Parlamentskorrespondenz Nr. 145 vom 01.03.2001
NACHTSITZUNG DES NATIONALRATS MIT UMWELT- UND VERKEHRSTHEMEN
Wien (PK) - Weit gespannt waren die Themen, mit denen sich die Abgeordneten bis spät in die Nacht beschäftigten: Sie reichten von der Verpflichtung zur öffentlichen Information über den Kraftstoffverbrauch von Pkw über eine Änderung des Altlastensanierungsgesetzes, die Nebenbahnen und Österreichs Position zum Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention bis zum Meldegesetz und zum Volkszählungsgesetz.
PERSONENKRAFTWAGEN-VERBRAUCHERINFORMATIONSGESETZ (Pkw-VIG) * G-ANTRAG 108/A(E) BETREFFEND EINRICHTUNG EINES MITGLIEDES DER BUNDESREGIERUNG, DAS VORRANGIG BZW. AUSSCHLIESSLICH UMWELTINTERESSEN WAHRNIMMT * G-ANTRAG 112/A(E) BETREFFEND MASSNAHMEN, DIE DER FORTSCHREITENDEN ZERSPLITTERUNG DER KOMPETENZVERTEILUNG IM BEREICH "KONSUMENTINNENPOLITIK UND -SCHUTZ" ENTGEGENWIRKEN
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Abgeordnete Mag. SIMA (S) begrüsste die Initiative der Regierung in bezug auf eine Information bei Autos im Interesse des Klimaschutzes, sprach sich jedoch abermals gegen die Zusammenlegung des Landwirtschafts- und des Umweltressorts aus, dabei auf die bereits bisher geführte Debatte verweisend.
Abgeordneter HORNEK (V) hielt eingangs fest, dass sich die Umweltsituation in Österreich hinsichtlich der Luftqualität weiter verbessert habe. Nun werde ein weiterer Baustein für einen besseren Klimaschutz durch entsprechende Informationen beim Autokauf eingefügt, wobei es ihn freue, dass diese Initiative allgemein auf Zustimmung stosse. Die Zusammenlegung der beiden Ressorts hielt der Redner für vorbildlich und zielführend.
Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) begrüsste ebenfalls die Verbraucherinformation bei PKW, mahnte aber darüberhinaus ein eigenes Konzept auf dem Gebiet des Klimaschutzes ein. Auch sie kritisierte die Zusammenlegung der beiden Ressorts als unzweckmässig. Ebenfalls besorgt zeigte sie sich über die geplante Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung im Umweltbereich, die noch für Diskussionen sorgen werde.
Abgeordneter GRAF (F) verwies auf die bedrohlichen Szenarien, die hinsichtlich der klimatischen Entwicklung gezeichnet würden und votierte dafür, hier ehebaldigst gegenzusteuern. Dem diene auch die gegenständliche Initiative, aber auch die Zusammenziehung der entsprechenden Kompetenzen in einem Ressort.
Abgeordneter WIMMER (S) unterstrich die Kritik der Opposition an der Zusammenlegung von Landwirtschaft und Umwelt und votierte gemäss dem G-Antrag für die Trennung dieser Agenden.
Abgeordneter GAHR (V) sprach zum Thema Konsumentenschutz, wo er die Bedenken der Opposition nicht teilen konnte, da die entsprechende Kritik nicht nachvollziehbar sei. Vielmehr stehe Österreich im EU-Vergleich gut da, und die Regierung werde weitere Verbesserungen vornehmen.
Abgeordnete Dr. MOSER (G) bemängelte die zersplitterte Kompetenzlage im Konsumentenschutz und plädierte dafür, dem Willen der Konsumenten einen entsprechenden Ansprechpartner zu schaffen und die diesbezüglichen Kompetenzen zu bündeln.
Abgeordneter WEINMEIER (F) nannte die Regierungsvorlage über Verbraucherinformationen beim PKW-Kauf positiv und unterstützte dieses Gesetz, das er als beispielgebend herausstellte.
Abgeordneter WENITSCH (F) hielt zusammenfassend fest, alle Fraktionen wünschten sich einheitliche Kompetenzen und meinte, diese würden künftig gebündelt, wozu die Regierung die Schaffung einer eigenen Behörde angeregt habe. Diesem Ansinnen sollten die Abgeordneten folgen.
Bundesminister Mag. MOLTERER würdigte die allgemeine Zustimmung zur PKW-Information, verteidigte aber die gewählte Ressortgestaltung durch die Bundesregierung als zielführend auch für die Umweltpolitik. Österreich nehme hier eine Vorreiterrolle ein, um die es von anderen Staaten beneidet werde.
Den Ausschussberichten zu den Vorlagen wurde einstimmig (Pkw-VIG) resp. mehrheitlich zugestimmt.
V-F-ANTRAG 373/A BEZÜGLICH ÄNDERUNG DES ALTLASTENSANIERUNGSGESETZES
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Abgeordneter OBERHAIDINGER (S) stimmte der geplanten Novelle prinzipiell zu, mahnte aber ein, dass hiefür geeignete Anlagen genehmigt werden sollten, wozu er auf einen entsprechenden Abänderungsantrag seiner Fraktion verwies. Generell sprach sich der Redner gegen eine Durchlöcherung des heimischen Umweltrechts aus.
Abgeordneter ELLMAUER (V) meinte, die heimischen Umweltgesetze würden weiter verbessert, wobei er auch die Opposition einlud, daran mitzuwirken. Sodann erläuterte er die Intentionen der gegenständlichen Vorlage und ersuchte um Zustimmung.
Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) sagte, ihre Fraktion könne dieser Vorlage nicht zustimmen, weil es eine sachlich nicht gerechtfertigte Besserstellung für Verbrennungsanlagen gebe, welche die Grünen ablehnten, wobei die Grünen aber grundsätzlich für eine Entsorgung des Tiermehls eintreten. Dabei müssten aber die Interessen der Anrainer gewahrt werden.
Abgeordneter FALLENT (F) unterstrich, man müsse zeitgerecht handeln, zumal ob der gegenwärtigen Lage. Vor diesem Hintergrund sei die thermische Verwertung anzustreben. Hierbei gelte es, entsprechende Schritte zu setzen, und dem diene die gegenständliche Vorlage.
Abgeordneter Dr. BAUER (S) erklärte, seine Fraktion werde dieser Änderung aus berechtigter Sorge nicht zustimmen, zumal die Anrainerinteressen gefährdet werden könnten, weshalb seine Fraktion für alternative Lösungen eintrete. Im übrigen bemängelte der Redner, dass das ALSAG binnen weniger Monate abermals novelliert werde, was nicht im Interesse des Umweltschutzes sein könne.
Bundesminister Mag. MOLTERER kündigte eine Optimierung der entsprechenden Strategie bei der Altlastensanierung an und sagte, der entsprechende S-Antrag sei vor diesem Hintergrund nicht zielführend. Sodann erläuterte er die Intention der gegenständlichen Vorlage.
Der Gesetzesentwurf wurde mehrheitlich angenommen.
G-ANTRAG 73/A(E) BETREFFEND ÖSTERREICHS POSITION ZUM VERKEHRSPROTOKOLL DER ALPENKONVENTION
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Abgeordneter REHEIS (S) erläuterte den Hintergrund des gegenständlichen Protokolls und würdigte die Tätigkeit der österreichischen Verhandler auf diesem Gebiet. Seine Fraktion begrüsse den positiven Abschluss dieser Konvention. Nun aber müssten die nächsten Schritte erfolgen. Konkret sprach sich der Redner für Innsbruck als Sitz der Alpenkonvention aus.
Abgeordnete STADLER (V) bedankte sich bei Bundesminister Molterer für seinen diesbezüglichen Einsatz und zeigte sich zufrieden mit der Konvention. Der vorliegende Antrag gebe ihr Hoffnung und zeige, dass es möglich sei, gemeinsam für die Menschen in Tirol intelligente Lösungen zu finden.
Abgeordneter WEINMEIER (F) nannte die Unterzeichnung der Konventionen einen wichtigen und positiven Schritt im Interessen der Menschen in der Region. Österreich habe auf diesem Gebiet eine Vorreiterrolle, der es auch weiter gerecht werden werde.
Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) meinte, der Vier-Parteien-Antrag zur Umsetzung der Alpenkonvention sei nicht hoch genug zu bewerten. Sie zeigte sich umso mehr über den Entschließungsantrag erfreut, als die Geschichte der Alpenkonvention wechselhaft gewesen sei und ihrer Auffassung nach zu gewissen Zeiten der Straßenbau höher als der Schutz des sensiblen Alpenraums eingeschätzt wurde.
Umweltminister Mag. MOLTERER wertete die Alpenkonvention als Durchbruch für den Lebens- und Wirtschaftsraum Alpen. Jetzt gehe es darum, die Ratifizierung mit Hochdruck voranzutreiben, nicht nur in Österreich, sondern auch in den anderen Signatarstaaten.
Der Bericht des Umweltausschusses und die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschließung wurden vom Nationalrat einstimmig angenommen.
ÄNDERUNG DES MELDEGESETZES 1991, DES VOLKSZÄHLUNGSGESETZES 1980 UND DES ALLGEMEINEN SOZIALVERSICHERUNGSGESETZES
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Abgeordneter PARNIGONI (S) erläuterte, mit dem vorliegendene Meldegesetz werde ein zentrales Melderegister geschaffen, in dem alle in Österreich aufhältigen Personen elektronisch erfasst würden. Die Brisanz liege im vorgesehenen Personencode, dem in einer Gleichsetzungstabelle die Sozialversicherungsnummer gegenüber gestellt werde. Damit verfüge der Innenminister nicht nur über alle Daten aus dem Melderegister, sondern auch über die Sozialversicherungsdaten und könne diese für Zwecke der Sicherheitspolizei, etwa zur Rasterfahndung, einsetzen, ohne dass der Datenschutzrat die Möglichkeit hätte, Einfluss zu nehmen.
Parnigoni sieht durch die Bündelung der Daten die Gefahr des "gläsernen Menschen". Zudem kritisierte er, dass die Personenkennzahl auch am Meldezettel aufscheinen soll und damit Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet sei.
Abgeordneter LOOS (V) sieht hingegen, wie er sagte, an der Gesetzesnovelle nur Positives. So komme es zu einer Verbesserung des Meldewesens und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten. Die Einrichtung des zentralen Melderegisters ist für Loos längst überfällig. Die Gefahr des gläsernen Menschen kann der Abgeordnete nicht erkennen. Auch die Kritik Parnigonis an der Verknüpfung von Volkszählung und Melderegister-Erstellung wies er zurück.
Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) führte aus, der vorliegende Entwurf zeichne sich durch eine "sehr grobe Attacke" gegen bürgerliche Freiheiten und Privatheit aus. Der "gläserne Mensch" solle offenbar so weit wie möglich herbeigeführt werden. Sie wolle der Koalition keine böse Absicht unterstellen, sagte Lichtenberger, aber die Regierungsparteien ermöglichten mit den Gesetzesvorlagen die Ansammlung von Datenmengen, welche gegen unschuldige Bürger eingesetzt werden könnten. Man könne nicht vorhersehen, wer in wenigen Jahren die Hand auf diesen Datenmengen haben werde und ob "unsere Nachfolger" mit den privaten Daten bewusst umgehen werden, skizzierte sie. Darüber hinaus hielt Lichtenberger fest, dass ihrer Ansicht nach die Frage des Religionsbekenntnisses in einer Erhebung des Staates nichts mehr zu suchen habe.
Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) hält die Befürchtungen der Opposition hinsichtlich des Datenschutzes für ungerechtfertigt und wies Abgeordnete Lichtenberger darüber hinaus darauf hin, dass das Religionsbekenntnis aufgrund des Konkordats erfasst werden müsse. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen ihm zufolge vor allem zwei Vorhaben umgesetzt werden: Die Modernisierung der Meldeverwaltung und die Durchführung der Volkszählung. Zudem wolle man eine größtmögliche Identität von Meldedaten und Volkszählungsdaten erreichen. Der Datenschutz ist nach Ansicht von Bösch durch strenge Gesetze gewährleistet.
Innenminister Dr. STRASSER betonte, das vorliegende Gesetz bringe eine dringend notwendige stärkere Rechtssicherheit im Meldewesen, mehr Transparenz und mehr Klarheit für Bürger und Behörden. Darüber hinaus würden Doppelgleisigkeiten von Melde- und Wählerevidenzen in 14 Städten bereinigt. Die Einrichtung des zentralen Melderegisters wertete Strasser als seit Jahren überfällig.
Abgeordneter KIERMAIER (S) skizzierte, ihn störe vor allem jene Passage im Gesetz, der zufolge der Innenminister bestimmten Personen auf Antrag eine Abfrageberechtigung im Melderegister erteilen könne. Ihm ist die Bestimmung zu wenig präzise, die Berechtigten hätten genau im Gesetz definiert werden müssen. Es sollen nicht jeder Beamte der Sozialversicherungen oder jeder Gemeindebeamte in diesen Daten "herumsuchen" dürfen. "Unheimlich" ist Kiermaier auch die Verknüpfung von Personenkennzahl und Sozialversicherungsnummer.
Abgeordneter KÖSSL (V) meinte, wer einen Missbrauch begehen wolle, werde ihn begehen, davon könne ihn kein Gesetz abhalten. "Wir leben aber in einer Demokratie und nicht in einer Diktatur", bekräftigte er. Die Gesetzesvorlage beurteilte Kößl als gut, vernünftig und zukunftsorientiert, das Meldewesen werde erheblich verbessert. Erfreut äußerte er sich außerdem darüber, dass erstmals eine Meldemöglichkeit für Obdachlose geschaffen werde.
Abgeordneter PENDL (S) verwies darauf, dass Einwände des Städtebundes gegen die vorliegenden Gesetze unberücksichtigt geblieben seien. Skeptisch äußerte sich Pendl außerdem zur vorgesehenen Aufnahme der Personenkennzahl auf den Meldezettel.
Abgeordneter Mag. MAINONI (F) machte auf die Problematik aufmerksam, dass Personen immer wieder an mehreren Orten Hauptwohnsitze meldeten. Das sei für den Finanzausgleich nicht unwesentlich. Die Schaffung des zentralen Melderegisters kann seiner Auffassung nach hier Abhilfe schaffen. Weiters würden mit dem neuen Meldegesetz bürokratische Doppelgleisigkeiten beseitigt. Verbesserungen bringen die neuen Bestimmungen laut Mainoni auch für Obdachlose.
Abgeordnete SCHASCHING (S) gab zu bedenken, dass in letzter Zeit sehr viele Lasten auf die Gemeinden zugekommen seien, etwa die Abschaffung der Getränkesteuer, deshalb sei es verständlich, wenn sie im Zusammenhang mit der Volkszählung um jeden einzelnen Bürger werben würden. Die Regelung für Obdachlose sieht Schasching als Diskriminierung, da sie lediglich eine Hauptwohnsitzbestätigung, aber keinen Meldezettel erhielten.
Abgeordneter ELLMAUER (V) bekräftigte, das neue Meldegesetz bringe mit Sicherheit große Vorteile in der Verwaltung. Nicht nur dass sich nun endlich die EDV durchgesetzt habe und die zur Verfügung stehende Technik zum Einsatz komme, es gebe auch erhebliche Einsparungspotentiale. Ellmauer qualifizierte es als "geradezu eine Schande", dass das Einsparungspotential von 166 Mill. S jährlich nicht schon früher genutzt worden sei.
Abgeordneter REINDL (F) erläuterte, das neue Meldegesetz sei Teil der Verwaltungsvereinfachung, die von der neuen Bundesregierung Schritt für Schritt umgesetzt werde. Die gesamten meldebehördlichen Kompetenzen würden auf die Bürgermeister übertragen. Zu Datenschutzbedenken merkte Reindl an, die Gesetzesvorlage sei in enger Zusammenarbeit mit dem Datenschutzrat erarbeitet worden.
Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (V) zeigte sich verwundert darüber, dass die Volkszählung 2001 und der Aufbau eines Melderegisters solche Emotionen bei der SPÖ und bei den Grünen hervorgerufen hätten. Er empfindet es als ein Ungeheuerlichkeit zu unterstellen, dass es um eine Attacke gegen die Privatheit oder um die Schaffung des "gläsernen Menschen" gehe. Feurstein machte geltend, dass die Daten der Volkszählung in vielen Bereichen benötigt würden.
Abgeordneter EGGHART (F) beurteilte die vorliegenden Gesetzesentwürfe als ausgewogen. Von der Verwaltungsvereinfachung erwartet er sich mehr Personalkapazitäten für den Einsatz auf der Straße.
Innenminister Dr. STRASSER nahm zu mehreren aufgeworfenen Fragen Stellung und wies beispielsweise Abgeordneten Pendl darauf hin, dass er mit der vollständigen Übertragung des Meldewesens an die Bürgermeister einer langjährigen Forderung des Städtebundes nachkomme. Kritik übte er an Vermittlungsversuchen von Abgeordneter Petrovic bei der Opernballdemonstration, diese seien wirklich nicht hilfreich gewesen.
Abgeordnete HAIDLMAYR (G) klagte, durch das Meldegesetz würden behinderte Menschen gezwungen, ihren Hauptwohnsitz an Orten anzumelden, die "nie und nimmer" ihr Hauptwohnsitz sind oder sein werden. So sei ein Mann, der sich vorübergehend in ein Pflegeheim begeben musste, wegen der bevorstehende Volkszählung angehalten worden, sich dort anzumelden und von seiner Wohnung, in der seine Familie lebt, abzumelden. Haidlmayr will es den Leuten selbst überlassen, ihren Hauptwohnsitz zu wählen.
Die Regierungsvorlage wurde mehrheitlich verabschiedet.
ÄNDERUNG DES FÜHRERSCHEINGESETZES (FSG) * F-V-ANTRAG 356/A(E) BEZÜGLICH MASSNAHMEN GEGEN DROGEN IM STRASSENVERKEHR * S-ANTRAG 89/A(E) BETREFFND VERBESSERUNG DER VERKEHRSSICHERHEIT DURCH ERHÖHUNG DER GRIFFIGKEIT ÖSTERREICHISCHER STRASSEN * G-ANTRAG 26/A BEZÜGLICH ÄNDERUNG DER STRASSENVERKEHRSORDNUNG 1960
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Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) führte aus, das vorliegende Verkehrspaket enthalte eine sehr vielfältige Mischung von verkehrsrelevanten Anträgen. Der neu geregelten Ausweispflicht für Microcars wollen die Grünen, wie Lichtenberger mitteilte, nicht zustimmen und zwar wegen eines kleinen, aber relevanten Details. Die Berechtigung zum Lenken von Microcars zu erwerben wird ihr zufolge den Betroffenen zu leicht gemacht, insbesondere hält sie die Altersgrenze, ab der man keine Prüfung mehr ablegen müsse, für willkürlich. Bedauern äußerte Lichtenberger, dass sich für ihren Antrag auf ein Nachtfahrverbot im Alpenraum keine Mehrheit abzeichne.
Zum Entschließungsantrag der Koalition betreffend Maßnahmen gegen Drogen im Straßenverkehr brachte Lichtenberger einen eigenen Entschließungsantrag ein, der ihrer Auffassung nach - im Gegensatz zum FP-VP-Antrag - ein effizientes Paket zur Hebung der Verkehrssicherheit enthält und nicht auf Drogenkonsum per se sondern die Wirkungsweise von Drogen, Medikamenten und Alkohol abstellt. Die Grünen urgieren u. a. geeignete Maßnahmen zur Exekutierbarkeit des Drogenverbots im Straßenverkehr, eine Einschulung der Exekutive, eine Verschärfung der Strafen für wiederholte Alkolenker, eine konsequente Überwachung des Straßenverkehrs und umfassende Maßnahmen zur Aufklärung der Gefahren einer Suchtmittelbeeinträchtigung im Straßenverkehr.
Abgeordneter EDER (S) sprach sich für eine nachhaltige Steigerung der Verkehrssicherheit aus und votierte diesbezüglich für ein entsprechendes Massnahmenpaket zur konsequenten Senkung der Verkehrstoten.
Konkret gebe es hier noch Lücken, die geschlossen werden müssten, etwa im Bereich der Microcars. Dem Entschliessungsantrag betreffend Bekämpfung von Drogen im Strassenverkehr stimme seine Fraktion ebenso zu wie jenem seiner Vorrednerin.
Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) meinte, die Novelle zum Führerscheingesetz schliesse eine Lücke, und deshalb sei sie wichtig, vor allem der theoretische Test für Personen unter 24, weil bei dieser Bevölkerungsgruppe die Unfallhäufigkeit besonders hoch sei. Damit werde ein bedeutender Schritt zu mehr Verkehrssicherheit gesetzt. Frühere Verkehrsminister hätten sich hier auf Ankündigungen beschränkt, die neue Regierung setze auch auf diesem Gebiet konkrete Handlungen.
Kukacka kam sodann auf einen angekündigten Misstrauensantrag gegen Bundesministerin Forstinger zu sprechen, den er als verfehlt bezeichnete, seien die Probleme im Verkehrsbereich doch just jener Fraktion zuzurechnen, die diesen Antrag nun stellen wolle.
Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) verwarf den G-Antrag zur Drogenfrage als unzweckmässig, würdigte aber die Haltung der Sozialdemokratie, die sich in dieser Frage der Regierung anschliesse. Die Ministerin sei bereits tätig geworden, der endgültige Entwurf werde in wenigen Tagen in Begutachtung gehen, versicherte der Redner. Hier sei ein wichtiger Schritt gesetzt worden, weitere würden folgen. Am Ende dieses Prozesses werde ein brauchbares Gesetz stehen, zeigte sich Firlinger überzeugt. Auch den Entwurf zu den Microcars unterstütze er, so der Mandatar abschliessend.
Bundesministerin Dr. FORSTINGER erläuterte die Hintergründe zu dem Entwurf über Microcars und sprach zum Problemkreis "Drogen am Steuer", wo sie sich über die Unterstützung durch drei Parteien erfreut zeigte. Ebenfalls ging sie auf Detailfragen wie Strassengriffigkeit und Nachtfahrverbot ein.
Abgeordneter DIETACHMAYR (S) meinte, Verkehrssicherheit sei ein Thema, das nicht nur auf dem Papier stehen dürfe, sondern zu dem man sich auch bekennen müsse, das man leben müsse. Sodann unterstrich der Redner die Wichtigkeit der Vorlage zu den Microcars.
Abgeordnete Mag. MIKL-LEITNER (V) berichtete von den ständigen Erfolgen bei der Bekämpfung von Drogenmissbrauch. Mit dem vorliegenden Antrag wolle man den Kampf gegen die Drogen intensivieren und zur Verkehrssicherheit weiter beitragen, unterstrich die Rednerin.
Abgeordneter SODIAN (F) würdigte den S-Antrag als zweckmässig und wies darauf hin, dass den Forderungen dieses Antrages von Regierungsseite weitgehend Rechnung getragen wurde. Sodann sprach der Redner zu Fragen der Strassengriffigkeit.
Abgeordnete BINDER (S) sprach sich für konkrete Massnahmen gegen Drogen im Strassenverkehr aus, wobei sie meinte, man solle hier mit der gebotenen Ernsthaftigkeit vorgehen. Dabei setzte sie sich mit den unterschiedlichen Formen von Drogenmissbrauch im Strassenverkehr auseinander und trat für entsprechend geschultes Exekutivpersonal und für die Erhaltung der Nebenbahnen ein.
Abgeordneter WATTAUL (F) hielt fest, Drogen hätten im Strassenverkehr nichts verloren. Es könne nicht sein, dass Alkoholkonsum kontrolliert werde, Drogenkonsum jedoch nicht. Daher werde diesem Missstand nun abgeholfen.
Abgeordneter PARNIGONI (S) referierte die Inhalte des S-Antrages zur Strassengriffigkeit. Diese könnte bei Unfällen entscheidend sein, weshalb entsprechende Massnahmen der Verkehrssicherheit dienten.
Abgeordneter HAIGERMOSER (F) hielt den Grünen vor, nicht entschieden genug gegen Drogenmissbrauch aufzutreten.
Abgeordneter REHEIS (S) warf der Bundesministerin vor, die drängenden Probleme im Verkehrsbereich nicht gelöst zu haben. Konkret nannte er dabei u.a. das LKW-Roadpricing und die Transitproblematik.
Abgeordneter SCHEUCH (F) nannte alle in Diskussion stehenden Vorlagen eine eindeutige Verbesserung der Ist-Situation, dies an konkreten Beispielen illustrierend. So regte er an, dass Drogenmissbrauch prinzipiell zum Führerscheinverlust führen sollte.
Abgeordneter KNERZL (F) betonte die Notwendigkeit einer Regelung bei den Microcars, wie sie von Regierungsseite vorgebracht worden sei.
Abgeordneter BROSZ (G) unterstrich die Haltung der Grünen zur Drogenfrage.
Die Vorlagen wurden mehrheitlich angenommen. Der G-Antrag verfiel der Ablehnung.
S-ANTRAG 178/A(E) UND G-ANTRAG 204/A(E) ZUR ERHALTUNG BZW. RETTUNG DER ÖSTERREICHISCHEN NEBENBAHNEN * G-ANTRAG 248/A(E) BETREFFEND ZUSATZABGABEN DER NEBENBAHNEN
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Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) meinte, es sei wichtig, die Mobilität in den Regionen zu erhalten. Hinsichtlich vieler Nebenbahnen gebe die Regierung zu schnell auf, zielführender wäre es, zunächst eine Attraktivierung einer solchen Strecke ins Auge zu fassen. Es wenn dies nicht möglich sein sollte, könne man über Alternativen befinden. In vielen Fällen sei es durchaus möglich, die Bahnen benutzerfreundlicher und damit auch wieder rentabel zu machen. Die Regierungsfraktionen hätten nun einen entsprechenden Antrag eingebracht, den die Grünen unterstützten, wobei sie aber genau darauf achten werden, ob ihren Intentionen damit auch Rechnung getragen werde.
Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) unterstrich die Bedeutung der Nebenbahnen für die Bevölkerung und warf der Bundesministerin für Verkehr vor, keine erfolgreiche Politik zu betreiben. Vielmehr sollte sie die sinnvolle und zielorientierte Politik ihrer sozialdemokratischen Amtsvorgänger fortsetzen. Sodann sprach sie sich vehement gegen die Schliessung von Nebenbahnen aus, die sich im übrigen vor allem gegen sozial Schwächere richte.
Abgeordneter FINK (V) pflichtete der Argumentation der Abgeordneten Lichtenberger bei und meinte, man solle sich dafür einsetzen, die Nebenbahnen nach Möglichkeit zu erhalten. Die Sozialdemokraten aber hätten auf diesem Gebiet viel versäumt, sodass ihre heutige Kritik ins Leere gehe.
Abgeordneter WEINMEIER (F) schloss in seiner Kritik an den seinerzeitigen SP-Verkehrsministerin an seinen Vorredner an und meinte dann, man müsse bei den Nebenbahnen die gegenseitigen Interessen abwägen.
Abgeordneter EDLER (S) zeigte sich überzeugt davon, dass, wenn man wirklich wolle, Nebenbahnen wieder zum Leben erweckt werden könnten. Als politischen Skandal wertete er, dass Infrastrukturministerin Forstinger die Vorschläge der Landeshauptleute von Wien, Niederösterreich und Burgenland zum Ausbau der Infrastruktur in der Ostregion als Verrat an Österreich bezeichnet hatte. Er sieht dies als Rücktrittsgrund.
Verkehrsministerin Dr. FORSTINGER begrüßte, dass die Nebenbahnen allen Abgeordneten ein wichtiges Anliegen seien. Auch sie vertrete den Standpunkt, dass vor der Einstellung von Nebenbahnen alle Möglichkeiten auszuschöpfen seien, diese Ländern, Privaten oder sonstigen Interessierten zu übertragen. Für Nebenbahnen mit touristischem Zweck wünscht sie sich eine Gemeinschaftsfinanzierung von Bund, Ländern und Gemeinden.
Abgeordneter KURZBAUER (V) erinnerte daran, dass es unter der alten Regierung zehn Jahre Diskussion über einen einheitlichen Bundesverkehrswegeplan gegeben habe. Als großes Anliegen nannte er die Erhaltung der Mariazeller Bahn, sie sei für den Tourismus wichtig.
Abgeordneter HEINZL (S) qualifizierte die Mariazeller Bahn als Lebensader von zig-tausend Menschen. Seiner Ansicht nach ist diese Nebenbahn lebensfähig, es brauche nur den politischen Willen zum Weiterbetrieb. Der Bund dürfe sich nicht vom öffentlichen Verkehr verabschieden, forderte Heinzl. Der Verkehrsministerin warf er vor, die notwendige Attraktivierung und Modernisierung des St. Pöltner Hauptbahnhofes ebenso zu verhindern wie erforderliche Lärmschutzmaßnahmen.
In einer zweiten Wortmeldung widersprach Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) der Darstellung Forstingers, wonach Nebenbahnen allein durch Privatisierungen gerettet werden könnten. Sie sei gegen diesen "englischen Weg". Lichtenberger wandte sich außerdem dagegen, die Bezugnahme auf eine Bahn, die jenseits der Grenze verlaufe, gleich als Landesverrat zu qualifizieren.
Abgeordnete BURES (S) brachte einen Misstrauensantrag gegen Infrastrukturministerin Forstinger ein. Sie verwies auf negative Medienberichte über die Ministerin und fragte, wie man sich angesichts solcher negativen Stellungnahmen fühle. Bures zufolge hat Forstinger einen "inferioren, absurden und autoritären" Führungsstil und Defizite in sozialer Kompetenz. Ihrer Ansicht nach ist die Ministerin außerdem sowohl in der Verkehrspolitik als auch in Fragen, wo Menschen Hilfe brauchten, etwa bei der Befreiung von Telefongrundgebühren, säumig.
Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) sprach von einem "letztklassigen Auftritt" von Abgeordneter Bures. Er wies die Vorwürfe gegen Forstinger zurück und warf seinerseits der SPÖ Peinlichkeiten und Pannen vor. Den Misstrauensantrag wertete Firlinger als "lächerlich".
Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) warf den früheren sozialdemokratischen Verkehrsministern Versäumnisse in der Eisenbahnpolitik vor. Man könne Verkehrsministerin Forstinger nach 100 Tagen Amtszeit nicht für diese Versäumnisse verantwortlich machen, sagte er. Schweitzer hält anstelle eines Misstrauensantrages gegen Ministerin Forstinger eher Misstrauensanträge gegen die Landeshauptleute Häupl, Niessl oder früher Stix für gerechtfertigt.
Vizekanzlerin Dr. RIESS-PASSER beurteilte die Kritik an Ministerin Forstinger als "ungeheuerlich". Forstinger könne nichts dafür, dass die Nebenbahnen in den letzten 30 Jahren sukzessive ausgehungert worden seien. Diese Regierung werde dafür sorgen, dass es Ersatzverkehr geben werde, wo Nebenbahnen finanziell nicht mehr tragbar sein sollten, versicherte die Vizekanzlerin. Zum Misstrauensantrag merkte sie an, die SPÖ habe schon allein aufgrund des "katastrophalen" Transitvertrages jedes Recht verwirkt, einen Verkehrsminister zu kritisieren.
Der Misstrauensantrag gegen Verkehrsministerin Forstinger blieb bei der Abstimmung in der Minderheit. Mehrheitliche Zustimmung fand die dem Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag 178/A(E) beigedruckte Entschließung. Die negativen Berichte des Verkehrsausschusses über die Oppositionsanträge betreffend Nebenbahnen wurden von den Abgeordneten mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
F-V-ANTRAG 320/A BEZÜGLICH ÄNDERUNG DES EINSATZZULAGENGESETZES UND DES AUSLANDSZULAGENGESETZES * NOVELLIERUNG DES HEERESGEBÜHRENGESETZES 2001 (HGG 2001)
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Abgeordneter GAAL (S) hielt fest, das Heeresgebührengesetz 2001 beinhalte zwar Verbesserungen, die SPÖ könne dem Entwurf aber dennoch nicht zustimmen, weil Präsenzdiener, die in Wohngemeinschaften wohnen, weiterhin keine Mietkostenbeihilfe erhielten. Seiner Ansicht nach wiederspricht das dem Gleichheitsgrundsatz. Der Änderung des Einsatzzulagengesetzes und des Auslagenzulagengesetzes hätte die SPÖ gerne zugestimmt, sagte Gaal, gäbe es nicht den großen Wermutstropfen der empfindlichen Kürzung der Einsatzzulagen für das Kaderpersonal.
Zum Heeresgebührengesetz 2001 brachte Gaal einen Entschließungsantrag ein, in dem die SPÖ den Verteidigungsminister und den Sozialminister auffordert, durch Bereitstellung von entsprechenden Mitteln für die Schaffung pensionswirksamer Beitragszeiten aller ordentlichen und außerordentlichen Präsenzdiener zu sorgen und weiters sicherzustellen, dass Zeiten des ordentlichen Präsenzdienstes und des außerordentlichen Präsenzdienstes als pensionswirksame Beitragszeiten angerechnet werden.
Abgeordneter MURAUER (V) hält die Neufassung des Heeresgebührengesetzes für längst fällig und wies auf die vorgenommene Rechtsbereinigung sowie sprachliche und legistische Verbesserungen hin. Darüber hinaus würden für Milizsoldaten Anreize geschaffen, am Grenzdienst teilzunehmen. In Bezug auf die Änderung des Einsatzzulagengesetzes und des Auslandzulagengesetzes lobte Murauer die Solidarität der Gewerkschaft .
Abgeordnete HAGENHOFER (S) räumte ein, dass der Sold für Präsenzdiener und Milizsoldaten bei Einsätzen im Ausland erhöht werde, sie kritisierte allerdings, dass das zu Lasten der Berufssoldaten gehe.
Abgeordneter JUNG (F) erklärte, es stimme, dass Teile des Kaderpersonals auf Vorteile verzichtet hätten, insgesamt komme es aber zu keiner Schlechterstellung der Soldaten. Zur Frage der Pensionsanrechnung für Präsenzdiener brachte Jung einen Entschließungsantrag der Koalitionsparteien ein, in dem der Sozialminister u. a. ersucht wird zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen die volle Anrechnung von Präsenzdienstzeiten als Beitragszeiten in der Pensionsversicherung haben würde. Zudem solle er im Zusammenwirken mit dem Verteidigungsminister und dem Finanzminister unter Beachtung budgetärer Möglichkeiten Maßnahmen setzen, die eine zusätzliche pensionsrechtliche Anrechnung von Präsenzdienstzeiten bewirken.
Abgeordneter DI KUMMERER (S) wies darauf hin, dass es seitens der SPÖ Bereitschaft hinsichtlich eines Konsenses über das Heeresgebührengesetz gegeben habe. Weitere, von der Koalition zugesagte Verhandlungen hätten aber nicht stattgefunden. Zur Pensionsproblematik bei den Präsenzdienern sagte Kummerer, das Problem sei vor allem durch die Pensionsreform 2000 schlagend geworden.
Abgeordneter LOOS (V) machte darauf aufmerksam, dass 2000 Soldaten an der Grenze Dienst versehen würden. Loos bedankte sich bei allen Soldaten, die sich diesem schwierigen Dienst aussetzten.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) interpretierte die Wortmeldung von Abgeordnetem Murauer dahingehend, dass die Koalition der Investition in Material Vorrang vor Investitionen in die Menschen und deren Sold gebe. Zur Pensionsproblematik für Präsenzdiener erklärte Öllinger, man könne das Problem nicht lösen, indem man es negiere. Seiner Ansicht nach hat aber auch die alte Regierung ein "gerüttelt Maß an Verantwortung" an der bestehenden Situation.
Verteidigungsminister SCHEIBNER verwies auf seiner Meinung nach weitreichende Verbesserungen im Heeresgebührengesetz. Man habe sich nur in einem einzigen Punkt, nämlich in der Frage der Mietkostenbeihilfe für Wohngemeinschaften, nicht mit der SPÖ einigen können. Scheibner sieht die Forderung der SPÖ in diesem Bereich aus rechtlichen Gründen nicht erfüllbar. Bei den Einsatzzulagen gibt es nach Information des Ministers eine grundsätzliche Systemänderung.
Was die Anrechnung von Pensionszeiten für Präsenzdiener betrifft, sprach sich Scheibner dafür aus, nach konstruktiven Lösungen zu suchen. Er machte in diesem Zusammenhang jedoch geltend, dass mit der Pensionsreform 2000 die für Präsenzdiener nachteilige Pensionsreform 1996 bereits in einem ersten Schritt korrigiert worden sei.
Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) brachte einen Abänderungsantrag hinsichtlich einzelner Prozentsätze und Präzisierungen, die Umsetzung betreffend, ein.
Abgeordneter REINDL (F) brachte ebenfalls einen Abänderungsantrag betreffend einige Präzisierungen ein.
Die Vorlagen wurden in den Fassungen der Abänderungsanträge mehrheitlich angenommen, der Oppositionsantrag wurde abgelehnt.
(Schluss)
Stichworte
Links
- 373/A - Altlastensanierungsgesetz geändert wird (ALSAG-Novelle 2001)
- 418 d.B. - (Führerscheingesetz - FSG,
- 356/A(E) - Maßnahmen gegen Drogen im Straßenverkehr
- 89/A(E) - Verbesserung der Verkehrssicherheit
- 204/A(E) - Rettung der österreichischen Nebenbahnen
- 424 d.B. - Meldegesetz 1991, Volkszählungsgesetz 1980 Allgemeine Sozialversicherungsgesetz
- 108/A(E) - Einrichtung eines Mitgliedes der Bundesregierung, Umweltinteressen
- 26/A - Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO
- 178/A(E) - Erhaltung der Nebenbahnen
- 248/A(E) - Zusatzabgaben der Nebenbahnen
- 320/A - Einsatzzulagengesetz,
- 423 d.B. - Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz - Pkw-VIG
- 357 d.B. - Heeresgebührengesetz 2001 - HGG 2001
- 112/A(E) - fortschreitenden Zersplitterung der Kompetenzverteilung im Bereich "KonsumentInnenpolitik und -schutz"
- 73/A(E) - Österreichs Position zum Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention