Parlamentskorrespondenz Nr. 37 vom 24.01.2001
REGIERUNGSVORLAGEN: INTERNATIONALE ABKOMMEN
SCHUTZ DER REGIONAL- UND MINDERHEITENSPRACHEN
Die Europäische Charta zum Schutz der Regional- und Minderheitensprachen liegt nun dem Nationalrat zur Genehmigung vor. Das Vertragswerk zielt darauf ab, im Rahmen des Zumutbaren und Möglichen die Benutzung der Regional- und Minderheitensprachen im Bildungswesen und in den Medien sicherzustellen und ihre Verwendung im Justiz- und Verwaltungsbereich, im Wirtschafts- und Sozialleben sowie bei kulturellen Tätgkeiten zuzulassen bzw. zu fördern (437 d.B.).
ÄNDERUNG DES OPEC-AMTSSITZABKOMMENS
Eine Änderung des Amtssitzabkomens zwischen Österreich und der OPEC trägt im Sinne der Meistbegünstigungsklausel den in den letzten Jahren mit anderen Internationalen Organisationen abgeschlossenen Amtssitzabkommen Rechnung und passt die Privilegien und Immunitäten an den neuesten Stand an (442 d.B.).
INVESTITIONSSCHUTZABKOMMEN MIT BANGLADESCH
Die Bundesregierung hat mit Bangladesch ein Abkommen zum Schutz und zur Förderung von Investitionen abgeschlossen und dem Nationalrat vorgelegt. Es regelt die Entschädigungspflicht bei Enteignungen, die Frage von Überweisungen und die Streitbeilegung. Das Abkommen beruht auf den Prinzipien der Meistbegünstigung und der Inländergleichbehandlung, wobei aber Vorteile, die sich aus Integrationsmaßnahmen ergeben, ausgenommen bleiben. Auf Grund dieses Vertrages ist jedes der beiden Länder in der Lage, die Rechte seines Investors im Investitionsland sicherzustellen und zu vertreten, heißt es in den Erläuterungen (441 d.B. ).
STEUERABKOMMEN MIT NEPAL
Der Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich und Nepal macht den Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen erforderlich. Der dem Nationalrat vorgelegte Vertragstext entspricht der internationalen Steuervertragspraxis und orientiert sich an den vom Fiskalausschuss der OECD diesbezüglich erarbeiteten Grundsätzen. Die Attraktivität Österreichs als Investitionsstandort werde durch höhere Rechtssicherheit für Unternehmer erhöht, nennenswerte Mehrkosten durch die Umsetzung des Vertrages seien nicht zu erwarten, teilt die Bundesregierung in den Erläuterungen mit (443 d.B. ). (Schluss)