Parlamentskorrespondenz Nr. 23 vom 18.01.2001

GESUNDHEITSAUSSCHUSS DISKUTIERT NEUREGELUNG FÜR HAUSAPOTHEKEN

Beratungen werden am 25. Jänner fortgesetzt

Wien (PK) - Um 14 Uhr trat der Gesundheitsausschuss zu einer Sitzung zusammen, die aufgrund der Nationalratssondersitzung nach knapp einer Stunde unterbrochen wurde. Im Mittelpunkt der Diskussion stand ein Antrag der Regierungsparteien zur Änderung des Apothekengesetzes, der in der Frage Hausapotheken versus öffentliche Apotheken eine eindeutige gesetzliche Regelung schaffen soll (341/A). Nach Ende der Plenardebatte einigten sich die Mitglieder des Ausschusses schließlich einstimming darüber, die Beratungen am 25. Jänner fortzusetzen.

Da gegen einzelne Bestimmungen des Apothekergesetzes wiederholt Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof erhoben wurden, ist es am 16. Jänner 2001 zu einer Übereinkunft zwischen Vertretern der Ärzte- und der Apothekerkammer gekommen, die ihren Ausdruck in einem Abänderungsantrag der Regierungsparteien fand. Konkret heißt dies, dass für den Fall der Konzessionierung einer öffentlichen Apotheke in einem Versorgungsgebiet von mindestens 5.500 Personen, die Hausapotheken in einem Umkreis von 4 Straßenkilometern geschlossen werden müssen. Dort, wo ein Versorgungsgebeit von weniger als 5.500 Personen gegeben ist, darf eine öffentliche Apotheke nur dann bewilligt werden, wenn im im Umkreis von 4 km keine ärztliche Hausapotheke besteht.

Abgeordneter Günther Leiner (V) sprach von einer sehr ausgewogenen Lösung zum Wohle der Bevölkerung, da die Versorgung auch in dünner besiedelten Gebieten garantiert werden könne. Brigitte Povysil (F) machte darauf aufmerksam, dass am 16.1. eine gemeinsame Stellungnahme von Ärzte- und Apothekerkammer abgegeben wurde, an der man sich orientieren werde. Ihr gehe es vorrangig um eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten und ärztlicher Betreuung.

Kritisch äußerte sich Abgeordneter Günther Kräuter (S), der einen "Systembruch" in der Medikamentenversorgung ortete, da durch die geplante Gleichstellung der Hausapotheken mit den öffentlichen das Primat der öffentlichen Apotheke in Frage gestellt werde. Auch der Verwaltungsgerichtshof betrachte die Hausapotheke als Notbehelf, argumentierte Kräuter.

Auch Abgeordneter Kurt Grünewald (G) sah die Hausapotheke als Notfallinstrument an, das nur in ländlichen Gebieten seine Berechtigung habe. Die beiden Kammern sollten noch einmal über die strittigen Punkte beraten, schlug Grünewald vor, um einen voreiligen Beschluss zu vermeiden. Sein Parteikollege Pirklhuber warnte davor, den Ärzten noch den Apothekerberuf aufzubürden. Im Mittelpunkt der ärztlichen Tätigkeit sollte vielmehr die Vorsorgemedizin stehen, betonte er.

Staatssekretär Reinhard Waneck nahm in seiner Wortmeldung Bezug auf die aktuellen Presseaussendungen von Ärzte- und Apothekerkammer, in denen Kritik an dem vorliegenden Gesetzesentwurf geübt wurde. Er sage ganz offen, dass es sich dabei um einen seit 16 Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen zwei geschützten Berufsgruppen handle und auch den früheren Regierungen sei es nicht gelungen, eine Lösung herbeizuführen. Waneck war der Auffassung, dass nunmehr mit der Vereinbarung ein guter Kompromiss erzielt wurde, der unverändert in einen Gesetzestext gegossen worden ist. Einerseits werde damit der Bestand der ärztlichen Hausapotheken gewährleistet und andererseits jungen Apothekern die Niederlassung erleichtert. Das Gesetz solle zudem sofort wirksam werden, damit keine neuerlichen Präzedenzfälle entstehen können, unterstrich er.

(Schluss)