Parlamentskorrespondenz Nr. 600 vom 31.10.2000
ANTRÄGE IM NATIONALRAT
GENOSSENSCHAFTEN SOLLEN EURO-FIT WERDEN
Mittels eines Initiativantrages wollen die Regierungsfraktionen nun auch die Genossenschaften „Euro-fit“ machen. Mit dem am 1. Jänner 1999 in Kraft getretene 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz wurden Änderungen der grundlegenden handels- und gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen vorgenommen, die sich jedoch nur auf Kapitalgesellschaften beziehen. Genossenschaftsrechtliche Begleitmaßnahmen sind darin nicht enthalten. Dies soll nun mit einem Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz nachgeholt werden.
Die Bestimmungen sind dem 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz nachgebildet. So ist unter anderem vorgesehen, die ermittelten unrunden Euro-Beträge auf zwei Stellen hinter dem Komma zu runden. Mit dem Antrag wird auch sichergestellt, dass durch die Umstellung der Geschäftsanteile auf Euro die Rechte der Genossenschafter im Verhältnis zueinander keine Änderung erfahren. In Bezug auf die Erhöhung der Geschäftsanteile kann die Bedeckung sowohl durch Bareinzahlung, bei Genossenschaften die übliche Vorgangsweise, als auch aus freien Rücklagen oder Bilanzgewinn erfolgen. Während des Übergangszeitraumes bis 31. Dezember 2001 soll es den Genossenschaften freigestellt sein, den Euro oder den Schilling als Währungseinheit zu verwenden. (312/A)
SIGNATURGESETZ WIRD ANGEPASST
Die EU-Richtlinie über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen erfordert eine Anpassung des Signaturgesetzes, die ein von den Koalitionsfraktionen eingebrachter Antrag zum Inhalt hat.
Die Vertragsstaaten des gesamten Europäischen Wirtschaftsraumes und nicht nur des EU-Raumes haben in Zukunft bestimmte Sicherheitsbescheinigungen anzuerkennen. Auch die im Komitologieverfahren festgelegten Standards für Signaturprodukte sowie die auf Grund der Richtlinie ausgearbeiteten Mindeststandards für die Benennung anerkannter Bestätigungsstellen sind nach den neuen Bestimmungen von den EU-Staaten zu akzeptieren. Eine weitere Neuerung betrifft die qualifizierten Zertifikate, die von den Zertifizierungsanbietern mit der sogenannten „fortgeschrittenen elektronischen Signatur“ zu versehen sind.
Da bei der Beschlussfassung des Signaturgesetzes die Kosten für die Tätigkeiten der Aufsichtsstellen und der Bestätigungsstellen falsch eingeschätzt wurden und die anfallenden Kosten kaum mit den einlaufenden Gebühren finanziert werden können, soll zur Bewältigung dieser Aufgaben der Telekom Control GmbH ein Bundeszuschuss für eine Kapitalaufstockung in der Höhe von bis zu insgesamt 24 Mill. S für den laufenden Betrieb und einmalig bis zu 5 Mill. S für Investitionen zur Verfügung gestellt werden. (313/A)
(Schluss)