Parlamentskorrespondenz Nr. 273 vom 05.04.2001

DAS PROJEKT FRAUEN BEIM HEER LÄUFT FRIKTIONSFREI

Wien (PK) - Das Projekt "Frauen beim Bundesheer", das seit 1.1.1998 läuft, wurde auch im Jahr 2000 ohne Probleme fortgesetzt, schreibt Verteidigungsminister Herbert Scheibner in seinem diesbezüglichen Bericht (III-91 d.B.) an den Nationalrat. Soldatinnen werden friktionsfrei in das Bundesheer integriert, schreibt der Ressortleiter. "Der Weg, der hinsichtlich Auswahlverfahren, Ausbildung und Verwendung beschritten wurde, erweist sich als richtig", resümiert Minister Scheibner.

DAS WEIBLICHE BUNDESHEER IM JAHR 2000

72 Frauen, darunter zehn Leistungssportlerinnen, haben im Vorjahr ihre militärische Ausbildung in den Garnisonen Hörsching, Mistelbach, Innsbruck, Kirchdorf a.d. Krems, St. Pölten, Graz, Lienz, St. Michael, Linz-Ebelsberg, Baden, Amstetten, Mautern, Zeltweg, Villach und Wiener Neustadt angetreten. 57 Frauen standen zum Stichtag 31. Dezember 2000 in Ausbildung. Zwei Frauen absolvierten die Nachhollaufbahn. 28 Soldatinnen, darunter elf Leistungssportlerinnen, wurden nach der Ausbildung in ein Dienstverhältnis als Militärperson auf Zeit ernannt, ist dem statistischen Teil des Berichts zu entnehmen.

Zum Stichtag 31. Dezember 2000 standen fünf weibliche Offiziere im militärisch-medizinischen Dienst, eine davon als Kommandantin der Sanitätsanstalt Hörsching, sowie ein weiblicher Offizier im höheren militärtechnischen Dienst. Von den l8 Offiziersbewerberinnen frequentierten fünf den Fachhochschulstudiengang "Militärische Führung" an der Theresianischen Militärakademie, zwei standen im Praxissemester und elf besuchten den Einjährig-Freiwilligen-Kurs 1, eine von ihnen strebt die Milizoffizierslaufbahn an. Die ersten weiblichen Truppenoffiziere werden die Ausbildung voraussichtlich im Frühjahr 2003 abschließen.

Von 40 weiblichen Unteroffizieren und Chargen versahen zum Stichtag 31. Dezember 2000 zehn ihren Dienst bei mechanisierten Verbänden, elf bei der Jägertruppe, acht im Logistikbereich und je drei bei der Sanitätstruppe und der Militärstreife; je zwei Soldatinnen waren bei der Fliegertruppe und der Aufklärungstruppe eingesetzt, eine als Heeres-Fahrlehrerin. 24 Leistungssportlerinnen verrichteten Dienst in den Leistungszentren des Heeressportzentrums.

Für die Unteroffiziersbewerberinnen standen Laufbahnbilder im Bereich der Jäger-, Panzer-, Flieger-, Aufklärungs-, Artillerie-, Pionier-, Fernmelde-, Versorgungs- und Sanitätstruppe zur Verfügung. Elf Leistungssportlerinnen im Ausbildungsdienst werden in den Leistungszentren des Heeressportzentrums ausgebildet.

WAS GIBT ES NEUES FÜR FRAUEN IM HEER?

Mit der jüngsten Wehrgesetznovelle wurde der Ausbildungsdienst um bis zu sechs Monate verlängert und die Miliz für Frauen geöffnet. Damit steht auch den weiblichen Soldaten bis zur Übernahme in ein Dienstverhältnis auf Zeit eine Wehrdienstzeit von bis zu 18 Monaten zur Verfügung. Außerdem können jetzt auch Soldatinnen, die den Ausbildungsdienst bzw. das Dienstverhältnis als Militärperson auf Zeit beenden, an freiwilligen Waffenübungen, Funktionsdiensten und an Freiwilliger Milizarbeit teilnehmen.

Weiter verbessert wurden die Information der Frauen über Laufbahnen beim Bundesheer, neuerdings auch via Internet. Der Beitrag "Ich werde Soldatin" auf der Homepage des Bundesheeres (www.bundesheer.gv.at) wird laufend aktualisiert und optimiert.

Die Bemühungen des Ressorts, die Ausbildungs-, Arbeits- und Laufbahnbedingungen für Frauen im Heer zu verbessern, sind damit aber noch lange nicht zu Ende. Eine unmittelbar bevorstehende Novellierung des Auslandseinsatzgesetzes wird Frauen im Rahmen der Miliz die Möglichkeit eröffnen, freiwilligen Auslandseinsatzpräsenzdienst zu leisten. Novellierungserfordernisse sieht der Verteidigungsminister auch im Bereich des Heeresversorgungsgesetzes, für das der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen federführend zuständig ist. Minister Scheibner geht es darum, Frauen auf dem Weg zu oder von einer Eignungsprüfung bzw. während einer solchen sowie im Rahmen von Miliztätigkeiten versorgungsrechtlichen Schutz zu gewähren. (Schluss).