Parlamentskorrespondenz Nr. 503 vom 18.09.2000

JUSTIZAUSSCHUSS EINSTIMMIG FÜR SCHUTZ VON RECHTSPRAKTIKANTiNNEN

Ausstellungsvergütung im Urheberrechtsgesetz soll fallen

Wien (PK) Der Justizausschuss machte in seiner heutigen Sitzung unter Vorsitz von Obfrau Dr. FEKTER (V) einige Vorlagen plenumsreif; sie werden am Mittwoch vom Plenum des Nationalrats behandelt. Andere Vorlagen wurden zwei Unterausschüssen zugewiesen, die sich nach Schluss der Ausschusssitzung konstituierten. Die Grün-Abgeordnete Dr. MOSER wurde einhellig zur Schriftführerin gewählt. In der Sitzung kündigte Justizminister Böhmdorfer an, die Novelle zur Strafprozessordnung werde Ende März 2001 in Begutachtung gehen.

VERBESSERUNGEN FÜR RECHTSPRAKTIKANTiNNEN

Die Zustimmung aller Fraktionen fand die Änderung des Rechtspraktikantengesetzes , mit dem - wie etwa von den Abgeordneten STOISITS (G), OFNER (F) und WURM (S) betont wurde - eine Lücke im System geschlossen werde. RechtspraktikantInnen stehen in keinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, weshalb sie derzeit nicht vom Bundes-Gleichbehandlungsgesetz erfasst werden, aber auch nicht unter den Anwendungsbereich des für die Privatwirtschaft geltenden Gleichbehandlungsgesetzes fallen. Ein eigener Paragraph im Rechtspraktikantengesetz wird diesem Umstand nun Abhilfe schaffen, indem der Paragraph 2 Abs. 6 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes analog anzuwenden ist. Von der sozialdemokratischen Fraktion wurde bemängelt, dass Rechtspraktikanten keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung erwerben. Justizminister Dr. BÖHMDORFER sagte zu, da es sich in dieser Sache nicht um eine Materie seines Ressorts handle, sich im zuständigen Ressort für eine Regelung einzusetzen.

ENDE DER ANONYMEN KONTEN UND STRAFPROZESSORDNUNG

Die Fraktionen der Koalition brachten zu ihrem Antrag auf Änderung der Strafprozessordnung und des Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes einen Abänderungsantrag ein. Im Zusammenhang mit der Abschaffung der Anonymität von Sparkonten mit 1. November 2000 sollen Kreditinstitute, soweit sie das Bankgeheimnis nicht auch im Strafverfahren zu wahren haben, verpflichtet werden, alle Urkunden und andere schriftliche Unterlagen über Geschäftsvorgänge oder gegebenenfalls Geschäftsverbindungen herauszugeben. Unter den selben Voraussetzungen sollen für das Kreditinstitut tätige Personen auch als Zeugen auszusagen haben.

Für seine Fraktion kündigte Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) die Ablehnung der Vorlage an und begründete diese vornehmlich mit der Anzeigeverpflichtung, durch die der Entwurf nicht der Versachlichung, sondern der Emotionalisierung diene. Jarolim brachte ebenfalls zwei Abänderungsanträge ein, die von Sozialdemokraten und Grünen getragen wurden. Abgeordnete Stoisits (G) bemängelte, dass in dem vorgelegten Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen verschiedene Änderungsvorschläge nicht berücksichtigt worden wären. Für die Sozialdemokraten kritisierte Mag. MAIER, dass die Verbesserung der Stellung des Privatbeteiligten verabsäumt werde. Abgeordneter Dr. OFNER (F) verteidigte die Vorlage mit dem Hinweis, sie sorge für ein höheres Maß an Rechtssicherheit. Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) sieht die Anzeigeverpflichtung im Opferschutz begründet.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER wies auf die geplante Novellierung der Strafprozessordnung hin, in deren Zug einige der monierten Reformschritte - wie die Neuregelung des Fristensystems - gesetzt würden. Der Justizminister kündigte die Aussendung des Entwurfs der Novelle per Ende März kommenden Jahres an.

Die Abänderungsanträge der Opposition würden nicht inhaltlich abgelehnt, betonte Vorsitzende Dr. FEKTER (V), man sollte aber "Hüftschüsse" vermeiden und eine ausreichende Begutachtung vorsehen.

Die Abänderungsanträge der Opposition blieben bei der Abstimmung in der Minderheit, der Antrag Fekter/Ofner fand die Mehrheit der Regierungsfraktionen.

BILDENDE KUNST: RÜCKNAHME DER AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG

Die Regierungsfraktionen und die Grünen stimmten dem Antrag auf Änderung des Urheberrechtsgesetzes zu, die den Entfall der Ausstellungsvergütung für urheberrechtlich geschützte Werke der bildenden Kunst vorsieht. Die Sozialdemokraten stützten ihre Ablehnung auf die negative Stellungnahme des Verbands Bildender Künstler zu der Vorlage, wie Abgeordneter Mag. MAIER ausführte. Die Ausstellungsvergütung bewirke eine Benachteiligung lebender Künstler und wirke sich daher auch nachteilig für den Kunststandort Österreich aus, betonten Vertreter der Regierungsfraktionen (Dr. KRÜGER, F, Dr. FEKTER, V). Für Abgeordnete Mag. STOISITS (G) stellt die Novelle die Korrektur einer Auslegung des Urheberrechtsgesetzes dar, die "so nie beabsichtigt war". Die Vorlage fand die Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der Grünen.

ABKOMMEN MIT KUBA; ADOPTION

Einstimmig wurde ein Abkommen mit Kuba über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen angenommen. Österreichern wird darin die Möglichkeit eingeräumt, über sie in Kuba verhängte Freiheitsstrafen in Österreich zu verbüßen.

Ebenfalls einstimmig genehmigte der Ausschuss eine Erklärung Österreichs nach dem Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern, die Erneuerung eines diesbezüglichen Vorbehaltes betrifft.

UNTERAUSSCHÜSSE FÜR HOMOSEXUELLEN-PARAGRAPH, BLASPHEMIE, VERHETZUNG

Ein Antrag der Grünen betreffend Abschaffung des Blasphemie-Paragraphen des StGB wurde einem Unterausschuss zugewiesen. Dieser Ausschuss wird sich auch mit einem SP-Antrag betreffend Verschärfung des Verhetzungs-Paragraphen sowie mit einem Antrag der Grünen befassen, in dem die Erweiterung des Geltungsbereiches des StGB für strafbare Handlungen im Ausland auf strafbare Handlungen nach dem Verbotsgesetz gefordert wird. Zur Obfrau des Ausschusses wurde Abgeordnete Dr. FEKTER (V) gewählt.

Anträge der Grünen und der SPÖ zum Thema Homosexuelle im StGB werden in einem weiteren Unterausschuss beraten werden. Auch in diesem Gremium wird Abgeordnete Dr. FEKTER (V) als Obfrau fungieren. (Schluss)