Parlamentskorrespondenz Nr. 226 vom 22.03.2001
AUCH DAS BUDGETBEGLEITGESETZ 2002 IST PLENUMSREIF
Wien (PK) - Unmittelbar nach Verabschiedung des Haushaltsentwurfs 2002 nahmen die Mitglieder des Budgetausschusses die am 14.3.2001 vertagte Debatte über die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2002 (499 d.B. ) wieder auf und empfahlen es dem Plenum unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Koalitionsparteien mit der Mehrheit von FPÖ und ÖVP zur Annahme. Die im Hinblick auf die BSE-Krise vorgesehene Erstreckung der Eintrittsfrist in die Arbeitsstiftung "Aufleb" erhielt auch die Zustimmung der SPÖ. Die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Gilbert Trattner (F) legten dem Ausschuss im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Budgetbegleitgesetz auch eine Bundesfinanzgesetznovelle 2001 und eine Änderung des Versöhnungsfondsgesetzes vor. Die darin vorgesehene 60 Mill. US-Dollar-Überweisung aus der Gewinnausschüttung der Nationalbank an den Entschädigungsfonds und ein Haftungsausschluss für die Organe des Versöhnungsfonds fanden die Zustimmung von FPÖ, ÖVP und der Grünen. Die SPÖ machte ihre Zustimmung im Plenum von der Ausdehnung des für die Organe des Versöhnungsfonds vorgesehenen Haftungsausschlusses auch auf die Organe des Entschädigungsfonds und des Nationalfonds abhängig, ein Vorschlag, dem auch Staatssekretär Alfred Finz positiv gegenüber stand.
Durch den Abänderungsantrag wurde die in der Regierungsvorlage enthaltene Änderung des Landeslehrer-Dienstrechts zugunsten von Lehrern im zweisprachigen Unterricht an Minderheitenschulen sowie von Lehrern an Haupt- und Polytechnischen Schulen, den entsprechenden Sonderschulen sowie an Polytechnischen bzw. Sonderschulen mit Ganztagsbetrieb modifiziert. Ein dreimonatiger Bildungsurlaub soll Lehrern die Möglichkeit geben, ihre EDV-Kenntnisse zu erweitern oder sich auf einen Wechsel in die Privatwirtschaft vorzubereiten. Wegen der sinkenden Schülerzahlen infolge des Geburtenrückgangs soll ein Sozialplan für Lehrer Entlassungen vermeiden und die Einstellung von Junglehrern ermöglichen. Zu den Maßnahmen zählt auch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Sonderurlaub unmittelbar vor Antritt des Vorruhestandes.
Änderungen betrafen auch die in der Regierungsvorlage enthaltenen Detailregelungen über die Einhebung der Erdgasabgabe. Grundsätzlich sollen Zahlungen an den Netzbetreiber jeweils die anteilige Erdgasabgabe enthalten. Geregelt wird die Aufzeichnung gelieferter, verbrauchter oder weitergeleiteter Erdgasmengen sowie der Erdgasabgabe in der Jahresabrechnung des Netzbetreibers. Bezahlt der Empfänger einer Erdgaslieferung die Abgabe nicht vollständig, besteht keine Haftung des Netzbetreibers, sofern er sich - in zumutbarer Weise - um die Geltendmachung seines Anspruches bemüht hat. - Einstimmig stellte der Ausschuss dazu fest, dass der Leistungsempfänger den Netzbetreiber im Falle der Lieferung oder Teillieferung bzw. teilweisen Weiterleitung von Erdgas zu informieren hat, ob die jeweilige Lieferung an einen Wiederverkäufer oder an einen Verbraucher erfolgt.
Gestrichen wurde in der Regierungsvorlage die Passage zur Errichtung der Agentur für Ernährungssicherheit - Österreich. Anstelle dessen beschlossen die Regierungsparteien eine Entschließung, mit der der Gesundheits- und der Landwirtschaftsminister ersucht werden, den auf Basis einer interministeriellen Einigung erarbeiteten Entwurf zur Gründung einer "Agentur für Ernährungssicherheit - Österreich" einer Begutachtung zuzuleiten und zu versuchen, eine Einbeziehung der Länder von Anfang an sicher zu stellen.
Abgeordneter Heinz Gradwohl (S) begründete die Ablehnung dieser Entschließung durch seine Fraktion mit der Auffassung, dass die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit eine hoheitliche Aufgabe sei, die nicht außerhalb der staatlichen Verwaltung wahrgenommen werden sollte.
Im inhaltlichen Zusammenhang (§ 27 GOG) mit dem Budgetbegleitgesetz legten die Abgeordneten Stummvoll und Trattner schließlich auch einen Antrag zur Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2001 und zur Änderung des Versöhnungsfonds-Gesetzes vor. Es geht erstens um die Überweisung von 60 Mill. US-Dollar aus der Gewinnausschüttung der Oesterreichischen Nationalbank an den Entschädigungsfonds. Zweitens wird eine Haftung von Organen des Versöhnungsfonds bei der Zuerkennung von Leistungen der Republik an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes aus dem einzurichtenden Versöhnungsfonds ausgeschlossen. Wegen des hohen Alters der Antragsteller und der bereits Jahrzehnte zurückliegenden Ereignisse müsse mit einer gewissen Fehlerquote bei der Zuerkennung gerechnet und im Interesse einer raschen Zuerkennung der Entschädigungsbeträge in Kauf genommen werden. Dies mache einen Haftungsausschluss für die Fondsorgane notwendig, argumentierten die Abgeordneten.
Nach einer von Marianne Hagenhofer (S) initiierten Debatte über die Ausdehnung des Haftungsausschlusses auch auf Organe des Entschädigungs- und des Nationalfonds, an der sich auch die Abgeordneten Alexander van der Bellen (G), Werner Kogler (G) und Gilbert Trattner (F) beteiligten, sagte Ausschussobmann Josef Mühlbachler nach einer positiven Wortmeldung von Staatssekretär Alfred Finz zu, den Vorschlag der Abgeordneten Hagenhofer bis zur Abstimmung im Plenum zu prüfen. Vom Ergebnis dieser Prüfung machten die Abgeordneten der SPÖ eine allfällige Zustimmung ihrerseits abhängig. (Schluss)