Parlamentskorrespondenz Nr. 508 vom 20.09.2000

NATIONALRAT: ÖSTERREICH NACH DEM ENDE DER SANKTIONEN

Bundeskanzler: Die Hände wieder frei für Österreich und Europa

Wien (PK) - Österreich nach dem Ende der Sanktionen der EU-14 stand im Mittelpunkt der ersten Plenarsitzung des Nationalrats nach der Sommerpause. Zu Beginn der Sitzung gelobte Präsident Dr. FISCHER Ing. Hermann SCHULTES (V) als neues Mitglied des Nationalrats an; der neue Abgeordnete folgt auf Rudolf SCHWARZBÖCK, der auf sein Mandat verzichtet hat.

Präsident Dr. FISCHER teilte mit, dass die SPÖ das Verlangen gestellt hat, die schriftliche Anfrage 1234/J an die Bundesministerin Gehrer betreffend Einführung von Studiengebühren dringlich zu behandeln.

Nach der Dringlichen Anfrage wird es eine Kurzdebatte über den G-Antrag, dem Verkehrssausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 26/A betreffend Änderung der Straßenverkehrsordnung eine Frist bis zum 17. Oktober zu setzen, geben.

ERKLÄRUNGEN DES BUNDESKANZLERS UND DER VIZEKANZLERIN ZUM THEMA "ÖSTERREICH IN EUROPA" * ANTRAG 211/A * AUSSENPOLITISCHER BERICHT 99

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Bundeskanzler Dr. SCHÜSSEL vermerkte in seiner Erklärung mit Stolz, die Regierung habe sensibel auf die Ängste und Sorgen der Menschen reagiert und versucht, diese ihnen zu nehmen und nicht zu verstärken. Obwohl es in den letzten Monaten eine nahezu hysterische Welle von Aktionen gegeben habe, die in unserem Land Gegenreaktionen ausgelöst habe, habe es am Ende Konsens in dieser für Österreich schwierigen Situation gegeben. Die Regierung richte nun ihren Blick auf die Bewältigung der Gegenwart und Zukunft.

Der Regierungschef verwies auch darauf, dass die Regierung keinen Vertrauensvorschuss bekommen habe, dass es aber trotz emotionaler Debatten im Hohen Haus manchmal zu einstimmigen Beschlüssen gekommen sei, was in anderen Ländern nicht möglich wäre; das sei österreichisch.

Seit 12. September sind die Sanktionen aufgehoben. Damit seien die Hände wieder frei für die Arbeit in Europa und in Österreich. Schüssel dankte den vielen Österreichern, die der Regierung einen Vertrauensvorschuss leisteten, tausenden EU-Bürgern, die der Regierung Mut gemacht und gesagt haben, sie vertreten nicht die Meinung ihrer Regierung, den Vertretern von Nachbarländern, die zu Staatsbesuchen nach Österreich gekommen seien, der Mehrheit im Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission, die am Ende massiv Stellung bezogen habe, und den drei Persönlichkeiten für ihren Bericht und ihre positive Gesamtdarstellung.

Österreich könne sich nun, bekräftigte der Kanzler, auf seine wesentlichen Aufgaben in Europa konzentrieren. Unser Land muss wieder den Platz im Herzen Europas einnehmen und verteidigen und unsere Interessen sind wichtiger als manch anderes, was Österreich in den letzten Wochen zugerufen wurde. Das gilt auch für die Sicherheit von Kernkraftwerken. Europa braucht laut Schüssel eine neue Verfassung, eine neue Aufgabenverteilung. Die Erweiterung der Union stelle eine historische Chance dar und eine aktive Nachbarschaftspolitik könne ein Trumpf in der Zukunft Europas sein.

Vizekanzlerin Dr. RIESS-PASSER schnitt die Frage der europäischen Werte an und meinte, ein Grundsatz sei in diesem Zusammenhang außer Acht gelassen worden, nämlich dass Werte für alle zu gelten haben. Für die Menschen war es ernüchternd zu sehen, wie leicht man zu undemokratischen Mitteln gegriffen habe, und das angeblich zum Schutz der Demokratie. Demokratie heißt, dass das Volk das Recht hat, sich in freien und demokratischen Wahlen sein Parlament zu wählen und damit seine Regierung zu bestimmen.

Die Europäische Gemeinschaft ist eine Vereinigung von 15 gleichberechtigten Staaten mit gleichen Rechten und Pflichten, gleichgültig ob sie groß oder klein sind. Eine Regierung zu isolieren und an den Pranger zu stellen, stehe in massivem Widerspruch zur Gemeinsamkeit und zur Solidarität. Europa habe nicht das Recht, Österreich oder einem anderen Land vorzuschreiben, welche Regierung es zu bilden hat.

Auch wenn sich letztlich die Vernunft durchgesetzt habe und die Aufhebung der Sanktionen erfolgt sei, müsse man eine Analyse anstellen: Österreich war der Musterschüler der Union und hat erfahren müssen, dass die EU nicht das Paradies auf Erden ist. Unser Land werde wie andere kleine Staaten eine aktive Rolle bei der künftigen Gestaltung der EU-Ziele einnehmen müssen, will man nicht Gefahr laufen, dass die Interessen unseres Landes unter die Räder kommen. Wir würden auch Diskussion über die Schwächen und Risken von Integration führen müssen und auch die Vertrauenskrise zwischen der Union und seinen Bürgern anzusprechen haben. Die Vizekanzlerin war auch dafür, sich kritisch mit der Sprache in der Politik auseinander zu setzen, denn Zensuren an andere zu verteilen und gleichzeitig den "verbalen Dreschflegel" zu betätigen, mache nicht glaubwürdig. Die Regierung wird alles daran setzen, dass Österreich friedlich und sicher bleibt, wenngleich Wachsamkeit angebracht ist.

Für Abgeordneten Dr. GUSENBAUER (S) besteht kein Zweifel, dass die Österreicher Respekt vor der Entscheidung der Wähler haben. Danach sei aber die Sozialdemokratie die stärkste Partei und die Partei des heutigen Kanzlers drittstärkste Fraktion geworden. Besonders bedauerte der SP-Chef, dass die Erklärungen der beiden Regierungsmitglieder keine selbstkritischen Schlussfolgerungen folgten enthalten hätten.

Er sei froh, dass der Sanktionsvorhang jetzt weggeschoben werde und die Opposition nun die Regierung einem Alltagstest unterziehen könne. Die Massnahmen hätten die realen Absichten der Koalition verschleiert, meinte Gusenbauer. Was nun zum Vorschein komme, sei aber die klirrende Kälte dieser Bundesregierung. Das gestern bekannt gegebene Maßnahmenpaket bedeute nach den Worten des SP-Chefs den massivsten Sozialabbau in Österreich seit Jahren. Was will die Regierung nun den Pendlern, Arbeitslosen, Studierenden und Hausfrauen sagen, fragte er. Wir können nichts machen, aber seid froh, dass die Sanktionen aufgehoben sind?

Die Regierung veranstalte Treffsicherheit ohne Adjektiv, lautete der Befund Gusenbauers. ÖVP und FPÖ haben ordentlich gezielt und sicher getroffen, nämlich genau jene, die einen sozialen Staat am nötigsten brauchen, meinte er. Wo Treffsicherheit bei dieser Bundesregierung draufstehe, sei Sozialabbau drin. Dies sei der Kernpunkt des politischen Programms der Koalition.

Zu Bundeskanzler Schüssel bemerkte Gusenbauer, dieser habe weder Herz noch Gefühl für das Schicksal der Menschen. In der Regierung möge Schüssel ja der Steuermann sein, für die Mehrheit der Österreicher sei er aber der Teuermann.

Abgeordneter Dr. KHOL (VP) zeigte sich stolz über die Ergebnisse des Expertenberichtes und meinte, die Sanktionen hätten ihr Ziel nicht erreicht. Der Versuch der Sozialistischen Internationale, mittels europäischer Werte eine demokratisch legitimierte Regierung zu stürzen, sei fehlgeschlagen. Im Gegenteil: Die Weisen haben Österreich ausdrücklich bestätigt, dass diese Regierung die europäischen Grundwerte vorbildlich beachte.

Die Österreicher haben die internationale Ächtung würdig weggebracht, sagte Khol, dankte in diesem Zusammenhang aber auch ausdrücklich der Schweizer Regierung und dem deutschen Volk. Der Berliner Regierung hingegen warf er vor, sich wider besseres Wissen und Gewissen in den Dienst einer nicht noblen Sache gestellt zu haben.

Für den VP-Klubobmann gilt es nun, Lehren für die Zukunft zu ziehen. Klar sei, dass die EU eine Verfassung, Grundwerte und starke Organe brauche. Khol brachte in diesem Zusammenhang einen Entschliessungsantrag betreffend Reform und Erweiterung der EU ein, dessen Kernpunkt die Forderung nach dem Ausbau der EU als umfassende Gemeinschaft gleichberechtigter Staaten ist. Weiters verlangen ÖVP und FPÖ darin eine Sicherstellung gewährt, dass die EU das Grundrecht jedes Landes, seine Regierung auf Basis freier demokratischer Wahlen selbst zu bestimmen. Weitere Punkte des Antrages sind eine klare Aufgabenteilung zwischen der europäischen Ebene und den Mitgliedstaaten, die Verpflichtung aller EU-Einrichtungen zur Einhaltung der Grundregeln des Rechtstaates sowie die Ausnahme eines rechtstaatlichen Verfahrens bei behaupteter Verletzung von Grundwerten der EU mit richterlicher Kontrolle in den EU-Vertrag.

Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) hielt die Vorwürfe gegen die FPÖ und Jörg Haider aufrecht und sah sich darin durch die Aussagen des Weisenberichtes bestätigt. Die FPÖ werde als rechtspopulistische Partei mit extremistischer Ausdrucksweise und radikalen Elementen bezeichnet, erinnerte er. Der Klubchef der Grünen griff insbesondere die Kritik des Berichtes an Justizminister Böhmdorfer auf, dessen Rücktritt er in einem Misstrauensantrag seiner Fraktion forderte.

Der ÖVP warf Van der Bellen vor, die gegen die FPÖ gerichteten kritischen Passagen zu ignorieren und den Bericht bloss selektiv zu zitieren. Die von Schüssel angestrebte Normalisierung in der Außenpolitik könne aber nur erreicht werden, wenn sich die ÖVP den vom Bericht aufgeworfenen Kritikpunkten hinsichtlich FPÖ und Haider stellt. Sonst sei alles vergebliche Mühe, warnte Van der Bellen.

Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (F) nannte die SPÖ einen der wesentlichen Mitveranstalter der Sanktionen und bezichtigte Gusenbauer, aber auch Van der Bellen der Verbissenheit, des Hasses und der Verachtung gegenüber einer demokratisch gewählten Partei. Die Sanktionen haben ihr Ziel verfehlt, stellte auch Westenthaler fest. Dieser Bericht enthalte vielmehr keinerlei gewichtige Kritik gegenüber der FPÖ und habe die Hoffnungen der Regierungsgegner schwer enttäuscht, interpretierte der Redner das Urteil der Weisen. Gusenbauer habe sich kräftig vergaloppiert und letztlich unter dem Druck der Öffentlichkeit einen Schwenk vom Sanktions-Saulus zum Sanktions-Paulus machen müssen, stellte Westenthaler pointiert fest.

Der freiheitliche Klubobmann hielt der SPÖ entgegen, in der Zeit der Sanktionen eine "erbärmliche Rolle" gespielt zu haben. Das neue Opfer sei nun der Justizminister. Im Gegensatz zu den nun vorgebrachten Vorwürfen habe es vielmehr in der SPÖ Tradition, gegen die unabhängige Justiz vorzugehen, und erinnerte unter anderem an die Angriffe gegen den damaligen Justizminister Dr. Foregger sowie jüngst gegen den Richter Dr. Maurer, Mitglied des ORF-Kuratoriums, der seinerzeit einen von Bundeskanzler Sinowatz geklagten Journalisten freigesprochen habe. Der Redner bekräftigte, dass es keine Klagen gegen Oppositionspolitiker gebe und widersprach den Anschuldigungen heftig, die FPÖ wolle die Meinungsfreiheit einschränken.

Als wichtig erachtete es der Redner, nun den außenpolitischen Konsens zu finden, der aber ein Mindestmaß an Dialogfähigkeit voraussetze. Die FPÖ verfüge über eine zweifelsfreie, untadelige und demokratische Einstellung und er lasse es nicht zu, dass seine Fraktion abgekanzelt werde, schloss Westenthaler.

Bundesminister Dr. BÖHMDORFER nahm im Anschluss daran zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung und meinte in Richtung Opposition, dass zu einem richtigen Urteil die richtige Sachverhaltsdarstellung gehöre.

Er habe vor seinem Amtsantritt niemanden persönlich geklagt, und er sei nach Übernahme des Amtes gegen keinen Oppositionspolitiker vorgegangen. Der Ressortchef gab jedoch unmissverständlich zu verstehen, dass er sich nicht als "vogelfrei"  betrachte und sich auch nicht Beschimpfungen gefallen lassen müsse. Beschimpfungen seien nicht gleichzusetzen mit Kritik. Daher habe er Klage gegen ein, wie er sagte, sozialistisches Organ - nach heftigen Reaktionen der SPÖ stellte sich heraus, dass es sich um eine Zeitschrift der Sozialistischen Jugend handelt - eingebracht, worin von einer "Scheiß-Regierung" zu lesen sei.

Es sei auch nicht richtig, dass er dafür eingetreten wäre, die Bestimmungen des Strafgesetzbuches auszuweiten, um Regierungskritiker zu bestrafen. Bei der Aussage Haiders in der damaligen Pressekonferenz sei es jedoch darum gegangen, das Treuegelöbnis detaillierter auszuformulieren und mit mehr Verantwortlichkeit auszustatten. Das heißt, die Aussage habe sich auf Regierungsmitglieder und Landeshauptleute bezogen.

Schließlich bekräftigte der Minister sein Bekenntnis zum freien Mandat, zur Immunität und zur freien Meinungsäußerung. Das freie Mandat gehöre für ihn zu einem der höchsten Rechtsgüter und er habe nie die Absicht gehabt, daran zu rütteln, und werde sie auch nicht haben. Gleichzeitig erinnerte er aber die SPÖ daran, selbst die Auslieferungspraxis des Immunitätsausschusses gelockert zu haben.

Zu den im "Profil" erhobenen Vorwürfen in Bezug auf die Einschaltung der Staatspolizei gegen Journalisten meinte der Minister, dass sich vor seinem Haus, in dem er mit seiner Familie wohne, Personen aufgehalten hätten, die Türen, Schlösser etc. besichtigt hätten, ohne dass diese identifiziert werden konnten. Nervös gewordene Nachbarn hätten daraufhin bei ihm angerufen, und er habe sich mit dem Innenminister in Verbindung gesetzt. Er werde in ähnlichen Fällen wieder so handeln, da auch er Anspruch auf Sicherheit habe.

Am Ende seiner Klarstellung kritisierte Böhmdorfer, dass er seit März vergeblich um einen Vorstellungstermin bei den Parteichefs der Oppositionsparteien gebeten habe.

Abgeordneter Dr. CAP (SP) hielt Böhmdorfer entgegen, dass der Minister 24 Stunden nach besagter Pressekonferenz mit Haider nichts zu sagen gewusst habe, und diese Verhaltensweise sei der wahre Skandal, so der Mandatar.

Unter Hinweis auf die Bücher Haiders meinte Cap, dass man diese Republik, wenn das so weitergehe, nicht wiedererkennen werde. Die Regierung versuche alles zu schwächen was kritisch ist. Als Untermauerung dieses Vorwurfs nannte Cap beispielsweise die Versuche der Regierung, alle Redaktionen des ORF zu beobachten und unter Zensur zu setzen, die Presseförderung abzuschaffen oder die Postgebühr für die Zeitungszustellung hinaufgesetzt zu haben. Bei all dem habe der Justizminister eine zentrale Stellung, weshalb Cap gegen Böhmdorfer seitens der S-Fraktion einen Misstrauensantrag einbrachte.

Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (VP) hielt es für falsch, vom Sanktionenthema nun zu einem "Böhmdorfer-Theater" zu kommen. Vielmehr müsse man sich nun einem anderen Thema zuwenden, nachdem die Sanktionen, die eine pauschale Beleidigung der österreichischen Bevölkerung gewesen seien, aufgehoben worden sind.

Der Redner unterstrich, dass die Maßnahmen der 14 EU-Staaten dem Grundsatz, dass jedes Land sich sein Parlament und seine Regierung auswählen könne, zum Durchbruch verholfen hätten. Verlierer seien die, die geglaubt hätten, aus der eigenen Größe eine Vormachtstellung ableiten und diktieren zu können. Nachdem Spindelegger nochmals kritisch auf die Aussagen einiger SPÖ-Repräsentanten nach Verhängung der Sanktionen eingegangen ist, meinte er, dass man nun die richtigen Schlüsse ziehen müsse, und das sei, "in der Sache hart zu bleiben".

Abgeordneter Dr. PILZ (G) plädierte dafür, in Bezug auf die Rolle der SPÖ Licht ins Dunkel zu bringen und die Geschichte so aufzuarbeiten, wie sie wirklich passiert ist. Er bezweifelte jedoch die "sozialistische Weltverschwörungstheorie", da vor Verhängung der Sanktionen Gespräche zwischen Bundesminister Schlögl und Landeshauptmann Haider zu einer etwaigen Unterstützung einer sozialdemokratischen Minderheitsregierung stattgefunden hätten.

Zu Bundesminister Böhmdorfer rief Pilz nochmals den Bericht der EU-Sachverständigen in Erinnerung, in dem von einer schweren Bedrohung der Verfassungsgrundsätze gesprochen wird. Das sei eine eindeutige Aufforderung zum Rücktritt, so der Grün-Mandatar.

Abgeordneter Dr. OFNER (F) zitierte den Wortlaut aus der Pressekonferenz von Landeshauptmann Haider mit Justizminister Böhmdorfer, in der Haider davon gesprochen hat, dass sich viele Leute wundern, "dass sich österreichische Politiker, die auf dieses Land einen Eid geleistet haben, im Ausland nicht Mann's genug sind, ungerechtfertigte Angriffe gegen Österreich zurückzuweisen". Ofner wies die Kritik an dieser Aussage mit einem Zitat aus einer Pressekonferenz vom damaligen Bundeskanzler Bruno Kreisky aus dem Jahr 1980 zurück, worin dieser vorgeschlagen hatte, ehrenrührige Beschuldigungen eines Mitglieds der Bundesregierung oder gleichrangiger Amtsträger von einem Ehrensenat, bestehend aus den drei Präsidenten der Höchstgerichte sowie dem Präsidenten des Rechnungshofes zu beurteilen - unbeschadet der Tätigkeit der ordentlichen Gerichte und parlamentarischer Untersuchungsausschüsse.

Die kritischen Bemerkungen des Weisenberichtes zum Justizminister kommentierte Ofner mit der Bemerkung, dass man eben nicht einer Seite Recht geben wollte und überdies die "Wallfahrten so mancher nach Heidelberg" etwas bewirkt hätten. Auf dieser Grundlage den Rücktritt eines Ministers zu verlangen sei "frivol".

"Wir schlagen heute ein neues Kapitel in der Außenpolitik auf. Das ist das Wesentliche und wir müssen in die Zukunft schauen". Mit dieser Feststellung begann Bundesministerin Dr. FERRERO-WALDNER ihre Darlegung vor den Abgeordneten. Als wesentliches Anliegen bezeichnete die Ressortchefin die Regierungskonferenz, wo es unter anderem darum gehe "unseren Kommissar" zu behalten.

Es sei wichtig, die Erweiterung volksnah zu gestalten. Österreich habe die große Chance, strategischer Partner zu werden. Dabei müsse man aber auch auf die Sorgen der Bevölkerung Bedacht nehmen, die bilateral ausgeräumt werden müssten. Die Erweiterung dürfe also nicht im Geheimen vonstatten gehen, und dazu sei die "Österreich-Plattform" die geeignete Grundlage.

Es gehe darum, einen Dialog mit der europäischen Öffentlichkeit zu führen und ein "Österreich-Bild" zu transportieren. Innenpolitische Kritik solle im Inland bleiben, nach außen sollte man gemeinsam auftreten.

Abgeordneter SCHIEDER (S) kritisierte, dass der Opposition in wichtigen Fragen nicht Einsicht in die Erklärungen der Regierung gegeben werde. Weder der Bericht der Weisen noch das Communiqué der 14 sei dem Haus zugeleitet worden. Auch zentrale Anträge der Regierung bekäme die Opposition so spät, dass eine gemeinsame Linie verunmöglicht werde.

Weiters vermisste Schieder eine Debatte darüber, wie Österreich sich nun verhalten solle, um das Ansehen Österreichs in der Welt wieder herzustellen. Die Sozialdemokratie sei hier zur Mitarbeit bereit, und dem diene auch ein Entschließungsantrag, die Entwicklung einer außenpolitischen Strategie betreffend, den er ebenso einbrachte wie einen Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die vom Kärntner Landeshauptmann gegen österreichische Diplomaten vorgebrachte Kritik zurückzuweisen. Wichtig sei, dass Österreich die Schäden beseitige und aus diesem Schaden klug werde.

Abgeordneter Dr. ZERNATTO (V) appellierte an die Opposition, den Weg der Gemeinsamkeit durch Unterstützung des VP-Entschließungsantrags zu gehen. Die Sanktionen seien einzigartig in der Geschichte der europäischen Integration gewesen und hätten sich expressis verbis auch gegen die österreichische Bevölkerung gewandt. Damit sei aber auch die Idee des gemeinsamen Europa getroffen worden. Man müsse sehr viel tun, dass jenes Porzellan, welches hier zerschlagen worden sei, wieder gekittet werden könne. Schließlich dankte Zernatto der Regierung, deren besonnene Aktivitäten zu dem positiven Tenor des Weisenberichts geführt hätten.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) widersprach ihrem Vorredner in Bezug auf die Einschätzung des Weisenberichts und vermisste eine Ursachenforschung, was überhaupt zu diesen Maßnahmen geführt habe. Hier habe es einen Vertrauensbruch in Europa gegeben, und das Vertrauen sei noch nicht wieder hergestellt. In diesem Zusammenhang kritisierte Lunacek vor allem das Agieren des Kärntner Landeshauptmanns, der dem Koalitionsausschuss nicht länger angehören und auch nicht länger Landeshauptmann sein sollte. Wollte man wirklich seinerzeit die Meinung der Bevölkerung zur europäischen Entwicklung im Rahmen einer Volksbefragung erkunden, so stelle sich die Frage, weshalb diesbezüglich nun ein Entschließungsantrag genüge.

Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) meinte, wenn schon der Kärntner Landeshauptmann die Ursache für die Verhängung der Sanktionen gewesen sein sollte, so müsse man sich fragen, wieso er dann von den Weisen nicht einmal angehört wurde. Das sei keine Rechtskultur. Zur Osterweiterung mahnte Schweitzer ein "Generalservice" der Union ein, da der Integrationsmotor "gewaltig stottert". Nur, wenn die Struktur- und Agrarpolitik zuvor gründlich reformiert werde, könne man eine Erweiterung seriös in Angriff nehmen. Im Übrigen müssten dabei die Interessen Österreichs gewahrt werden.

Abgeordneter Dr. EINEM (S) kritisierte, dass die europapolitische Diskussion in einen "Festakt der Bundesregierung" aus Anlass der Beendigung der Sanktionen eingebettet werde, um den Nebelschleier der Sanktionen noch einen Tag länger aufrechtzuerhalten, und dies einen Tag, nachdem im Ministerrat neuerlich massive soziale Kürzungen beschlossen wurden, nachdem ein Budget 2001 vorgelegt wurde, das ein sozialer Kahlschlag genannt werden kann. Es sei gut, dass die Schleier gelichtet werden, damit der Blick auf die Politik der Regierung freigegeben wird. In der Integrationspolitik wäre es angemessen, über die Ziele Österreichs endlich eine entsprechende Diskussion zu führen, aber in dieser Hinsicht komme von der Regierung nichts.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) stellte einen Antrag auf Anwesenheit des Justizministers und des Bundeskanzlers in der laufenden Debatte. Die Abgeordneten Dr. KHOL (V), FISCHL und Dr. OFNER (beide F) brachten dagegen diverse Einwände vor, der Antrag wurde sodann abgelehnt.

Abgeordneter SCHWARZENBERGER (V) bezeichnete die Sanktionen als "Demütigung für Österreich", und so habe es die österreichische Bevölkerung auch verstanden. Eine genaue Überprüfung hätte nun einen eindeutigen Befund ergeben, wie die Schlussfolgerungen des Weisenberichts belegten. Die Bundesregierung solle ihre Europapolitik fortsetzen und dabei wie bisher auf die Anliegen der österreichischen Bevölkerung entsprechend Bedacht nehmen.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) wandte sich an Justizminister Böhmdorfer und beklagte, dass dieser 14 Tage lang keine Erklärung zum Ausspruch von Ernest Windholz "Unsere Ehre heißt Treue" am niederösterreichischen Landesparteitag abgegeben habe, aber aktiv geworden sei, als der Künstler Schlingensief diesen Ausspruch in parodistischer Absicht verwendete. Entgegen Böhmdorfers Darstellung in einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Grünen habe dieser außerdem, wie ein Bericht in der Presse zeige, die Staatsanwaltschaft persönlich angewiesen, gegen Schlingensief vorzugehen. Der Justizminister messe mit unterschiedlichem Maß und sei daher für ihn untragbar, betonte Öllinger.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER hielt in einer kurzen Stellungnahme fest, er habe weder in der einen noch in der anderen Causa eine Weisung erteilt.

Abgeordneter JUNG (F) führte aus, die Sanktionen gegen Österreich seien von der Bevölkerung als ungerechtfertigt empfunden worden. Die Außenpolitik ist seiner Auffassung nach aufgefordert, Folgerungen aus den Geschehnissen zu ziehen. Er plädiert für Vorsicht im Umgang mit angeblich Verbündeten und für Vorsicht bei der Aufgabe von Rechten. Mit einem "Schwamm drüber" sei, so Jung, die Sache nicht so leicht erledigt, es bleibe ein bitterer Nachgeschmack zurück.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) meinte, man könne nicht an den Fakten des Weisenberichtes vorbei. Darin werde vermerkt, dass es einer der problematischsten Züge führender FPÖ-Vertreter sei, dass sie politische Gegner zum Schweigen zu bringen versuchen. Auch könne man die Haltung Böhmdorfers zur Forderung des Kärntner Landeshauptmanns Haider, politisch Andersdenkende strafrechtlich zu verfolgen, nicht einfach unter den Tisch kehren.

In einem von Jarolim eingebrachten Entschließungsantrag fordert die SPÖ den Justizminister auf, sich im Sinne des Weisenberichts vorbehaltlos für die Einhaltung der Prinzipien der Demokratie und der Redefreiheit und der gemeinsamen europäischen Werte einzusetzen, diese aktiv zu verteidigen und sich dafür einzusetzen, dass es zu keinen strafrechtlichen Sanktionen für politische Kritik komme.

Abgeordnete GATTERER (V) unterstrich, sie bekenne sich dazu, dass die ÖVP zur Aufhebung der Sanktionen "Gott sei Dank" sage. Zur Demokratie gehöre auch Religionsfreiheit und damit das Recht, wallfahrten zu gehen, wann man wolle. Für sie sei es immer unverständlich gewesen, bekräftigte Gatterer, dass Sanktionen gegen Österreich verhängt worden seien, und zwar ohne Rechtstitel, ohne Anhörung und ohne Tatbestand. Unverständnis äußerte sie darüber, dass die Opposition immer noch an der Meinung festhalte, die Sanktionen seien gegen die Regierung und nicht gegen die Bevölkerung gerichtet gewesen.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) sagte demgegenüber, die Regierung habe in der Zeit der Sanktionen nichts unterlassen, um den Eindruck zu erwecken, dass Österreich auf dem Prüfstand stünde und nicht eine Partei und deren Regierungsbeteiligung. Die Regierung sei mit dem Anspruch angetreten, alle gesellschaftlichen Bereiche mit Demokratie zu durchfluten, hielt sie fest, in Wahrheit würden nun aber viele Bereiche der Gesellschaft mit Einschüchterung durchflutet. Durch ständige Angriffe auf die Meinungsvielfalt sollten offenbar unbequeme Stimmen zum Schweigen gebracht werden. "Wir wollen jedenfalls kein Land, in dem Schweigen oberste Bürgerpflicht wird."

Kuntzl brachte einen Entschließungsantrag ihrer Fraktion ein, in dem die Bundesregierung und jedes einzelne Mitglied der Bundesregierung aufgefordert werden, im Sinne des Weisenberichtes konsequent gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus aufzutreten und Stellungnahmen, die als fremdenfeindlich oder sogar als rassistisch verstanden werden können, nicht hinzunehmen.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) stellte fest, die SPÖ habe mit ihrer Ablehnung von Privatrundfunk jahrelang verhindert, dass menschenrechtswidrige Zustände im Medienwesen abgestellt würden. Sie sollte daher mit ihrer Beurteilung, wann Presse- und Meinungsfreiheit beeinträchtigt seien, zurückhaltend sein. Den Misstrauensantrag gegen Justizminister Böhmdorfer wertete Krüger als "durch nichts zu rechtfertigen", wie auch die Aussage der Präsidentin der Richtervereinigung, Barbara Helige, zeige.

Abgeordnete Mag. WURM (S) merkte an, jeder in Österreich sei froh, dass die Sanktionen außer Kraft gesetzt worden seien. Nichtsdestotrotz ist es ihrer Ansicht nach notwendig, sich mit dem Weisenbericht auseinander zu setzen. Dieser stelle nämlich in vielen demokratierelevanten Fragen keinen Persilschein aus. So werde festgestellt, dass der Versuch der Kriminalisierung von Kritikern durch FPÖ-Vertreter die Meinungs- und Redefreiheit einschränke.

In einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion fordert Wurm die Regierung auf, die Entwicklung einer lebendigen, kreativen, innovativen und kritischen Kunstszene zu fördern und allen Zensurversuchen, auch auf dem Weg der Förderpolitik, entschieden entgegenzutreten. Außerdem tritt die SPÖ dafür ein, die Kürzung des Kunstbudgets rückgängig zu machen und auch die Mittel für die Auslandskulturpolitik zu erhöhen.

Abgeordneter GROSSRUCK (V) sagte, die Sanktionen hätten u. a. gezeigt, dass man wahre Freunde erst in der Not kennen lerne. Österreich habe sich bei manchen getäuscht. Ihm zufolge haben die Sanktionen etwas anderes gebracht als die Akteure wollten, nämlich einen Schulterschluss der Bevölkerung mit der Regierung. Wie Zeitungsmeldungen zeigten, dürfte der "Katzenjammer" jetzt groß sein. Großruck vermutet, dass Europa für etwas anderes instrumentalisiert worden sei als offiziell zugegeben. Es könnten nicht einige hergehen und sagen, was in Europa gut und böse ist.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) bezeichnete die so genannten Sanktionen der EU-14 als einen schweren politischen Fehler. Er kritisierte dabei insbesondere den französischen Staatspräsidenten und den belgischen Außenminister sowie die Bestellung der drei Weisen, die in der österreichischen Bevölkerung vielfach als Bevormundung empfunden worden sei. Die Sanktionen mussten seiner Meinung nach aufgehoben werden, da Österreich unbestreitbar ein demokratisches Staatswesen und ein Musterbeispiel für das Funktionieren der Demokratie sei. Im Hinblick darauf, dass man die FPÖ weiter beobachten wolle, meinte der Mandatar, man solle dies tun, denn man könne immer noch dazulernen. Der Opposition warf er abermals vor, Österreich und die Regierung "vernadert" zu haben und sprach sich dabei insbesondere gegen die Faschismus-Vorwürfe des EU-Abgeordneten Voggenhuber aus.

Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) bedauerte, dass die Sanktionen das wichtige Umweltthema überlagert hätten, weshalb er einen umfassenden Entschließungsantrag einbrachte, in dem unter anderem die Bemühungen der Bundesregierung zur Klimastrategie unterstützt werden und der Umweltminister aufgefordert wird, nach der Klimakonferenz in Den Haag dem Parlament einen Bericht über den Stand der Arbeiten zur Erreichung des Kyoto-Ziels vorzulegen. Weiters äußerte er seine Bedenken gegen Tendenzen, ein Europa der zwei Geschwindigkeiten zu bauen, und forderte, dass die Interessen der kleinen Staaten auch weiterhin berücksichtigt werden. Die Politiker hätten die Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger von ihren Zielen zu überzeugen, weshalb, so Bösch, es zu mehr Föderalismus und mehr Bürgernähe in Europa kommen müsse.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) kam wieder auf die Vorwürfe gegen Bundesminister Böhmdorfer zurück. Er zitierte das Wortprotokoll der Pressekonferenz mit Haider und unterstrich, dass es dabei um den Gelöbnisbruch gegangen sei. Das Gelöbnis müsste seiner Meinung nach viel detaillierter formuliert sein und wenn dieses dann gebrochen würde, dann könne es zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen. Von Oppositionspolitikern und Regierungskritikern sei nie die Rede gewesen, bekräftigte Graf. Auch er griff das bereits von Dr. Ofner vorgebrachte Zitat von Bruno Kreisky aus dem Jahr 1980 auf und meinte, dass der Bundeskanzler damals die Majestätsbeleidigung mit Sanktionen belegen habe wollen.

Abgeordneter Dr. KOSTELKA (S) wehrte sich gegen den Vorwurf der Vernaderungspolitik, den sein Vorredner erhoben hatte, und meinte, dass damit nur der bleierne Vorhang vor eine Politik geschoben werden würde, für die man sich genieren müsse. Leider interpretiere die Regierung den Bericht nach der "Rosinentheorie", so Kostelka, womit die Präambel leeres Papier bleibe. Die Regierung habe auch die Chance versäumt, sich mit den kritischen Passagen des Berichts ernsthaft auseinander zu setzen, weshalb der verursachte Flurschaden bestehen bleibe. Als Makel, der haften bleiben werde, nannte der sozialdemokratische Klubobmann die Aussage des Weisenberichtes, dass es in Österreich eine systematische Einschüchterung von politischen Kritikern gebe. Dies sei ein für die Demokratie fundamentaler Vorwurf, über den man sich nicht leichtfertig hinwegsetzen könne, betonte Kostelka.

In Hinblick auf die aktuelle Diskussion unterzog der Redner die Maßnahmen der Regierung zur sozialen Treffsicherheit einer harschen Kritik und nannte die Einführung von Studiengebühren einen Wortbruch. Kostelka sah hinter all dem die Strategie, die Arbeitnehmer wieder mehr in die Abhängigkeit der Arbeitgeber zu treiben und sah eine Wende zu einem konservativen Österreich heraufkommen, das von einer Politik der sozialen Kälte geprägt sei. Abschließend bekräftigte er den Misstrauensantrag gegen den Justizminister, da dieser politische Kritiker zum Schweigen bringen und kriminalisieren wolle.

Kostelka thematisierte in diesem Zusammenhang auch die Klage der freiheitlichen Regierungsmitglieder gegen die "Linkswende" der Sozialistischen Jugend mit einer Auflagenzahl von 500 Stück. Einer der Abonnenten sei ein Mitarbeiter der Kanzlei Böhmdorfer, weshalb der Redner hinter dieser Methode die Einsetzung eines "Agent Provocateur" vermutete, was in Österreich verboten sei. Diese Vorgangsweise sei für die Sozialdemokraten indiskutabel, konstatierte der Redner.

Abgeordneter Mag. TRATTNER (F) griff diesen Punkt auf und bezeichnete den Beitrag seines Vorredners als eine Diffamierungskampagne aufgrund anonymer Mitteilungen. Die Sozialdemokraten würden somit laut Trattner das Spiel der Diffamierung weiterspielen. Er wehrte sich auch gegen den Vorwurf, die FPÖ habe alle Nigerianer als Drogendealer bezeichnet.

Justizminister BÖHMDORFER stellte klar, dass er keine Klagen gegen die drei Weisen einbringen werde und auch keinerlei Abhörmaßnahmen ergreifen werde.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) kam auf das Umweltthema zurück und brachte einen Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, dem Parlament bis zum Beginn der Klimaschutzkonferenz in Den Haag im kommenden November eine nationale Klimastrategie zur Erreichung des Kyoto-Ziels vorzulegen.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) hatte gehofft, dass Minister Böhmdorfer zum Weisenbericht Stellung nimmt und zeigte sich enttäuscht darüber, dass er diese Möglichkeit nicht wahrgenommen hat. Böhmdorfer habe nach der besagten Pressekonferenz mit Haider nicht nur nichts zurückgenommen, sondern sogar einige Tage später gesagt, dass sich der Vorschlag im Frühstadium befinde. Der Misstrauensantrag sei daher nicht Jux und Tollerei, sondern richte sich gegen einen Justizminister, der Vorschläge gut heiße, wie man sie aus diktatorischen Systemen kenne.

Sie appellierte an den Justizminister, endlich Sensibilität dafür zu entwickeln, dass er in dieser Funktion eine besondere Rolle bekleide und innerhalb des Gremiums der Regierung der personifizierte Garant für die Unabhängigkeit der Justiz sein müsse.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) wollte auf vier ihm wichtig erscheinende Punkte eingehen. Er verwies dabei auf das Wirken des freiheitlichen Abgeordneten und Burschenschaftlers Martin Graf und richtete an den Justizminister die Frage, ob es nicht sinnvoll sei, wenn dieser begänne, die Aussagen des freiheitlichen Mandatars zu qualifizieren. Als Beispiel zitierte Pilz eine Einladung der Burschenschaft Olympia.

Sodann fragte Pilz, wie der Justizminister wirklich mit nationalsozialistischer Wiederbetätigung umgehe und konstatierte einen politischen Missbrauch des Amtes, der nicht toleriert werden könne. Kritik übte er auch an der Abqualifizierung eines Prozessgegners, dem Böhmdorfer unterstellte, ein Spektakel veranstalten zu wollen. Überdies habe der Justizminister nach wie vor noch immer nicht alle seine Funktionen in seiner Rechtsanwaltskanzlei zurückgelegt. Der Rücktritt sei somit der einzige Dienst, den Böhmdorfer der Republik und Österreich erweisen könne.

Präsident Dr. PRINZHORN erteilte dem Abgeordneten Gusenbauer für einen Zwischenruf einen Ordnungsruf.

In der Abstimmung erhielt der V-F-Entschließungsantrag zur EU die Mehrheit, der S-Entschließungsantrag die Redefreiheit und die europäischen Werte betreffend sowie jener betreffend konsequentes Auftreten gegen Rassismus blieben ebenso in der Minderheit wie ein S- und ein G-Antrag auf Versagen des Vertrauens gegenüber dem Justizminister. Der Bericht des Aussenpolitischen Ausschusses wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen, diesbezügliche Entschliessungsanträge der S blieben in der Minderheit. Ein Entschliessungsantrag der Regierungsparteien betreffend eine Klimastrategie fand eine Mehrheit, ein solcher von S und G hingegen wurde abgelehnt. Einstimmig lehnte der Nationalrat das Ansinnen auf eine eigene EU-Volksbefragung ab.

Entschliessungsantrag 217/A(E) *ANTRAG 235/A

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Abgeordneter Dr. KOSTELKA (S) kritisierte, dass man zum leidigen Thema "Kampfhunde" keine Lösung habe finden können, weil die beiden Regierungsparteien hiezu keinen Willen bekundeten. Gesetzliches Handeln sei aber unumgänglich, was auch von allen Experten bestätigt worden sei. Kostelka nannte konkrete Massnahmen, für die sich seine Fraktion in dieser Frage einsetze. Die Regierung forderte er auf, jetzt zu handeln.

Abgeordneter PRINZ (V) betonte, seine Fraktion habe immer vor "Schnellschüssen" in dieser sensiblen Materie gewarnt. Die Regierung habe dafür Sorge getragen, dass es eine weitläufige und grundlegende Reform auf diesem Gebiet geben werde, die den Anforderungen gerecht werde. Seine Fraktion sei hier von Anfang an auf der richtigen Linie gelegen. So sei das Fundament für eine konsequente Vorgangsweise gelegt, dabei jedoch der notwendige individuelle Spielraum gewährleistet.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) hielt fest, dass die Meinung der Experten berücksichtigt worden sei. Es gelte, bei der Zucht, beim Import, bei der Haltung anzusetzen. Der Wermutstropfen sei jedoch, dass eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz von Mensch und Tier nach wie vor nicht mehrheitsfähig ist, was sie bedauerlich finde.

Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) referierte den Hintergrund der hier diskutierten Materie ein und verwies darauf, dass die meisten Bissverletzungen - die im übrigen in der Tendenz fallend seien - nicht von sogenannten gefährlichen Hunden, sondern von sogenannten gutmütigen Hunden stammten. Entscheidend sei menschliches Fehlverhalten, und diesem Umstand müsse die Politik Rechnung tragen. Dem folge auch die diesbezügliche Strategie der Regierung.

Abgeordnete PARFUSS (S) fasste den Standpunkt ihrer Fraktion zusammen und meinte, durch das Agieren der Sozialdemokraten sei in diese Frage Bewegung gekommen, wodurch Handlungskompetenz bewiesen wurde. Der S-Antrag sei hinsichtlich der angestrebten Lösung zweckorientierter, weshalb sie für dessen Annahme werbe.

Abgeordneter MURAUER (V) erläuterte die Haltung seiner Partei zu dieser Frage. Grundsätzlich sei der Hund der Freund des Menschen und durch das entsprechende Eingehen auf die Vorschläge der Kynologen werde das Problem einer zielführenden Lösung zugeführt. Wichtig sei auch eine Hunde-Haftpflicht zur Abdeckung allfälliger Schäden.

Abgeordnete PFEFFER (S) verteidigte die Idee einer bundeseinheitlichen Regelung und schloss sich den Wortmeldungen der Abgeordneten Kostelka und Parfuss an. Weiters sprach sie sich für eine Hunde-Haftpflicht aus.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) meinte, die "15a-Vereinbarung" sei kurz vor dem Abschluss, lediglich in Salzburg und der Steiermark brauche es noch eines entsprechenden Schrittes, und hier seien die Sozialdemokraten gefordert. Die SP sei eingeladen, sich dem richtungweisenden Antrag der Regierung anzuschließen, der der bessere Weg sei.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) unterstrich nochmals die Forderung nach einer bundeseinheitlichen Lösung und bemängelte, dass die Bundesregierung hier nicht die Initiative ergreife. Bei der eben angestrebten Vorgangsweise seien konzertierte Regelungen nicht zu erwarten, befürchtete Kräuter.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) zeigte sich erfreut darüber, dass man zu einer sachlichen Diskussion zurückgefunden habe, in der auch die Frage der Verantwortung thematisiert worden sei. Die Diskussion sei nunmehr in die richtige Richtung gegangen. Die Vorschläge der Sozialdemokraten träfen den Kern des Problems nicht, weshalb sie, Baumgartner, für die Unterstützung der Vorgangsweise der Regierungsparteien werbe.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis der Beratungen und hielt die Vorschläge der Sozialdemokraten für wenig zielführend, weshalb sie dem Antrag nicht zustimmen könne.

In einer zweiten Wortmeldung stellte Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) fest, dass es größtmöglichen Konsens in dieser Frage brauche und unterstrich, seine Partei trete auch weiterhin für ein Bundestierschutzgesetz ein und werde versuchen, den Regierungspartner auf Sicht davon zu überzeugen.

In der Abstimmung wurden Bericht und Feststellung des Verfassungsausschusses zur Kenntnis genommen.

ÄNDERUNG DES RECHTSPRAKTIKANTENGESETZES * ANTRAG 210/A * EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ADOPTION VON KINDERN: ERNEUERUNG DES ÖSTERREICHISCHEN VORBEHALTS

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Abgeordneter Mag. MAIER (S) sprach zum Thema Urheberrecht und verwahrte sich dagegen, dass der Paragraph 16b des Urheberrechts gestrichen werde, weshalb sich seine Fraktion gegen die Annahme dieses Initiativantrages ausspreche. Der Redner brachte sodann einen entsprechenden Abänderungsantrag ein. Den Künstlerinteressen sollte entsprochen werden, sagte Maier.

Abgeordnete Mag. FRIESER (V) signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Rechtspraktikantengesetz, um sich sodann der Urheberrechtsnovelle zuzuwenden, wo sie die Bedenken ihres Vorredners nicht teilen konnte. Eben durch diese Regelung werde auf die Interessen der Künstler eingegangen, meinte die Rednerin.

Abgeordneter Dr. OFNER (F) erläuterte, dass mit der Änderung des Rechtspraktikantengesetzes eine Lücke geschlossen wird. Bisher seien Rechtspraktikanten weder unter das Gleichbehandlungsgesetz des Bundes noch unter jenes für die Privatwirtschaft gefallen, diesem Manko werde nunmehr begegnet.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) unterstrich, sie begrüße prinzipiell das vorgesehene Diskriminierungsverbot für Rechtspraktikantinnen und werde der Gesetzesänderung daher auch zustimmen. Sie kritisierte jedoch die nicht geschlechtsneutrale Formulierung des Gesetzes.

Abgeordnete HUBER (S) wertete die Novellierung des Gesetzes ebenfalls als positiv. Befürchtungen äußerte sie jedoch hinsichtlich des von der Regierung geplanten Objektivierungsgesetzes. Ihrer Ansicht nach würde das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz dadurch aufgeweicht und zum Teil außer Kraft gesetzt. Dies wäre ein unverständlicher Rückschritt auf Kosten von Frauen.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) hielt Abgeordnetem Maier entgegen, die Abschaffung der Ausstellungsvergütung sei nicht kunst- und kulturfeindlich, sondern kulturfreundlich. Dieser Standpunkt werde auch von den Museumsdirektoren vertreten. Eine Aufrechterhaltung der Ausstellungsvergütung würde dazu führen, dass Privatmuseen keinen Anreiz mehr hätten, zeitgenössische Bildende Künstler auszustellen.

Abgeordnete Mag. WURM (S) kündigte ihre Zustimmung zur Änderung des Rechtspraktikantengesetzes an. Sie übte allerdings Kritik an Details.

Abgeordnete Dr. PAPHAZY (F) schließt aus der Ablehnung der Urheberrechtsgesetz-Novelle durch die SPÖ, dass deren Vertreter nicht viel für zeitgenössische Kunst übrig haben. Ihrer Auffassung nach sind auch die Bildenden Künstler für die geplante Gesetzesänderung. Allgemein plädierte Paphazy für eine Änderung des Fördersystems im Kunstbereich.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER wies Kritik an der Legistik des Rechtspraktikantengesetzes zurück und bekräftigte, dass sowohl Frauen wie Männer vom Gesetz umfasst seien.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) appellierte daraufhin an den Justizminister, im Rechtspraktikantengesetz sowohl die männlichen als auch die weiblichen Formen zu verwenden.

Die Änderung des Rechtspraktikantengesetzes wurde vom Nationalrat einstimmig verabschiedet. Der Urheberrechtsgesetz-Novelle stimmten die Abgeordneten mit Stimmenmehrheit zu, der Abänderungsantrag der SPÖ blieb in der Minderheit. Schließlich wurde die Erklärung der Republik Österreich nach Artikel 25 Absatz 1 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern betreffend die Erneuerung des Vorbehalts nach Artikel 10 Absatz 2 des Übereinkommens einstimmig genehmigt.

ANTRAG 209/A * VERTRAG MIT KUBA ÜBER DIE WECHSELSEITIGE VOLLZIEHUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN IN STRAFSACHEN

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Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) hielt fest, die SPÖ lehne das vorliegende Bundesgesetz ab, weil es Teil des "Khol-Fekter-Justizkurses" sei, der seiner Ansicht nach von einer "Rückkehr zu altem germanischen Rachedenken" geprägt ist. Die Koalition glaube offenbar, Psychologen und Therapeuten wüssten im Umgang mit Kindern nicht, was sie zu tun hätten, meinte er. Höchste Zeit wäre es Jarolim zufolge, dass sich der Nationalrat mit dem Thema Berufungsfristen auseinandersetzt. Er wies auf einen Entwurf der Rechtsanwaltskammer zur Änderung der StPO-Fristen hin und brachte einen entsprechenden S-G-Abänderungsantrag ein.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) nahm zu jenem Punkt der Novellierung der Strafprozessordnung Stellung, der sich mit Kontoöffnungen befasst, und erläuterte, dass im Zusammenhang mit der Aufhebung der Anonymität von Sparkonten präzisiert werde, unter welchen Voraussetzungen Bankkonten geöffnet werden könnten. Sie hält dies auch für dringend notwendig. Fekter zufolge ist vorgesehen, analog einer Hausdurchsuchung vorzugehen.

Zum Abänderungsantrag von Abgeordnetem Jarolim sagte Fekter, sie könne einen derartigen Schnellschuss nicht unterstützen. Eine solche Gesamtreform der Strafprozessordnung müsste einer Begutachtung unterzogen werden.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) bedauerte, dass die Koalition den von SPÖ und Grünen eingebrachten Abänderungsantrag nicht unterstützt. Dass man nunmehr in der Strafprozessordnung von der geltenden Ausnahme hinsichtlich der generellen Anzeigepflicht bei Kindesmissbrauch Abstand nehme, wertete Stoisits als erste Umsetzung der neuen "law-and-order-Welle". Die vorgesehene Änderung werde von allen, die im Jugendschutz bzw. im Opferschutz tätig seien, unisono abgelehnt, sagte sie und brachte hiezu einen entsprechenden G-S-Abänderungsantrag ein.

Auch Abgeordneter Dr. OFNER (F) brachte einen Abänderungsantrag zum vorliegenden Bundesgesetz ein, der aber, wie er erklärte, nur "grammatikalisch-technische Änderungen" enthalte und ohne inhaltliche Bedeutung sei. Zur Frage der Kontoöffnungen merkte er an, man wolle dafür sorgen, dass nicht Unbeteiligte zum Handkuss kämen.

Abgeordnete BURES (S) übte Kritik an der vorliegenden Novelle. Insbesondere bemängelte sie, dass die Ausnahme von der Anzeigepflicht bei Kindesmissbrauch gestrichen würde. Die geltende Einschränkung der Anzeigepflicht habe sich in der Praxis als positiv herausgestellt, sagte Bures, Betroffene hätten verstärkt Hilfe in Anspruch genommen. Sie fürchtet nunmehr Nachteile für die Opfer.

Abgeordneter Dr. TRINKL (V) hielt seiner Vorrednerin entgegen, bei der von ihr angesprochenen Änderung gehe es einzig und allein um den Schutz des Opfers. Er machte in diesem Zusammenhang auf den Ausdruck "erforderlichenfalls" aufmerksam. Erfreut zeigte sich Trinkl über den Staatsvertrag mit Kuba, der es in Zukunft ermögliche, eine im jeweils anderen Land verhängte Strafe in der Heimat zu vollstrecken.

Abgeordneter HEINZL (S) wies darauf hin, dass zwei Härtefälle von Österreichern in Kuba Anlass für den Vertrag mit Kuba gewesen seien. Nunmehr könnten Betroffene ihre Strafe in Österreich absitzen. Heinzl kündigte die Zustimmung der SPÖ zum Abkommen an.

Auch Abgeordneter Mag. MAINONI (F) nahm zum Vertrag mit Kuba Stellung und wies auf inakzeptable Zustände in kubanischen Gefängnissen hin. Ihm zufolge wird etwa in Kuba nach wie vor gefoltert. Massive Kritik übte er an "Castro-Verehrern" bei den Grünen und bei der SPÖ.

Abgeordneter MIEDL (V) wies den Vorwurf, die Koalition wolle in Bezug auf Kindesmissbrauch billigen Revanchismus betreiben als Unterstellung zurück. Seiner Ansicht nach müssten die Gesetze aber fortentwickelt werden. Die Helferverbände seien nach wie vor von der Anzeigenpflicht ausgenommen, unterstrich Miedl, sie würden jedoch aufgefordert erforderlichenfalls von der Anzeige Gebrauch zu machen.

Das Bundesgesetz mit dem die Strafprozessordnung 1975 und das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz geändert werden, wurde unter Berücksichtigung des von Abgeordnetem Ofner eingebrachten V-F-Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit beschlossen. Die Abänderungsanträge der Opposition blieben in der Minderheit

Der Staatsvertrag mit Kuba wurde vom Nationalrat einstimmig genehmigt.

BERICHT DES WIRTSCHAFTSMINISTERS BETREFFEND EINKOMMEN VON FRAUEN UND MÄNNERN IN UNSELBSTÄNDIGER BESCHÄFTIGUNG

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Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) führte aus, der vorliegende Bericht sei ein sehr wertvolles Dokument, auch wenn er ein sehr nüchternes Ergebnis darstelle. Die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen würden nach wie vor ca. 28 % betragen. Als einige der Ursachen dafür nannte Kuntzl die Berufswahl, die Bildung, niedrigere Einstiegsgehälter, Berufsunterbrechungen und die ungleiche Verteilung der Versorgungsarbeit. Ihr zufolge gehen die Schritte, die die Bundesregierung nunmehr setzt, in die falsche Richtung. Sie fürchtet, dass dadurch die Einkommensunterschiede weiter wachsen werden.

Abgeordnete Rosemarie BAUER (V) beurteilte den Bericht als ausgezeichnet, meinte aber, er sei nicht weniger deprimierend als andere Berichte, die sich mit diesem Thema beschäftigt haben. Verhaltensänderungen im gegenständlichen Bereich, etwa bei der Berufswahl oder in der Frage des Wiedereinstiegs, seien schwieriger als sich die Politik gedacht habe. Die Regierung werde sich aber bemühen, Lösungen zu finden, um dem Problem besser begegnen zu können, sagte Bauer.

Abgeordnete AUMAYR (F) sagte, die Zahlen dieses Berichts seien mehr als unerfreulich. Vor diesem Hintergrund müsse man sich fragen, wie erfolgreich die SPÖ-Frauenpolitik für die Frauen eigentlich gewesen sei. Dieser Bericht sei eine Bankrott-Erklärung der Politik der SPÖ, belege er doch einen völligen Stillstand in dieser Frage.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) meinte, die Diskriminierung der Frau sei immer noch eine himmelschreiende, was die Rednerin auch anhand konkreter Beispiele belegte. Dem Bericht selbst werde sie zustimmen, wiewohl der Inhalt keinen Anlass zur Freude biete, finde sie es doch wichtig und richtig, dass es diesen Bericht überhaupt gibt. Sie empfinde es als Verpflichtung des Ressorts, den Anregungen dieses Berichts zu folgen. Sodann übte die Rednerin Kritik an verschiedenen Missständen, denen sich Frauen in der Arbeitswelt gegenüber sähen.

Abgeordneter Dr. EINEM (S) nannte den Bericht einen guten und erklärte, seine Fraktion empfinde dessen Resultate wenig ermutigend. Die Anliegen der Frauen seien wichtig genug, um sich bemühen, gemeinsam im Interesse der Frauen etwas zu verbessern. Konkret nannte der Redner hierbei die Einstiegseinkommen und die Lage in der Privatwirtschaft. Hier sollten Betriebe, die sich als besonders frauenfreundlich erwiesen, entsprechend positiv herausgestellt werden, wie man auch jene Betriebe öffentlich kritisieren sollte, in denen Diskriminierung evident sei.

Abgeordnete STEIBL (V) erinnerte daran, dass dieser Bericht aufzeige, was rückblickend versäumt wurde. Es sei gerade ihre Fraktion, die sich um entsprechende Fortschritte in dieser Angelegenheit bemühe. Für die Studie bedankte sich die Rednerin und regte eine weitere Studie an, um eine konkrete Bearbeitung des Fragenkomplexes zu erleichtern.

Abgeordneter DI SCHÖGGL (F) sagte, der Bericht halte einen kritischen Spiegel vor. Es müsse alles getan werden, um die darin aufgezeigte Einkommensschere zu schließen. Seine Fraktion habe sich immer zu dem Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" bekannt und werde diesem auch weiterhin konsequent folgen.

Abgeordnete BAUER (S) las aus dem Bericht eine Verschlechterung der Lage der Frauen heraus. Die Mandatarin nannte konkrete Beispiele für Umstände, in denen eine Verbesserung des Ist-Zustandes dringend geboten sei.

Abgeordnete LENTSCH (V) referierte grundlegende Eckpunkte zum gegenständlichen Thema. Immer noch gebe es massive Defizite, die schon bei der Berufswahl begännen. Eine Vielzahl junger Mädchen wende sich nach wie vor traditionellen Frauenberufen zu, in technischen Berufen seien Frauen immer noch unterrepräsentiert. Die Rednerin mahnte Kurskorrekturen ein, die von der Regierung auch entsprechend vorgenommen werden würden.

Abgeordneter STAFFANELLER (F) meinte, weder die Politik noch die Wirtschaft könnten es verantworten, dass Frauen substantiell weniger verdienten als Männer. Es gelte, im gemeinsamen Bemühen wesentliche Verbesserungen für die Frauen zu erreichen, wozu sich die F vorbehaltlos bekennen würden.

Abgeordnete Mag. PRAMMER (S) sprach zwei Punkte an. Es seien die Geschlechterrollen, welche die Ursache für die unterschiedliche Entlohnung seien, weshalb diese geändert werden müssten. Deshalb müssten auch die Männer verstärkt in die Karenz gehen. Zweitens sei Gleiches nicht automatisch gleich. Die Gleichstellungspolitik müsse konsequent weiterbetrieben werden, wozu auch die Startbedingungen gleich gestaltet werden müssten.

Staatssekretärin ROSSMANN wies darauf hin, dass die Ergebnisse der SP-Frauenpolitik mehr als traurig seien. Die gegenwärtige Regierung habe hier Altlasten übernommen, die sie beseitigen wolle und werde. Konkrete Schritte dazu seien bereits gesetzt worden.

Abgeordneter FREUND (V) wies auf die zahlreichen Initiativen seiner Fraktion auf diesem Gebiet hin. Von der guten und zügigen Arbeit der Regierung profitierten auch die Frauen, betonte Freund.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) hielt zusammenfassend die maßgeblichen Eckpunkte in dieser Frage fest und nannte die zu setzenden Massnahmen, die zu einer Verbesserung der Lage erforderlich seien.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) bemängelte die konservativen Ansätze zur Familienplanung, welche ja mit Karriereplanung in Zusammenhang stehe. Die Politik sei gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen. Hier sei in der Vergangenheit einiges verabsäumt worden, nun aber würden einige Weichenstellungen falsch vorgenommen, so Öllinger. Generell votierte Öllinger für einen generalkollektivvertraglich festgelegten Mindestlohn von 1000 Euro.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) meinte, auch im staatlichen Bereich seien weitere Verbesserungen wünschenswert. Überdies solle er für andere beispielgebend sein und auf diese entsprechend Einfluss nehmen.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

(Schluss)