Parlamentskorrespondenz Nr. 392 vom 28.06.2000

WISSENSCHAFTSAUSSCHUSS: VERBESSERUNG BEI STUDIENBEIHILFEN

Künftig auch Studienbeihilfen bei Privat- und Fernuniversitäten

Wien (PK) - Fragen der Studienförderung standen heute im Mittelpunkt des Wissenschaftsausschusses . Grundlage dafür waren eine von der Bundesregierung vorgelegte umfassende Novellierung des Studienförderungsgesetzes sowie zwei Antrage der Grünen.

Eine Novelle zum Universitätsstudiengesetz hat neben notwendigen Anpassungen insbesondere die Förderung der Mobilität von Studierenden, Neuerungen für die Wirtschaftsinformatik und das Lehramtsstudium "Informatik" sowie Übergangsbestimmungen betreffend die Umwandlung von Diplomstudien zu Bakkalaureats- und Magisterstudien zum Inhalt.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf ein bereits oft diskutiertes Thema, nämlich die Einführung des passiven Wahlrechts für alle Studierenden, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, bei der Hochschülerschaftswahl, welches von den Sozialdemokraten beantragt wurde.

STUDIENBEIHILFE AUCH FÜR STUDIERENDE AN PRIVAT- UND FERNUNIS

Gegenstand der vorliegenden Novellierung des Studienförderungsgesetzes ist zunächst die Festlegung von Bedingungen für die Förderung von  Magisterstudien und Doktoratsstudien nach Absolvierung eines Bakkalaureatsstudiums. Weiters sieht das Gesetz eine flexible Förderung von Studierenden an Privatuniversitäten und nichtösterreichischen Fernuniversitäten im In- und Ausland vor. Durch Flexibilisierung der Studienabschluss-Stipendien sollen zudem  auch Teilzeitstudierende in der Studienabschlussphase gefördert werden. (184 d.B.) Diese Regierungsvorlage wurde in der Fassung eines Vier-Parteien-Abänderungsantrages, der u.a. auf die besondere Situation von Studenten aus Südtirol eingeht, in dem aber auch die Forderung der Grünen, es müsse genügen, in den letzten vier Jahren vor Gewährung des Studienabschluss-Stipendiums drei volle Jahre zumindest halbbeschäftigt gewesen zu sein, eingearbeitet wurde, einstimmig vom Ausschuss befürwortet.

In der Debatte zeigten sich die Abgeordneten DDr. NIEDERWIESER (S) und Dr. BRINEK (V) zufrieden über die in dieser Vorlage erzielten Verbesserungen. Das Gesetz vollziehe eine positive Entwicklung, weshalb es Unterstützung verdiene. Positiv, so Brinek, sei auch der avisierte Beobachtungszeitraum, welcher es ermögliche, erforderlichenfalls Adaptierungen vorzunehmen. Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) meinte, es zeige sich, dass hier Praktiker am Werk gewesen seien, denn die Vorlage sei von hoher Zielgenauigkeit gekennzeichnet. Ausschussvorsitzender Dr. GRAF (F) war darüber erfreut, dass es gelungen sei, im Ausschuss Einvernehmen zu erzielen, biete die Vorlage doch klare Verbesserungen im Sinne der Studenten und eine entsprechende Verwaltungsvereinfachung. Bundesministerin GEHRER dankte für die Mitarbeit aller Klubs und für die breite Unterstützung dieser Materie, die zeige, wie im Wissenschaftsbereich konsensual vorgegangen werde.

Die Vorschläge der Grünen zum Studienförderungsgesetz wurden mit dem ersten Tagesordnungspunkt mitbehandelt. Die Grünen treten dafür ein, die Kriterien für den Erhalt eines Studienabschlussstipendiums zu ändern und beantragten daher die Novellierung des Studienförderungsgesetzes. Nach den geltenden Bestimmungen muss ein Studierender, um ein solches Stipendium zu erhalten, in den vorangegangenen "vollen vier Kalenderjahren voll erwerbstätig" gewesen sein. Abgeordneter Grünewald und seine FraktionskollegInnen wiesen in ihrem Antrag auf Härtefälle hin und meinen, es müsste ausreichen, wenn der/die Studierende "innerhalb von 60 Monaten vor Zuerkennung des Studienabschlussstipendiums zumindest 48 Monate voll erwerbstätig war". (72/A)

Ein weiterer Antrag der Grünen auf Änderung des Studienförderungsgesetzes soll laut Abgeordnetem Grünewald eine Gesetzeslücke schließen: Bei der Einrichtung des Bakkalaureatstudiums hat man vergessen, Studienförderung für Studierende vorzusehen, die entsprechende Studienangebote nutzen. (80/A)

NOVELLE ZUM UNIVERITÄTS-STUDIENGESETZ PASSIERT DEN AUSSCHUSS

Abgeordnete der Regierungsfraktionen haben einen umfangreichen Antrag zum Universitäts-Studiengesetz eingebracht, wodurch nicht nur zahlreiche Anpassungen und Klarstellungen vorgenommen werden sollen. Insbesondere soll durch die Ergänzung der Übergangsbestimmungen betreffend die Umwandlungen von Diplomstudien in Bakklaureats- und Magisterstudien - die im kommenden Wintersemester wirksam werden - vorgesorgt werden, dass Studierende der Diplomstudien auch nach der Umwandlung an dem jeweiligen Standort ihr Diplomstudium innerhalb eines angemessenen Zeitraumes beenden können. Weitere Punkte betreffen unter anderem das Lehramtsstudium "Informatik, die Wirtschaftsinformatik und das Diplomstudium "Zahnmedizin" (181/A ). Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen, nachdem ein Vertagungsantrag der SPÖ in der Minderheit geblieben war.

Zuvor hatte Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) gemeint, seine Fraktion würde der Materie gerne zustimmen, doch gebe es hier noch einige Unklarheiten, die zuerst noch behandelt werden sollten, weshalb sich die Sozialdemokraten für eine Begutachtung aussprächen, zu welchem Zwecke die gegenständliche Materie vertagt werden sollte. Abgeordnete Dr. BRINEK (V) zeigte Verständnis für die Bedenken ihres Vorredners, meinte aber, man habe diesem Problem mit einem Abänderungsantrag Rechnung getragen, in dem nun nur noch jene Bereiche behandelt würden, die einer dringlichen Lösung bedürften, wohingegen man die übrigen Fragen zu einem späteren Zeitpunkt diskutieren könnte.

Ausschussvorsitzender Dr. GRAF (F) brachte eine Ausschussfeststellung zu den Übergangsfristen ein und meinte, man müsse diverse Teile heute beschliessen, damit diese noch fristgerecht zum Beginn des Wintersemesters 2000/01 in Geltung treten könnten. Was die Frage der Titel anbelange, so sei hier das letzte Wort noch nicht gesprochen. Man beschließe nun lediglich die Einführung eines Master of Law, über die anderen Aspekte dieses Themas werde man weiter diskutieren. Bundesministerin GEHRER wies auf die Einführung des Lehramtes Informatik im Rahmen der Technologieoffensive hin. Hier sei es wichtig, dieses mit Informatikmanagement auch als Bakkalaureatsstudium als berufsorientierte Ausbildung verknüpft zu haben. Für die Zukunft müsse man Überlegungen anstellen, Informatik in den Schulen eventuell in die Unterstufe vorzuverlegen, weil die 5. Klasse eigentlich schon ein zu später Zeitpunkt sei, und dieses Fach auch stärker anwendungsorientiert zu gestalten. Informatikmanagement sei jedenfalls eine vielversprechende Grundlage, ins Berufsleben einzusteigen, unterstrich Gehrer.

PASSIVES WAHLRECHT FÜR AUSLÄNDISCHE STUDENT/-INNEN VERTAGT

Ein bereits oft artikuliertes Anliegen der SPÖ ist die Einführung des passiven Wahlrechtes für alle Studierenden bei ÖH-Wahlen. Aus diesem Grund haben S-Abgeordnete eine Änderung des Hochschülerschaftsgesetzes (87/A) beantragt. In der Debatte wies Abgeordnete Dr. BRINEK (V) darauf hin, dass für den Herbst eine Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes geplant sei, weshalb man auch diese Materie zu diesem Zeitpunkt mitberaten sollte. Sie stellte darauf hin einen Antrag auf Vertagung, der mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen wurde. (Schluss)