Parlamentskorrespondenz Nr. 536 vom 04.10.2000
BEEINFLUSSEN MEINUNGSUMFRAGEN WAHLKAMPF UND WAHLVERHALTEN?
Wien (PK) - Beeinflussen Meinungsumfragen, die unmittelbar vor Wahlen veröffentlicht werden, das Wahlverhalten und damit das Wahlergebnis? Wie wirkt sich die Bekanntgabe von Hochrechnungen und Teilwahlergebnissen vor dem amtlichen Wahlende aus? Mit diesen Fragen befasste sich seit heute unter dem Vorsitz von ÖVP-Abgeordneter Ulrike Baumgartner-Gabitzer eine Enquete-Kommission des Nationalrates, zu der auch Vertreter der Regierung, der Länder und der Gemeinden beigezogen werden.
Anlass für die Enquete-Kommission sind nicht zuletzt die Erfahrungen bei den vergangenen Nationalratswahlen. Die Abgeordneten befürchten, dass Meinungsumfragen gerade im Wahlkampf immer stärker zu einem "subtilen Manipulationsinstrument" werden könnten. Durch die Veröffentlichung von Umfrageergebnissen werde eine "Scheinpräzision" vorgegaukelt, die es in Wirklichkeit nicht gebe, heißt es im - einstimmig beschlossenen - Antrag zur Einrichtung der Enquete-Kommission. Dazu kommt, dass bei der Nationalratswahl 1999 erstmals Teilwahlergebnisse von Sprengeln und Gemeinden vor dem Wahlschluss in Medien und im Internet veröffentlicht wurden.
Ziel der Enquete-Kommission ist - basierend auf einer Bestandsanalyse - die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur Lösung der angesprochenen Probleme. So soll etwa geprüft werden, ob die Veröffentlichung von Wahlprognosen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vor der Wahl einer Beschränkung unterworfen werden soll und auf welche Weise man die Veröffentlichung von Hochrechnungsergebnissen und Teilergebnissen vor Schluss der Stimmabgabe unterbinden könnte. In Frage käme beispielsweise ein einheitlicher Beginn der Stimmenauszählung.
Die Liste der Experten, die im Rahmen der Beratungen der Enquete-Kommission gehört werden sollen, wurde zum Teil bereits vom Hauptausschuss fixiert und ist lang. Sie umfasst u.a. die Meinungsforscher Alexander Karmasin (Gallup-Institut), Peter Ulram (Fessel-GfK-Institut), Rudolf Bretschneider, Andreas Kirschhofer (IMAS-Institut), Christoph Hofinger (Institut SORA), Imma Palme (IFES), Kurt Einzinger (ISPA), Wolfgang Bachmayer (OGM), Werner Beutelmeyer (Market), einen Vertreter des niederländischen ESOMAR-Instituts oder der Foundation for Information (Amsterdam), zwei Vertreter des Zeitungsherausgeber-Verbandes sowie die Universitätsprofessoren Erich Neuwirth und Wolfgang Müller. Darüber hinaus kann jede Fraktion weitere Experten namhaft machen.
Außerdem einigten sich die Abgeordneten in der heutigen Sitzung darauf, das Institut für Politikwissenschaften der Universität Wien mit der Erstellung eines Gutachtens bis spätestens 10. Jänner 2001 zu beauftragen, das folgenden Fragestellungen nachgehen soll: Analyse der vor den Nationalratswahlen 1999 veröffentlichten Meinungsumfragen sowie deren Auswirkungen auf Inhalt und Form des Wahlkampfes bzw. auf das Wahlergebnis; Analyse der internationalen Erfahrungen betreffend die Auswirkungen der Veröffentlichung von Vorwahlprognosen auf das Wahlergebnis; Darstellung der Problematik der Veröffentlichung von Hochrechnungsergebnissen und Teilergebnissen vor Wahlschluss; Analyse der möglichen Fehlerquellen für die Ungenauigkeit von Meinungsumfragen.
Die oben genannten Meinungsforschungsinstitute sind eingeladen, zu diesen Fragestellungen schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Schließlich soll der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes ein Papier erstellen, aus dem hervorgeht, welche rechtlichen Grundlagen es in anderen europäischen Ländern für die Veröffentlichung von Meinungsumfragen knapp vor Wahlen gibt und wie dort die Wahlzeiten bzw. der Beginn der Stimmenauszählung gehandhabt werden.
Für Ende Jänner, Anfang Februar 2001 ist ein öffentliches Expertenhearing in Aussicht genommen.
In einer ersten Diskussionsrunde äußerten sich heute Abgeordnete aller Fraktionen skeptisch hinsichtlich eines Veröffentlichungsverbotes von Meinungsumfragen kurz vor Wahlen. SP-Klubobmann Peter Kostelka betonte, dass es hier um eine höchst sensible Frage gehe und keine Zensur ausgeübt werden dürfe. Die Politik könnte aber versuchen, "zumindest der wissenschaftlichen Redlichkeit nachzuhelfen".
Ähnlich argumentierte auch ÖVP-Abgeordneter Walter Tancsits. Es sei nicht Aufgabe der Politik, Meinungsumfragen hintanzuhalten, bekräftigte er. Vielleicht sei es aber möglich, gewisse Standards zu etablieren. Grün-Abgeordnete Madeleine Petrovic meinte, Verbote würden mehr Schaden anrichten als nützen.
Abgeordneter Michael Krüger (F) gab zu bedenken, dass es ohnehin nicht möglich wäre, auf die Veröffentlichung von Meinungsumfragen im Internet Einfluss zu nehmen. Ein großes Problem sieht er aber in der Veröffentlichung von Teilergebnissen vor Wahlschluss. Krügers Fraktionskollegin Jutta Wochesländer erachtet es für notwendig, durch Aufklärung dazu beizutragen, dass die Bevölkerung Ergebnissen von Meinungsumfragen kritischer gegenüber steht.
Folgende Abgeordnete gehören der Enquete-Kommission an: Dr. Josef Cap, Dr. Peter Kostelka, Dr. Günther Kräuter, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Peter Wittmann (alle SPÖ), Dr. Michael Krüger, Mag. Rüdiger Schender, Ing. Peter Westenthaler, Jutta Wochesländer (alle FPÖ), Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Gerhart Bruckmann, Karl Donabauer, Mag. Walter Tancsits (alle ÖVP) und Dr. Madeleine Petrovic (Grüne). (Schluss)