Parlamentskorrespondenz Nr. 425 vom 06.07.2000

EU-FONDS IN WIEN SOLL RÄUMUNG DER DONAU BEI NOVI SAD FINANZIEREN

Wien (PK) - Nach Schluss der Plenarberatungen fand noch eine Sitzung des Budgetausschusses statt, der Anträge betreffend die Räumung der Schifffahrtsrinne der Donau sowie betreffend die Bereitstellung von 100 Mill. S für von der Dürre betroffene Bauern behandelte.

Einstimmig angenommen wurde zunächst ein Vier-Parteien-Antrag betreffend ein Bundesgesetz über den Internationalen Fonds zur Räumung der Schifffahrtsrinne der Donau. Ein eigenes Bundesgesetz soll die rasche Realisierung eines von der EU unterstützten Projektes der Donaukommission zur Räumung der Schifffahrtsrinne der Donau im Raum Novi Sad ermöglichen. Bei dem Vorhaben geht es um die Entfernung der Trümmer von drei Donaubrücken, die durch die Nato-Luftangriffe zerstört wurden. Die Donaukommission will dadurch das Flussbett wieder soweit herstellen, dass der Schiffverkehr aufgenommen werden kann. Die Räumung der Donau soll aber auch zur Vermeidung eines Eisstosses und damit verbundener Überschwemmungen im nächsten Winter beitragen. Die EU wird 85 % der Räumungskosten übernehmen, wobei die Finanzierung über einen in Wien ansässigen internationalen Fonds abläuft. (216/A )

FINANZIELLE HILFE FÜR DÜRREGESCHÄDIGTE LANDWIRTE

Um den dürregeschädigten Landwirten eine Hilfestellung beim Erwerb von Betriebsmitteln (wie insbesondere Grünfutter) zu leisten, ist vorgesehen, die Rücklagen des Katastrophenfonds im Jahr 2000 in der Höhe von 100 Mill. S für die Finanzierung von Zinsenzuschüssen für Betriebsmittelkredite den in ihrer Existenz bedrohten Bauern zur Verfügung zu stellen, heißt es einem F-V-Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Bundesfinanzgesetz 2000 geändert werden (226/A ). Dieser Antrag wurde ebenso wie ein vom Abgeordneter Gradwohl eingebrachter Entschließungsantrag, in dem der zuständige Minister ersucht wird, dem Parlament einen Bericht über die erfolgte Mittelzuweisung vorzulegen, einstimmig angenommen. Der ebenfalls auf der Tagesordnung stehende S-Antrag (229/A ) zu dieser Thematik gilt somit als miterledigt.(Schluss)