Parlamentskorrespondenz Nr. 613 vom 03.11.2000
MASSNAHMEN FÜR DIE LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT IM JAHR 2001
Wien (PK) - Die Bundesregierung hat auf Grund des Grünen Berichtes - spätestens gleichzeitig mit dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Bundes für das folgende Finanzjahr - dem Nationalrat einen Bericht über die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft und der im folgenden Jahr zu treffenden Maßnahmen vorzulegen. Diese Maßnahmen gemäß § 9 (Abs.2) LWG bilden jene Grundlagen, die für die Ausrichtung der Förderungen in der Land- und Forstwirtschaft und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern entscheidend sind (III-68).
Im vorliegenden Bericht wird darauf hingewiesen, dass im Sinne der Zielsetzungen der EU-Agrarpolitik und des geltenden Landwirtschaftsgesetzes die Einkommensverbesserung für bäuerliche Familien, die verstärkte Umweltorientierung der Agrarproduktion bzw. die Sicherung der Multifunktionalität, die konsequente Umsetzung der neuen EG-Verordnung für die Entwicklung des ländlichen Raums und eine offensive Politik für die Berggebiete im Vordergrund stehen.
Die Erhaltung der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft und ihrer Mehrfachfunktionen ist das erklärte agrarpolitische Ziel der Bundesregierung, wobei es darum geht, einerseits im internationalen Wettbewerb zu bestehen und andererseits die spezifische Identität der österreichischen Land- und Forstwirtschaft zu sichern. Im Regierungsübereinkommen vom 3. Februar 2000 wurde ein ausdrückliches Bekenntnis zu einer bäuerlich strukturierten, flächendeckenden Landwirtschaft sowie zu einer aktiven Politik der Stärkung des ländlichen Raumes abgelegt. In dem Reformprogramm 2000/2003 ist auch darauf Bedacht genommen worden, dass die bäuerlichen Unternehmer Zukunftsmärkte erschließen können, ihnen eine breite Palette an Förderungsmöglichkeiten angeboten wird und bisherige Benachteiligungen, insbesondere auf dem Betriebsmittelsektor, beseitigt werden. Einen wichtigen Eckpunkt stelle auch die Sicherung der Finanzierung des ÖPUL 2000 dar, heißt es im Bericht. Weiterhin soll zudem der Bereich der nachwachsenden Rohstoffe sowie der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger gefördert werden.
ÖSTERREICHS LANDWIRTSCHAFT UND DIE EU
Mit den Beschlüssen über die Reform der Europäischen Agrarpolitik in Berlin im März 1999 wurden die Rahmenbedingungen bis zum Jahre 2006 abgesteckt. Das Europäische Agrarmodell als Leitbild für eine nachhaltige, ökologische und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft sowie die nunmehr stärkere Markt- und Umweltorientierung der Gemeinsamen Agrarpolitik(GAP) können als zentrale Grundpfeiler betrachtet werden.
Ziel müsse es sein, mit den neuen Instrumentarien der Direktzahlungen und Leistungsabgeltungen, die von der EU und national finanziert werden, sowie mit den zu realisierenden Marktchancen eine auf Nachhaltigkeit und Dauer ausgerichtete Bewirtschaftung zu sichern sowie eine Verbesserung der Einkommensmöglichkeiten zu erreichen, führen die Autoren des Berichts aus.
DIE EINKOMMENSSITUATION DER BAUERN IM JAHRE 1999
Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wiesen mit 155.609 S je Familienarbeitskraft im Jahr 1999 einen Rückgang von 3,1 % auf. Dies ist in erster Linie auf das Auslaufen der degressiven Ausgleichszahlungen (letztmalige Auszahlung im Jahr 1998) und den ungünstigen Schweinemarkt zurückzuführen. Steigerungen konnten nur bei den Marktfruchtbetrieben (+ 10 %) sowie bei Betrieben mit einem höheren Forstanteil (+ 2 %) verzeichnet werden.
DIE EMPFEHLUNGEN DER KOMMISSION
In Übereinstimmung mit den Zielsetzungen in der Agenda 2000 und dem Landwirtschaftsgesetz werden im Jahr 2001 - auch unter Bedachtnahme auf die Empfehlungen der Paragraph-7-Kommission - folgende Schwerpunktmaßnahmen für erforderlich erachtet:
Bei den EU-kofinanzierten Förderungsmaßnahmen ist vor allem das "Österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums", das im Juli 2000 von der Europäischen Kommission genehmigt wurde, von großer Bedeutung. Über dieses Programm werden in den Jahren 2000 bis 2006 rund zwei Drittel der öffentlichen Gelder, die der Sicherung der multifunktionalen Land- und Forstwirtschaft in Österreich dienen, bewegt werden. Eine weitere wichtige Maßnahme, die von der EU im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik eröffnet wird, betrifft die Umweltförderung und den biologischen Landbau. Mehr als 70 % der bäuerlichen Betriebe nehmen das ÖPUL in Anspruch, mit dem neben der biologischen Wirtschaftsweise auch andere Umweltleistungen (z.B. Pflege ökologischer Flächen) abgegolten werden. Die Autoren betonen zudem, dass ab dem Jahr 2000 die bisher in Ziel 1- und Ziel 5b-Gebieten förderbaren agrarischen Maßnahmen horizontal, d.h. im ganzen Gemeinschaftsgebiet anwendbar und nicht mehr von der Zugehörigkeit zu einem Zielgebiet abhängig sind.
Was den Bereich der nationalen Förderungsmaßnahmen betrifft, so stehen dabei vor allem folgende Zielsetzungen im Vordergrund: Beratungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, Forschungs- und Versuchsvorhaben (mehrjähriger Rahmenplan für den Zeitraum 2001 bis 2005), Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung und im Pflanzenbau (z.B. Erhaltung von wertvollem Genmaterial), bauliche und landtechnische Investitionen, kreditpolitische Maßnahmen (Förderung von Agrarinvestitionskrediten), Energie aus Biomasse, Verkehrserschließung ländlicher Gebiete, Förderung von Innovationen und landtechnischen Maßnahmen, Werbung und Markterschließung (Schwerpunkt: biologische Produkte), forstwirtschaftliche Maßnahmen.
Daneben gibt es noch die EU-Marktordnungsmaßnahmen, die ausschließlich von der Europäischen Union finanziert und sowohl im pflanzlichen als auch im Vieh-, Fleisch-, und Milchbereich zum Tragen kommen. Neuerungen im pflanzlichen Bereich betreffen neben der Erhöhung der Flächenprämien für Getreide die Einbeziehung von Faserflachs und Hanf in das Flächenzahlungssystem. Im Rahmen der Marktorganisation für Rindfleisch stellt zweifellos das Prämiensystem das wichtigste Förderinstrument dar. Dieses enthält Direktzahlungen für männliche Rinder, Mutterkühe, Schlachtprämien für ausgewachsene Rinder und Kälber sowie einen Ergänzungsbeitrag, der von den Mitgliedstaaten in verschiedener Weise an die Landwirte ausbezahlt wird. Von spezieller Bedeutung für Österreich ist die Extensivierungsprämie für Milchkühe in Berggebieten und eine eigene Kalbinnenprämie. Im Milchbereich soll durch die Gewährung von Zuschüssen zu den Lagerhaltungskosten die Einlagerung von Butter, Rahm und lagerfähigem Käse gefördert werden. Bei den Absatzmaßnahmen wiederum steht die Schulmilchbeihilfe an erster Stelle.
(Schluss)