Parlamentskorrespondenz Nr. 599 vom 31.10.2000
DAS BUDGETBEGLEITGESETZ 2001
Wien (PK) - Der Budgetausschuss des Nationalrates steht in den kommenden Wochen vor großen Aufgaben. Auf dem Verhandlungstisch liegt nicht nur der Bundesvoranschlag für das Jahr 2001, sondern auch der Entwurf der Bundesregierung für ein Budgetbegleitgesetz 2001. Er enthält jene budgetwirksamen gesetzlichen Maßnahmen, die den Weg Richtung Nulldefizit ebnen sollen. Bereits am kommenden Dienstag, dem 7. November, um 9 Uhr werden die Abgeordneten die 628 Seiten starke Regierungsvorlage mit 84 Gesetzesänderungen und vier Entwürfen für neue Gesetze in Verhandlung nehmen. Die Sitzung des Budgetausschusses beginnt um 9 Uhr, die Tagesordnung sieht eine Beratungsdauer von zwölf Stunden vor.
Der erste Teil der Sitzung des Budgetausschusses (9 bis 13 Uhr) ist ein öffentliches Hearing zum Budgetbegleitgesetz. Die Redaktionen sind eingeladen, interessierte Vertreter zu entsenden.
Das Budgetbegleitgesetz zielt im Jahr 2001 auf Mehreinnahmen von insgesamt 30,032 Mrd. S und Ausgabeneinsparungen von 3,052 Mrd. S. 2002 sollen die Mehreinnahmen 31,613 Mrd. S, die Einsparungen 4,239 Mrd. S ausmachen. Für das Jahr 2003 beziffert die Bundesregierung die budgetären Auswirkungen der vorgeschlagenen Neuerungen mit einem Einnahmenplus von 31,807 Mrd. S und einem Minus bei den Ausgaben von 5,47 Mrd. S.
DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM STEUERRECHT
Änderungen im Steuerrecht sollen die Einnahmen im Jahr 2001 um insgesamt 28,6 Mrd. S, in den Jahren 2002 und 2003 um jeweils 29,3 Mrd. S erhöhen.
Der allgemeine Absetzbetrag wird ab einem Bruttomonatseinkommen von 30.000 S bzw. Bruttopensionen zwischen 20.000 S und 26.000 S "verschliffen". Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wird um 750 S gesenkt und für einen Pensionsvorsorgebonus umgewidmet.
Der Investitionsfreibetrag von derzeit 9 % bzw. 6 % der
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagegütern (jährlicher Steuerausfall derzeit: ca. 6 Mrd. S) entfällt in Hinkunft. Rückstellungen werden nur noch zu 80 % steuerlich anerkannt, Pensions- und Abfertigungsrückstellungen können aber weiterhin so gebildet werden wie bisher.
In Zukunft sollen nur 75 % des Einkommens mit Vorjahresverlusten verrechnet werden können. In Gewinnjahren werden 25 % des anfallenden Gewinnes besteuert. Der nicht verrechnete Verlustabzug bleibt für spätere Jahre erhalten.
Bestimmte Vortragende, Lehrende und Unterrichtende sowie Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und juristischen Personen mit Ausnahme von Aufsichtsratsmitgliedern und Organen von Privatstiftungen werden in das System der Lohnbesteuerung einbezogen.
Zunächst nicht abgerechnete, im Folgejahr nachgezahlte Bezüge sollen künftig zu dem beim Zeitpunkt des Zuflusses geltenden Satz versteuert werden, wobei nach Abzug der Beiträge zur Sozialversicherung 20 % pauschal steuerfrei bleiben.
Der begünstigte Schenkungssteuersatz für Zuwendungen an Stiftungen wird von 2,5 % auf 5 % angehoben. Kapitalerträge von Stiftungen sollen nicht erst bei der Ausschüttung, sondern zu 50 % bereits dann besteuert werden, wenn sie zufließen. Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen sollen der Zwischenbesteuerung von 12,5 % unterliegen, sofern nicht innerhalb eines Jahres Beteiligungen von mehr als 10 % erworben werden.
Die Bewertung des Grundvermögens, die der Erbschafts- und Schenkungssteuer zugrunde liegt, wird auf das Dreifache des Einheitswertes erhöht.
Bis zur Einführung der LKW-Maut werden die derzeitigen Steuersätze pro LKW-Tonne analog zur bereits beschlossenen Anhebung der Versicherungssteuer II für PKW angehoben.
Um das Zurückhalten von Steuererklärungen zu vermeiden, wird eine Anspruchsverzinsung eingeführt: Steuernachzahlungen werden zu Lasten des Steuerzahlers, Steuergutschriften zu seinen Gunsten verzinst.
EINSPARUNGEN IM BEREICH DER ARBEITSMARKTFÖRDERUNG
Änderungen im Bereich der Arbeitsmarktförderung sollen mit Einsparungen von 2,51 Mrd. S im Budget 2001 und von jeweils 2,483 Mrd. S in den beiden Folgejahren positiv zu Buche schlagen.
Die Liste der Maßnahmen reicht vom Entfall des Bundesbeitrages zur Arbeitsmarktpolitik über die Zusammenführung bestehender Bundesförderungen für Unternehmen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, die Auflösung der Entgeltfortzahlungsgeld-Fonds und die Heranziehung der Überschüsse zur Finanzierung der Jugendausbildung, die Neuregelung des Familienzuschlags zum Arbeitslosen- und zum Karenzgeld, die Festsetzung einer einheitlichen Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld mit Abfederungsmaßnahmen für Armutsbedrohte, die Ausdehnung der vier Wochen Wartezeit beim Arbeitslosengeld auch auf einvernehmliche Lösung und Zeitablauf der Dienstverhältnisse, die Neuregelung der Jugendanwartschaft auf Arbeitslosengeld, die Bekämpfung der Schwarzarbeit Arbeitsloser durch strengere Strafen und die Möglichkeit verstärkter Kontrollmeldungen bis hin zum Wegfall überschießender Ansprüche auf Insolvenz-Ausfallgeld.
STUDIENGEBÜHREN MIT ABFEDERUNGEN FÜR BEDÜRFTIGE STUDENTEN
Die Einführung allgemeiner Studienbeiträge ab dem Wintersemester 2001/02 belastet Studierende mit 10.000 S jährlich, bedürftige Studenten sollen aber Abfederungen erhalten. Das geltende Studienbeihilfensystem soll beibehalten, der Kreis der Stipendienbezieher aber ausgeweitet, zusätzliche Förderungen ermöglicht, besondere Studienanstrengungen mit dem Ersatz der Studiengebühren honoriert und die Zuverdienstmöglichkeit von Stipendienbeziehern erweitert werden. Stipendienbezieher sollen die Studienbeiträge durch einen Studienzuschuss ersetzt und bedürftige Studenten einen abgestuften Studienzuschuss bekommen. Der Kreis der Bezieher von Leistungsstipendien soll erweitert und der wiederholte Bezug des Stipendiums ermöglicht werden. Beim Einkommen bedürftiger Studenten wird eine Jahresdurchrechnung gelten.
Die Einführung von Studiengebühren wird, so die Berechnungen der Regierung, im Jahr 2001 Mehreinnahmen von 1 Mrd. S und in den Folgejahren von jeweils 2 Mrd. S bringen. Der Einhebungsaufwand wird zunächst mit 20 Mill. S, in weiterer Folge mit 40 Mill. S jährlich beziffert.
Die Abfederungen durch mehr und höhere Stipendien werden im Jahr 2001 Mehraufwendungen von 138,6 Mill. S, von 473,6 Mill. S im Jahr 2002 sowie von 453,3 Mill. S im Jahr 2003 nach sich ziehen.
Für die erweiterten Studienförderungen sollen auch Mittel aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bereitgestellt werden. Der Fonds soll auch die Kosten für die Vollziehung des Familienlastenausgleichsgesetzes in den Jahren 2001 und 2002 übernehmen. Hingegen sollen Karenzgeld und Teilzeitbeihilfe 2001 nicht vom Ausgleichsfonds finanziert werden. - Die Mehrausgaben des Familienlastenausgleichsfonds werden für 2002 und 2003 auf jeweils 200 Mill. S geschätzt.
Um die steigenden Personalkosten an den Universitäten um etwa 100 Mill. S pro Jahr zu dämpfen, werden gesonderte Prüfungsentschädigungen für Universitätslehrer künftig nur noch für Leistungsbeurteilungen gewährt, die nicht im Rahmen einer Lehrveranstaltung erfolgen.
SYNERGIEN UND EINSPARUNGEN BEI MUSEEN
Das Museum für Völkerkunde und das Theatermuseum werden in das Kunsthistorische Museum, die Phonothek in das Technische Museum Wien eingegliedert. Synergieeffekte lassen Einsparungen von jährlich 841 Mill. S erwarten.
DER KONSOLIDIERUNGSBEITRAG DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES
Reformen im öffentlichen Dienst werden in den kommenden drei Jahren Mehreinnahmen von jeweils 1,5 Mrd. S bringen. Die Ausgaben werden im Jahr 2001 um 34 Mill. S steigen, danach um 1,433 Mrd. S (2002) und um 2,438 Mrd. S (2003) sinken.
Zu den Neuerungen gehören flexiblere Arbeitszeitregelungen, ein dreimonatiger Durchrechnungszeitraum für Mehrdienstleistungen an Werktagen, die Einführung von Gleitzeitdienstplänen, der Verbrauch von Zeitguthaben während der Blockzeit sowie die ungleichmäßige Verteilung der Wochenarbeitszeit.
Der Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst mit einer Laufzeit bis 31.12.2002 sieht eine Valorisierung der Gehälter um 500 S für 2001 und um 0,8 % für 2002 vor. Zudem wird der Eigenanteil des Fahrtkostenzuschusses von 480 S auf 560 S erhöht, der Todesfallbeitrag, der Bestattungskostenbeitrag und der Pflegekostenbeitrag auf im Dienststand verstorbene Beamte beschränkt und der Essenszuschuss für Bedienstete mit All-in-Bezügen gestrichen.
Umgestellt wird auch die Mehrdienstleistungsvergütung der Lehrer. Ordinariate, Kustodiate und andere Nebenleistungen der Lehrer werden durch Vergütung statt wie bisher durch Einrechnung in die Lehrverpflichtung abgegolten. Universitätsprofessoren werden in die beauftragte Lehre einbezogen.
ORF: REFUNDIERUNG DER GEBÜHRENBEFREIUNG ENTFÄLLT
Im Rundfunkgesetz wird die Refundierung des Entfalls an Programmentgelt auf Grund von Befreiungen gestrichen (erwartete Senkung von Budgetausgaben - 2001: 162 Mill. S, 2002: 324 Mill. S, 2003: 485 Mill. S).
JUSTIZ: RATIONALISIERUNGEN UND GEBÜHRENERHÖHUNGEN
Die vorgesehenen Gesetzesänderungen im Bereich Justiz lassen 2001 Mehreinnahmen von 350 Mill. S und in den beiden Folgejahren von je 110 Mill. S erwarten. Das Internet soll für handels- und gesellschaftsrechtliche Veröffentlichungen nutzbar gemacht werden. Eintragungen in das Firmenbuch und andere Bekanntmachungen sollen in Form von Ediktsdateien publiziert werden. Das "Zentralblatt" wird mit 1.1.2002 aufgelassen. Bekanntmachungen sollen ab 1.1.2002 nur noch im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" publiziert werden.
Die Gerichtsgebühren für das Exekutionsverfahren werden angehoben und ein Gebührenzuschlag für Fahrnisexekutionen eingeführt. Die Bestimmungen für den Wert einer unbeweglichen Sache werden angepasst.
MASSNAHMEN IN DEN BEREICHEN SOZIALES ...
Im Sozialbereich sind Ausgabeneinsparungen von 50 Mill. S jährlich vorgesehen. Die Pensionsbeiträge der Sozialversicherungsbediensteten werden an diejenigen der öffentlich-rechtlich Bediensteten angeglichen, bestimmte Zusatzpensionsleistungen in die Krankenversicherung einbezogen, der Kranken- und Unfallversicherungsbeitrag für Zivildienstleistende gesenkt, ein Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung für anspruchsberechtigte Angehörige geschaffen, die Zusatzrente für Schwerversehrte erhöht und die Kinderzuschüsse in der Pensionsversicherung an die Familienzuschläge nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz angepasst.
... UND UMWELT
Eine Änderung des Altlastensanierungsgesetzes zielt auf die schrittweise Erhöhung der Beitragssätze für das Ablagern von unbehandelten Abfällen ab 2004, auf die Zusammenlegung der Beitragssätze für Ablagern, Lagern und Verfüllen ab 2001 und auf die Abstimmung mit den technischen Anforderungen der Deponieverordnung. Geregelt werden die Voraussetzungen, unter denen die Rekultivierungsschicht beitragsfrei bleibt. Es wird die Möglichkeit geschaffen, die Selbstberechnung durch den Beitragsschuldner zu berichtigen und zu ergänzen und die Ermächtigung erteilt, in den Jahren 2001 und 2002 Ersatzvornahmen bei Altlasten aus Altlastenbeiträgen zu finanzieren. - Die Bundesregierung rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von 4 Mill. S.
Für weitere Maßnahmen zum Schutz des Wassers und zur Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser werden für 2001 3,5 Mrd. S sowie für 2002 bis 2004 jeweils 3 Mrd. S zugesagt. Mit einer 500 Mill. S-Sondertranche aus dem Vermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds wird im Jahr 2000 der Überhang an Förderungsansuchen der Siedlungswasserwirtschaft abgebaut. In den Jahren 2003 und 2004 werden jeweils 700 Mill. S aus dem Vermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds für die Siedlungswasserwirtschaft herangezogen. Erlöse aus Darlehensverkäufen werden zur Abdeckung der Verbindlichkeiten des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds verwendet. Die diesbezüglichen Änderungen im Umweltförderungsgesetz führen zu saldenneutralen Mehrausgaben und Mehreinnahmen in der Höhe von 77 Mill. S (2001), 197 Mill. S (2002) und 391 Mill. S (2003).
SONSTIGE ÄNDERUNGEN UND NEUERUNGEN
Mit einem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz soll Österreichischen Staatsbürgern, die im Zuge des Zweiten Weltkrieges in Kriegsgefangenschaft gerieten, Entschädigungsleistungen gewährt werden. Die Mehrausgaben werden mit 80 Mill. S jährlich angegeben.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf von insgesamt 50.000 ha Grundbesitz der Bundesforste wird ein besonderer Schutz für Seeuferflächen oder Seen sowie die Erhaltung der Schutzziele für "öffentliches Wassergut" im Bundesforstegesetz bzw. im Wasserrechtsgesetz festgeschrieben.
Eine Änderung des ASFINAG-Gesetzes und des Bundesstraßengesetzes 1971 zielt darauf ab, die derzeit den Ländern obliegende Verwaltung von 920 Kilometern Bundesstraßen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft zu übertragen.
Von der im Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 getroffenen Festlegung, die fahrleistungsabhängige Maut nach den Grundsätzen eines halboffenen Mautsystems in der Art der dualen Bemautung einzuheben, will die Regierung abgehen, da in anderen Ländern Mautsysteme ohne Beeinflussung des fließenden Verkehrs bereits im Einsatz sind, die auch in Österreich umgesetzt werden können.
Mit einem Fernsprechentgeltzuschussgesetz will die Bundesregierung die Telefongebührenbefreiung zeitgemäß und EU-konform gestalten. Der Entwurf soll einen einheitlichen Vollzug sicherstellen, Wettbewerbsverzerrungen, Malversationen und Quersubventionierungen verhindern und ausreichende Kontrollen schaffen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten soll gleich bleiben. Die jährlichen Mehrkosten durch den Vollzug des Gesetzes werden mit 1 Mill. S berechnet.
Schließlich enthält das Budgetbegleitgesetz eine Reihe gesetzlicher Klarstellungen, Korrekturen und Anpassungen (311 d.B.).
BUDGETVOLLZUG 2000 VERLANGT EINE BUNDESFINANZGESETZ-NOVELLE ...
Im Hinblick auf Entwicklungen beim Vollzug des Budgets 2000, die bei dessen Beschlussfassung nicht vorhersehbar waren, hat die Bundesregierung eine Novelle zum Bundesfinanzgesetz 2000 vorgelegt. Im Einzelnen geht es um die Abdeckung des vertieften Schuldennachlasses für hoch verschuldete arme Entwicklungsländer, um möglicherweise schon im laufenden Finanzjahr fällig werdende Zahlungen an den Versöhnungsfonds, um zusätzliche Mittel für den Ausbau von Streifenfahrzeugen zu "mobilen Wachzimmern" sowie um die Anschaffung von Radargeräten, Radarkabinen und Laserpistolen. Dazu kommen die Finanzierung von Vorbereitungsarbeiten für die Präsentation der Landeshauptstadt Graz als EU-Kulturhauptstadt 2003, die Sanierung des großen Festspielhauses in Salzburg und die Abgeltung gestiegener Publikationskosten beim Firmenbuch. Zusätzliche Ausgaben sind bei den Vergütungen für Gefangenenarbeit und bei den Entgelten an Krankenanstalten im Zuge des Straf- und Maßnahmenvollzugs, bei der Abgeltung der Kosten für den Lawinenkatastropheneinsatz von Galtür, durch den Zuschuss an die Länder zur Finanzierung von Heizungszuschüssen, bei der Bedeckung kofinanzierter 5a und 5b-Programme der Periode 1995 bis 1999 (700 Mill. S), bei der Begleichung von Nachforderungen der Telekom Austria AG für Telefonentgeltbefreiungen (650 Mill. S) und infolge von Ansprüchen der Austro Control GmbH im Zusammenhang mit NATO-Überflügen aufgetreten (95 Mill. S).
Es ist vorgesehen, Mehrausgeben durch Mehreinnahmen und/oder Minderausgaben zu bedecken; das vom Nationalrat beschlossene Defizit von 54,648,125 Mrd. S. bleibt unverändert (336 d.B.).
... UND EIN BUDGETÜBERSCHREITUNGSGESETZ
Maßnahmen, die bei der Budgeterstellung nicht voraussehbar oder ziffernmäßig nicht abschätzbar waren, machen Überschreitungen mehrerer Voranschlagsansätze im Budget 2000 erforderlich. Die Überschreitungen machen in Summe 327 Mill. S aus. Dieser Betrag wird zu 161 Mill. S durch Ausgabeneinsparungen, zu 59 Mill. S durch Mehreinnahmen und zu 108 Mill. S durch eine Rücklagenauflösung bedeckt. Das für 2000 veranschlagte Budgetdefizit bleibt daher unverändert.
Die bedeutendsten Überschreitungsbeträge resultieren aus der Förderung von Innovation, Technologie und strukturpolitischen Maßnahmen (100 Mill. S), aus der Dotierung des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (100 Mill. S),aus der Förderung von Fachhochschulen (41,73 Mill. S) und aus der Gründung der Firma "Spanische Hofreitschule - Bundesgestüt Piber" (13,76 Mill. S).
Einsparungen werden unter anderem durch den Rückgang an Studienbeihilfenbezieher (41,37 Mill. S), bei der Bildungsförderung (14 Mill. S.) und durch das Auslaufen des Kuratorenmodells bei der Förderung bildender Künstler (3,4 Mill. S) erzielt (337 d.B.).
EINE WEITERE REGIERUNGSVORLAGE: BUNDESIMMOBILIENGESETZ
Die Bundesregierung hat sich dazu entschlossen, die Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Bundes neu zu organisieren und legt zu diesem Behufe ein Bundesimmobiliengesetz (298 d.B.) vor. Ziel dieses Gesetzes ist es, in konsequenter Fortsetzung des mit dem Gesetz über die Bundesimmobiliengesellschaft begonnenen Weges, das Immobilienvermögen und den Immobilienbedarf des Bundes nach wirtschaftlichen und marktorientierten Grundsätzen neu zu organisieren. Zu diesem Zweck soll etwa die Bundesgebäudeverwaltung ausgegliedert und eine Immobilienmanagementgesellschaft errichtet werden. Weiters geregelt werden die Mietverhältnisse des Bundes und seiner ausgegliederten Verwaltungseinrichtungen, Liegenschaftsübertragungen sowie die Überleitung der Bediensteten.
Die vollen Titel der Regierungsvorlagen:
311 d.B.: Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgesetz, das Handelsgesetzbuch, das Firmenbuchgesetz, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gerichtsgebührengesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Grundsteuergesetz 1955, das Bodenwertabgabegesetz, das Gebührengesetz 1957, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Werbeabgabegesetz 2000, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Alkohol - Steuer und Monopolgesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, die Bundesabgabenordnung, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz 1996, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Pensionskassengesetz, das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Waffengesetz, das Preisgesetz 1992, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundesgesetz über dienstrechtliche Sonderregelungen für ausgegliederten Einrichtungen zur Dienstleistung zugewiesene Beamte, das Teilpensionsgesetz, das Richterdienstgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Auslandszulagengesetz, das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzgeldgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das
Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Universitäts-Studiengesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Hochschul-Taxengesetz 1972, das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, das Bundesmuseen-Gesetz, das Forschungsorganisationsgesetz, das Bundesforstegesetz 1996, das Wasserrechtsgesetz 1959, das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz, das Bundesstraßengesetz 1971, das Bundesstraßen-Finanzierungsgesetz 1996, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert sowie steuerliche Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften, ein Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Übertragung der Donau Transport Entwicklungsgesellschaft m.b.H. an den Bund und ein Fernsprechentgeltzuschussgesetz erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2001)
336 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2000 geändert wird (2. BFG-Novelle 2000)
337 d.B.: Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2000 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2000 - BÜG 2000)
298 d.B.: Bundesgesetz mit dem die Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Bundes neu organisiert sowie über Bundesvermögen verfügt wird (Bundesimmobiliengesetz) und mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 sowie das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert wird.
QUARTALSBERICHTE AN DEN BUDGETAUSSCHUSS
Finanzminister Grasser legte dem Budgetausschuss kürzlich einen Bericht über die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben im 3. Quartal 2000 vor. Von Juli bis September 2000 wurden überplanmäßige Ausgaben in der Gesamthöhe von 25,725918 Mrd. S bewilligt, die in der Höhe von 876,418 Mill. S durch Einsparungen bei anderen Voranschlagsansätzen und in der Höhe von 24,849 500 Mrd. S durch Mehreinnahmen bedeckt wurden.
Die bedeutendsten Überschreitungsbeträge resultieren aus Umschuldungen. Die Tilgung kurzfristiger Verpflichtungen des Bundes erfordert 22,84 Mrd. S. Entsprechende Mehreinnahmen stammen aus der vermehrten Ausnützung des Austrian Treasury Bills-Programms (16 BA).
Außerdem hat der Finanzminister im 3. Quartal 2000 der Vorbelastung künftiger Budgets im Ausmaß von 4,134423 Mrd. S zugestimmt. Die größten Vorbelastungen stehen im Zusammenhang mit Schuldenerleichterungen infolge internationaler Aktionen (2,139047 Mrd. S), mit Aufwendungen für Universitäten und wissenschaftliche Einrichtungen (659,396 Mill. S) bzw. für das Bundesheer (501,055 Mill. S) (17 BA).
(Schluss)