Parlamentskorrespondenz Nr. 572 vom 16.10.2000

REGIERUNGSVORLAGEN

SIGNATURGESETZ WIRD AN EU-RICHTLINIE ANGEPASST

Das Signaturgesetz stimmt mit den Grundsätzen und den Detailbestimmungen der europäischen Signaturrichtlinie weitgehend überein. Dennoch notwendige Anpassungen enthält ein kürzlich vorgelegter Änderungsentwurf der Regierung. Hauptpunkt ist die Finanzierung der Anlaufkosten der Aufsichtsstelle (Telekom Control Kommission und Telekom Control GmbH). Hiefür ist eine auf einem Bundeszuschuss beruhende Kapitalerhöhung vorgesehen. Die Telekom Control rechnet für die ersten drei Jahre in der Aufsichtsstelle mit Sachinvestitionen von 5 Mill. S und mit einem jährlichen Mehraufwand von je 8 Mill. S. Nach der dreijährigen Vorbereitungsfrist sollen die Kosten aus den dann einlaufenden Gebühren bestritten werden. Weitere Änderungen resultieren aus der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Sicherheitsbescheinigungen anderer Mitgliedstaaten anzuerkennen. Dazu kommen redaktionelle Anpassungen (315 d.B.).

DER EURO VOR DEN TOREN DER GENOSSENSCHAFTEN

Im Rahmen der rechtlichen Vorbereitungen für die Übernahme des Euro als Währung auch im materiellen Sinn sind nun die Genossenschaften an der Reihe. Die dafür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen sollen in einem Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz zusammengefasst werden. In den Details folgt der Entwurf dem 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz und dem Grundsatz, Genossenschaften und Kapitalgesellschaften gleich zu behandeln (316 d.B.).

WEHRGESETZ 1990 WIRD NOVELLIERT UND WIEDER VERLAUTBART

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wehrgesetzes 1990 vorgelegt.  Grundlage der Novelle bilden jene Verbesserungen und Modifikationen des Wehrgesetzes, die bei der parlamentarischen Behandlung des "Gesetzes über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer" aus der damaligen Regierungsvorlage eliminiert worden waren, weil sie nicht im Zusammenhang mit der Öffnung des Bundesheeres für Frauen standen.  Der Entwurf verbessert die militärischen Karrieremöglichkeiten von Frauen im Bundesheer, eröffnet ihnen vor allem den Zugang zur Milizlaufbahn und bringt eine umfassende Neuregelung der Soldatenvertretung für Zeitsoldaten mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr.  Dazu kommen der verbesserte Schutz von Kindern in Kriegen sowie zahlreiche Klarstellungen und legistische Verbesserungen.  Im Anschluss an das Inkrafttreten der Novelle plant die Regierung, das Wehrgesetz 1990 wieder zu verlautbaren (300 d.B.).

MEHR RECHTSSICHERHEIT FÜR ÖSTERREICHISCHE INVESTOREN IM AUSLAND

Das Abkommen mit Usbekistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen regelt auf der Grundlage der Gegenseitigkeit u.a. die Entschädigungspflicht im Falle der Verstaatlichung, die Frage von Devisentransfers und Formen der Streitbeilegung zwischen einer Vertragspartei und einem Investor. Die Vertragsparteien sichern sich in diesem Abkommen die Meistbegünstigung und Inländergleichbehandlung zu. Ziel der Vorlage ist es, österreichische Firmen bei ihren Investitionsbemühungen in Usbekistan zu unterstützen und sie gegen allenfalls auftretende Risken abzusichern. (299 d.B.)

Die vollen Titel der Regierungsvorlagen

315 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz geändert wird

316 d.B.: Bundesgesetz, mit dem im Genossenschaftsrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen sowie das Gesetz über die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 geändert werden (Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz - Euro-GenBeG)

300 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz geändert wird

299 d.B.: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen

(Schluss)