Parlamentskorrespondenz Nr. 742 vom 11.12.2000

BUDGETAUSSCHUSS STIMMT SOZIALPLAN FÜR BUNDESBEDIENSTETE ZU

Wien (PK) - Künftig können auch Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes, deren Arbeitsplatz infolge einer Ausgliederung aufgelassen wird, mit 80 Prozent ihres Bezugs in den Vorruhestand treten. Einen entsprechenden Beschluss fasste heute der Budgetausschuss des Nationalrates auf Basis eines Antrags der Koalitionsparteien mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und ÖVP. In Anspruch nehmen können diesen Sozialplan alle, deren Pensionsantritt innerhalb von fünf Jahren bevorsteht, ihr Arbeitsplatz darf nicht nachbesetzt werden. Im Jahr 2001 erwartet sich die Koalition dadurch Einsparungen im Ausmaß von ca. 32,8 Mill. S.

Anlass für die Ausweitung der so genannten Vorruhestandskarenzierungen ist der im Regierungsprogramm vorgesehene Personalabbau im öffentlichen Bereich. Konkret werden jene gesetzlichen Bestimmungen, die bisher nur für Beamte galten, die einer ausgegliederten Einrichtung zur dauernden Dienstleistung zugewiesen waren, beispielsweise Postbedienstete, auf Vertragsbedienstete in solchen Einrichtungen und auf Bundesbedienstete, deren Arbeitsplatz infolge einer Ausgliederung aufgelassen wird, ausgedehnt. Vorgesehen ist ein Vorruhestandsgeld in der Höhe von 80 % des Letztbezugs (ohne Leistung von Pensionsbeiträgen). Die Versetzung in den Vorruhestand kann allerdings nur auf freiwilliger Basis erfolgen.

Neu für alle Anspruchsberechtigten ist, dass an die Stelle des Verbots einer Nebenbeschäftigung im Vorruhestand die Anwendung des Teilpensionsgesetzes tritt und die bisher freiwillige Krankenversicherung von karenzierten Personen nunmehr verpflichtend wird. Bei der Abstimmung mitberücksichtigt wurde ein von der Koalition eingebrachter Abänderungsantrag, der jedoch nur eine Titeländerung zum Inhalt hat.

ERHÖHUNG DES NACHTSCHWERARBEITS-BEITRAGS WIRD SISTIERT

Weiters stimmte der Budgetausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien einer von ÖVP und FPÖ beantragten Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes und des Urlaubsgesetzes zu. Zum einen werden im Sinne der von der Koalition angestrebten Saisonverlängerung in der Tourismuswirtschaft die Kollektivvertragspartner im Gastgewerbe ermächtigt, per Kollektivertrag eine Regelung zu vereinbaren, wonach Arbeitnehmer in Saisonbetrieben die Hälfte ihres Urlaubsanspruches, maximal jedoch sieben Werktage, am Ende des Arbeitsverhältnisses zu verbrauchen haben.

Mit der Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes wollen FPÖ und ÖVP eine Steigerung der Lohnnebenkosten für jene Unternehmen verhindern, die von diesem Gesetz umfasste Dienstnehmer beschäftigen. Um den von den Dienstgebern an den Bund zu leistenden Nachtschwerarbeits-Beitrag nicht, wie es das Gesetz vorschreiben würde, auf 3,8 % im Jahr 2000 bzw. auf 4,2 % im Jahr 2001 erhöhen zu müssen, sieht der Antrag vor, dass die entsprechende gesetzliche Bestimmung - wie bereits in den Jahren 1997 bis 1999 - auch in den Jahren 2000 und 2001 nicht anzuwenden ist. Ein bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag enthält lediglich eine Präzisierung des Gesetzestitels.

Abgeordneter Kurt Gartlehner (S) begründete die Ablehnung des Gesetzesantrages durch seine Fraktion damit, dass es angesichts der wenig arbeitnehmerfreundlichen Maßnahmen, die die Koalition zuletzt gesetzt habe, keinen Grund gebe, die Arbeitgeberseite zu entlasten. Für ihn ist es eine "schiefe Optik", einerseits die Unfallrenten zu besteuern und andererseits eine Gesetzesbestimmung zugunsten der Arbeitgeber zu sistieren.

Dem hielt Abgeordneter Reinhold Mitterlehner (V) entgegen, dass es nicht um eine Kostensenkung für die Wirtschaft gehe, sondern darum, eine Kostenerhöhung zu verhindern. Er machte geltend, dass die Wirtschaft ohnehin vorerst auf die versprochene Senkung der Lohnnebenkosten verzichtet habe und einen relativ großen Teil zur Budgetkonsolidierung beisteuere.

(Fortsetzung)