Parlamentskorrespondenz Nr. 442 vom 13.07.2000

DAS UNIVERSITÄTSKURATORIUM SETZT SEINEN WEG FORT

Wien (PK) - Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur legte dem Nationalrat den Bericht des Universitätskuratoriums im Sinne des § 83 Abs. 3 des UOG 1993 über seine Tätigkeit im Jahre 1999 (III-53 d.B.) vor. Neben einem zwölfseitigen Bericht enthält dieses Dokument auch eine Vorschau auf das Jahr 2000 sowie einen vierseitigen Essay mit grundsätzlichen Überlegungen zur Reorganisation des Gesamtsystems.

AKTIVITÄTEN 1999

Auch 1999 setzte das Universitätskuratorium seinen eingeschlagenen Weg fort. Unter die Aktivitäten des Kuratoriums fielen somit Gespräche mit dem Minister und den Beamten des Ministeriums, eine Klausurtagung und mehrere Beratungen sowie mehrere Kontakte mit Experten und sonstigen Institutionen wie dem statistischen Zentralamt und der Akademie der Wissenschaften. Auch einige Universitäten wurden im Berichtsjahr vom Kuratorium besucht. Für seine Tätigkeit verfügt das Kuratorium über ein Budget von mehr als sechs Millionen S und weist laut Bericht einen eigenen Daten-, einen eigenen Internetserver sowie neun Workstations und zwei Notebooks auf.

ALLGEMEINE ENTWICKLUNGEN IM BERICHTSJAHR

Im Jahr 1999 gab es, so der Bericht, nennenswerte Fortschritte bei der Implementierung des UOG 1993. Ende 1999 war diese an 12 Universitäten abgeschlossen. Gleichzeitig beklagen die Verfasser des Berichts, dass die konkreten Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, noch nicht in vollem Umfang umgesetzt werden: "Es wäre zu wünschen, dass dazu auch Anstöße aus der vom bm:wv initiierten S.I.S.-Studie kommen, um die es allerdings sehr ruhig geworden ist."

Immerhin aber gebe es von einzelnen Universitätsleitungen und Fachbereichen ambitionierte Bemühungen, auf der Basis von Leistungsdaten und Ausstattungsvergleichen den Einsatz knapper Ressourcen zu optimieren. Was so einfach allerdings nicht sei, merkt der Bericht an, wo es wörtlich heisst: "Die Inangriffnahme von grundlegenden Strukturverbesserungen bzw. das Festschreiben von entsprechenden Umsetzungsplänen scheitert allerdings oftmals am Widerstand der an den bestehenden Strukturen Interessierten. Die erforderliche Durchsetzungsgewalt, notwendige Durchführungsanreize sowie auf mehrere Jahre ausgelegte Planungsperspektiven fehlen."

Einen weiteren Schwerpunkt im Bericht bilden die Resultate der Vollrechtsfähigkeit. Hier gab das Kuratorium eine "Grundsatzempfehlung": "Grundsätzlich ist das Konzept, die Universitäten ihre Arbeitsverhältnisse in Freiheit, aber unter Verantwortung im Wettbewerbsvergleich gestalten zu lassen, ein bahnbrechender Schritt zur Modernisierung des österreichischen Universitätssystems. Solange allerdings nicht vorab sichergestellt ist, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichende Freiheit gestatten, damit durchsetzungsfähige Organisationsstrukturen entstehen können, und dass die Eigenverantwortung im Leistungsvergleich mit klaren Konsequenzen verbunden ist, sollte man zuwarten." In diesem Zusammenhang kritisiert das Kuratorium, die vorgelegten Entwürfe einer gesetzlichen Regelung seien noch "sehr verbesserungswürdig".

Das Kuratorium befasste sich aber auch mit konkreten Anliegen der Universitäten. So empfand es zum Beispiel den Wunsch der Universität für Musik und darstellende Kunst nach einer Fakultätsgliederung als unzweckmäßig, weil damit keine "Effizienzsteigerung" zu erwarten sei. Auch war das Kuratorium der Ansicht, dass man in Kärnten nicht Psychologie oder Publizistik zu studieren brauche, eine Meinung, die vom Ministerium nicht geteilt wurde, das die entsprechenden Genehmigungen trotz der Stellungnahme des Kuratoriums erteilte.

Dafür aber kam das Kuratorium zu dem Schluss, dass in Salzburg Molekularbiologie angeboten werden müsse. In diesem Fall steht eine endgültige Entscheidung des Ministeriums noch aus. Das Kuratorium beharrt aber auf seiner Meinung, dass die Neueinrichtung von Studienrichtungen "aus österreichischer Gesamtsicht, möglichst auch unter Berücksichtigung des ausländischen Umfeldes" betrachtet werden müsse: "Dieser Sicht müssen regionalpolitische Wünsche untergeordnet werden."

Weiter verfolgt wurde vom Kuratorium das Themenfeld Datenerhebung und -verarbeitung. Hier gelang es, die Analysetiefe weiterzuentwickeln und die Rohdatenqualität zu verbessern. Im Verlauf des Berichtsjahres begannen einige Universitäten, "das Datawarehouse (DWH) als Managementinstrument für eigene Steuerungszwecke zu benutzen".

Schliesslich begutachtete das Kuratorium neun Budgetanträge der UOG-Universitäten sowie einige Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, gab einen Tagungsband über die Expertentagung zur Universitätsevaluierung im Juli 1998 heraus und betreute eine "Diplomarbeit über Möglichkeiten und Grenzen quantitativer Leistungsindikatoren im Hochschulbereich".

Dem Kuratorium gehören insgesamt zehn Personen an. Davon stammen zwei aus dem Bereich der österreichischen Universitäten, drei aus der Wirtschaft, während drei Mitglieder aus dem deutschen Wissenschaftsbetrieb kommen. Vorsitzender des Kuratoriums ist noch bis Ende September 2000 der ehemalige Generaldirektor Dr. Erwin Bundschuh. (Schluss)