Parlamentskorrespondenz Nr. 679 vom 17.11.2000

AUCH FÜR DAS BUDGETBEGLEITGESETZ IST DER WEG IN DAS PLENUM FREI

Scharfe Kritik der Opposition - zahlreiche Abänderungen

Wien (PK) - Nachdem die Mitglieder des Budgetausschusses den Bundesfinanzgesetzentwurf 2001 plenumsreif gemacht hatten, nahmen sie in weiteren Sitzungen Vorlagen zum Thema Bundeshaushalt in Verhandlung. Nach lebhafter Debatte wurde zunächst das Budgetbegleitgesetz mit den Stimmen der Koalitionsparteien in der Fassung eines nahezu 50-seitigen Abänderungsantrages verabschiedet, den die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Gilbert Trattner (F) eingangs der Sitzung eingebracht hatten.

In der Debatte bemängelte Abgeordneter Kurt Heindl (S) die überstürzte Beschlussfassung dieses Gesetzes, die eine umfassende inhaltliche Bewertung nicht möglich mache und verwies auf kritische Expertenstimmen, die Bedenken zur Verfassungs- und EU-Konformität einzelner Bestimmungen geäußert haben. Daher ersuchte der Abgeordnete um eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes zur Änderung des Preisgesetzes.

Eine Verzinsung von Steuernachzahlungen hielt Abgeordneter Heindl für diskutabel, befürchtete aber Abgrenzungsprobleme und bürokratischen Mehraufwand infolge der dabei gewählten Vorgangsweise. Hinsichtlich des geplanten Verkaufs von Grundstücken der Bundesforste meinte Abgeordneter Heindl, wer unter Zwang verkaufe, könne keinen guten Ertrag erzielen.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) erneuerte seine Kritik an dem Budgetbegleitgesetz vor allem wegen der zu befürchtenden Erhöhung der Armutsgefährdung durch die Maßnahmen zur sozialen Treffsicherheit und wies neuerlich darauf hin, dass Experten der Auffassung seien, die Stiftungsbesteuerung werde wegen der zahlreichen Ausnahmen die erwarteten Erträge nicht erreichen.

Dann setzte sich der Abgeordnete mit der, wie er sagte, ideologischen Stoßrichtung mancher Bestimmungen auseinander und kritisierte, dass das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, dass er grundsätzlich nicht ablehne, keine Vorkehrungen dagegen enthalte, dass Kriegsverbrecher oder Mitglieder der Waffen-SS Entschädigungen von der Republik Österreich erhalten.

In weiterer Folge wies Abgeordneter Öllinger darauf hin, dass Unfallrenten nun besteuert werden, Unfallrenten nach dem Heeresversorgungsgesetz aber steuerfrei bleiben. So werde die Unfallrente eines beim Rettungseinsatz verunglückten Zivildieners besteuert, nicht aber jene eines Präsenzdieners. Zudem wandte sich der Abgeordnete gegen die Absicht der Antragsteller, in die Autonomie der Kollektivverträge einzugreifen, indem sie den Arbeitnehmern, sollten sich die Sozialpartner im Gastgewerbe nicht in der von Bundesminister angedachten Weise einigen, eine Sperrfrist beim Bezug des Arbeitslosengeldes androhten.

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S) befürchtete, dass die Abschöpfung von Überschüssen aus der Arbeitsmarkpolitik dort zu einem Defizit führen könnte und kritisierte die vorgesehenen Sperrfristen bei der Auflösung von Dienstverhältnissen wegen Übersiedlung. Dies stehe im Widerspruch zu den immer höheren Mobilitätsanforderungen an die Arbeitnehmer.

Abgeordneter Günter Stummvoll  (V) wies die Auffassung zurück, dass es einen Eingriff in die Kollektivvertragshoheit der Sozialpartner darstelle, wenn der Gesetzgeber die Bedingungen für den Bezug der Arbeitslosenunterstützung regelt.

Abgeordneter Heinz Gradwohl (S) hielt Stummvoll entgegen, dass die diesbezüglichen Bestimmungen des Abänderungsantrages sogar einen Eingriff in laufende Kollektivverträge mit sich brächten.

Finanzminister Karl-Heinz Grasser wies die Kritik an der Vorgangsweise bei der Beschlussfassung des Budgetbegleitgesetzes zurück. Die Gesetzesänderungen seien seriös ausgearbeitet worden und würden einer Überprüfung auf Verfassungskonformität standhalten. Das gewünschte Gutachten des Verfassungsdienstes zur Änderung des Preisgesetzes sagte Minister Grasser gerne zu.  

Dem Vorwurf einer zu bürokratischen Regelung der Guthaben/Schuldenverzinsung wiedersprach der Finanzminister mit den guten Erfahrungen beim deutschen Beispiel. - Der vorgesehene Grundstücksverkauf der Bundesforste werde den privaten Waldbesitz in Österreich von 81 % auf 82 % erhöhen, wobei der Schutz der Wasserreserven gewährleistet sei. Von Verkauf unter Druck könne keine Rede sei, sagte der Finanzminister und teilte mit, dass der zu erwartende Betrag von 3 Mrd. S zur Schuldentilgung eingesetzt werde.

Befürchtungen wegen steigender Armutsgefährdung bemühte sich der Finanzminister mit dem Hinweis darauf zu zerstreuen, dass die Unterstützung von Arbeitslosen, die unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liege, angehoben werde. Er könne keinerlei verteilungspolitische Schieflage des Budgetbegleitgesetzes erkennen, sagte Karl-Heinz Grasser, im Gegenteil - für arbeitsmarktpolitische Integrationsmaßnahmen stünden 1 Mrd. S mehr zur Verfügung. Den Vorwurf von Eingriffen in Kollektivverträge wies der Finanzminister zurück.

Die Kritik am Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz wies Grasser zurück. Kriegsverbrecher und Personen, die dem Verbotsgesetz unterliegen seien durch die Judikatur zum Spätheimkehrergesetz von Entschädigungen ausgeschlossen. Den Hinweis auf die Nichtbesteuerung von Unfallrenten gemäß Heeresversorgungsgesetz nahm der Finanzminister gerne auf und kündigte eine Adaptierung an. Schließlich teile Grasser mit, er rechne mit einer ausgeglichenen Gebarung im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, wenn die dem Budget 2001 zugrunde liegenden Prognosen - 2,8 % BIP-Wachstum, 0,7 % Zunahme der Beschäftigung und eine Arbeitslosenrate knapp über 3 % - eintreffen.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung des V-F-Abänderungsantrages und die Ausschussfeststellungen mit der Mehrheit der Koalitionsparteien angenommen. Ein Abänderungsantrag der Grünen zum Thema Bundesforste blieb in der Minderheit der Antragsteller und wurde abgelehnt.

DER ABÄNDERUNGSANTRAG DER KOALITIONSPARTEIEN

Die vom Budgetausschuss vorgenommenen Änderungen an der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2001 bringen unter anderem Erleichterungen für Teilherstellungskosten beim Auslaufen des Investitionsfreibetrages, die Einbeziehung der Bezüge öffentlich-rechtlicher Funktionäre, von Funktionären juristischer Personen sowie von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden in der Erwachsenenbildung in eine neu geschaffene steuerliche Mitteilungspflicht und die Beseitigung von Härten bei der Besteuerung von Abfindungen für pensionsrechtlich nicht anspruchsberechtigten Hinterbliebenen von Selbständigen.

Der Zeitraum, ab dem sich die Hinterlegung der Zulassungsberechtigung bei Kfz ab 3,5 t steuermindernd auswirkt, wird angesichts des zunehmenden Kostendrucks im Frächtergewerbe auf 10 Tage verkürzt. Bei der Werbeabgabe wird die Freigrenze für Bagatellfälle angehoben. - Die Verdoppelung von Heizkostenzuschüssen durch den Bund gilt ausdrücklich auch für Heizkostenzuschüsse von Gemeinden. - Die Verkehrsteuerbefreiung bei der Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften wird auf eine Befreiung von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren ausgeweitet. - Ein Teil der 11,227 Mrd. S, die 2001 aus der zweckgebundenen Gebarung der Arbeitsmarktpolitik an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherung fließen soll, soll zu zwei unterjährigen Terminen überwiesen werden.

Angesichts der Vereinbarung der Kollektivvertragspartner im Hotel- und Gastgewerbe zur Saisonverlängerung sahen die Koalitionsparteien von einer Wartefrist beim Bezug des Arbeitslosengeldes ab. Bei der erneuten Anwartschaft nach einem bereits erfolgten Arbeitslosenunterstützungsbezug wird die Mindestbeschäftigungszeit allerdings von 26 auf 28 Wochen erhöht. Der Verlängerung der Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern im Gastgewerbe dient auch eine Änderung des Urlaubsgesetzes, die es ermöglicht, dass ein Teil des im laufenden Urlaubsjahres erworbenen Urlaubsanspruches am Ende des Arbeitsverhältnisses verbraucht wird. - Die Mindestabsicherung von Arbeitslosen ohne Anspruch auf Familienzuschläge wird auf 60 % des Nettoentgelts verbessert.

Festgehalten wird, dass die geänderten Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Weiterbildungsgeld erst nach Ablauf des Jahres 2000 gelten. Für Weiterbildungsmaßnahmen, die bereits im Jahr 2000 begonnen wurden, soll das Weiterbildungsgeld weiterhin gebühren. - Der Nachkauf von beitragsfrei angerechneten Schul- und Studienzeiten wird auf Bundesbeamte, Bundestheaterbedienstete, Richter und Landeslehrer des Dienststandes eingeschränkt und der besondere Pensionsbeitrag für den Nachkauf ausgeschlossener Ruhegenussvordienstzeiten valorisiert.- Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Umstellung des Abgeltungssystems für die Tätigkeit des Klassenvorstands und bestimmter Kustodiate wird auch auf Landeslehrer ausgeweitet.

Der Abänderungsantrag enthält Vorkehrungen, dass Leistungen aus der freiwilligen Höherversicherung nicht zu einer Minderung des Ausmaßes der Witwen/Witwerpension führen. - Die erleichterte Weiterversicherung für Personen, die sich der Pflege eines nahen Angehörigen auf den Pflegegeldstufen 5,6 oder 7 zu widmen, wird auf die Pflegegeldstufe 4 ausgedehnt. - Der Anspruch von Versehrten auf Familien- und Taggeld wird auf Personen beschränkt, die keine gesetzliche Pension beziehen. - Bäuerlich Versicherte können zur Berechnung ihrer Beitragsgrundlage alternativ zur derzeitigen pauschalierten Berechnung auf Grund des Versicherungswertes die tatsächlichen Einkünfte auf Grund des Einkommensteuerbescheides heranziehen.

Die vorgesehene Kriegsgefangenenentschädigung soll nach der Dauer der Gefangenenschaft gestaffelt werden. Vorgesehen sind vier Stufen für eine Kriegsgefangenschaft von mindestens drei Monaten bis zwei Jahren, von zwei bis vier Jahren, von vier bis sechs Jahren und darüber. Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Einkommensgrenze soll fallen und eine Einkommensteuerbefreiung vorgesehen werden.

Um Familien mit mehreren Studierenden zu entlasten, werden die Absetzbeträge für Geschwister eines Studierenden angehoben. - Die 1998 abgeschaffte Nachfrist für die Fortsetzungsmeldung der Studenten wird wieder eingeführt, um Härten durch Fristversäumnisse zu vermeiden. Der höhere Verwaltungsaufwand soll bei Fortsetzungsmeldungen außerhalb der Frist durch einen 10prozentigen Zuschlag zum Studienbeitrag abgegolten werden. - Neu geordnet werden die Tatbestände für den Erlass des Studienbeitrages. Um die Studentenmobilität nicht zu beeinträchtigen, wird sowohl ausländischen Studenten, die befristet in Österreich studieren, als auch Österreichern, die befristet im Ausland studieren, der Studienbeitrag erlassen. - Die Regelung des Studienbeitrages für Studierende aus Entwicklungsländern wird neu gestaltet. Statt der geltenden starren Befreiung aller Studierenden aus Entwicklungsländern soll per Verordnung festgestellt werden, wem - angepasst an die österreichischen Schwerpunktsetzungen - die Studienbeihilfe zurückerstattet werden soll. - Als Anreiz zur Verbesserung der Qualität im Lehr- und Prüfungsbetrieb wird eine Leistungsprämie eingeführt, die die Universitäten frei vergeben können. Jegliche Abgeltung von Prüfungstätigkeiten soll entfallen - damit können hohe Verwaltungskosten gespart werden, heißt es in den Erläuterungen zum Abänderungsantrag.

POLITIKER ZAHLEN HÖHERE PENSIONSBEITRÄGE

Die Pensionsbeiträge für Aktivbezüge nach dem Bezügegesetz sollen ab 2001 um weitere 2,5 Prozentpunkte angehoben werden. Diese gemeinsame Initiative von ÖVP und FPÖ soll ab dem nächsten Jahr Mehreinnahmen von insgesamt 20 Mill. S bringen und wurde einstimmig beschlossen.

Abgeordneter Werner Kogler (G) sprach von einem kleinen Schritt in die richtige Richtung, merkte aber an, dass er sich Eingriffe in das Pensionssystem gewünscht hätte.

BUDGETÜBERSCHREITUNGSGESETZ UND BUNDESFINANZGESETZ-NOVELLE 2000

Unabweisbare Ausgaben, die bei der Erstellung des Budgets 2000 nicht voraussehbar oder nicht abschätzbar waren, machen Überschreitungen von Voranschlagsansätzen des Budgets 2000 mit einer Summe von 327 Mill. S erforderlich. Die Überschreitungen sollen zu 161 Mill. S durch Ausgabeneinsparungen, zu 59 Mill. S durch Mehreinnahmen und zu 108 Mill. S durch eine Rücklagenauflösung bedeckt werden, sodass das für 2000 veranschlagte Budgetdefizit unverändert bleibt.

Die bedeutendsten Überschreitungsbeträge resultieren aus der Förderung von Innovation, Technologie und Strukturpolitik (100 Mill. S), aus der Dotierung des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (100 Mill. S), der Förderung von Fachhochschulen (41,73 Mill. S) und aus der Gründung der Firma "Spanische Hofreitschule - Bundesgestüt Piber" (13,76 Mill. S).

Einsparungen werden unter anderem durch den Rückgang der Zahl der Studienbeihilfenbezieher (41,37 Mill. S), bei der Bildungsförderung (14 Mill. S.) und durch das Auslaufen des Kuratorenmodells bei der Förderung bildender Künstler (3,4 Mill. S) erzielt. - Das Gesetz wurde in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages mit geringfügigen Korrekturen mit der Mehrheit der Koalitionsparteien verabschiedet. Ein von den Abgeordneten Marianne Hagenhofer (S) und Werner Kogler (G) vorgelegter Zusatzantrag zur Abgeltung der Aufwendungen der parlamentarischen Klubs für die Mehrarbeit durch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erzielte einhellige Zustimmung.

Eine Novelle zum Bundesfinanzgesetz 2000 dient der Abdeckung des vertieften Schuldennachlasses für hoch verschuldete arme Entwicklungsländer, der Vorsorge für möglicherweise schon heuer fällig werdende Zahlungen an den Versöhnungsfonds, dem Ausbau von Streifenfahrzeugen zu "mobilen Wachzimmern" und der Anschaffung von Radargeräten, -kabinen und Laserpistolen. Dazu kommen Ausgaben bei der Finanzierung von Vorbereitungsarbeiten für die Präsentation von Graz als EU-Kulturhauptstadt 2003, bei der Sanierung des Festspielhauses in Salzburg und durch höhere Publikationskosten beim Firmenbuch. Zusätzliche Aufwendungen werden bei den Vergütungen für Gefangenenarbeit und bei den Entgelten an Krankenanstalten im Zuge des Straf- und Maßnahmenvollzugs, bei der Abrechnung des Katastropheneinsatzes in Galtür, durch den Zuschuss an die Länder für Heizbeihilfen, bei der Bedeckung kofinanzierter 5a und 5b-Programme der Periode 1995 bis 1999 (700 Mill. S), bei der Begleichung von Nachforderungen der Telekom AG für Telefonentgeltbefreiungen (650 Mill. S) und infolge von Ansprüchen der Austro Control bei NATO-Überflügen (95 Mill. S) erwartet. - Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen und/oder Minderausgaben bedeckt; das mit dem Budget 2000 beschlossene Defizit von 54,648,125 Mrd. S. bleibt unverändert. - Der Beschluss erfolgte unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages mit F-V-Mehrheit.

EINSPARUNGEN BEI DER POLITISCHEN BILDUNGSARBEIT

Ein VP-FP-Antrag auf Änderung des Bundesgesetzes zur Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik reduziert den Prozentsatz der diesbezüglichen Förderungsmittel für die nächsten beiden Jahre von 40 % auf 34 %. Die Regierungsparteien erwarten sich davon eine Budgeteinsparung von rund 5 Mill. S.

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) legte im Zusammenhang mit der vorgesehenen Gesetzesänderung einen Antrag auf Änderung des Parteiengesetzes vor, der auf den Abzug der für das Liberale Forum und die "Unabhängigen" vorgesehenen Förderungsmittel und die Valorisierung der Förderungsbeträge zielte.

Abgeordneter Werner Kogler (G) warf der Regierung vor, statt bei sich selbst, bei der Förderung der politischen Bildung zu sparen. Über die Angemessenheit der Parteienförderung sollte man inhaltlich diskutieren, statt das Ausscheiden einer Fraktion aus dem Nationalrat zum Anlass für eine Anhebung der Parteienförderung zu nehmen. - Die beiden Anträge wurden mit der Mehrheit von FPÖ und ÖVP angenommen. (Schluss)