Parlamentskorrespondenz Nr. 210 vom 20.03.2001

ABKOMMEN MIT GROSSBRITANNIEN, JORDANIEN UND SLOWENIEN

Ein Abkommen zwischen der österreichischen Regierung und der Regierung Großbritanniens und Nordirlands bringt die Ausdehnung des Anwendungsbereiches des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen auf die Insel Man (518 d.B. ).

INVESTITIONSSCHUTZABKOMMEN MIT JORDANIEN UND SLOWENIEN

Abkommen mit Jordanien und Slowenien über die Förderung und den Schutz von Investitionen regeln auf der Grundlage der Gegenseitigkeit u.a. die Entschädigungspflicht bei Enteignungen, die Frage von Überweisungen und Formen der Streitbeilegung. Die Vertragsparteien sichern sich die Meistbegünstigung und Inländergleichbehandlung zu. Mit diesen Maßnahmen will man österreichische Firmen bei ihren Investitionsbemühungen in Jordanien bzw. in Slowenien unterstützen und sie gegen allenfalls entstehende Risiken absichern (519 d.B. und 520 d.B. ). (Schluss)

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