Parlamentskorrespondenz Nr. 406 vom 30.06.2000

SOZIALAUSSCHUSS: DEBATTE ÜBER SOZIALE LAGE

Zur Pensionsreform werden Experten gehört

Wien (PK) - Vor Eingang in die Tagesordnung beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales über Antrag der SPÖ, ein Expertenhearing zum Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 abzuhalten. Gehört werden sollen Dr. Richard Leutner vom Österreichischen Gewerkschaftsbund, Mag. Georg Ziniel von der Bundesarbeitskammer, Dr. Josef Probst vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie Dr. Christoph Figl von der Bauernsozialversicherung und Dr. Martin Gleitsmann von der Wirtschaftskammer.

Bevor man sich der Pensionsreform im ASVG-Bereich widmete, wurden die restlichen Tagesordnungspunkte abgehandelt.

Im Rahmen der Debatte über den BERICHT ÜBER DIE SOZIALE LAGE 1998 fand der Antrag der S-Abgeordneten Mag. PRAMMER, den Bericht im Ausschuss nicht endzuerledigen, einhellige Billigung. - Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (V) sagte zu, dass der Sozialbericht im Herbst in einer der Plenarsitzungen behandelt werden wird.

Von den Rednern aller vier Fraktionen wurde der Bericht als gutes Nachschlagewerk gewertet und als hervorragende Information angesehen.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) sprach die Sozialquote 1996 an, verlangte eine Komplettierung der Daten bis 1999 und machte darauf aufmerksam, dass im internationalen Vergleich Österreich mit der Belastung der privaten und öffentlichen Arbeitgeber unter dem EU-Durchschnitt liege und die Arbeitgeber trotzdem von der Regierung einseitig entlastet werden, während die Arbeitnehmer keine Entlastung erfahren.

V-Abgeordnete STEIBL wies auf die gravierenden Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern hin und forderte Maßnahmen ein, um diese Schere zu verringern. - Auch F-Abgeordneter DOLINSCHEK schnitt dieses Thema an. Er hielt es für angebracht, vor allem im Kollektivvertragsbereich für Verbesserungen für Frauen zu sorgen.

Auf die von Jahr zu Jahr höher werdende Erwerbsquote, zurückzuführen auf die vielen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, kam S-Abgeordneter DIETACHMAYR zu sprechen.

Der Beschäftigungsrekord im vergangenen Jahr ist primär auf den hohen Frauenanteil zurückzuführen, meinte F-Abgeordnete HALLER und gab bekannt, dass gerade atypische Beschäftigungsverhältnisse gerne von Frauen angenommen werden. Deshalb wünschte sie Auskunft über die Arbeitszufriedenheit.

Nicht nur das Ausmaß von Armut sollte im Sozialbericht festgehalten sein, sondern auch der Reichtum, urgierte S-Abgeordnete SILHAVY.

Den Abgang bei den Krankenkassen - 1999 betrug er 3,5 Mrd. S - hinterfragte Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F).

Zu den beitragsfreien Mitversicherten regte Abgeordnete Dr. PITTERMANN (S) an, diese Beiträge aus dem FLAF zu bezahlen.

Bundesministerin Dr. SICKL gab bekannt, man werde in den nächsten Sozialbericht das Thema "Zufriedenheit der geringfügig Beschäftigten" aufnehmen. Da die Datenlage über den Reichtum in Österreich schlecht ist, wird ein Forschungsprojekt vergeben. Handlungsbedarf besteht ihrer Meinung nach bei der Eigenständigkeit der Frauen im Pensionsrecht. Eine Expertengruppe befasst sich mit der Treffsicherheit der Sozialleistungen, weil Sozialleistungen dorthin fließen sollen, wo sie gebraucht werden. In Auftrag gegeben wurde auch die Kodifizierung des Bundessozialrechtes, in einem weiteren Schritt geht es um die Harmonisierung der Ländervorschriften.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN wies darauf hin, dass Frauen die geringfügige Beschäftigung schätzen und dass Vorkehrungen getroffen wurden, dass Sozialversicherungspflicht entsteht, sollten mehrere geringfügige Beschäftigungen zusammentreffen.

Die beabsichtigte Novelle zum Arbeitnehmerschutzgesetz wird mit den Sozialpartnern umfassend diskutiert werden, versprach der Ressortleiter.

Der Bericht über die soziale Lage 1998 wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Abkommen bzw. Zusatzabkommen über soziale Sicherheit mit der Türkei, Israel, der Internationalen Atomenergie-Organisation, Ungarn, Tunesien und Tschechien wurden vom Ausschuss genehmigt.

Neuerlich vertagt wurde die Beratung des S- Antrages zum Mutterschutzgesetz 1979 , Eltern-Karenzurlaubsgesetz und Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz. In diesem Antrag geht es um eine Verlängerung der Behaltefrist auf 26 Wochen, um Frauen den Wiedereinstieg in das Berufsleben nach Inanspruchnahme des Karenzurlaubes zu ermöglichen.

Zur Vorbehandlung des S-Antrages betreffend ein Schwarzunternehmerbekämpfungsgesetz - u.a. sollen die Hauptzollämter die Kontrollkompetenzen und Strafverfahren erster Instanz wegen Schwarzarbeit übernehmen - wurde mit Stimmenmehrheit ein Unterausschuss eingesetzt.

Der S-Antrag betreffend eine Änderung des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes und des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (Maßnahmen des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes, die für die SchulabgängerInnen von 1998 und 1999 konzipiert waren, sollen weitergeführt werden) wurde von den beiden Regierungsparteien abgelehnt. (Fortsetzung)