Parlamentskorrespondenz Nr. 740 vom 11.12.2000
BUDGETAUSSCHUSS GIBT GRÜNES LICHT FÜR NEUEN FINANZAUSGLEICH
Wien (PK) – Der Budgetausschuss verabschiedete heute mit den Stimmen der Regierungsparteien und der SPÖ die Neuregelung des Finanzausgleichs für die Jahre 2001 bis 2004. Ziel ist es, im Jahr 2001 das Finanzierungsdefizit der öffentlichen Haushalte auf 1,3 % des BIP zu reduzieren und im Jahr 2002 ein gesamtstaatliches Nulldefizit zu erreichen. Zu diesem Zweck sollen durch die neuen Bestimmungen Aufgaben- und Ausgabenverantwortung zusammengeführt werden, wovon insbesondere die Bereiche Landeslehrer und Wohnbauförderung betroffen sind. Ein weiterer zentraler Punkt des neuen Finanzausgleiches ist die Erhöhung des so genannten Sockelbetrages bei der Verteilung der Ertragsanteile auf die Gemeinden.
Im einzelnen erklären sich die Länder im Finanzausgleich nun bereit, zusätzlich zum derzeitigen Konsolidierungsbeitrag von 2,29 Mrd. S pro Jahr für die kommende Finanzausgleichsperiode einen weiteren Solidaritätsbeitrag in Form eines Vorweg-Abzuges in der Höhe von 3 Mrd. S jährlich einzubringen. Bei Aufrechterhaltung der vollen Kostenersatzpflicht des Bundes unterstützen die Länder ferner den Bund bei der Stabilisierung der Personalkosten für die Landeslehrer zumindest für die Jahre 2001/2002 und 2002/2003 auf dem Niveau des Bundesvoranschlages 2000 unter Einbeziehung der bereits vereinbarten Gehaltserhöhungen.
Bei der Verteilung der Ertragsanteile der Gemeinden wiederum wird der Sockelbetrag von derzeit 102,30 S pro Einwohner bis zum Jahr 2004 sukzessive auf 1000 S pro Einwohner erhöht. Das Aufkommen an Werbeabgabe wird auf Bund, Länder und Gemeinden im Verhältnis 4,000 % : 9,083 % : 86,917 % verteilt. Die länderweise Aufteilung der Gemeinde-Anteile erfolgt zunächst zu 90 % nach dem durchschnittlichen Aufkommen an Gemeinde-Anzeigenabgabe und Ankündigungsabgabe der Jahre 1996 bis 1998 und zu 10 % nach der Volkszahl. Dieses Verhältnis wird bis zum Ende der FAG-Periode stufenweise auf 60 % zu 40 % verändert.
Überdies leistet der Bund an die Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern (ausser Wien) und die Statutarstädte bis 20 000 Einwohner eine Bedarfszuwendung von rund 185 Mill. S im Jahr 2001 und von rund 228 Mill. S jährlich ab 2002. Die gesamten Erträge einnahmenseitiger Massnahmen des Bundes aus den noch im Jahr 2000 zu beschließenden Gesetzen verbleiben grundsätzlich dem Bund. Die Länder werden jedoch an den Mehreinnahmen des Bundes in Form eines absoluten Beitrages in Höhe von 1 Mrd. S pro Jahr beteiligt.
Die Höhe der Zuschüsse des Bundes gemäss dem Wohnbauförderungs-Zweckzuschussgesetz für Zwecke der Wohnbauförderung wird nicht reduziert. Um den Gestaltungsspielraum der Länder zu erhöhen, wird allerdings die Zweckbindung um Massnahmen der Erhaltung und Verbesserung der Infrastruktur erweitert, insbesondere sollen diese Mittel auch für Massnahmen zur Erreichung der Kyoto-Ziele eingesetzt werden.
Um den Gebietskörperschaften besondere Sicherheit hinsichtlich der für ihre Haushaltsführung zu erwartenden finanziellen Mittel zu gewährleisten, werden die Bestimmungen über den abgestuften Bevölkerungsschlüssel einschließlich der Regelungen über die Statutarstädte und die Bestimmungen über die Verteilung der Werbeabgabe in Verfassungsrang gehoben.
Abgeordneter Jakob Auer (V) konnte sich der zustimmenden Linie seiner Fraktion nicht anschließen und übte heftige Kritik an dem Verhandlungsergebnis. Der Finanzausgleich nehme keinerlei Rücksicht auf kleine, finanzschwache Gemeinden, die Erhöhung des Sockelbetrages sei nicht geeignet, die schreienden Ungerechtigkeiten zu mindern. Auer hätte sich zumindest eine deutlichere Änderung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels im Sinne einer Streichung der untersten Stufe erwartet.
Abgeordneter Rudolf Edlinger (S) erinnerte ebenso wie Abgeordneter Gilbert Trattner (F) daran, dass auch der Gemeindebund diesem Kompromiss zugestimmt habe. Eine Auseinandersetzung zwischen grossen und kleinen Gemeinden würde nach Meinung Edlingers den Gemeinden insgesamt schaden. Die Einheit der Gemeinden sollte im Kräftespiel der Gebietskörperschaften auf jeden Fall erhalten bleiben.
Abgeordneter Kurt Gassner (S) warnte ebenfalls davor, den Pakt wieder in Frage zu stellen. Ihm ging es darum, die vom Finanzausgleich angepeilte exakte Aufgabenanalyse nun rasch durchzuführen. Was die Gemeinden tatsächlich belasten könnte, war seiner Meinung nach das Lehrerpaket. Die Deckelung der Ausgaben für die Landeslehrer werde zu einem Verlust von Lehrerposten und möglicherweise zur Schließung von kleinen Schulen führen, fürchtete Gassner.
Finanzminister Karl-Heinz Grasser hob die Beiträge der Länder zur Budgetkonsolidierung hervor: Die Länder verpflichten sich durch den Finanzausgleich, einen durchschnittlichen Haushaltsüberschuss von nicht weniger als 0,75 Prozent des BIP, jedenfalls aber 23 Mrd. S, zum gesamtstaatlichen Konsolidierungsziel beizutragen. Dazu kommen noch der nunmehr weitere Solidaritätsbeitrag der Länder in der Höhe von jährlich 3 Mrd. S sowie Einsparungen von 3,5 Mrd. S. Insgesamt leisten die Länder, wie Grasser vorrechnete, 29,5 Mrd. S, profitieren von den neuen Einnahmen aber nur in der Höhe von einer Mrd. S. Die Länder gehen damit an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit, ein weiteres Eingehen auf die Wünsche der Gemeinden sei unter diesem Gesichtspunkt nicht mehr möglich gewesen, betonte Grasser.
(Fortsetzung)