Parlamentskorrespondenz Nr. 396 vom 28.06.2000

ABFALLWIRTSCHAFT: EU-ANPASSUNGEN UND RECHTSBEREINIGUNG

Wien (PK) - Der Umweltausschuss des Nationalrats nahm heute die am 23. Mai 2000 vertagten Beratungen über die Umsetzung der EU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC-Richtlinie: Bestimmungen für Genehmigung, Betrieb und Auflassung von Abfall- und Altölbehandlungsanlagen) sowie der Seveso-II-Richtlinie wieder auf. Auf dem Verhandlungstisch lagen neben dem diesbezüglichen V-F-Antrag für eine AWG-Novelle IPPC (167/A) noch eine Regierungsvorlage für eine AWG-Novelle Deponien (178 d.B.), die vor allem der Rechtsbereinigung dient.

Die gesetzlichen Bestimmungen für Abfalldeponien, das heißt für deren Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Anpassung an den Stand der Technik sind derzeit teils im Wasserrechtsgesetz (WRG), teils im Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) enthalten. Im Zuge einer Anpassung an die EU-Richtlinie über Abfalldeponien werden nun alle Bestimmungen für Deponien aus dem Wasserrechtsgesetz in das Abfallwirtschaftsgesetz übernommen. Die bisher im Wasserrechtsgesetz geregelten Deponien für nicht gefährliche Abfälle unter 100.000 m3 werden in das konzentrierte Verfahren des AWG übernommen.

Darüber hinaus bringt der AWG-Entwurf Präzisierungen hinsichtlich der Antragsunterlagen und die Klarstellung, dass Abweichungen vom Stand der Technik nicht zulässig sind. Das bisher anzuwendende Störfallregime soll durch Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und zur Begrenzung von deren Folgen ersetzt werden. Zusätzliche Meldepflichten für die Deponiebetreiber erhöhen zwar den Aufwand der Bundesländer, erleichtern aber zugleich deren Überwachungstätigkeit. Von der Verfahrenskonzentration und den zusammengefassten, übersichtlicheren Bestimmungen erwartet die Regierung eine effizientere Führung von Genehmigungsverfahren und Kosteneinsparungen.

Zu diesen beiden Tagesordnungspunkten wurde von ÖVP und FPÖ ein Abänderungsantrag eingebracht, der die AWG-Novelle IPPC sowie die AWG-Novelle Deponien miteinander verbinden soll. Weiters wird festgelegt, dass die Zuständigkeit für gewerbliche Bodenaushub- oder Baurestmassendeponien unter 100.000 Kubikmeter entsprechend der derzeitigen Rechtslage bei der Bezirksverwaltungsbehörde verbleibt. Außerdem wurde eine Bestimmung eingefügt, wodurch Einzelfälle individueller beurteilt werden können. Dadurch komme es zu einer Entkriminalisierung der Bürgermeister, erläuterte Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F), da Verdachtsflächen nicht mehr sofort geräumt werden müssen, sondern die Möglichkeit bestehe, Untersuchungen und Beobachtungen in Auftrag zu geben.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. MOLTERER meinte in Richtung der Abgeordneten Glawischnig, die AWG-Novelle Deponien werde deshalb jetzt umgesetzt, weil es sich dabei um einen langjährigen Wunsch handle, der von der "der Verfahrensseite" geäußert wurde. Er wies auch darauf hin, dass nur für die gewerblichen und nicht für die kommunalen Deponien Veränderungen vorgesehen sind.

Die Regierungsvorlage wurde in der Fassung des von Abgeordnetem Kopf (V) eingebrachten V-F-Abänderungsantrages mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP angenommen. Der Antrag 167/A (AWG-Novelle IPPC) galt somit als miterledigt.

Schließlich genehmigte der Umweltausschuss einstimmig das

Nuklearinformationsabkommen mit der Schweiz (53 d.B.). Es

enthält die Einrichtung eines umfassenden Informations- und

Konsultationssystems für Fragen der nuklearen Sicherheit sowie

die Errichtung eines multilateralen Strahlenfrühwarnsystems.

Bundesminister Mag. MOLTERER informierte darüber, dass die Schweiz der letzte Nachbarstaat ist, mit dem ein derartiges Informationsabkommen abgeschlossen wird. (Schluss)