MASSNAHMEN GEGEN ILLEGALE MEDIKAMENTE IN TIERHALTUNG BESCHLOSSEN
Umsetzung des Gentechnikvolksbegehrens knapp abgelehnt
Wien (PK) – Der jüngste Skandal um den Einsatz illegaler Arzneimittel und Hormone in der Tierhaltung beschäftigte heute auch den Gesundheitsausschuss. Grundlage dafür war der S-Entschließungsantrag betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Einsatz von Antibiotika, Leistungsförderern und Hormonen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz (242/A[E]). Abgeordneter Günther Leiner (V) brachte seitens der Koalitionsparteien dazu einen Entschließungsantrag gemäß § 27 der Geschäftsordnung des Nationalrates ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf europäischer Ebene für ein generelles Verbot des vorbeugenden Einsatzes von antibiotischen Leistungsförderern einzusetzen. Weiters drängen die F-V-Abgeordneten auf eine effiziente Kontrolle und setzen dabei auf die Arbeit der geplanten Agentur für Ernährungssicherheit. Hervorgehoben wurde in diesem Zusammenhang auch, dass der Antrag nicht nur die Verwendung illegaler Medikamente und Hormone in der Tierzucht, sondern auch den Besitz unter Strafe stellt.
Bei der Abstimmung wurde dieser Antrag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen mehrheitlich angenommen. Die Grünen behielten sich aber eine Zustimmung im Plenum vor. Der Antrag der SozialdemokratInnen blieb in der Minderheit.
Obwohl die Abgeordneten der Opposition den angenommenen Antrag nicht grundsätzlich ablehnten, ging er ihnen nicht weit genug. Abgeordneter Johann Maier (S) hielt zudem mit aller Deutlichkeit fest, dass auch in seinem Antrag bereits für den Besitz illegaler Präparate eine Strafe vorgesehen sei. Strafen könnten auch nur einen Teil des Problems lösen, weitaus notwendiger sei, ein Maßnahmenpaket zum Verbot von Antibiotika, Leistungsförderern und Hormonen als Futtermittelzusatz auf nationaler Ebene vorzulegen und gemeinsam mit der Interessenvertretung der Bauern eine Informationskampagne zu starten.
Was die Kontrollen betrifft, ortet Maier ein "Kontrolldesaster" und warf insbesondere der ÖVP vor, die Hinweise der Tierärztekammer auf mangelnde Kontrolle nicht erst genommen zu haben. Seiner Ansicht nach habe das System der Kontrolle, wie wir sie heute haben, versagt, und auch die EU-Inspektoren hätten bestätigt, wie fahrlässig hier gehandelt worden sei. Ein Hauptproblem sah er in der Manipulation der diesbezüglichen Österreich-Berichte an die Kommission, weshalb er sich vom Landwirtschaftsminister erwarte, dass er endlich dazu Stellung nimmt und sich der politischen Verantwortung stellt.
SozialdemokratInnen und Grüne kritisierten auch die Kompetenzzersplitterung und hielten die Zuständigkeit zweier Ministerien für die neue Lebensmittelbehörde für nicht förderlich. Abgeordnete Anna Huber (S) bezeichnete insbesondere die Privatisierung der Lebensmitteluntersuchungsanstalten als eklatanten Fehler und forderte für die geplante Agentur für Ernährungssicherheit zusätzliche Forschungsgelder und entsprechendes Personal ein.
Dem schloss sich auch Abgeordnete Eva Glawischnig (G) an. Staatssekretär Reinhart Waneck hielt dem entgegen, dass die Agentur ein aufrichtiger Versuch sei, der Kompetenzzersplitterung entgegenzutreten, da beide Ministerien in diesem Bereich eng zusammenarbeiten müssten. Er erläuterte abermals die weitgehende Ausgliederung von Lebensmitteluntersuchungsanstalten in der Form einer GesmbH, der Staat werde sich aber die Durchgriffsmöglichkeit behalten, so der Staatssekretär.
Glawischnig wäre es vor allem wichtig, auch den Hauptausschuss mit dieser Materie zu befassen. Dieser sollte den Minister durch eine Stellungnahme dahingehend binden, sich auf europäischer Ebene für das Verbot der restlichen vier erlaubten Antibiotika auszusprechen. Grundsätzlich sieht sie aber in der derzeitigen Krise auch eine Chance, durch aktive ökologische Politik in Österreich eine BSE- und gentechnikfreie Landwirtschaft sicherzustellen.
Abgeordneter Kurt Grünewald (G) thematisierte die große Gefahr der durch den Antibiotikaeinsatz bei Tieren verursachten Resistenzen beim Menschen. Über 50 Prozent aller Antibiotika würden derzeit bereits in der Tierzucht eingesetzt, weshalb es in diesem Bereich klarer Richtlinien bedürfe. Der Antrag der Koalition gehe darauf jedoch nicht ausreichend ein. Diese von ihm vorgenommene Analyse des Gefahrenpotenzials wurde auch von den anderen Mitgliedern des Ausschusses unterstrichen. Staatssekretär Waneck wies auf die diesbezüglichen Versäumnisse im Veterinärsektor hin und bezeichnete es als ein ernstes Anliegen, die Anregungen der EU umzusetzen.
Die Abgeordneten Alois Pumberger (F) und Karl Donabauer (V) unterstrichen das rasche Handeln der Regierung und sagten eine schonungslose Aufklärung im Sinne des Verbraucherschutzes zu. Gleichzeitig gehe es aber auch um die Absicherung der bäuerlichen Betriebe.
VERFÜTTERUNGSVERBOT VON HORMONEN UND ANTIBIOTIKA ABGELEHNT
Abgelehnt wurde sodann ein Antrag der Sozialdemokraten, in dem die SPÖ dafür eintritt, ein Verbot der Fütterung von Tieren mit Hormonen und Antibiotika als Leistungsförderer gesetzlich zu verankern. Überdies soll nach dem Willen der AntragstellerInnen die Möglichkeit einer Rückholaktion bei kontaminierten Lebensmitteln und einer schnellen Handlungsmöglichkeit für den Bundesminister geschaffen werden. Weitere Kernpunkte des Antrags: Veröffentlichung der "Lebensmittel-Sünder", Verantwortlichmachung der leitenden Angestellten, Einspruchsrecht des Landeshauptmanns (241//A)
UMSETZUNG DES GENTECHNIKVOLKSBEGEHRENS KNAPP ABGELEHNT
Der Antrag der Grünen betreffend Umsetzung der Forderungen des Gentechnikvolksbegehrens (5/A[E]) wurde im Ausschuss nur knapp abgelehnt, nachdem Abgeordnete Anna Elisabeth Achatz (F) mit der Opposition stimmte und damit Stimmengleichheit herstellte. Die Grünen verlangen darin, drei wesentliche Punkte des Volksbegehrens umzusetzen: Kein Essen aus dem Genlabor in Österreich, keine Freisetzungen genmanipulierter Organismen in Österreich, und kein Patent auf Leben.
Anhand der aktuellen Problematik unterstrich Abgeordnete Eva Glawischnig (G) die Notwendigkeit, potenzielle Risikofaktoren aus der Landwirtschaft und aus Lebensmitteln zu verbannen. Aufgrund der Tatsache, dass spätestens Mitte Februar auf EU-Ebene die Freisetzungsrichtlinie beschlossen werde, sei im Jahr 2002 mit einer Fülle von Freisetzungsanträgen zu rechnen. Dem müsse man daher jetzt entgegenwirken. Abgeordnete Ulrike Sima (S) ergänzte, dass maßgebliche EU-Staaten vor der Aufhebung des Moratoriums Haftungsregelungen festlegen wollen.
Staatssekretär Reinhart Waneck bekräftigte seine klare Haltung in Fragen der Gentechnik, wies aber darauf hin, dass man eine klare Trennung zur Genforschung ziehen müsse. Ohne wissenschaftliche Erkenntnisse im eigenen Land sei man nicht in der Lage, Gegenargumente zum Einsatz genmanipulierter Lebensmittel zu formulieren. In der Gentechnik hinke auch die Politik und die Ethik weit hinter der Realität nach, weshalb er sich für eine gemeinsame Plattform aussprach.
GRÜNER ANTRAG ZU NICHT-IONISIERENDER STRAHLUNG ABGELEHNT
Abschließend wurde der Antrag der Grünen betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung von F und V abgelehnt (100/A[E]). Obwohl sich Abgeordneter Kurt Grünewald (G) für eine Vertagung des Antrages aussprach, nach dem Staatssekretär Waneck eine Studie einer Expertenkommission, die sich weltweit Wissen aneignet, in Aussicht stellte, kam die Koalition diesem Vertagungsantrag nicht nach.
In der Diskussion war man sich darüber einig, dass es in diesen Fragen keine gesicherten Erkenntnisse gibt, was auch die parlamentarische Enquete unter Beweis gestellt hatte, wobei Abgeordnete Erwin Rasinger (V) und Brigitte Povysil (F) vor allem auf viele unbegründete Ängste hinwiesen. Die Abgeordneten Johann Maier (S) und Kurt Grünewald (G) sprachen sich für eine Zuständigkeit des Gesundheitsressorts aus und kritisierten den Plan, den Landeshauptleuten Entscheidungen zu überlassen.
Staatssekretär Waneck hielt es für ungeeignet, dann ein Gesetz zu implementieren, wo der Verordnungsweg zur rascheren Ergebnissen führe. Er wolle jedoch die Studie der Expertenkommission abwarten. Dezidiert stellte er in Abrede, dass ein bestimmter Industriezweig gefördert werden solle. (Schluss)