfachere Verwaltung für die Produzenten, ohne dass die hervorragende Qualität in Frage gestellt werde.
Als unrichtig bezeichnete Bundesminister Mag. MOLTERER, dass es mehrere Schwellenwerte geben wird. In einer Verordnung wird ein Schwellenwert festgelegt, der die gleiche Höhe wie bisher haben wird. In Verordnungen des Bundes und der Länder werden klare Spielregeln vorgesehen, wie die Umsetzung von Maßnahmen zu erfolgen hat. Nur wenn freiwillige Maßnahmen nicht den gewünschten Effekt haben, dann hält es Molterer für notwendig, rechtlich verbindliche Regelungen zu treffen.
Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, keinen Einspruch zu erheben.
BUNDESGESETZ, MIT DEM EIN BIOZID-PRODUKTE-GESETZ ERLASSEN WIRD SOWIE DAS LEBENSMITTELGESETZ 1975 UND DAS CHEMIKALIENGESETZ 1996 GEÄNDERT WERDEN
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Bundesrat KRAML (S) gab bekannt, dass die Sozialdemokraten dem Biozid-Produkte-Gesetz zugestimmt hätten, jedoch die von den Regierungsparteien eingebrachten Abänderungsanträge, die das Gesetz aufweichen, machten dies unmöglich. Lobbys dürften nicht auf Kosten der Gesundheit ihr Ziel erreichen, sagte er.
Bundesrätin HAUNSCHMID (F) wies darauf hin, dass der ursprüngliche "Vater des Biozid-Produkte-Gesetzes", der als SP-nahe gilt, die Absicht gehabt habe, sich ein eigenes Imperium, eine Sektion mit 20 Dienstposten, darunter 14 A-Posten, zu schaffen. Die Regierung aber glaube, mit einer Sektion mit maximal zehn Dienstposten, das Auslangen zu finden.
Bundesrat STEINBICHLER (V) kam auf die Tierschützer zu sprechen, erklärte, diese seien auf einem Auge blind, denn Tierschutz gelte nicht für Heim- bzw. Gartentiere, gegen die Gift eingesetzt wird, um sie zu bekämpfen. Auch diese Frage gehörte seiner Ansicht nach diskutiert.
Bundesminister Mag. MOLTERER nannte das zur Diskussion stehende Gesetz ein Umweltschutz- und Konsumentenschutzgesetz, das einen wichtigen Lebensbereich erfasse, ein hohes Maß an Sicherheit biete und in Hinblick auf den Fahrplan der EU zeitgerecht umgesetzt werde.
Kein Einspruch.
NOVELLIERUNG DES BERUFSREIFEPRÜFUNGSGESETZES * ÄNDERUNG DES SCHULUNTERRICHTSGESETZES
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Bundesrätin PÜHRINGER (V) sprach die im Ausschuss erhobene Forderung nach einer finanziellen Beihilfe bzw. Prämie für jene an, die diese Berufsreifeprüfung abschließen, und verwies darauf, dass dieses Anliegen aus budgetären Überlegungen nicht realisierbar sei. Hinzu komme, dass es sich bei der Berufsreifeprüfung um eine Externistenprüfung handelt und dies Beispielfolgerungen nach sich ziehen könnte.
Im Zusammenhang mit der Änderung des Schulunterrichtsgesetzes erklärte die Rednerin, in Zeiten eines ausreichenden Lehrstellenangebotes wäre es günstiger, würde ein Schüler, auch wenn er den Pflichtschulabschluss nicht geschafft habe, eine Lehrstelle annehmen und die Berufsschule besuchen.
Bundesrat MEIER (S) wiederholte seine anlässlich der Beschlussfassung des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung geäußerte Meinung, dass das Gesetz Menschen, die aus irgendwelchen Gründen die Matura nicht ablegen könnten oder keine Möglichkeit hätten, eine Abendschule zu besuchen, die Chance gibt, die Berufsreifeprüfung zu machen. Seiner Ansicht nach ist es wichtig, begabten und fleißigen Menschen die Möglichkeit einer Aus- und Weiterbildung sowie einer höheren Qualifikation zu bieten. In einem Entschließungsantrag wird eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von 8.000 S gefordert. Ein weiterer Entschließungsantrag enthält die Forderung des unbefristeten Nachholens des Hauptschul- bzw. Pflichtschulabschlusses.
Bundesrat SALLER (V) strich heraus, dass es Leistungsbereitschaft der betroffenen Schüler, die den Abschluss erreichen wollen, geben müsse.
Bundesrätin PÜHRINGER (V) teilte in einer zweiten Wortmeldung mit, dass ihre Fraktion den S-Entschließungsanträgen nicht zustimmen werde.
Bundesministerin GEHRER nannte die Berufsreifeprüfung einen großen Erfolg, habe sie doch bewirkt, dass jeder, der eine Lehre macht, wisse, dass er ohne weiteres Anschluss an die weiterführende Bildung habe. Der Entschließungsantrag, 8.000 S für den Abschluss einer Berufsreifeprüfung zu geben, geht ihrer Ansicht nach in die falsche Richtung.
Der Bundesrat beschloss mit Stimmeneinhelligkeit, keinen Einspruch zu erheben. Die beiden S-Entschließungsanträge fanden keine Mehrheit.
NOVELLIERUNG DES UNIVERSITÄTS-AKKREDITIERUNGSGESETZES
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Bundesrat Dr. BÖHM (F) erläuterte, dass der Akkreditierungsrat dem Ziel verpflichtet sei, die Qualitätssicherung und Kontrolle ernst zu nehmen, und genau zu überprüfen habe, ob die akademischen Grade von Privatuniversitäten vom Ausbildungsgang her vergleichbar sind.
Kein Einspruch.
ÄNDERUNG DES FORSCHUNGSORGANISATIONSGESETZES * FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESETZ-NOVELLE 2000
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Bundesrätin FUCHS (S) teilte vorerst mit, dass ihre Fraktion nicht zustimmen werde, da die Forschung das Stiefkind der Bundesregierung sei. Die Schaffung eines Rates für Forschung und Technologieentwicklung werde den Anforderungen ihrer Meinung nach nicht gerecht, vor allem da die Sozialpartner ausgenommen seien. Wird die Forschungspolitik nicht stärker gefördert, dann würden nach Auskunft von Experten die jungen Spezialisten das Land verlassen und Österreich sei auf ausländische Kapazitäten angewiesen, betonte sie weiters.
Bundesrat Dr. BÖHM (F) begrüßte die Einrichtung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung, der die Bundesregierung bei der Schwerpunktsetzung beraten soll. Dieser Rat wird aus acht parteipolitisch unabhängigen Personen bestehen, denen insbesondere die Beratung im Bereich der Forschungsgroßprojekte obliegen wird.
Bundesrat Dipl.-Ing. MISSETHON (V) erinnerte daran, dass bereits 1972 die Forderung erhoben wurde, für die Forschung 2,5 % des BIP aufzuwenden. Bis heute habe man dieses Ziel nicht erreicht. Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung ersetzt bisher bestehende Räte, gehe es doch um eine Neuorganisation der strategischen Technologiepolitik.
Bundesministerin GEHRER strich heraus, dass der Forschungsbereich ausreichend dotiert wird. Kostenwahrheit und Kostentransparenz seien notwendig, damit Maßnahmen positive Effekte haben. Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung besteht aus nationalen und internationalen Experten, die wüssten, wo wichtige Forschungsschwerpunkte zu setzen sind.
Kein Einspruch.
WOHNRECHTSNOVELLE 2000 * ÄNDERUNG DES ARBEITSZEITGESETZES UND DES BUNDESGESETZES ÜBER DIE NACHTARBEIT VON FRAUEN
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Bundesrat Mag. HOSCHER (S) meinte, politische Verhandlungen auf dem Gebiet des Wohnrechtes seien normalerweise langwierig und Wohnen sollte eines der letzten Gebiete sein, wo legistische Schnellschüsse angebracht sind. Nicht umsonst hätte es im Expertenhearing keine einzige positive Stellungnahme zu der Novelle gegeben. Schon im letzten Bundesratsplenum musste man sich mit Verteuerungen im Wohnbereich auseinander setzen, dieses jetzige Gesetz folgte dem konsequent. Mit der Novelle werde auch die Wirtschaft belastet, vor allem die kleinen Geschäftsraummieter erhielten schlechtere Rahmenbedingungen. Einen weiteren Kritikpunkt stelle die Möglichkeit zum Eigentumserwerb dar, denn die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen könnten die Belastungen nicht allein tragen. Was die Bundesländer über ihre Wohnbauförderungen nicht abfedern könnten, würden die Mieter zu tragen haben, sagte der Bundsrat.
Bundesrat WEISS (V) bezeichnete die Wohnrechtsnovelle als einen Schritt hin zu mehr Transparenz und Vereinheitlichung. Zudem komme es zu einer Neuordnung der Regelungen über die zulässige Befristung von Mietverträgen. Dabei wurde seiner Meinung nach etwas über das Ziel hinausgeschossen, da Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern nicht mehr ausgenommen sind.
Die Wohnrechtsnovelle dokumentiere klar die ideologischen Unterschiede zwischen der Regierung und der Opposition, konstatierte Bundesrat BUCHINGER (F). Bei den Sozialdemokraten stehen Planwirtschaft und Obergrenzen im Vordergrund, während die Regierungsparteien eine sozial abgefederte Marktwirtschaft präferieren, die klare Verhältnisse schaffe und gewährleiste, dass der Mieter gerechte Preise bezahle. Auch die Aufhebung des Hausbesorgergesetzes werde eine erhebliche Senkung der Betriebskosten bringen und letztlich wieder dem Mieter zugute kommen.
Bundesrat THUMPSER (S) befürchtete, dass mit der vorliegenden Novelle kein sicheres und leistbares Wohnen mehr gewährleistet werden könne. Mieter, die jahrzehntelang an einem Ort gelebt haben, würden zu einem "österreichischen Nomadentum" gezwungen. Was das Hausbesorgergesetz anbelangt, so werde seiner Meinung nach unter dem Deckmantel der Mietensenkung eine ganze Berufsgruppe abgeschafft, gab Thumpser zu bedenken.
Bundesrat RAM (F) war der Meinung, dass die Wohnrechtsnovelle eine erhebliche Verbesserung für die Mieter bringe. Dringend notwendig war auch eine Anpassung des Hausbesorgergesetzes, das völlig überaltet gewesen sei. Als besonders positiv hob er die verbesserte Transparenz der Mietkosten sowie den erleichterten Zugang zum Eigentumserwerb hervor.
Bundesrat Dr. ASPÖCK (F) machte darauf aufmerksam, dass das alte Mietrecht 29 verschiedene Vertragstypen kannte. Wenn die Sozialdemokraten vom Mietrecht reden, habe er den Eindruck, dass Eigentum mit Diebstahl gleichgesetzt werde, kritisierte er.
Die Regelung hinsichtlich der befristeten Mietverträge werde eine segensreiche Auswirkung vor allem für die Mieter haben, gab sich Justizminister Dr. BÖHMDORFER überzeugt. Eine wichtige Neuerung sei auch, dass noch sechs Monate nach Beendigung des befristeten Mietverhältnisses oder nach Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag der Mietzins bei der Schlichtungsstelle überprüft werden könne. Das Hausbesorgergesetz sei seiner Meinung nach der richtige Versuch, die Betriebskosten senken zu helfen.
Bundesrat MARIZZI (S) meinte in Richtung des Bundesrates Buchinger, dass Aussprüche, wie "Ihr habt einen Saustall hinterlassen", in einer Bundesratsdebatte nicht angebracht seien.
Gegen die vorliegenden Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates wurde kein Einspruch erhoben.
ARBEITSRECHTSÄNDERUNGSGESETZ 2000 * ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS MINDESTALTER FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BESCHÄFTIGUNG * URKUNDE ZUR ABÄNDERUNG DER VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN ARBEITSORGANISATION * NOVELLIERUNG DES LANDARBEITSGESETZES 1984
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Bundesrat DROCHTER (S) bedauerte, dass der vorliegende Vorschlag mit der Aktion Fairness nichts gemein habe. Es werde nämlich keine echte Gleichstellung zwischen Arbeitern und Angestellten erreicht und die Kosten (laut Berechnungen von Experten 3 Mrd. S) würden die Arbeitnehmer tragen müssen. Um die Ungleichbehandlung der Arbeiter zu beseitigen, müssten Angleichungen im Bereich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei sonstigen persönlichen Verhinderungen, bei den Kündigungsfristen und bei den aliquoten Sonderzahlungen vorgenommen werden.
Bundesrat SCHAUFLER (V) räumte gegenüber seinem Vorredner ein, dass das ARÄG 2000 zwar einen sehr wichtigen Schritt in Richtung mehr Fairness darstelle, aber keine absolute Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten bringe. Nach der Anpassung im Bereich der Entgeltfortzahlung sehe er als nächsten Schritt die Neuregelung der Abfertigung an, erklärte Schaufler.
Es sei ein großer Erfolg, dass die neue Bundesregierung bereits nach 100 Tagen das ARÄG beschlossen habe, betonte Bundesrätin HAUNSCHMID (F). Es bringe ihrer Auffassung nach mehr Gerechtigkeit am Arbeitsplatz und keine zusätzlichen Belastungen für die Betriebe.
Staatssekretärin ROSSMANN sprach von einem ersten Schritt in die richtige Richtung. Es sei eine langjährige Forderung der Gewerkschaft und der Arbeitnehmer gewesen, endlich eine Gleichstellung zwischen Arbeitern und Angestellten im Krankheitsfall durchzusetzen. Erfreulich sei, dass nicht nur die Arbeitnehmer monetär besser gestellt, sondern auch die Unternehmer entlastet würden. Durch das Auslaufen des Entgeltfortzahlungsfonds werde zudem ein wichtiges Einsparungspotenzial genutzt, gab sich Rossmann überzeugt. Für wichtig hielt sie auch den verbesserten Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer.
Kein Einspruch.
ÄNDERUNG DES ARBEITERKAMMERGESETZES 1992
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Bundesrat FREIBERGER (S) bezeichnete die Vorlage als eine Scheinaktivität, da damit ein falscher Eindruck erweckt werden solle, um auf die Arbeiterkammer Druck auszuüben und die Arbeitnehmerorganisationen zu schwächen. Der Bundesrat wies darauf hin, dass das Wirtschaftsministerium hinsichtlich allfälliger Privilegien keinerlei Beanstandung geübt habe. Die Arbeiterkammerwahlen hätten auch gezeigt, so der Redner, dass die ArbeitnehmerInnen eine starke Vertretung wollen. Die SPÖ werde daher bei diesem Spiel der Bundesregierung nicht mitmachen.
Bundesrat SCHÖLS (V) meinte in Richtung der Staatssekretärin, dass niemand von der Bundesregierung einem Parlamentarier zu sagen habe, was dieser zur Kenntnis nehmen müsse. Er konzedierte der Arbeiterkammer eine gute und engagierte Arbeit im Interesse aller ArbeitnehmerInnen und unterstrich, dass er auf diese überparteiliche Institution nicht verzichten wolle. Man tue aber der Institution nichts Gutes, wenn man sie parteipolitisch vereinnahme. Seiner Ansicht nach gebe keine Privilegien mehr und deshalb ändere dieses Gesetz am geltenden Recht nichts, es bringe nur mehr Transparenz in der Bezügeregelung.
Für Staatssekretärin ROSSMANN ist es deshalb wichtig, die letzten Reste der Privilegien zu beseitigen, da die EU-Länder das Funktionieren der Sozialpartnerschaft in Österreich mit großem Interesse beobachten, um auch auf europäischer Ebene ähnliche Mechanismen einzuführen. Man habe aber dort kein Verständnis für überbordende und nicht mehr zeitgemäße Privilegien sowie für die Pflichtmitgliedschaft, die es nur mehr in Luxemburg gebe. Daher gehe dieses Gesetz in die richtige Richtung.
Bundesrat Dr. D'Aron (F) meinte, dass die Arbeiterkammer als Institution eine Eigendynamik entwickelt habe und ohne Kontrolle agiere. Die SPÖ benütze die Arbeiterkammer als Institution für ihre Zwecke und verbreite über sie sogar Fehlinformationen, wie jene über das 13. und 14. Monatsgehalt. Darüber hinaus kritisierte er, dass es in Österreich drei Institutionen gebe, die ArbeitnehmerInnen-Interessen vertreten - ÖBG, AK und Personalvertretung.
Bundesrat SCHAUFLER (V) riet seinem Vorredner, den Begleittext zur Sondermarke "75-Jahre-Arbeiterkammer" zu lesen. Die gesetzlichen Interessenvertretungen seien es eben, die die Sozialpartnerschaft begründet haben und zum Wohlstand in Österreich geführt hätten. Auch er meinte in Richtung Staatssekretärin, dass MandatarInnen keine Befehlsempfänger seien.
Bundesrat KONECNY (S) sah sich aufgrund mancher Bemerkungen in seinen Befürchtungen bestätigt, dass man die Sozialpartnerschaft schwächen wolle. Insbesondere habe Bundesrat D'Aron eine Hasstirade gegen die Arbeiterkammern geführt. Es sei Tatsache, dass es in demokratischen Gremien politische Mehrheiten gebe und als solche seien demokratische Einrichtungen auch gut. Er hält es aber für falsch, sie nur dann als gut zu bezeichnen, wenn man dort selbst die Mehrheit habe. Demokratischer Geist beginne dort, wo man anerkennt, dass eine Institution gute Arbeit leistet, so Konecny. Abschließend ersuchte er die Koalition, verhängnisvolle Schritte, wie etwa die oft angesprochene 40-prozentige Kürzung der Beiträge, nicht weiter zu verfolgen und zu setzen.
Bundesrat SCHEUCH (F), der einen Ordnungsruf für seinen Ausspruch "Frechheit" von der Vorsitzenden Haselbach erhalten hatte, verwehrte sich vehement dagegen, als "Jäger nach Ordnungsrufen" bezeichnet zu werden, da er nicht wusste, dass dieses Wort einen Ordnungsruf nach sich zieht. Die Präsidentin nahm darauf hin ihren Vorwurf zurück.
Gegen den Gesetzentwurf wurde mehrheitlich kein Einspruch erhoben.
INTERNATIONALES KAFFEE-ÜBEREINKOMMEN VON 1994 SOWIE RESOLUTION NR. 384 BETREFFEND VERLÄNGERUNG DES INTERNATIONALEN KAFFEEE-ÜBEREINKOMMENS VON 1994
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Dagegen wurde einstimmig kein Einspruch erhoben.
NOVELLIERUNG DES PREISAUSZEICHNUNGSGESETZES UND DES BUNDESGESETZES GEGEN DEN UNLAUTEREN WETTBEWERB 1984
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Bundesrat Mag. HOSCHER (S) kritisierte, dass das Gesetz zwar mehr Transparenz bringe, dass man aber zu Ungunsten der Konsumenten den Spielraum der EU nicht ausgenützt habe. Leider sei auch die Vereinheitlichung und Zusammenfassung der unterschiedlichen Preisauszeichnungen nicht gelungen. Die Ausnahmeregelungen für einzelne Produktpaletten sowie für Kleingewerbe stehe seiner Meinung nach nicht im Interesse der Konsumenten und könne auch nicht mit dem Argument der Nahversorgung begründet werden.
Bundesrat GRISSEMANN (F) meinte, dass man für das Gesetz stimmen müsse, wenn man für Entbürokratisierung eintrete.
Gegen den Gesetzentwurf wurde mehrheitlich kein Einspruch erhoben.
ÄNDERUNG DES ZIVILTECHNIKERKAMMERGESETZES 1993
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Dagegen wurde einstimmig kein Einspruch erhoben.
WAHL DER BEIDEN VIZEPRÄSIDENTEN SOWIE DER SCHRIFTFÜHRER UND ORDNER FÜR DAS 2. HALBJAHR 2000
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Für das zweite Halbjahr 2000 wurde Bundesrat Jürgen Weiss zum 1. Vizepräsidenten einstimmig gewählt. Stimmenmehrheit erhielt Bundesrätin Anna-Elisabeth Haselbach für die Funktion als 2. Vizepräsidentin. Die Bundesrätinnen Ilse Giesinger, Hedda Kainz und Monika Mühlwerth wurden einstimmig für die Funktion der Schriftführerinnen gewählt. In die Funktion der Ordner wurden die Bundesräte Engelbert Schaufler, Erhard Meier und Engelbert Weilharter gewählt.
Als scheidende Präsidentin betonte HASELBACH, dass sich im letzten halben Jahr auch der Bundesrat einer neuen Situation stellen musste. Es seien Späne geflogen und Verletzungen passiert, die hoffentlich ausgeräumt werden konnten. Im letzten Halbjahr habe sie den Bundesrat oft nach außen vertreten und vor allem in der schwierigen Situation der Sanktionen sei es gelungen, für die österreichische parlamentarische Arbeit Anerkennung zu erreichen. Sie habe immer versucht, dem Prinzip zum Durchbruch zu verhelfen, dass die Sanktionen sich auf der Regierungsebene bewegen und nicht gegen einzelne StaatsbürgerInnen gerichtet seien. Abschließend bedankte sie sich bei den Vizepräsidenten für die gute Zusammenarbeit sowie bei den BeamtInnen der Parlamentsdirektion, und nannte insbesondere Dr. Labuda und seine MitarbeiterInnen.
(Schluss)