Parlamentskorrespondenz Nr. 469 vom 11.08.2000

EIN BERICHT UND REGIERUNGSVORLAGEN

Wien (PK) - Auch in der Sommerpause treffen im Parlament Berichte und Regierungsvorlagen ein.

ARBEITSINSPEKTION BEMÜHT SICH UM SICHERES UND GESUNDES ARBEITSUMFELD IN DEN BUNDESDIENSTSTELLEN

Von der Arbeitsinspektion wurden im Jahr 1998 insgesamt 755 Dienststellen des Bundes besucht und dabei 489 Überprüfungen und 275 Erhebungen vorgenommen; weiter nahm die Arbeitsinspektion an 219 behördlichen Verhandlungen teil und führte 362 sonstige Tätigkeiten, wie Behördenbeprechungen und Beratungen, in den Bundesdienststellen durch.

1998 ereigneten sich in den von der Arbeitsinspektion zu überprüfenden Bundesdienststellen 3.130 Arbeitsunfälle (ohne Wegunfälle), wovon 2 tödlich verliefen.

Dem Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit ist weiter zu entnehmen, dass die Arbeitsinspektion durch Beratungen vor Ort und das Aufzeigen von kostengünstigen Verbesserungsmaßnahmen dazu beiträgt, dass in den Dienststellenräumen ein sicheres, gesundes und auch modernes Arbeitsumfeld besteht. Besonderes Augenmerk wird seitens der Arbeitsinspektion bei Bildschirmarbeitsplätzen auf blendungsfreie Beleuchtung und auf ergonomische Einrichtung gelegt; Büroausstattungen werden nach und nach modernisiert, bei Umbauten neue Aufenthaltsräume geschaffen, Sanitäranlagen und Betriebsküchen vorrangig in Umbaupläne einbezogen, alte Heizanlagen erneuert, veraltete elektrische Anlagen ausgetauscht, Maßnahmen zur Verbesserung des Raumklimas getroffen und die Beleuchtungs- und Belichtungsverhältnisse verbessert.

Nach wie vor bestehen "Problembereiche". Besonders in alten Gebäuden oder "billigen" Neubauten treten viele Mängel auf, die nicht sofort behoben werden, sondern erst in jahrelangen Umbauschritten verbessert werden können, da die Sanierung mit hohen Kosten verbunden ist.

1998 erregte besonderes Aufsehen die Schließung der Kunsthochschule Mozarteum in Salzburg durch das Ressort, nachdem es jahrelang zu einer gehäuften Erkrankungsrate an Leukämie bei Lehrern und Studenten gekommen war. – Untersuchungen brachten Hinweise für das Auftreten eines Sick-Building-Syndroms, hervorgerufen durch lüftungstechnische Mängel duch die alte Klimaanlage, fehlende natürliche Beleuchtung und Belüftung. (III-57 d.B.)

REGIERUNGSVORLAGEN

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VERLÄNGERUNG DER VORBEHALTE BEI ADOPTION

Österreich will den Vorbehalt gegen das seit 29. August im Inland geltende Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern verlängern. Dabei geht es um das Weiterbestehen familienrechtlicher Beziehungen mit den leiblichen Eltern. Das Übereinkommen sieht in Art. 10 Abs. 2 das Erlöschen aller Pflichten in unterhalts- und erbrechtlicher Beziehung vor. Diese Bestimmung steht mit der österreichischen Rechtsordnung nach wie vor nicht im Einklang, da hier das gesetzliche Erbrecht zwischen dem Adoptivkind und seinen leiblichen Eltern durch die Adoption nicht erlischt. (274 d.B.)

DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Aserbaidschan soll jene Rechtssicherheit gewährleisten, die ein wesentliches Entscheidungskriterium für unternehmerisches Engagement darstellt, und damit dem Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen dienen.

(275 d.B.)

Ein weiteres Doppelbesteuerungsabkommen ist mit Finnland vorgesehen, womit Überschneidungen im Bereich der Einkommensteuer beseitigt werden sollen. Es folgt im Wesentlichen auch dem von der OECD ausgearbeiteten Musterabkommen. Einkünfte, die nach den Bestimmungen des Abkommens im Quellensteuerstaat besteuert werden dürfen, sollen auch der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat unterliegen, jedoch unter Anrechnung der auf diese Einkünfte entfallenden Quellensteuer. In Bezug auf die Steuern vom Vermögen wendet Österreich die Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt, Finnland hingegen auch hier die Anrechnungsmethode an. (276 d.B.)

 

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz soll im Interesse des Wirtschaftsstandortes Österreich abgeändert werden. Aufgrund der Tatsache, dass mittlerweile mehrere Staaten der EU mit der Schweiz für Konzerndividenden den Nullsteuersatz vereinbart haben und aus Österreich in die EU-Staaten abfließende Dividenden auf Grund der EG-Mutter-Tochterrichtlinie in Österreich keiner Quellensteuer mehr unterzogen werden dürfen, führte die gegenwärtige Vertragslage Österreichs mit dem Nachbarstaat, die für grenzüberschreitende Gewinnausschüttungen im internationalen Konzern eine Quellensteuerbelastung von 5 % vorsieht, zu Steuerumgehungen und Beteiligungsverlagerungen in das EU-Ausland. Daher wird die Revision des bestehenden Abkommens für erforderlich angesehen. (277 d.B.)

 

Die vollständigen Titel der Regierungsvorlagen:

274 d.B.: Erklärung der Republik Österreich nach Artikel 25 Absatz 1 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern, betreffend die Erneuerung des Vorbehaltes nach Artikel 10 Absatz 2 des Übereinkommens

275 d.B.: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Aserbeidschan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

276 d.B.: Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

277 d.B.: Zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen  (Schluss)