Parlamentskorrespondenz Nr. 421 vom 05.07.2000

WEITERE LIBERALISIERUNG DES ENERGIEBEREICHS, SOZIALABKOMMEN

Nationalratssitzung mit weitgespanntem Themenbogen

Wien (PK) - Zu später Stunde wandte sich der Nationalrat im Anschluss an die Abstimmung über die Pensionsreform und damit zusammenhängende Maßnahmen zunächst den Gesetzesanträgen betreffend weitere Liberalisierungsschritte des Energiemarktes zu.

GASWIRTSCHAFTSGESETZ UND ÄNDERUNG DES ELEKTRIZITÄTSWIRTSCHAFTSGESETZES * AUFHEBUNG DES BUNDESVERFASSUNGSGESETZES, MIT DEM DIE EIGENTUMSVERHÄLTNISSE DER ÖSTERREICHISCHEN ELEKTRIZITÄTSWIRTSCHAFT GEREGELT WERDEN

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Abgeordneter OBERHAIDINGER (S) benannte die grundlegenden Ziele dieser Novellen und verwies auf die Geschichte der Vorlagen. Diese seien noch von der alten Regierung angedacht und initiiert worden. Seine Fraktion halte die in den Vorlagen enthaltenen Vorhaben für ambitioniert und begrüße sie daher.

Abgeordneter KOPF (V) führte aus, die "Reformpartnerschaft" von ÖVP und FPÖ setze in erstaunlich kurzer Zeit wichtige Gesetzesvorhaben um. Als ein Beispiel nannte er das vorliegende Gaswirtschaftsgesetz und die Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetzes. Beide Gesetze brächten massive Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und für die Konsumenten. So erwartet sich Kopf, der sich im Übrigen bei der SPÖ für die konstruktiven Gespräche bedankte, von der Marktöffnung bei Gas und bei Strom günstigere Energiepreise.

Ein von Kopf eingebrachter Abänderungsantrag enthält neben legistischen Verbesserungen im Wesentlichen zwei Kernpunkte: Zum einen wird der verpflichtende Anteil an erneuerbaren Energieträgern bei der Stromerzeugung in einer vierten Stufe auf vier Prozent ausgeweitet, zum anderen sollen detaillierte Bestimmungen Atomstromimporte besser verhindern.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) kündigte die Ablehnung der vorliegenden Gesetze durch die Grünen an, da, wie sie sagte, die Kritikpunkte die positiven Aspekte überwiegen würden. Ihrer Ansicht nach sind die Gesetze zwar zum Teil recht ambitioniert, letztlich habe man aber die EU-Vorgaben erfüllt, ohne wirklich in die Strukturen der österreichischen E-Wirtschaft einzugreifen. Darüber hinaus vermisst Glawischnig eine Kraftwerkskoordination, Anreize zu mehr Energieeffizienz und eine Erhöhung des Anteils von Ökostrom bei der Stromerzeugung über vier Prozent hinaus. Positiv bewertete sie hingegen die Einführung einer Stromkennzeichnung, die Beibehaltung der Einspeisetarifregelung und die Einführung einer Regulatorbehörde im Elwog.

Abgeordneter Dipl.Ing. HOFMANN (F) hielt fest, durch die Novellierung des Elwog komme es zu einer Verkürzung des Zeitpunktes für eine volle Liberalisierung des Strommarktes. Zudem werde die Grundlage für den Rückzug des Staates aus der E-Wirtschaft geschaffen. Ziel der Gesetzesnovelle sei es, die Strompreise für Haushalte und kleine Betriebe ebenso zu senken wie für große Unternehmen. Hofmann begrüßte die Einrichtung eines unabhängigen, entpolitisierten Regulators, der u.a. die Transparenz bei den Preisen und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit überwachen solle. Das Gaswirtschaftsgesetz hat Hofmann zufolge das ambitionierte Ziel einer hundertprozentigen Liberalisierung im Jahr 2002.

Wirtschaftsminister Dr. BARTENSTEIN zeigte sich über die Zustimmung der SPÖ zum Gaswirtschaftsgesetz und zur Änderung zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz erfreut. Eine frühere Liberalisierung bedeute Standortqualität, Preissenkung und erhöhte Wettbewerbsfähigkeit insbesondere für mittelständische Betriebe, bekräftigte er. Zudem bringe das Elwog große ökologische Vorteile. "Suboptimal" ist es für Bartenstein hingegen, dass es auf Länderwunsch in Österreich drei Regelzonen geben wird.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) unterstrich, das neue Elwog bringe für die österreichische Wirtschaft einen Standortvorteil. Er rechnet mit einem "Preissenkungspotential" von rund zwei Mrd. S. Die vorgesehene Zertifizierung für die Unternehmen wertete er als Chance und Gefahr zugleich.

Abgeordneter Ing. Herbert GRAF (F) beurteilte es als positiv, dass hinsichtlich der vorliegenden Gesetze eine große breite Mehrheit gefunden werden konnte. Damit werde ein langer Weg vorläufig beendet. In einem von Graf eingebrachten Entschließungsantrag betreffend Förderung von Ökostrom und Fortsetzung der Anti-Kernenergie-Politik wird der Wirtschaftsminister u.a. ersucht, den Anteil an erneuerbaren Energieträgern an der Stromerzeugung einer laufenden Evaluierung zu unterziehen und darüber zu berichten.

Die Regierungsvorlage zum Gaswirtschaftsgesetz und zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz wurde unter Berücksichtigung des V-F-S-Abänderungsantrages mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Dem V-F-S-Entschließungsantrag betreffend Förderung von Ökostrom und Fortsetzung der Anti-Kernenergie-Politik erteilten die Abgeordneten einhellige Zustimmung.

Die Novellierung des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem die Eigentumsverhältnisse der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geändert werden, erhielt bei der Abstimmung zwar eine Mehrheit, nicht aber die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Damit gilt es als verworfen.

V-F-ANTRAG 166/A BETREFFEND ÄNDERUNG DER GEWERBEORDNUNG 1994 * G-ANTRAG 51/A(E) BEZÜGLICH SICHERUNG UND BELEBUNG DER NAHVERSORGUNG

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Abgeordnete Mag. KUBITSCHEK (S) nahm zur Einkaufszentrenverordnung Stellung und äußerte den Verdacht, mit der mittlerweile vom VfGH aufgehobenen Verordnung habe man große Handelsunternehmen unter dem Vorwand des Schutzes von Nahversorgern vor neuen Mitbewerbern schützen wollen. Sie wisse auch nicht, was Wirtschaftsminister Bartenstein mit der Neufassung der Verordnung wolle, erklärte sie. Einerseits trete Bartenstein für mehr Wettbewerb in Österreich ein, andererseits erlasse er eine Verordnung, die aus Sicht des Wettbewerbs mehr als problematisch sei. Kubitschek kann durch die Verordnung keine Vorteile für die Konsumenten erkennen.

Abgeordneter Dr. PUTTINGER (V) brachte einen Abänderungsantrag zur Änderung der Gewerbeordnung ein. Dabei geht es ihm zufolge darum, dass Bäcker, Fleischer und Lebensmittelhändler ihre Ware künftig auch außerhalb ihres Heimatbezirkes anbieten können. Die neue Einkaufszentrenverordnung wertete Puttinger als vernünftige Lösung, wobei er insbesondere die Stärkung der Länderkompetenzen begrüßte. Seiner Ansicht kommt es dadurch zu einer kontrollierten Entwicklung von großen Handelsverkaufsflächen "auf der grünen Wiese".

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) glaubt, dass die Novellierung der Gewerbeordnung keine richtlinienkonforme Umsetzung von EU-Recht ist. Sie vermisst beispielsweise die Einbeziehung der Massentierhaltung. Darüber hinaus beklagte die Abgeordnete, dass der mangelhafte Nachbarschutz in der Gewerbeordnung auch mit dieser Novelle nicht verbessert werde.

Für Abgeordneten HAIGERMOSER (F) ist die Novellierung der Gewerbeordnung hingegen ein wichtiger Schritt. Die Gesetzesänderung ist seiner Meinung nach nicht nur für die Wirtschaft sinnvoll, vielmehr handle es sich um einen "Schulterschluss zwischen Ökologie und Ökonomie". Die neue Einkaufszentrenverordnung wird laut Haigermoser sowohl den Interessen der Nahversorgung als auch den Interessen der betroffenen Großbetriebe gerecht.

Wirtschaftsminister Dr. BARTENSTEIN hielt in Richtung Abgeordneter Kubitschek fest, er trete zwar für mehr Wettbewerb ein, aber nicht für Wettbewerb um jeden Preis. Um Orts- und Stadtkerne zu schützen, sei er gerne bereit, Maßnahmen mitzutragen, die den Wettbewerb da oder dort einschränken würden. Bartenstein räumte aber ein, dass die Einkaufszentrenverordnung kein allumfassendes Patentrezept sein könne. Die Novellierung der Gewerbeordnung sieht Bartenstein als ersten Schritt zu einem einheitlichen Genehmigungsverfahren.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) meinte, sie habe nichts gegen Einkaufszentren, diese sollten aber für die Kosten aufkommen, die sie verursachten. Deshalb habe sie einen Antrag auf Einführung einer Verkehrserregerabgabe eingebracht. Ihrer Auffassung nach wäre dies ein wichtiger Schritt zum Schutz der Nahversorgung. Die "Einkaufszentrenverordnung Nr. 2" qualifizierte Moser als "besser als nichts", sie habe aber noch viele Lücken und sei zu wenig rigoros.

Die Novellierung der Gewerbeordnung wurde unter Berücksichtigung des VP-FP-Abänderungsantrages mehrheitlich beschlossen. Der negative Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag der Grünen wurde mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen.

F-V-ANTRAG 203/A BETREFFEND NOVELLIERUNG DES KMU-FÖRDERUNGSGESETZES

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Die Änderung des KMU-Förderungsgesetzes wurde vom Nationalrat einstimmig verabschiedet.

NOVELLIERUNG DES BERUFSAUSBILDUNGSGESETZES , DES JUGENDAUSBILDUNGS-SICHERUNGSGESETZES, DES FAMILIENLASTENAUSGLEICHSGESETZES 1967 UND DES BUNDESGESETZES ÜBER DIE BESCHÄFTIGUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN

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Abgeordneter RIEPL (S) führte aus, die Lehrlingsausbildung müsse einer ständigen Qualitätsüberprüfung unterzogen werden. Es gebe viele Betriebe, die eine gute Ausbildung leisteten, andere Betriebe würden ihrer Ausbildungspflicht aber nicht nachkommen. Nach Ansicht Riepls bringt die vorliegende Gesetzesnovelle aber nicht mehr Qualität in der Lehrlingsausbildung. Das Modell der Vorlehre bezeichnete Riepl als falschen Weg. Er fürchtet, dass nur Arbeitgeber davon Vorteile hätten, für Jugendliche bedeute die Vorlehre hingegen eine Verminderung der Chancen.

Abgeordneter Dr. TRINKL (V) würdigte das Modell der dualen Ausbildung und brachte sodann einen V-F-Abänderungsantrag ein, wonach die Beschäftigung von Jugendlichen zwischen 22 und 6 Uhr nur unter regelmäßigen Untersuchungen gemäss der Arbeiterschutzbestimmungen zulässig sein solle. Die Vorlage selbst fand die Zustimmung des Abgeordneten, der die daran geübte Kritik als unsachlich zurückwies.

Abgeordneter BROSZ (G) meinte, die Regierung argumentiere stets nur aus einem gewissen Blickwinkel, der aber die Gesamtheit der Problematik nicht erfasse. So könne keineswegs angenommen werden, dass der Bedarf an Lehrstellen auch nach dem Schulschluss noch gedeckt sei.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) verteidigte die geplanten Neuerungen als im Interesse beider Seiten liegend. Es sei immer noch besser, eine Vorlehre zu absolvieren, als Hilfsarbeiten verrichten zu müssen. Auch die Bestimmungen zur Ausbildung seien a priori sinnvoll, wobei man jederzeit Adaptierungen vornehmen könne, sollten sich diese Massnahmen nicht bewähren.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) warf die Frage auf, wie jemand aus der Vorlehre zwingend zu einem Lehrabschluss kommen könne. Auch die Frage, wer den Kreis festlege, der in die Vorlehre komme, stelle sich. Die vorgesehene Regelung könne kaum als befriedigend angesehen werden. Seine Fraktion könne diesen Änderungen jedenfalls nicht zustimmen.

Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (V) würdigte die Reformen auf diesem Sektor als Sinn stiftend und verwies dabei auf entsprechende Erfahrungen, wie sie etwa in Vorarlberg gemacht wurden.

Abgeordneter SCHWEMLEIN (S) wies auf die Gefahren hin, die sich im Zusammenhang mit der Vorlehre für die Jugendlichen ergeben könnten. Den Jugendlichen würde mit dieser Regelung nichts Gutes getan, weshalb seine Fraktion nicht zustimmen könne.

Abgeordneter HAIGERMOSER (F) bezeichnete die Vorlehre als sozialen Fortschritt im Interesse der Schwächsten in der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund verfange die Kritik der Opposition nicht. Diese solle mit ihrer Klassenkampfrhetorik aufhören.

Abgeordneter ORTLIEB (F) sagte, es zeige sich einmal mehr, dass diese Bundesregierung nicht nur Reformen ankündige, sondern diese auch realisiere. Diese Regelungen dienten der Wirtschaft, als auch der Jugend und seien daher zu begrüßen.

Die Vorlage wurde in der Fassung des genannten Abänderungs- resp. Zusatzantrages in einer namentlichen Abstimmung mit 95 zu 70 Stimmen angenommen.

TÄTIGKEIT DER ARBEITSINSPEKTION IM JAHR 1998

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Abgeordneter ÖLLINGER (G) erklärte, ziehe man die Entwicklung bei der Arbeitsinspektion zur politischen Bewertung heran, so müsse man sich die Frage stellen, ob es wirklich die Absicht dieser Regierung sei, die "schwarzen Schafe" in der Wirtschaft auszusondern, werde diese doch zunehmend von einem Kontrollinstrument in ein Beratungsorgan im Interesse der Unternehmer umgewandelt. Der Bericht selbst sei immer noch hervorragend abgefasst und mithin erhellend. Dass Österreich 1999 erstmals wieder steigende Zahlen bei Arbeitsunfällen hatte, sei Grund genug, im politischen Bereich einiges zu tun.

Abgeordnete Dr. PITTERMANN (S) meinte, es sei bedauerlich, dass der Arbeitnehmerschutz in diesem Hause einen so geringen Stellenwert habe, sei der Bericht doch schon im Ausschuss kaum behandelt worden. Generell votierte die Rednerin für effizientere Kontrollen und für einen weiteren Ausbau der Schutzbestimmungen.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) sprach den Mitarbeitern an diesem Bericht Lob aus, um sodann auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu sprechen zu kommen. Zuversichtlich zeigte sich der Redner dahingehend, dass der Bericht 2000 ein guter sein werde, denn dieser sei derjenige der neuen Regierung.

Abgeordnete BAUER (S) sprach zum Thema Arbeitsunfälle, kritisierte jedoch gleichzeitig die angekündigten Pläne der Regierung auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN versicherte dem Haus, dass die Tätigkeit des Arbeitsinspektorats keinesfalls eingeschränkt werde. Vielmehr werde man zu den bisherigen Aufgaben auch verstärkt Servicefunktionen wahrnehmen.

Der Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

ABKOMMEN ÖSTERREICHS MIT DER REPUBLIK TÜRKEI , DEM STAAT ISRAEL , DER INTERNATIONALEN ATOMENERGIE-ORGANISATION , DER REPUBLIK UNGARN , DER TUNESISCHEN REPUBLIK UND DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK ÜBER SOZIALE SICHERHEIT

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Abgeordneter GRABNER (S) würdigte die Regierungsvorlagen als zweckmäßige Weiterentwicklung auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) wies darauf hin, dass in den Abkommen mit Tunesien und der Türkei der Themenkomplex Familienbeihilfe fehle, was ihm rechtlich problematisch erscheine.

Die Regierungsvorlagen wurden einstimmig angenommen.

S-ANTRAG 145/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES JUGENDAUSBILDUNGS-SICHERUNGSGESETZES UND DES INSOLVENZ-ENTGELTSICHERUNGSGESETZES

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Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) glaubt, dass die Koalition nichts für die Jugend übrig habe und sich nicht in die Situation benachteiligter Jugendlicher hinein versetzen könne. Jeder Mensch habe bestimmte Begabungen, sagte Heinisch-Hosek, und jeder sollte die gleiche Chance haben, diese Begabungen herauszuarbeiten.

Abgeordnete STEIBL (V) wies die Kritik ihrer Vorrednerin zurück und bekräftigte, dass es der Regierung um die Verbesserung der Situation von lehrstellensuchenden Jugendlichen gehe. Den vorliegenden Antrag der SPÖ lehnt sie ab.

Abgeordneter Mag. SCHENDER (F) verwies darauf, dass es wieder mehr offene Lehrstellen gebe als Lehrstellensuchende. Seiner Ansicht nach werden daher Stiftungen nicht mehr benötigt. Allgemein sprach sich Schender für eine ständige Beobachtung des Lehrstellenmarktes aus.

Der negative Bericht des Sozialausschusses über den Antrag der SPÖ wurde mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen.

NOVELLIERUNG DES BUNDESGESETZES ÜBER DIE VETERINÄRMEDIZINISCHEN BUNDESANSTALTEN

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Abgeordneter Mag. MAIER (S) meinte, dem vorliegenden Bundesgesetz könne man grundsätzlich zustimmen. Die Aufgaben seien schlüssig formuliert. Kritisch äußerte sich Maier zur Futtermittelkontrolle und zum Einsatz von Antibiotika in der Viehzucht. Er wies darauf hin, dass Experten zufolge knapp die Hälfte des heimischen Verbrauchs an Antibiotika illegal gehandelt würde, daher müsse man die Effizienz der Kontrolle bezweifeln.

Abgeordneter PRINZ (V) erläuterte, das vorliegende Gesetz sehe eine Zusammenlegung der veterinärmedizinischen Bundesanstalten Wien und Mödling vor. Er erwartet sich von diesem Schritt entsprechende Synergieeffekte. Kein Verständnis zeigte Prinz für die Kritik Maiers.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) bewertete das vorliegende Gesetz als grundsätzlich richtig. In Richtung Abgeordneten Maier stellte er fest, Kontrollen würden nicht nur bei Importen durchgeführt, sondern auch bei in Österreich erzeugten Waren. Sorgen macht sich Haupt um den Standard der bislang erfolgreichen Tierseuchenbekämpfung in Österreich, da Niederösterreich hier eine "starre Haltung" vertrete.

Abgeordneter GRADWOHL (S) brachte einen S-G-Entschließungsantrag ein, der u.a. auf ein Verbot der Beimengung von Antibiotika zu Futtermitteln auf nationaler Ebene abzielt. Zudem sollten für einen illegalen Antibiotika-Einsatz strengere Strafen vorgesehen werden. Gradwohl machte darauf aufmerksam, dass nicht nur die WHO, sondern auch bereits die EU vor einer zunehmenden Antibiotikaresistenz und vor verstärkt auftretenden Allergien durch die Beimengung von Antibiotika in Futtermittel warne.

Abgeordneter Dipl.Ing. PIRKLHUBER (G) schloss sich den Ausführungen von Abgeordnetem Gradwohl an. Er ortet Defizite bei den Veterinärkontrollen. Pirklhuber ist, wie er sagte, für eine möglichst naturnahe und tiergerechte Haltung und Fütterung in der Landwirtschaft. Massentierhaltung ohne Einsatz von Antibiotika ist seiner Ansicht nach fast unmöglich.

Die Abgeordneten beschlossen die Änderung des Bundesgesetzes über die veterinärmedizinischen Bundesanstalten einstimmig. Der S-G-Entschließungsantrag betreffend Antibiotika-Verbot fand keine Mehrheit.

ÄNDERUNG DES KRANKENANSTALTENGESETZES * F-ANTRAG 57/A BETREFFEND BUNDESWEITE UMSETZUNG DES KRANKENANSTALTEN-ARBEITSZEITGESETZES * G-ANTRAG 93/A(E) BEZÜGLICH WEITERENTWICKLUNG DES ÖSTERREICHISCHEN KRANKENANSTALTEN- UND GROSSGERÄTEPLANS * G-ANTRAG 92/A(E) BETREFFEND MODELL EINER ZENTRALEN QUALITÄTSSICHERUNG UND –KONTROLLE * G-ANTRAG 94/A(E) BEZÜGLICH VERBESSERUNG DER QUALITÄTSKONTROLLE IN KRANKENANSTALTEN

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Abgeordnete Dr. PITTERMANN (S) signalisierte Zustimmung ihrer Fraktion zur Novellierung des Krankenanstaltengesetzes. Sie unterstrich, eine bessere Ärzteausbildung sei ein unverrückbarer Beitrag zur Qualitätssicherung in Krankenanstalten. Kritik übte Pittermann daran, dass die Bundeswirtschaftkammer die Ärzte "zu Handlangern der Privatversicherungen machen will" und diesen Zugang zu höchst sensiblen Patientendaten ermöglichen wolle.

Abgeordneter Dr. LEINER (V) machte geltend, dass das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz in privaten Krankenhäusern eingehalten würde, in öffentlichen Krankenanstalten hingegen nicht. Die erhöhte Selbstmordrate von Ärzten führt er weniger auf zeitliche Überlastung, sondern mehr auf psychischen Druck zurück. Leiner fordert daher verstärkte Supervision.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) unterstrich, die Arbeitsbedingungen in Krankenanstalten seien "nicht ideal". Er zeigte sich enttäuscht, dass viele Vorschläge der Grünen nicht in die Novellierung des Krankenanstaltengesetzes aufgenommen worden seien. Als Beispiel nannte er verpflichtende barrierefreie Zugänge zu Krankenanstalten. Als wichtiges Anliegen der Grünen nannte Grünewald zentrale Qualitätssicherung.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) betonte, gute Ausbildung und Erfahrung machten einen guten Arzt aus. Die Änderung des Krankenanstaltengesetzes enthalte in diesem Sinn zahlreiche Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Rasinger hält aber auch gut ausgeruhte Ärzte für wichtig.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) hob hervor, dass im Krankenanstaltengesetz die Patientenrechte gestärkt würden. Qualitätskontrolle sei auch den Freiheitlichen ein Anliegen, betonte er, die Vorschläge der Grünen zur Qualitätsverbesserung seien zum Teil schon in Arbeit bzw. zum Teil bereits umgesetzt worden.

Abgeordnete Mag. HARTINGER (F) erklärte, sie sei überzeugt, dass die Regierung im Sinne der Patienten arbeite. Die Einhaltung der Dienstzeiten der Ärzte und ein optimaler Krankenanstaltenplan sind für sie Voraussetzungen für eine Qualitätssicherung im Krankenanstaltenbereich.

Abgeordneter FISCHL (F) wies Abgeordneten Grünewald darauf hin, dass das Bundesvergabegesetz und die Bauordnungen die behindertengerechte Bauweise auch von Krankenanstalten regle. Weiters betonte er die Wichtigkeit von Qualitätssicherung.

Die Änderung des Krankenanstaltengesetzes wurde vom Nationalrat einstimmig verabschiedet. Die dem Bericht des Gesundheitsausschusses über den FP-Entschließungsantrag 57/A(E) betreffend bundesweite Umsetzung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes beigedruckte Entschließung wurde mehrheitlich angenommen. Die negativen Ausschussberichte über die Anträge der Grünen nahmen die Abgeordneten ebenfalls mehrheitlich zur Kenntnis.

ÄNDERUNG DES DENTISTENGESETZES

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Die Änderung des Dentistengesetzes wurde einstimmig beschlossen.

F-V-ANTRAG 182/A BETREFFEND 1. ÄRZTEGESETZ-NOVELLE

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Abgeordnete Dr. PITTERMANN (S) kündigte die Zustimmung der SPÖ zur vorliegenden Gesetzesnovelle an. Auf längere Sicht erachtet sie aber eine große Novelle des Ärztegesetzes für erforderlich. Pittermann will u.a. eine wirtschaftliche Überprüfung der Ärztekammer, ein einheitliches österreichisches Kammergesetz und eine Zusammenlegung der Wohlfahrtsfonds, da die Risikogemeinschaften zu klein seien.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) unterstrich, die ÖVP werde der Ärztegesetz-Novelle zustimmen.

Der Nationalrat verabschiedete die 1. Ärztegesetz-Novelle einstimmig.

F-V-ANTRAG 159/A BETREFFEND DARLEHEN FÜR MTD-AUSBILDUNG * S-G-ANTRAG 143/A(E) BEZÜGLICH UNENTGELTLICHE AUSBILDUNG FÜR ALLE MEDIZINISCH-TECHNISCHEN DIENSTE ÜBER DIE BUNDESLÄNDERGRENZEN HINWEG

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Abgeordnete REITSAMER (S) brachte zum in Verhandlung stehenden Entschließungsantrag der Koalitionsparteien einen Abänderungsantrag ein. Die SPÖ will, dass Sozialministerin Sickl mit den Ländern Verhandlungen aufnimmt mit dem Ziel, noch im Jahr 2000 eine Regelung zu finden, die künftig finanzielle Belastungen für eine Ausbildung auf MTD-Akademien ausschließt. Der Entschließungsantrag der Koalition ist Reitsamer zufolge "verwaschen" formuliert.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) erinnerte an Versprechungen der Freiheitlichen gegenüber Personen, die sich in MTD-Ausbildung befinden. Der Antrag der Koalition klinge auf den ersten Blick zwar "ganz nett", meinte sie, er sehe aber keinen Zeithorizont vor. Haidlmayr kündigte daher an, dem Abänderungsantrag der SPÖ zuzustimmen.

Der Entschließungsantrag wurde mit Stimmenmehrheit in jener Form beschlossen, wie er dem Bericht des Gesundheitsausschusses beigedruckt ist. Der Abänderungsantrag der SPÖ wurde abgelehnt. Mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurde auch der negative Bericht des Gesundheitsausschusses über den SP-G-Entschließungsantrag 143/A (E).

(Schluss)