Parlamentskorrespondenz Nr. 543 vom 09.10.2000

FINANZMINISTER GRASSER SETZT AUF CONTROLLING

Wien (PK) - Die Einführung eines Controllings als Steuerungs-Instrument für die wirtschaftliche und effiziente Führung der Verwaltung steht seit Jahren im Zentrum der Diskussion über die Verwaltungsreform. Erste konkrete Schritte wurden von Regierung und Parlament bereits anlässlich des Sparpakets 1996/97 gesetzt. Der Nationalrat hat sich diesem Thema zuletzt in der Sondersitzung "Kassasturz" vom 24. Februar dieses Jahres gewidmet und in einer mehrheitlich gefassten Entschließung den Finanzminister mit der Frage konfrontiert, warum die bisherigen Instrumente des Controllings den Anforderungen einer modernen und leistungsfähigen Haushaltsführung nicht gerecht wurden. Außerdem haben die Abgeordneten ein Konzept zur Verbesserung des Controlling-Verfahrens im Sinne eines umfassenden Lenkungsinstruments für die Budgetsteuerung verlangt und dazu eine konkreten Wunschliste vorgelegt. Sie umfasst einen laufenden Soll/Ist-Vergleich mit Vorschau (Hochrechnung), die Einführung eines Projektcontrollings, den Aufbau eines Controllingverfahrens für alle ausgegliederten Rechtsträger und alle Haftungen des Bundes, den Ausbau des Reportingsystems sowie Anreiz- und Sanktionsmechanismen im Haushaltsrecht.

Finanzminister Grasser hat nun den von den Abgeordneten verlangten Bericht über die bestehenden Instrumente des Budget-, Personal-, Beteiligungs- und Finanzcontrollings vorgelegt. Er fasst die bisherigen Erfahrungen zusammen und dokumentiert sein Konzept für die Jahre 2000 bis 2003. Über die Umsetzung der Anfang 2000 in Kraft getretenen Controlling-Verordnung will der Ressortchef Ende dieses oder zu Beginn des nächsten Jahres in einem noch detaillierteren Bericht Auskunft geben. 

WAS BISHER GESCHAH

Der Startschuss für den Aufbau eines Budgetcontrollings fiel im Zusammenhang mit dem Budgetkonsolidierungsprogramm bereits im Jahr 1996. Das Instrument Controlling sollte mithelfen, das Regierungsprogramm einzuhalten, den Budgetrahmen abzustützen und den Sanierungserfolg abzusichern. Die Durchführungsbestimmungen wurden am 4.2.1997 erlassen.

Die nächsten Schritte bildeten die Bundeshaushaltsgesetz-Novelle 1999 und die am 1.1.2000 in Kraft getretene Controlling-Verordnung. Am 1.4.2000 trat die Bundesministeriengesetz-Novelle 2000 in Kraft, mit der "Controlling" als neuer Tatbestand in die Kompetenzverteilung der Bundesministerien aufgenommen wurde.

BUDGETCONTROLLING

Seit Jänner 1997 erstellen die Ressorts und die Obersten Organe jeweils per Ende März (1. Quartal), Juni (2. Quartal), Juli, August, September und Oktober Budgetcontrolling-Berichte für jedes Budgetkapitel. Diese Berichte stellen die Entwicklung der budgetären Ausgaben und Einnahmen dar, geben einen Soll-Ist-Vergleich (erwarteter Erfolg), analysieren festgestellte Abweichungen und enthalten erforderlichenfalls Vorschläge zum Gegensteuern. Aufgrund dieser Berichte erstellt das Finanzressort einen Gesamtbericht.

Im Mittelpunkt der Ressortberichte steht die Ausgaben- und Einnahmenrechnung auf Kapitelebene nach finanzwirtschaftlicher Gliederung. Für die Controlling-Konzepte, die die Ressorts aufgrund der Controlling-Verordnung bis spätestens Ende 2000 ausarbeiten, ist eine tiefergehende Berichtspflicht vorgesehen. Die Berichte sollen quartalsweise bis zum 15. des Folgemonats erstellt werden. Der 4. Quartalsbericht ist dem Finanzminister bis zum 15. Februar des Folgejahres zu übermitteln.

Seit Frühjahr 2000 finden die Budgetcontrollinggespräche nicht mehr nur auf Beamten-, sondern auch auf Ministerebene statt. Diskutiert werden Probleme beim Budgetvollzug, die Abweichungen vom Voranschlag und Vorschläge zum Gegensteuern.

Als aktuelle Hauptziele des Budgetcontrollings nennt der Finanzminister die präzise Lokalisierung von Problem- und Reformfeldern und die rechtzeitige Identifizierung unabwendbarer über/außerplanmäßiger Finanzerfordernisse sowie von Bedeckungsmöglichkeiten. Zur Beurteilung des Budgetvollzugs sollen die Vorjahresentwicklung und der unterjährige Ausgaben- und Einnahmenverlauf parallel herangezogen werden.

PERSONALCONTROLLING

Finanzministerium und Bundesministerium für öffentliche Leistung berichten periodisch mit Analysen und Tabellen über das Personalcontrolling. Dabei werden auffällige Trends und Abweichungen aufgezeigt und Empfehlungen abgegeben. Die Daten stammen vom Budgetverrechnungs-Informationssystem und vom Personalinformations-System. Gespräche zum Personalcontrolling erfolgen seit dem Frühjahr auch auf Ministerebene.

Über das Personalcontrolling hinaus wurden vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport bundesweite Fehlzeitenstudien erstellt. Außerdem läuft derzeit ein Projekt zur Entwicklung von Bildungskennzahlen zur Anzahl der Bildungstage und Bildungsausgaben pro Mitarbeiter, zum Verhältnis externer zu interner Fortbildung usw.

BETEILIGUNGS- UND FINANZCONTROLLING

"Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat für die Einrichtung eines Planungs- und Berichterstattungssystems zu sorgen, das die Erfüllung der Berichterstattungspflichten der Unternehmensleitung nach den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen hinsichtlich der Einrichtung eines Beteiligungs- und eines Finanzcontrolling gewährleistet".


Solche oder ähnliche Vorschriften gelten aufgrund von fünf Ausgliederungsgesetzen seit dem Jahr 1998 bereits für 17 Beteiligungsgesellschaften. Bei der Bundestheater-Gesellschaft, dem Kunsthistorischen Museum, den Bundessporteinrichtungen und dem Umweltbundesamt wird dieses Controlling-Informationssystem bereits angewandt; bei den übrigen Gesellschaften befindet es sich im Aufbau. Jenen 26 Beteiligungsgesellschaften, für die das Finanzressort die Eigentümerfunktion wahrnimmt, wurden entsprechende Berichterstattungspflichten auferlegt. Eine gesetzliche Grundlage für die Berichterstattungspflichten dieser und anderer Gesellschaften, die vor dem Jahr 1998 ausgegliedert oder gegründet wurden, existiert bisher nicht. Der Finanzminister beabsichtigt aber, eine solches Gesetz auszuarbeiten und dem Parlament zu übermitteln.

BISHERIGE ERFAHRUNGEN MIT DEM CONTROLLING

Die Frage, warum die Controlling-Instrumente bisher den Anforderungen einer modernen, leistungsfähigen Haushaltsführung nicht gerecht wurden, beantwortet der Finanzminister wie folgt: Das Budgetcontrolling habe sich bislang auf die Einhaltung des veranschlagten Defizits konzentriert und vor allem auf der Ebene der Budgetkapitel angesetzt. Auf den unteren Ebenen gab es das Budgetcontrolling hingegen nur ansatzweise.

Daher sieht die Controllingverordnung nun eine Gliederungstiefe bis zur Ebene der anweisenden Organe (Landeshauptmänner, Geschäftsführer der Bundesbetriebe, anordnungsbefugte Beamte) vor. Mit den Controllingkonzepten wird spätestens Ende 2000 ein Budgetcontrolling auf dieser Ebene durchgeführt werden.

Über die Erreichung des Gebarungserfolges (Überschuss, Defizit) hinaus soll das Budgetcontrolling mittelfristig auch der Erreichung von Detailzielen bei der Konsolidierung von Bereichen wie Repräsentation, Energie und Telefon dienen.

Die Transparenz der Budgetentwicklung wurde bereits verbessert, unterstreicht Minister Grasser. Vor Einführung des Controllings stand nur die Monatsvoranschlags-Vergleichsrechnung zur Verfügung, nun werden auch Monatsvergleiche berechnet. Die erste Prognose liegt bereits im Frühjahr vor, so dass mehr Zeit für Korrekturen bleibt. Die Qualität der Prognosen sei ausgezeichnet. Seit 1996 konnte das veranschlagte Budgetdefizit alljährlich unterschritten werden.

Für das Personalcontrolling galt in den letzten beiden Jahren ein Personalabbau von 2 % pro Jahr mit Ausnahme der Bereiche Bildung und Sicherheit. Dazu hat der Ministerrat eine Aufnahmequote als Anteil der Beschäftigung in Vollbeschäftigtenäquivalenten per Ende des jeweiligen Vorjahres, ausgenommen die Beschäftigung in ausgegliederten Bereichen, beschlossen. Diese Vorgangsweise habe folgende Nachteile, berichtet der Finanzminister: Die Aufnahmequote war zu hoch und hat wegen der unterschiedlichen Abgangsquoten in den einzelnen Ressorts zu unterschiedlichen Ergebnissen im Rückbau geführt. Defizite in der Zielerreichung wurden kumuliert auf die Folgejahre fortgeschrieben.

DAS CONTROLLINGKONZEPT 2000 BIS 2003

Bereich Budgetcontrolling

Das Budgetcontrolling soll auf Ebene des Gesamthaushaltes wie bisher weitergeführt, aber auch auf der Ebene der anweisenden Organe eingerichtet werden. Beide Controllingebenen sollen einander hinsichtlich Inhalt, Umfang und Struktur entsprechen und miteinander verknüpfbar sein. Die Daten für das Budgetcontrolling stammen aus dem Budgetverrechnungs-Informationssystem (BVI). Ein modernes EDV-System zur Steuerung von Verwaltungsabläufen (SAP) wird derzeit eingeführt.

Die Controlling-Verordnung schreibt den haushaltsleitenden Organen vor, bis Ende 2000 für ihren Wirkungsbereich ein Konzept für das Budget- und Personalcontrolling zu erstellen. Sie müssen anordnen, in welchen Dienststellen das Budget- und Personalcontrolling durchzuführen ist, wer dafür verantwortlich ist, und an wen wann zu berichten ist. Dabei können sich die Ressorts der Beratung von Controllerfirmen bedienen.

Als Controlling-Instrumente gelten konkret Soll-/Ist-Vergleiche, Abweichungsanalysen, Prognosen, Zeitreihenvergleiche, Leistungsstatistiken, Kennzahlen zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit und Qualität von Leistungen, Vergleiche mit anderen Staaten, mit der Privatwirtschaft sowie mit anderen Behörden und Bundeseinrichtungen. Dazu kommen die Darstellung der Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben (ausgabenwirksame Personalkapazität und Sachausgaben) und Vorschläge für Steuerungsmaßnahmen.

Bereich Personalcontrolling

Am 21.6.2000 hat die Bundesregierung für die Jahre 2000 bis 2003 jeweils einen Jahresendzielwert für die Beschäftigung in ausgabenwirksamen Vollbeschäftigtenäquivalenten (VBÄ) beschlossen. Die Zielerreichung wird von der Bundesregierung alljährlich im Juli (für den Zeitraum Jänner bis Juni) und im Jänner (für den Zeitraum Jänner bis Dezember) geprüft werden, um eine Steuerung der Personalausgaben zu ermöglichen. Um die Erreichung der Ressort-Personalstandsziele für Ende 2000 und die Folgejahre nicht zu gefährden, wurde für das laufende Jahr beschlossen, bis zur Erreichung der Ziele für Ende 2000 keine Aufnahmen bzw. nach Zielerreichung Aufnahmen nur innerhalb der Zielwerte vorzunehmen.


Die bisher beim Personalcontrolling aufgetretenen Mängel konnten mit den Ministerratsbeschlüssen zur "Aufnahmepolitik 2000 bis 2003" zum Großteil ausgeräumt werden. Statt unterschiedlicher Aufnahmequoten, die durch unterschiedliche Abgangsquoten in den einzelnen Ressorts zu Problemen bei der Zielerreichung führten, wurden nunmehr Jahresendstandziele für die gesamte Legislaturperiode fixiert und vereinbart, dass Mindererfüllungen in den Folgejahren auszugleichen sind. Ab der für Juli 2001 geplanten Umstellung der Steuerungseinheit von ausgabenwirksamen VBÄ auf Controllingpunkte werden nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Kriterien berücksichtigt. Verschiebungen zu Gunsten teureren Personals sollen zulässig sein, wenn sie durch überplanmäßige quantitative Einsparungen wettgemacht werden.


In der laufenden Legislaturperiode soll der Stellenplan auf Verrechnungseinheiten umgestellt und die Arbeitsplatzevidenz entsprechend adaptiert werden, um ein zielorientiertes und effizientes Personalmanagement zu ermöglichen.


Am 19.9.2000 hat die Bundesregierung neben der Aufnahmepolitik auch die Pragmatisierungspolitik 2000 bis 2003 beschlossen. Für Beamte in Besoldungsgruppen mit vertraglicher Alternative (Allgemeine Verwaltung, Lehrer und Krankenpflegedienst) wurden Jahresendziele festgelegt. Analog zur geplanten Personalreduktion soll der Stand an Beamten verringert werden, um die Beamtenquote nicht ansteigen zu lassen. Für das Ziel 2000 wird eine Reduktion von 1% und in den Folgejahren von 2% festgeschrieben. Das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport wird in den Berichten über die Zielerreichung des Personalabbaues auch über die Erreichung der Zielwerte für die Anzahl der Beamten berichten.

Die Personalberichte sollen im Wesentlichen wie bisher erstellt und verteilt werden. Dabei kommt der vierteljährlichen Darstellung der Beschäftigung in betriebsmäßiger Form und der dazugehörigen Ausgabenentwicklung eine höhere Bedeutung zu als bisher, weil die Zielwerte durch einen Ministerratsbeschluss unterstrichen und Zielabweichungen unterjährig im Ministerrat behandelt werden sollen, heißt es im Bericht.

INNOVATIONEN IM CONTROLLING

Das Berichtswesen wurde im heurigen Jahr deutlich verbessert. Die Zahleninformationen sind übersichtlicher, leichter lesbar und werden nun graphisch unterstützt präsentiert (Diagramme). Die Abweichungsanalysen und Kommentierungen haben einen eindeutigen Bezug zu den Zahleninformationen.

Die Controlling-Ergebnisse werden seit Frühjahr 2000 auch auf Ministerebene diskutiert. Diesen Schritt vom reinen Rechnungswesen zum Controlling als Führungsunterstützung bezeichnet der Finanzminister als enormen qualitativen Sprung.

Die Informationsbasis für das Controlling ist angesichts der Anforderungen eines Führungsinformationssystems derzeit noch schmal. Abrufbar sind Daten aus dem finanzwirtschaftlichen Rechnungswesen im Rahmen der Bundeshaushaltsverrechnung. Strategisches und operatives Controlling braucht aber zudem ziel- und aufgabenbezogene Daten zur Präzisierung der Vorgaben. Außerdem sind leistungsorientierte Daten gefragt, um die Effektivität und Effizienz des Verwaltungshandelns zu fördern. Finanzwirtschaftliches und leistungswirtschaftliches Rechnungswesen sind miteinander zu verknüpfen und an zusätzliche Informationssysteme anzukoppeln, fordert Finanzminister Grasser.

Erster Schritt ist für ihn der Ausbau der Kostenrechnung in der Bundesverwaltung. Ausgaben sollen als Kosten betrachtet werden. Dies bedarf der Ermittlung, Erfassung und Zuordnung der Kostengrößen an der Basis, die Definition der Kostenstellen und in weiterer Folge – wo sinnvoll – von Kostenträgern. Zudem muss ein parallel geschaltetes leistungswirtschaftliches Rechnungswesen (Performance Measurement) aufgebaut werden.

Ausbauen will der Finanzminister auch den jährlichen Amtsbehelf zum Bundesvoranschlag. Die Ressorts sollen für alle wesentlichen Aufgabenbereiche aussagekräftige Input-, Output- und Outcome-Indikatoren entwickeln. Eine diesbezügliche Novelle des Bundeshaushaltsgesetzes wird bereits vorbereit (III-63 d.B.).

LEISTUNGS- UND PROJEKTCONTROLLING

Controlling schafft Wissen um Effizienz und Effektivität von Leistungen, schreibt Finanzminister Grasser in seinem Controlling-Bericht an den Nationalrat. Zur Erhöhung dieses Wissens erarbeiten die Ressorts derzeit systematisch Indikatoren und Kennzahlen zur Steuerung ihrer Verwaltungsbereiche. Künftig wird das Leistungscontrolling Quantität, Qualität und Wirksamkeit der Leistungen forcieren, zeigt sich der Minister überzeugt. Leistungscontrolling, Dezentralisation von Verantwortung und Globalbudgetierung werden die Grundlagen für die gezielte Zuweisung von Ressourcen an Organisationseinheiten bilden. Als Ziel gilt für Grasser die Zusammenführung der Aufgaben-, Ergebnis- und Ressourcenverantwortung in den Organisationseinheiten.

Bei der Wahrnehmung der Controlling-Verantwortung präferiert der Finanzminister einen produktbezogenen Ansatz und tritt für eine Integration aller Ebenen ein: Das Budgetcontrolling soll den haushaltsleitenden bzw. anweisenden Organen obliegen, aber auch den Entscheidungsträgern der jeweiligen Leistungsbereiche, sobald es um den Zusammenhang von budgetären und fachlichen Aspekten geht. Über das strategische Controlling hinaus sollen Mechanismen der Selbststeuerung geschaffen werden, die zu einem integrierten Controlling auf Basis von Informationssystemen befähigen.

Im Sinne einer prozessorientierten Betrachtungsweise soll das Verhältnis der vorhandenen Personalressourcen zu den Aufgabenstellungen darstellbar sein; das heißt, dass mit Simulationsmodellen die Aufgaben auch an den vorhandenen Personalressourcen zu messen sein sollen.

Bei der Einführung der Kostenrechnung (Betriebsabrechnung) sollen die Verwaltungsleistungen getrennt werden, und zwar in Leistungen für den Bürger und in verwaltungsinterne Leistungen.

Bei gleichartigen Leistungen, die in einem Ressort von mehreren Organisationseinheiten (Gerichte, Schulen, Anstalten, Ämter) erbracht werden, sollen die Ressorts die Vergleichbarkeit sicherstellen.

Die Daten für das Leistungscontrolling wird die Kosten- und Leistungsrechnung liefern. Das Konzept für dieses neue Instrument wird eine interministerielle Projektgruppe unter Leitung von Staatssekretär Finz erstellen, die Einführung erfolgt durch eine Bundeshaushaltsgesetz-Novelle.

EINFÜHRUNG EINES PROJEKTCONTROLLINGS

Das Projektcontrolling hat die Verbesserung der Qualität von Gesetzen zum Ziel und soll unter Berücksichtigung aller finanziellen Auswirkungen die Gesetzwerdung und insbesondere das erste Jahr der Geltung des Gesetzes begleiten. Gesetzentwürfe, Tariffestsetzungen und Einzelmaßnahmen mit Auswirkungen auf künftige Budgets sollen nunmehr gesondert beobachtet und in Bezug zum Bundesvoranschlag gesetzt werden, um Abweichungen interpretieren und analysieren zu können. Gleiches gilt für Entwicklungen, die bei der Erstellung des Bundesvoranschlages nicht vorhersehbar waren. Zudem bereitet das Finanzministerium eine Verordnung mit einheitlichen Grundsätzen für die Erfolgskontrolle bei Organisationseinheiten mit flexibler Haushaltsführung vor.

Für die EU-Strukturfonds-Programme sind in der Strukturfonds-Verordnung für den Zeitraum 2000 bis 2006 Ex ante-, Halbzeit- und Ex-Post-Evaluierungen vorgesehen. Ex-Ante-Evaluierungen sind Stärken/Schwächen-Analysen von Regionen oder Sektoren. Dafür sind jene Stellen verantwortlich, die in den Mitgliedstaaten EU-Programme erarbeiten. Inhalte der Untersuchung sind die Kohärenz der Strategie und der definierten Ziele sowie die Auswirkungen der prioritären Maßnahmen, vor allem im Hinblick auf Beschäftigung, Umwelt und Gleichstellung. Die Ergebnisse sollen im Prozess der Programmerstellung berücksichtigt werden.

Verantwortlich für die Halbzeitevaluierung ist die Behörde des Programms gemeinsam mit der Kommission. Erstellt wird die Halbzeitevaluierung durch einen unabhängigen Experten. Untersucht werden erste Ergebnisse der Maßnahmen, ihre Kohärenz mit der Ex-Ante-Evaluierung sowie die Qualität der Programmumsetzung. Die Halbzeitevaluierung muss der Kommission spätestens Ende 2003 vorliegen. Sie ist relevant für die Aufteilung der leistungsgebundenen Reserve.

Für die Ex-Post-Evaluierung ist die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Mitgliedstaat und der Verwaltungsbehörde verantwortlich. Sie wird ebenfalls von unabhängigen Evaluatoren erstellt und soll spätestens Ende 2009 vorliegen. Die Ex-Post-Evaluierung stellt ab auf Auswirkungen, Wirksamkeit und Effizienz des Programms und Kohärenz mit der Ex-Ante-Evaluierung. Die Vorarbeiten dafür laufen Ende 2005 an, sodass die Ergebnisse noch in die Planungen für die nächste Programmperiode einfließen können. Die Evaluierungsberichte sollen öffentlich zugänglich sein.

AUSBAU EINES REPORTINGSYSTEMS

Das bestehende Berichtswesen soll laut Finanzminister Grasser in den einzelnen Controllingbereichen durch Gespräche auf Ministerebene intensiviert werden.

CONTROLLINGVERFAHREN FÜR ALLE AUSGEGLIEDERTEN RECHTSTRÄGER

Zu den Zielen der neuen Bundesregierung zählt die Konzentration der staatlichen Leistungen auf Kernfunktionen. Dazu gehört die gesellschaftsrechtliche Verselbständigung von Bundesbetrieben und Verwaltungsbereichen. Eigenverantwortliche Organisationseinheiten sollen von der geldverbrauchsorientierten Input-Steuerung zu einer wirkungsorientierten Output-Steuerung übergehen. Solange die Unternehmen nicht mehrheitlich privatisiert sind, bleibt das Controlling eine Kernfunktion des Bundes.

In Übereinstimmung mit den Ausgliederungsgesetzen seit 1998 obliegen das Beteiligungscontrolling dem jeweiligen Fachressort und das Finanzcontrolling dem Finanzministerium. Handlungsbedarf sieht der Ressortchef bei der Ausdehnung des Controllings auf den gesamten Beteiligungsbereich. Dazu kommen die Einrichtung eines strategischen Controllings und Maßnahmen im operativen Eckwertecontrolling, ein Monitoring der Berichterstattung über finanzielle und personelle Auswirkungen sowie die Aktualisierung des Ausgliederungshandbuches.

Die Ausdehnung des Controllings auf alle Beteiligungen bedarf eines neuen Gesetzes, das ein Beteiligungs- und Finanzcontrolling für weiter zurückliegende Beteiligungen sowie für solche von besonderer Bedeutung (ASFINAG, SCHIG, ÖBB, POST, BIG) normiert. Bei der BIG sieht der Finanzminister Bedarf an einem eigenen Immobiliencontrolling, das die Interessen des Finanzministeriums bei der Übertragung von Liegenschaften an die BIG sicherstellt.

Mit der Dezentralisierung und der Verringerung der direkten Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten des Bundes steigt die Bedeutung strategischer Führungsleistungen durch die Controlling-Funktionen in den Fachressorts, analysiert der Finanzminister. Daher will er dort Instrumente zur Analyse von Stärken und Schwächen, Branchen, Wettbewerb, Potenzial, Portfolio und Kostenstrukturen forcieren. Zudem setzt er auf Strategische Bilanzen, Strategiebewertungen im Sinne ökonomischer Wertsteigerung und ein strategisches Eckwertecontrolling als Prämissen-, Durchführungs- und Ergebniskontrolle.

Das operative Eckwertecontrolling will der Finanzminister methodisch mit einem Frühwarnsystem ergänzen, um Zielverfehlungen frühzeitig zu identifizieren. Die Berichteffizienz soll durch Nutzung betriebswirtschaftlicher Software-Lösungen bzw. mehrstufiger Datenbankkonzepte erhöht werden. Die vorhandenen Controllingfunktionen will der Minister durch fachspezifische Ausbildung und Schulung und durch personelle Verstärkung ausbauen. Als Alternative wäre die Auslagerung dieser Aufgabe zu überlegen. Schließlich denkt der Minister an die Einführung institutionalisierter Controlling-Gespräche im Finanzressort mit den übrigen Fachressorts, die gegebenenfalls Maßnahmen des Eigentümers nach sich ziehen können.

CONTROLLINGVERFAHREN FÜR ALLE HAFTUNGSÜBERNAHMEN DES BUNDES

Bei den Staatshaftungen existieren bereits Kontrollinstrumente, die modernen Anforderungen entsprechen. Haftungen darf nur der Finanzminister auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung übernehmen, wobei er die gesetzlich festgelegten Höchstbeträge nicht überschreiten und nur für gesetzlich näher umschriebene Verpflichtungen haften darf. Übernehmen auch andere Rechtspersonen Haftungen, muss der Bund mit diesen eine Regressvereinbarung treffen und seine Verpflichtungen auf seinen Haftungsanteil einschränken. Bei Übernahme einer Haftung hat der Finanzminister jederzeit das Recht auf Buch- und Betriebsprüfung sowie auf Einsicht in Aufzeichnungen und Belege des Schuldners. Der Schuldner ist jeweils verpflichtet, Jahresbericht, Bilanz, Erfolgsrechnung und Wirtschaftsprüfbericht vorzulegen und ein Haftungsentgelt zu entrichten.

Die Haftungsgesetze bestimmen die Höhe der Bundeshaftungen insgesamt und im Einzelfall sowie Laufzeit, Zinsenbelastung, Haftungsentgelt und Kontrolle. Die Höhe von Haftungen, die in keinem eigenen Gesetz geregelt sind, wird im Bundesfinanzgesetz festgelegt.

Der Finanzminister berichtet dem Budgetausschuss einen Monat nach Ablauf jedes Finanzjahres über die Übernahme von Bundeshaftungen und gibt den jeweiligen Kapitalstand der Bundeshaftungen quartalsweise bekannt. Dazu kommt die Darstellung der Entwicklung der übernommenen Bundeshaftungen (Kapitalbeträge) im Amtsbehelf des Bundesfinanzgesetzes und eine detaillierte Darstellung im Bundesrechnungsabschluss.

Um ein "echtes" Controlling bei den Bundeshaftungen zu ermöglichen, will der Finanzminister die Informationen, die im Ressort gesammelt und verarbeitet und dem Nationalrat teilweise zugänglich gemacht werden, noch übersichtlicher und aussagekräftiger gestalten. Schon heute ermöglicht es das "Bundeshaftungsbuch" mit seinem menügesteuerten Eingabe-und Abfragesystem, täglich den Gesamtstand der Haftungen in Form der Auswertungen des Bundesrechnungsabschlusses abzurufen.

CONTROLLING BEI HAFTUNGSÜBERNAHMEN IN DER AUSFUHRFÖRDERUNG

Hinsichtlich der Exporthaftungen macht der Finanzminister zunächst darauf aufmerksam, dass das österreichische Ausfuhrförderungssystem auf dem Antragsprinzip beruht und das Prinzip der Gleichbehandlung für alle Exportunternehmen gilt. Für Personen, die mit der Behandlung und Begutachtung von Haftungsübernahmen befasst sind, besteht eine qualifizierte Verschwiegenheitsverpflichtung. Das österreichische Ausfuhrförderungsverfahren stellt ein in sich geschlossenes System dar, das grundsätzlich auf Selbsttragung ausgerichtet und auf EU- und OECD-Ebene in internationale Verpflichtungen und Übereinkommen eingebunden ist. Dem erweiterten Informationszugang durch internationale Kooperationen und Koordinationen stehen spezielle Vertraulichkeitsverpflichtungen gegenüber. Generell schätzt der Finanzminister den Spielraum für zusätzliche Steuerungsmaßnahmen äußerst gering ein. Zusätzliche Controllingmaßnahmen könnten allenfalls bei der Zusammenstellung und Analyse verfügbarer Daten und Informationen für die Entscheidungsträger unter Berücksichtigung der Verschwiegenheits- und Vertraulichkeitsverpflichtungen gesetzt werden. In diesem Zusammenhang müssten natürlich auch budgetäre und personelle Implikationen beachtet werden, schreibt Finanzminister Grasser.

AUSBAU VON ANREIZMECHANISMEN

Die flexiblere, stärker auf Ergebnisverantwortung und Output orientierte Haushaltsführung wurde 1999 mit der Flexibilisierungsklausel im Bundeshaushaltsgesetz ermöglicht. Bei den Flexibilisierungsprojekten kommen Leistungsindikatoren und begleitendes Controlling zur Anwendung. Gegenwärtig nehmen die Justizanstalten in St. Pölten und Wien/Erdberg, das Bundesamt für Wasserwirtschaft und die Bundesanstalt für Bergbauernfragen an der flexiblen Haushaltsführung teil. Nach einer Evaluierung der Ergebnisse wird über eine Verlängerung dieser Projekte, allenfalls auch über Abänderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen entschieden werden.

Darüber hinaus wurden mit der BHG-Novelle 1999 erweiterte Rücklagenbildungen im jährlichen Bundesfinanzgesetz zugelassen, um dem alljährlichen "Dezemberfieber" entgegenzuwirken und den Anreiz zu schaffen, nicht verbrauchte Kredite in das folgende Finanzjahr zu übertragen.   

Die mit den Haushaltsvorschriften bestehenden Anreizmechanismen beurteilt der Finanzminister als ausreichend, schlägt aber ergänzende Änderungen im Bezügegesetz vor. In Anlehnung an erfolgreiche Bestimmungen in Ausgliederungsgesetzen will Grasser die Gehälter der haushaltsleitenden Organe des Bundes in einen Grundbezug und in eine von der Einhaltung der Budgetziele abhängige Zulage teilen.

Als weitere Anreize für eine wirtschaftliche Haushaltsführung werden die Verfügbarkeit über erwirtschaftete Ressourcen und Leistungsprämien genannt. Dazu wären allerdings legistische Maßnahmen im Haushalts- und im Dienstrecht erforderlich.

AUSBAU DER SANKTIONEN BEI VERLETZUNG VON HAUSHALTSVORSCHRIFTEN

Als mögliche Sanktionen bei der Verletzung von Haushaltsvorschriften führt der Finanzminister zunächst die Auflösung von Rücklagen an: Ausgabenüberschreitungen, die nicht durch Minderausgaben oder Mehreinnahmen bedeckt sind, könnten beim jeweiligen haushaltsleitenden Organ durch die Auflösung von Haushaltsrücklagen bedeckt werden, wobei der Minister an die Aufhebung von Zweckbindungen denkt.

Als weitere Sanktionsmöglichkeiten nennt Minister Grasser die Streichung von Begünstigungen, etwa von Belohnungen, und die Abberufung verantwortlicher Funktionäre. Konkret wird die Möglichkeit der Versetzung wegen mangelnden Arbeitserfolges oder die Nichtweiterbestellung bei zeitlich begrenzten Funktionen angesprochen. In diesem Zusammenhang regt Minister Grasser eine Untersuchung der Mobilitätshemmnisse für Mitarbeiter und Dienstgeber an.

(Schluss)