Parlamentskorrespondenz Nr. 152 vom 05.03.2001

REGIERUNGSVORLAGEN (485, 488, 499)

WEITERE ERLEICHTERUNGEN FÜR DEN EINSATZ VON AKTIENOPTIONEN

Nach den steuerlichen Begünstigungen, die Bundesregierung und Parlament im Vorjahr mit dem Kapitalmarktoffensivegesetz für Aktienoptionen herbeigeführt haben, geht es in einem kürzlich vorgelegten Entwurf für ein Aktienoptionengesetz nun um gesellschaftsrechtliche Erleichterungen beim Einsatz von Aktienoptionen, mit denen Mitarbeiter motiviert werden sollen, auch im eigenen Interesse auf einen steigenden Börsekurs hinzuarbeiten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass neue Aktien aus einer bedingten Kapitalerhöhung zur Bedienung von Stock Options der Arbeitnehmer und des Managements verwendet werden können. Zu diesem Zweck soll die Hauptversammlung den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu einer bedingten Kapitalerhöhung ermächtigen können. Ermöglicht wird auch die Bedienung mit eigenen oder mit Aktien Dritter. Umfangreiche Publizitätspflichten nach Aktien-, Handels- und Börserecht dienen der Transparenz und dem Schutz vor Kursmanipulationen (485 d.B. ).

AMTSSITZABKOMMEN MIT DER INTERNATIONALEN DONAUSCHUTZ-KOMMISSION

Österreich hat mit der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) ein Abkommen über den Amtssitz der Kommission in Wien abgeschlossen. Es gewährt der IKSD die für internationale Organisationen üblichen Vorrechte und Befreiungen, darunter die Unverletzlichkeit des Amtssitzes, Befreiung von Jurisdiktion und anderen Amtshandlungen, Unverletzlichkeit der Archive, Schutz des Amtssitzbereiches, Unverletzlichkeit des Nachrichtenverkehrs, Befreiung von Steuern und Zöllen, Freiheit bei Inanspruchnahme finanzieller Dienstleistungen sowie Befreiung von Sozialversicherungsabgaben an Österreich. Der durch die Einräumung von Steuer- und Zollprivilegien zu erwartende Einnahmenausfall dürfte durch die Ausgaben der IKSD und ihrer Angestellten mehr als kompensiert werden. Außerdem stärke das Abkommen die internationale Rolle Wiens und damit auch den Wirtschaftsstandort Österreich, heißt es in den Erläuterungen der Bundesregierung (488 d.B. ).

OHNE REKORDCHANCEN - DAS BUDGETBEGLEITGESETZ 2002

Wer parlamentarische Rekorde schätzt und die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2001 mit ihren 628 Seiten, 84 Gesetzesänderungen und vier neuen Gesetzentwürfen noch in Erinnerung hat, wird vielleicht ein wenig enttäuscht sein - der kürzlich vorgelegte Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2002 hat auf 62 Seiten Platz und enthält "nur" elf Gesetzesänderungen sowie einen neuen Gesetzestext, nämlich jenen für ein Ernährungssicherheitsgesetz. Es dient der Errichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechts mit dem Namen "Agentur für Ernährungssicherheit - Österreich", zu deren Aufgaben die wirksame und effiziente Kontrolle der Ernährungssicherheit und die Wahrung des Schutzes der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zählen sollen.

Im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz werden der Entfall der Ausgaben für Leistungen nach dem Karenzgeldgesetz und Überweisungen aus der zweckgebundenen Gebarung zugunsten der allgemeinen Gebarung im Jahr 2002 geregelt. Durch die Abschöpfung von Überschüssen als Folge der zunehmenden Beschäftigung und des Rückganges der Arbeitslosigkeit tritt keine Einschränkung der Leistungen in der Arbeitsmarktpolitik ein. Zur Bewältigung der BSE-Krise soll die Eintrittsmöglichkeit in die "Aufleb"-Stiftung verlängert werden.

Druckfehlerberichtigungen im Bundesgesetzblatt sollen künftig auch denn zulässig sein, wenn der Fehler den materiellen Inhalt der Rechtsvorschrift betrifft. Außerdem soll der Tag des Inkrafttretens von Staatsverträgen im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden können. Für Abfragen aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes soll ein Entgelt festgesetzt werden.

Die vier vom Finanzminister zu bestellenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Bundesrechenzentrum GmbH sollen nicht wie bisher aus dem Finanzressort stammen müssen. Die Leitung des Amtes der Österreichischen Staatsdruckerei AG wird im Hinblick auf die bald abgeschlossene Privatisierung neu geregelt.

Die sogenannte Steuerspaltung soll durch eine Novelle des Umgründungsgesetzes um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Detailregelungen werden für die Entrichtung der Erdgasabgabe durch den Netzbetreiber getroffen. Dabei wird klargestellt, dass Zahlungen an den Netzbetreiber jeweils auch die anteilige verhältnismäßige Erdgasabgabe enthalten.

Änderungen im Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz sollen ein flexibles Vorgehen an der Schule bezüglich der außerunterrichtlichen Tätigkeiten ermöglichen.

Klarstellungen zur Verbesserung der Rechtssicherheit enthalten Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes.

Die Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes bringt Umschichtungen von der zweckgebundenen Gebarung zugunsten der allgemeinen Gebarung; im Übrigen rechnet die Bundesregierung nicht mit ins Gewicht fallenden finanziellen Auswirkungen für den Bund. Länder und Gemeinden müssten nicht mit Mehrausgaben rechnen, heißt es in den Erläuterungen (499 d.B. ). (Schluss)