Parlamentskorrespondenz Nr. 142 vom 01.03.2001

NATIONALRAT DEBATTIERT WAHRNEHMUNGSBERICHTE DES RECHNUNGSHOFS

Wien (PK) - Nach der Budgetrede des Finanzministers und der Debatte über Gleichbehandlungsfragen befasste sich der Nationalrat mit zwei Wahrnehmungsberichten des Rechnungshofs. Beide Berichte wurden vom Nationalrat mehrheitlich angenommen.

WAHRNEHMUNGSBERICHT DES RECHNUNGSHOFES ÜBER DIE REFORM DES GESUNDHEITSWESENS UND DER KRANKENANSTALTENFINANZIERUNG

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Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) bezichtigte die Regierung einer verantwortungslosen Politik im Bereich des Gesundheitswesens. Dies habe heute auch Bundesminister Grasser bewiesen, der in seiner Budgetrede kein einziges Wort zum Thema Gesundheitswesen verloren habe. Kräuter kritisierte die Verlagerung der finanziellen Belastungen im Spitalsbereich vom Bund auf die Länder und bezeichnete den auf Grund der Budgetpolitik vorgenommenen Personalabbau am Beispiel der Steiermark als blanken Zynismus. Dem gegenüber hob der Redner die sozialdemokratische Politik in Wien hervor, deren Reformen am Spitalssektor weltweit als Vorbild dienten.

Abgeordnete LENTSCH (V) wies darauf hin, dass die geringere Inflationsrate einen wesentlichen Anteil an der Kostensenkung habe. Selbstverständlich müsse man das Ziel des LKF weiter verfolgen und die Defizite bei Vergleichbarkeit und Transparenz der Daten beheben, um die Strukturen durchschauen, Änderungen vornehmen und Schwerpunkte setzen zu können. Die Rednerin thematisierte insbesondere das Auseinanderklaffen der Schere zwischen dem anwachsenden Bedarf an medizinischer Versorgung durch die höhere Lebenserwartung und den steigenden Kosten für den medizinischen Fortschritt einerseits und der abnehmenden Zahl jener, die in den Topf einzahlen. Diese weniger werdenden Nettozahler könne man nur dann "bei Laune halten", wenn man spare und das System transparenter gestalte. Nur so werde der notwendige Konsens aufrecht erhalten, andernfalls würden erboste BürgerInnen das System kippen, schloss Lentsch.

Für Abgeordneten Dr. GRÜNEWALD (G) beweist die Debatte um die Ambulanzgebühren und die Unfallrenten das Chaos in der Gesundheitspolitik. Die von der Regierung gesetzten ersten Schritte zum LKF seien nur als zögerlich und linkisch zu bezeichnen. Die Schwierigkeiten im Leistungsvergleich zwischen den Krankenhäusern und den Bundesländern durch unterschiedliche Dokumentation und Dotierung würden langfristige Planungen sowie Steuerungsmöglichkeiten erschweren. Es fehle an einer bedarfsorientierten Leistungsplanung, so Grünewald weiter, und die strukturverbessernden Maßnahmen würden zu langsam gesetzt. Vor allem kritisierte er die zweckentfremdete Verwendung der Mittel des Strukturfonds.  

Der Redner sprach sich für eine exakte Definition der Ziele im Gesundheitswesen, für eine Konzentration der Verantwortung und für die Zusammenlegung der Finanzierungstöpfe aus. Abschließend warnte er, die Leistungsbewertung in erster Linie nach ökonomischen und quantitativen Gesichtspunkten vorzunehmen. Die Zeit für die PatientInnen sei ein wesentliches Qualitätsmerkmal, die auch mit Effizienz in Verbindung zu setzen sei, zeigte sich der Arzt überzeugt.

Abgeordnete Mag. HARTINGER (F) ging auf Abgeordneten Kräuter ein und warf ihm Ahnungslosigkeit vor, denn der zuständige steiermärkische Landesrat sei nicht in der Lage, strukturelle Maßnahmen zu setzen. Hartinger ging dann näher auf die Rechnungshofkritik ein und erwähnte die lobenden Worte des Rechnungshofpräsidenten für die Umsetzung der Empfehlungen. In der Qualität der medizinischen Leistungen sowie in der Finanzierung müsse endlich Transparenz einkehren, meinte die F-Mandatarin.

Schließlich brachte sie einen F-V-Entschließungsantrag betreffend Härteausgleich bei Unfallrenten ein. Darin wird der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen ersucht, eine Arbeitsgruppe zu beauftragen, die durch die Besteuerung von Unfallrenten auftretenden Härtefälle zu prüfen und Vorschläge zu erarbeiten, inwieweit Personen ein Härteausgleich für die erlittenen Einkommensverluste gewährt werden kann. Als Richtwert nennen die AntragstellerInnen ein monatliches Gesamteinkommen von ca. 20.000 S.

Abgeordneter FAUL (S)  wies auf eine Untersuchung der WHO hin, in der dem österreichischen Gesundheitssystem ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt wird. Daraus gehe auch hervor, dass die Österreicher gemeinsam mit den Finnen mit einem Wert von 70 Prozent am zufriedensten mit der Gesundheitsversorgung ihres Landes seien, während der OECD-Durchschnitt 40 Prozent betrage. Zur Finanzierung der Krankenkassen merkte Faul an, hätten sich die Einnahmen der Kassen in den letzten Jahren gleich entwickelt wie das BIP, könnten sie das Jahr 2000 positiv bzw. mit einer "schwarzen Null" abschließen. Zudem hielt er ein Plädoyer für die Pflichtversicherung.

Abgeordneter KURZBAUER (V) befasste sich in seiner Wortmeldung mit dem Strukturfonds, der zwischen 1. Jänner 1997 und 31. Dezember 2000 mit jährlich 75 Mrd. S an Bundesmitteln dotiert gewesen sei. Die Prüfung des Rechnungshofes habe ergeben, dass der Strukturfonds seine Aufgaben nur teilweise erfüllt habe, erklärte er. Die Prüfer empfahlen unter anderem klarere Organisationsregelungen für Sanktionsmechanismen, ein Überdenken des weiteren Einsatzes von Strukturmitteln sowie die ehestmögliche Fertigstellung eines österreichischen Gesundheitsplans. Kurzbauer zufolge wurde eine Reihe von Empfehlungen bereits umgesetzt.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) zeigte sich über die Kritik der SPÖ in Zusammenhang mit den vom Rechnungshof aufgezeigten Versäumnissen im Gesundheitsbereich verwundert und machte geltend, dass die Prüfung in die Zeit der SPÖ-Regierung gefallen sei. Seiner Ansicht nach hat es die SPÖ seinerzeit verabsäumt, mit der Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung gleichzeitig Strukturreformen durchzuführen. Die jetzige Regierung sieht der Abgeordnete hingegen auf dem richtigen Weg. So würde eine Stärkung des extramuralen Bereichs angepeilt, die Einführung von Gruppenpraxen stehe knapp bevor. Positiv bewertet wurde von Pumberger auch der Entschließungsantrag der Koalitionsparteien zur Besteuerung der Unfallrenten.

Gesundheitsstaatssekretär Dr. WANECK unterstrich, die Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung sei ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, auch wenn der Rechnungshof zu Recht sage, dass diese Einführung allein noch zu keiner Kostendämpfung geführt habe und weitere Reformschritte notwendig seien. Die Regierung habe diese Herausforderung angenommen, betonte Waneck, und auf die Empfehlungen des Rechnungshofes in "recht mühsamen" Verhandlungen mit den Bundesländern Bedacht genommen. So habe man die Aufgaben des Strukturfonds neu definiert oder das LKF-System weiterentwickelt. Der Staatssekretär sieht allerdings die Notwendigkeit weiterer Schritte, beispielsweise Maßnahmen zur Reduktion der Krankenhausaufenthaltsdauer und der Ambulanzbesuche.

Für die Verzögerung der Verordnung zur Einführung der Ambulanzgebühren machte Wanneck die Ineffizienz des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger verantwortlich. Das Ministerium habe die Versäumnisse des Hauptverbandes gerade noch rechtzeitig erkannt und reagiert, meinte er.

Abgeordneter LEXER (V) machte auf Probleme bei der Krankenanstaltenfinanzierung aufmerksam und hielt fest, dass Bundesländervergleiche aufgrund unterschiedlicher Verrechnungsmethoden und unterschiedlicher Strukturen kaum möglich seien. Auch ein Controlling sei schwer durchführbar. Was Verbesserungsmöglichkeiten betrifft, verwies Lexer unter anderem auf die vom Rechnungshof geforderte durchgehende Betreuung von Patienten und die bessere Zusammenarbeit zwischen intramuralem und extramuralem Bereich. Darüber hinaus sieht er in Präventivmaßnahmen ein enormes Einsparungspotential.

Rechnungshofspräsident Dr. FIEDLER erläuterte, der Rechnungshof habe prüfen wollen, ob 1997 mit der Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung der richtige Weg eingeschlagen worden sei. Das Ergebnis zeige, dass mit der Einführung des LKF-Schemas zweifellos Verbesserungen verbunden waren, dass es aber nicht gelungen sei, alle vorgegebenen Ziele zu erreichen. So habe die Nettobelastung der Länder nicht entscheidend verringert werden können.

Der Rechnungshof habe daher weitere notwendige Reformschritte aufgezeigt, die zum Teil bereits im Rahmen der neuen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Krankenanstaltenfinanzierung umgesetzt worden seien. Fiedler beurteilte die rasche Reaktion der betroffenen Stellen ausdrücklich positiv, mahnte aber, dass noch immer einiges zu tun sei. Als Beispiele nannte er die Fertigstellung eines österreichweiten Gesundheitsplanes und die Vereinfachung des LKF-Systems. Er appellierte daher sowohl an den Bund als auch an die Länder, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) nahm zum Entschließungsantrag der Koalitionsparteien zur Besteuerung der Unfallrenten Stellung und meinte, er könne nicht viel damit anfangen. Ein Härtefonds sei ungeeignet, die bestehenden Probleme zu lösen. Den Unfallrentnern fehlten "hier und heute" 1000 Schilling, 2000 Schilling oder 3000 Schilling. Den Vorschlag von Kärntens Landeshauptmann Haider zur Unfallrenten-Besteuerung hält er für rechtlich problematisch.

Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) wies darauf hin, dass die Freiheitlichen seinerzeit der Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung zugestimmt hätten. Sie beklagte allerdings, dass die SPÖ keine weiteren Reformschritte gesetzt habe. So habe sich etwa die Strukturkommission als "unfähig und zahnlos" erwiesen, die Leistungserfassung in den Ländern habe eher einem "Lotteriespiel" geglichen. Dem gegenüber äußerte sich Povysil optimistisch, dass jetzt die notwendigen Reformen angegangen würden, wobei sie u.a. auf die Notwendigkeit einer Großgeräte-Kooperation und von Qualitätskontrolle verwies.

Abgeordnete Mag. PLANK (S) erklärte, der Entschließungsantrag der Koalitionsparteien zur Besteuerung der Unfallrenten sei das Papier nicht wert auf dem er stehe. Sie sieht darin eine unzureichende Reparatur der mit dem Budgetbegleitgesetz 2000 eingeführten Besteuerung der Unfallrenten. Die Menschen bräuchten Gerechtigkeit und keine Almosen, sagte Plank. Zudem stelle der Entschließungsantrag nicht einmal sicher, ob es tatsächlich zu einem Härteausgleich kommen werde.

Plank brachte selbst einen Entschließungsantrag ein, in dem die SPÖ die Abschaffung der Besteuerung der Unfallrenten rückwirkend mit 1. Jänner 2001 fordert.

Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (F) sprach von einer "großen Portion Doppelzüngigkeit seitens der SPÖ" in der Frage der Besteuerung der Unfallrenten und erinnerte daran, dass die Sozialdemokraten bereits 1988 erstmals die Unfallrenten-Besteuerung eingeführt hätten. Er erachtet es außerdem als vernünftig, dass die Regierung die im Vorjahr beschlossene Regelung "nachjustiert", nachdem sich herausgestellt habe, dass es zu Härtefällen und zu Unverhältnismäßigkeiten komme. Im Dialog mit der Bevölkerung zu sein und auf Probleme zu reagieren, das sei der neue Stil des Regierens, meinte Westenthaler.

Abgeordneter BRIX (S) bemängelte, der Finanzminister verspreche den Österreichern und Österreicherinnen das "Blaue vom Himmel", in Wirklichkeit ziehe er den ÖsterreicherInnen aber "die Blauen aus der Hosentasche". Westenthalers Darstellung wies er als "nur halbe Wahrheit" zurück und betonte, die SPÖ habe seinerzeit die Besteuerung der Unfallrenten mit einer gleichzeitigen Erhöhung verbinden wollen. Zum Entschließungsantrag merkte Brix an, FPÖ und ÖVP wollten damit offenbar über den 25. März, dem Tag der Wiener Landtagswahlen, kommen, dann werde das ganze Thema einschlafen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) meinte, "neu Regieren" heiße offenbar "neu Verdrehen". Zuerst mache man etwas, was besonders korrekturbedürftig sei, dann mache man möglichst viele Korrekturen und das nenne man dann Dialogfähigkeit, skizzierte er.

Der Abgeordnete rechtfertigte sich, den § 27-Antrag zu den Unfallrenten im Rechnungshofausschuss als Vorsitzender zugelassen zu haben. Unter sozialer Treffsicherheit verstehe die Regierung die sozial Schwachen zu treffen, warf der Redner der Koalition vor.

Abgeordneter BRIX (S) hielt fest, dass die Invalidenpensionen im Bericht des Rechnungshofes enthalten seien, und daher der inhaltliche Zusammenhang mit seinem Antrag gegeben gewesen sei.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Rechnungshofes mehrheitlich angenommen. Der F-V-Entschließungsantrag zu den Unfallrenten wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien angenommen. Der S-Antrag zum selben Thema wurde mehrheitlich abgelehnt.

BERICHT DES RECHNUNGSHOFES GEMÄSS ART. 1 § 8 BEZÜGEBEGRENZUNGSGESETZ FÜR DIE JAHRE 1998 UND 1999

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Abgeordneter EDLER (S) kritisierte die mangelhafte Befolgung der gesetzlich festgelegten Mitteilungspflicht und hielt es für bedauerlich, dass der Rechnungshof den Verfassungsgerichtshof zu Hilfe rufen müsse. Der Bericht zeige deutlich, wie groß die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen noch immer sei, weshalb er gerade dort einen politischen Handlungsbedarf ortete. Die geringen Einkommen selbständig Erwerbstätiger sei mit jenen der nicht selbständig Erwerbstätigen auf Grund der Abschreibungsmöglichkeiten nicht vergleichbar. Edler nahm auch zu den Unfallrenten Stellung und forderte die Regierung auf, nicht so zu tun, als ob sie nichts gewusst hätte. 

Abgeordneter GROSSRUCK (V) dankte dem Rechnungshofpräsidenten und seinen MitarbeiterInnen für den umfangreichen Bericht, der ein hervorragendes Nachschlagewerk darstelle. Auch er ging auf die mangelhaften Meldungen ein und meinte, man müsse auf die Entscheidung der Höchstgerichte warten. Man müsse aber auch diskutieren, warum so viele ihr Einkommen nicht offen legen wollen. Ihn  wundere es jedenfalls nicht, da jahrelang leistungsbezogene Gehälter und Einkommen als "Raubzug an der Allgemeinheit" bezeichnet worden seien. Unter Hinweis auf die Pensionsauszahlung an Bundeskanzler Klima meinte Großruck, dass er einen Antrag der SPÖ in diesem Rechnungshofausschuss vermisst habe, nämlich dahingehend, die noch bestehenden Schlupflöcher im Bezügegesetz zu schließen. Er mutmaßte, dass es mehrere derartige Fälle gebe.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) sprach dem Rechnungshof ebenfalls seinen Dank aus sowie der Statistik Austria. Er bezweifelte aber den Sinn, den Rechnungshof zu beauftragen, dieses statistische Zahlenmaterial vorzulegen. Man solle dies gleich der Statistik Austria übertragen, so die Auffassung Koglers. Er thematisierte dann auch die geringe Zahl der Meldungen und stellte im Hinblick auf die Kammern die Frage, ob man insbesondere als öffentliche Institution so einfach über Bestimmungen des österreichischen Verfassungsrechts hinweg gehen könne. Viele öffentliche Bereiche scherten sich keinen Deut darum, was Verfassungsrecht sei, kritisierte der Ausschussvorsitzende scharf. An die Adresse Westenthalers richtete Kogler die Aufforderung, mit dem Populismus, von Politikergehältern etwas in Sozialtöpfe zu geben, Schluss zu machen, ebenso wie mit dem Schlechtmachen von PolitikerInnen. Vielmehr müsse man die Schlupflöcher ausfindig machen und prüfen, wer diese ausnütze, wobei er in erster Linie auf F-Politiker hindeutete.

Auch Abgeordnete ZIERLER (F) griff das Beispiel Klima kritisch auf und forderte die SPÖ auf, dessen Handlungsweise ihren kleinen Parteimitgliedern zu erklären, an die sie Bettelbriefe geschrieben habe. Sie nannte im Anschluss daran mehrere aus ihrer Sicht ähnliche Fälle sozialdemokratischer Politiker aus der Vergangenheit. Die SPÖ tarne und verkaufe ihr kapitalistisches System als sozialistisch, sagte Zierler abschließend.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G)  wies in einer tatsächlichen Berichtigung darauf hin, dass sich die Grünen per Unterschrift verpflichtet hätten, Bürgerinitiativenfonds zu unterstützten.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) bedankte sich beim Rechnungshofpräsidenten für den ausführlichen Bericht über die durchschnittlichen Einkommen der Gesamtbevölkerung. Kritik übte er daran, dass viele Rechtsträger aus dem öffentlichen Bereich, die dem Rechnungshof Bezüge ihrer Mitarbeiter melden hätten sollen, dieser Meldungspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind. Zudem wandte er sich gegen die Besteuerung von Unfallrenten.

Abgeordneter PRINZ (V) wies darauf hin, dass der Rechnungshof im Zusammenhang mit der Meldepflicht von Bezügen aus öffentlichen Kassen über 80.000 S monatlich den Verfassungsgerichtshof zur Klärung der Rechtslage angerufen habe, welcher sich wiederum an den Europäischen Gerichtshof gewandt habe. Der Berichtsteil über die durchschnittlichen Einkommen der Gesamtbevölkerung beruht Prinz nach Information von Prinz auf von der Statistik Österreich gesammelten Daten.

Auch Abgeordnete Mag. HARTINGER (F) dankte dem Rechnungshofpräsidenten für den ausführlichen Bericht. Man sollte aber überlegen, ob sich der Rechnungshof tatsächlich um Statistiken kümmern solle, meinte sie, für sie sei er eigentlich ein Kontrollorgan. Kein Verständnis zeigte Hartinger dafür, dass es in Österreich keine Transparenz bei öffentlichen Einkommen gebe.

Abgeordnete Mag. PECHER (V) verteidigte die Besteuerung von Unfallrenten mit dem Argument einer notwendigen Steuergerechtigkeit. Zudem könne man nur mit der Eindämmung des Budgetdefizits jene Rahmenbedingungen schaffen, die es ermöglichen, auch in Zukunft Sozialleistungen zu zahlen, betonte sie. Pecher ist aber dafür, Härtefälle durch Sonderzahlungen auszugleichen.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) betonte, sollte es zu einer völligen Rücknahme der Unfallrenten-Besteuerung kommen, müsste gleichzeitig die Behindertenmilliarde zurückgenommen werden. Diese Behindertenmilliarde brauche man aber, um die Betroffenen besser in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Pumberger äußerte sich optimistisch, dass in der Frage der Besteuerung der Unfallrenten Härtefälle vermieden werden können.

Rechnungshofpräsident Dr. FIEDLER machte darauf aufmerksam, dass die Hauptarbeit für den Bericht über die durchschnittlichen Einkommen der Gesamtbevölkerung von der Statistik Österreich geleistet worden sei. Der Bericht stelle eine wahre Fundgrube dar, sagte er, und sollte sowohl von der Regierung als auch von den gesetzgebenden Körperschaften ausgewertet werden, da er eine Reihe von Ansatzpunkten dafür liefere, wie man in der Sozial- und Gesellschaftspolitik Weichen stellen könne. Die Sinnhaftigkeit der Erstellung eines solchen Berichts stehe also außer Frage, man sollte, so Fiedler, aber überprüfen, ob er in Zukunft nicht von der Statistik Österreich allein erstellt werden sollte.

Was den zweiten Teil des Berichts betrifft, eine Aufstellung jener Personen, die Bezüge über 80.000 S monatlich aus öffentlichen Kassen beziehen, erklärte Fiedler, der Rechnungshof sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der Lage, diese Daten zu liefern, da viele Rechtsträger ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen seien. Musterverfahren zur Klärung der Rechtslage seien beim Verfassungsgerichtshof anhängig. Geklärt werden müsse außerdem, ob Gemeinden unter 20.000 Einwohner unter die diesbezüglichen Bestimmungen des Bezügebegrenzungsgesetzes fallen.

Abgeordnete BAUER (V)  hob die Leistung der Bediensteten der Statistik Österreich zur Erstellung des vorliegenden Berichtes hervor. Sie stimmte dem Rechnungshofpräsidenten zu, wonach der Bericht eine Fundgrube für Informationen sei und bei der zukünftigen Politik berücksichtigt werden solle. Keinen Sinn sieht Bauer darin, sich ständig gegenseitig vorzuwerfen, wie viel man verdiene.

Der Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 1998 und 1999 wurde mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen.

(Schluss RH-Wahrnehmungsberichte)