Parlamentskorrespondenz Nr. 44 vom 25.01.2001

ANTRÄGE 355 - 364

SPÖ WILL UMSETZUNG EINES FRAUENPOLITISCHEN GRUNDFORDERUNGSKATALOGS

In einem Entschließungsantrag fordern S-Abgeordnete, die offenen Punkte des Frauenvolksbegehrens raschest umzusetzen. Darüber hinaus verlangen sie eine ausreichende finanzielle Absicherung von Frauenprojekten, die Ausweitung der Gleichbehandlungsgesetze auf die Privatwirtschaft, die österreichweite Durchführung des Schwangerschaftsabbruches in Spitälern und Kliniken sowie die Abschaffung der automatischen gemeinsamen Obsorge nach einer Scheidung zu Gunsten einer klaren Obsorgeregelung.

In der Begründung des Antrages orten die Mandatarinnen einen "konservativen Rückschlag" bei der Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen durch die Politik der gegenwärtigen Bundesregierung. Vor allem kritisieren sie die Streichung von Fördermitteln für Frauenprojekte und befürchten eine Verdrängung der Frauen aus dem Arbeitsmarkt durch die geplante Familienförderung. (355/A[E])

KOALITION: KEINE LENKERBERECHTIGUNG FÜR ALKOHL-UND DROGENABHÄNGIGE

Den tragischen Verkehrsunfall vom 10. Jänner dieses Jahres, bei dem zwei Polizeibeamte von einem unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehenden LKW-Lenker getötet wurden, nahmen die Verkehrssprecher der Koalitionsparteien zum Anlass, einen umfassenden Entschließungsantrag einzubringen, um den Drogen im Straßenverkehr den Kampf anzusagen.

In diesem Zusammenhang sprechen sie sich dagegen aus, Personen, die von Alkohol, einem Sucht- oder Arzneimittel abhängig sind, eine Lenkerberechtigung zu erteilen oder zu belassen. Nach ihren Vorstellungen soll das deutsche Modell der Drogenbekämpfung im Straßenverkehr nach Möglichkeit auf österreichische Bedingungen übertragen werden, wonach der Nachweis von Drogen im Blut unabhängig von einer nachgewiesenen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Eine Verbesserung der Exekutierbarkeit des bestehenden Drogenverbots soll durch eine Verankerung der Mitwirkungspflicht des/der Lenkers/Lenkerin an in der Praxis erprobten verlässlichen Screeningtests bei Vorliegen eines konkreten Verdachts erzielt werden. Weitere Punkte des Antrags betreffen die konsequente Überwachung des bestehenden Drogenverbots, Maßnahmen in der Aus- und Weiterbildung, um eine Beeinträchtigung durch Drogen besser erkennen zu können, den Ausbau der Verständigungspflichten zwischen Exekutiv- und Justizbehörden sowie die Aufklärung über die Gefahren einer Beeinträchtigung beim Lenken von Fahrzeugen durch Drogen. (356/A[E])

 

SPÖ BEANTRAGT ERHÖHUNG VON ABSETZBETRÄGEN

Durch die von S-Abgeordneten vorgeschlagene Erhöhung von Absetzbeträgen im Einkommensteuergesetz sollen die Nettoeinkommen der unselbständig Erwerbstätigen um 0,7% steigen. Damit würde, so die Argumentation der AntragstellerInnen, die durch die steuerrechtlich getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung eingetretene Mehrbelastung in der Höhe von 11 Mrd. S ausgeglichen und deren verteilungspolitisch negative Folgen teilweise korrigiert.

Konkret beantragen sie, den Arbeitnehmerabsetzbetrag und den Grenzgängerabsetzbetrag von jeweils um 3.500.- auf 4.250.- zu erhöhen. Dieser Absetzbetrag soll auch PensionistInnen zuerkannt werden. Der Höchstbetrag für die Negativsteuer soll auf 5000.— angehoben werden. (357/A)

PASSIVES WAHLRECHT FÜR AUSLÄNDERiNNEN IN INTERESSENVERTRETUNGEN?

Abgeordnete der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion fordern in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, dem Nationalrat bis zum 31. Jänner 2001 ein Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Einführung des passiven Wahlrechts für AusländerInnen in den gesetzlichen beruflichen Interessenvertretungen sowie zu betrieblichen Interessenvertretungen zum Inhalt hat. Grundlage für den vorliegenden Antrag ist der Brief der EU-Kommission vom 29. Dezember 2000, in dem diese der österreichischen Regierung vorwirft, gegen das Gemeinschaftsrecht zu verstoßen, soweit sie ArbeitnehmerInnen aus anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten von der Wählbarkeit in den Arbeiterkammern sowie gemeinschaftsrechtlich begünstigte ArbeitnehmerInnen aus nicht EU/EWR-Staaten von der Wählbarkeit in Arbeiterkammern und zu Betriebsräten ausschließt. (358/A[E])

SPÖ VERLANGT KENNZEICHNUNG VON NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN

Da viele der legal als „Nahrungsergänzungsmittel“ verkauften Eiweißpräparate zu einem großen Teil aus Schlachtabfällen hergestellt werden und das tierische Eiweiß bei solcher Kraftnahrung für HobbysportlerInnen unter anderem aus Knochen, Sehnen und Blut von geschlachteten Rindern gewonnen wird, sei eine BSE-Gefahr durch derartige Präparate nicht auszuschließen, meinen die S-MandatarInnen. Sie fordern daher den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen auf, durch Verordnung konkrete Kennzeichnungsbestimmungen für „Nahrungsergänzungsmittel“ zu erlassen, durch die unter anderem die Eiweißquellen nachgewiesen werden. (359/A[E])   

SPÖ FÜR VERBOT VON SEPERATORENFLEISCH

„Durch die Verwendung von Seperatorenmaterial, welches als Lebensmittelzutat niedriger Qualität zu bewerten ist, wird ein hohes mikrobiologisches Risiko in Kauf genommen“, so die Begründung eines S-Antrages, in dem die – trotz gegenteiliger Beteuerungen seitens der Wirtschaft - weitere Verwendung von Seperatorenfleisch bei der Wursterzeugung heftig kritisiert wird. Vor allem sei damit auch ein potenzielles Gesundheitsrisiko im Hinblick auf eine Kontaminierung mit Risikomaterial verbunden.

Die SozialdemokratInnen treten daher dafür ein, die Verwendung von Seperatorenfleisch in Österreich zu verbieten und sich auch auf europäischer Ebene für ein diesbezügliches Verbot einzusetzen. Weiters verlangen sie eine Änderung des Lebensmittelkodex sowie  strengere und regelmäßige Kontrollen. (360/A[E])

GRÜNE: QUALITÄT VON TIERPRODUKTEN DURCH KLARE KENNZEICHNUNG SICHERN

Eine verpflichtende, klare, durchschau- und kontrollierbare Kennzeichnung von tierischen Produkten nach einem ganzheitlichen Konzept fordern die Grünen als Konsequenz der jüngsten Lebensmittelskandale. Den negativen Auswirkungen der industriellen Tierhaltung auf Mensch, Tier und Umwelt müsse nun durch ein konsequentes Qualitätssicherheitssystem entgegengewirkt werden, das von der Produktion über den Transport und die Schlachtung bis zum Handel reicht, halten die AntragstellerInnen fest. (361/A[E])

GRÜNE GEGEN EINSTELLUNG DER AUSSERFERNBAHN

In einem Entschließungsantrag sprechen sich die Grünen dezidiert gegen die Pläne der ÖBB aus, die Außerfernbahn mit ihren grenzüberschreitenden Anschlüssen nach Bayern einzustellen. Sie vertreten damit auch den Standpunkt des Landes Tirol und ziehen zur Untermauerung ihrer Argumentation eine von der EU kofinanzierte INTERREG-Studie heran, in der die Aussichten für die Außerfernbahn bei Vorliegen eines zielgruppenspezifischen Marketings und der Aufhebung der Konkurrenzsituation zwischen Bus und Bahn positiv eingeschätzt werden. In Umsetzung der genannten Studie sollte daher der Fortbestand der Bahn durch ein attraktiveres Angebot über das Jahr 2007 hinaus gesichert werden. (362/A[E])

GRÜNE: RASCHE RATIFIKATION DER KONVENTION ZUR UMWELTINFORMATION

Die von Österreich im Jahr 1998 unterzeichnete Aarhus-Konvention, ein Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, bezeichnen die Grünen in einem Entschließungsantrag als „Meilenstein europäischer Umweltpolitik“, der möglichst rasch in Österreich umgesetzt werden sollte. Sie verlangen daher von der Bundesregierung, diese Konvention dem Parlament umgehend zur Ratifikation vorzulegen, und eine Kommission zur Erarbeitung der aufgrund dieser Zielsetzungen erforderlichen Reformen des österreichischen Umweltrechts einzurichten. (363/A[E])

 

SPÖ:ZUGANG ZUM RIS MUSS KOSTENLOS BLEIBEN

Durch die Ankündigung des Bundeskanzlers in einer Anfragebeantwortung, das Abfragen und Herunterladen von Texten aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes RIS gebührenpflichtig  zu machen, sehen sich S-Abgeordnete veranlasst, den Regierungschef in einem Entschließungsantrag aufzufordern, den kostenlosen Zugang zum RIS über Internet weiterhin sicherzustellen. Das RIS, so die Begründung, werde nicht nur von den beruflich tätigen Rechtsanwendern in Anspruch genommen, sondern stelle auch eine unerlässliche Hilfe für die Behörden in den einzelnen Gebietskörperschaften dar. Darüber hinaus benötigten Universitäten und wissenschaftliche Einrichtungen diese Informationsquelle für wissenschaftliche Arbeiten und Ausbildungszwecke. Besonders betroffen von der Gebührenpflicht wären aber die Studierenden. 364/A[E] (Schluss)

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