Parlamentskorrespondenz Nr. 257 vom 02.04.2001

OBJEKTIVIERUNGSGESETZ; BÜRGERINITIATIVEN 17 UND 18; PETITION 21

REGIERUNG LEGT OBJEKTIVIERUNGSGESETZ UND BEGLEITGESETZE VOR

Die Bundesregierung will weitere Schritte zur Objektivierung der Stellenvergabe im Einflussbereich des Bundes setzen und hat daher dem Nationalrat insgesamt drei Gesetze - ein Objektivierungsgesetz, ein Objektivierungs-Begleitgesetz und ein Bundesgesetz über den unabhängigen Dienstrechts- und Objektivierungskontrollsenat - vorgelegt. Mit den neuen Bestimmungen will man nicht nur einen effektiveren Rechtsschutz für übergangene Bewerber sicherstellen, sondern insbesondere auch "gesteuerte Ausschreibungen" - etwa ein Zuschneiden des Anforderungsprofils in Stellenausschreibungen auf eine ganz bestimmte Person - eindämmen.

Konkret wird im Objektivierungsgesetz etwa die Verpflichtung festgeschrieben, bei der Besetzung von qualifizierten Leitungsfunktionen externe Beratungsunternehmen beizuziehen, bei allen anderen Leitungsfunktionen wird die mit der Auswahl der Bewerber betraute Begutachtungskommission, die sich derzeit aus zwei Dienstgebervertretern und zwei Dienstnehmervertretern zusammensetzt, um einen externen Experten - ein Personalentwickler aus einem anderen Ministerium - erweitert. Die Mitglieder der Begutachtungskommission erhalten überdies eine Weisungsfreistellung.

"Gesteuerte Ausschreibungen" will man dadurch hintanhalten, dass man der Aufnahme- bzw. Begutachtungskommission ein spezifisches Stellungnahmerecht zu Ausschreibungstexten einräumt. Vorgesehen ist außerdem die Schaffung eines neuen Aufnahmeverfahrens in Form eines Gruppenconcours, um für Arbeitsplätze mit einem gleichförmigen Anforderungsprofil innerhalb eines Ressorts den Aufbau einer, wie es in den Erläuterungen heißt, objektiv ermittelten Personalreserve zu ermöglichen. Bereits bestehende Aufnahmeverfahren werden gestrafft und zusammengelegt, bei so genannten "Aufnahmeverfahren mit Aufnahmegespräch" ist die Eignungsprüfung durch die Durchführung eines Assessment Centers zu ersetzen.

Ein noch zu schaffender unabhängiger Dienstrechts- und Objektivierungskontrollsenat (UDOS) wird, geht es nach den Plänen der Regierung, als Kontrollbehörde Entscheidungen über die Besetzung von Leitungsfunktionen im Bundesdienst und in bestimmten bundesnahen Bereichen überprüfen. Er kann Auswahl- bzw. Besetzungsentscheidungen aufheben, wenn sie schwer wiegende Mängel aufweisen. Um eine Verzögerung von Auswahlverfahren zu vermeiden, soll das Beschwerderecht allerdings nur jenen Bewerbern zukommen, die von der Begutachtungskommission in den Dreiervorschlag aufgenommen worden sind.

Darüber hinaus soll - zur Straffung und Beschleunigung von Verfahren - der UDOS, der nach dem Muster der unabhängigen Verwaltungssenate konzipiert ist und in Senaten entscheidet, bestehende dienstrechtliche Kommissionen wie die Berufungskommission, die Disziplinaroberkommission und die Personalvertretungs-Aufsichtskommission ersetzen. Gleichzeitig wird die Anrufungsmöglichkeit des Verwaltungsgerichtshofes in Disziplinarangelegenheiten gestrichen. Zur Einrichtung des Senats benötigt die Regierung im Übrigen eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, da dafür auch geltendes Verfassungsrecht geändert werden muss.

Ausdrücklich betont wird in den Erläuterungen, dass das Objektivierungsgesetz das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz unberührt lässt. Damit stehen Bewerbern und Bewerberinnen neben der Anrufung des UDOS weiterhin die spezifischen Beschwerdemöglichkeiten vor der Gleichbehandlungskommission offen. (532 d.B., 533 d.B., 534 d.B.)

BÜRGERINITIATIVEN UND PETITION

Die UnterzeichnerInnen einer Bürgerinitiative fordern den Nationalrat auf, weiterhin uneingeschränkten Zugang zur Bildung zu gewährleisten, die Bildung im Pflichtschulbereich zu schützen, Junglehrern und -lehrerinnen faire Chancen zu geben und die Studiengebühren zurückzunehmen. Sie machen geltend, dass die im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen vereinbarten Kürzungen im Bereich der Schulorganisation auf Kosten des Bildungsangebots für die Schüler gehen und gleichzeitig eine Verschlechterung der Chancen für JunglehrerInnen bedeuten würden. Parallel dazu werde das Bildungsangebot für Pflichtschüler durch weitere Sparmaßnahmen der Bundesregierung gefährdet. (17/BI)

Eine von der Aktion Leben initiierte Bürgerinitiative spricht sich für ein klares Verbot jeder Verwertung lebender oder toter Embryonen oder Föten, ein klares Verbot des Eingriffs in die menschliche Keimbahn (Genmanipulation), ein klares Verbot der Erzeugung von Embryonen durch Klonen, ein klares Verbot der Erzeugung von Stammzellen durch reproduktives Klonen und ein klares Verbot der Schaffung tier-menschlicher Mischformen aus. (18/BI)

SPÖ-Abgeordnete Barbara Prammer überreichte dem Nationalrat unter dem Titel "Eine Chance auf Familienleben - auch den im Handel Beschäftigten" eine Petition, in der sich die UnterzeichnerInnen gegen längere Ladenöffnungszeiten und gegen eine Ladenöffnung am Sonntag aussprechen. Außerdem wenden sie sich gegen Pläne, das derzeitige Recht der Handelsangestellten auf einen freien Samstag alle zwei Wochen abzuschaffen. (21/PET)

(Schluss)