Parlamentskorrespondenz Nr. 301 vom 23.04.2001

REGIERUNGSVORLAGEN; VORBELASTUNGEN IM 1. QUARTAL 2001

NEUE EU-GRENZWERTE FÜR LUFTSCHADSTOFFE

Die EU hat Tochterrichtlinien zur Rahmenrichtlinie "Luftqualität" mit Grenzwerten für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel, Blei, Kohlenmonoxid und Benzol erlassen, die die Mitgliedstaaten bis zum 19. Juli 2001 umsetzen müssen. Dies macht eine Novellierung des Immissionsschutzgesetzes-Luft notwendig, zu der die Bundesregierung nun einen Entwurf vorgelegt hat. Im Mittelpunkt der Neuerungen stehen die zum Teil erneuerten Grenzwerttabellen. Sie enthalten folgende Daten:

Schwefeldioxid - der Halbstundenmittelwert von 200 Mikrogramm/m3 darf weiterhin drei mal pro Tag, jedoch höchstens 48 mal pro Kalenderjahr bis zu maximal 350 Mikrogramm überschritten werden. Als Tagesmittelwert gelten 120 Mikrogramm. Der Alarmwert wird bei 500 Mikrogramm/m3 als gleitender Dreistundenmittelwert fixiert.

Bei Kohlenmonoxid bleibt es beim Grenzwert von 10 Milligramm im Achtstundenmittel.

Bei Stickstoffdioxid bleibt der Grenzwert von 200 Mikrogramm gleich; neu ist ein Jahresmittelgrenzwert von 30 Mikrogramm, der aber erst ab 2012 einzuhalten ist. Die Toleranzmarge von 30 Mikrogramm wird von 2002 bis 2005 jährlich um 5 Mikrogramm verringert. Bis 2009 gilt dann eine Toleranzmarge von 10 Mikrogramm, die für 2010 und 2011 auf 5 Mikrogramm reduziert wird. Der Alarmwert liegt bei 400 Mikrogramm/m3 als gleitender Dreistundenmittelwert.

Bei Schwebestaub bleibt es beim Grenzwert von 150 Mikrogramm im Tagesmittel. Für die neue Staubkategorie PM10 ("Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometer eine Abscheidewirksamkeit von 50 % aufweist") gelten im Tagesmittel 50 Mikrogramm und im Jahresmittel 40 Mikrogramm als Grenzwerte. Beim Tagesmittel sind bis 2004 35 Überschreitungen, von 2005 bis 2009 30 und ab 2010 25 Überschreitungen zulässig.

Als Grenzwert für Blei in PM10 gelten 0,5 Mikrogramm im Jahresmittel (bisher 0,01 mg im Schwebestaub), für Benzol 5 Mikrogramm/m3 Luft (bisher 0,01 mg/m3).

Der Zielwert von 110 Mikrogramm Ozon pro m3 Luft im Achtstundenmittelwert bleibt aufrecht. 

Da das novellierte Immissionsschutzgesetz-Luft künftig auch die genannten Alarmschwellen für Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid vorsehen wird, kann laut Bundesregierung gleichzeitig das bisher geltende Smogalarmgesetz aufgehoben werden (553 d.B. ).

ÄNDERUNGEN IM FINANZIERUNGSSYSTEM DER EU

Dem Nationalrat liegt der Beschluss des EU-Rates vom März 1999 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften vor, der Neuerungen enthält, die ab 2002, zum Teil bereits ab 2001 wirksam werden sollen:

Der maximale Abrufsatz für die Mehrwertsteuer-Eigenmittel wird von 1 % auf 0,75 % für die Jahre 2002 und 2003 sowie auf 0,50 % ab 2004 reduziert.

Die Korrektur für das Vereinigte Königreich wird um den Betrag verringert, der dem Vorteil infolge der Anhebung der Kosten für die Erhebung der traditionellen Eigenmittel entspricht, sowie um den Betrag, der sich zum Zeitpunkt der Erweiterung aus der Anpassung der Vorbeitrittsausgaben ergibt.

Der Anteil Deutschlands, der Niederlande, Österreichs und Schweden wird auf 25 % ihres normalen Anteils reduziert.

Ab 1.1.2001 wird die Einhebungsvergütung für die traditionellen Eigenmittel von 10 % auf 25 % erhöht.

Die Kommission wird das Funktionieren des Eigenmittelsystems einschließlich der erweiterungsbedingten Auswirkungen bis spätestens 1.1.2006 überprüfen (554 d.B. ).

VORBELASTUNGEN IM ERSTEN QUARTAL 2001

Finanzminister Karlheinz Grasser hat dem Budgetausschuss über die Vorbelastung künftiger Budgets infolge von Einzelvorhaben berichtet, die er im 1. Quartal 2001 genehmigt hat. Die größten Beträge entfallen auf Beratungs- und Weiterbildungsmaßnahmen (284 Mill. S), Aufwendungen des Bundesheeres (247 Mill. S) und auf die gewerbliche Technologie- und Forschungsförderung (230 Mill. S). Der Unterlage ist zu entnehmen, dass die Vorbelastungen im Zeitraum Jänner bis März 2001 insgesamt 900,8 Mill. S ausmachen (26 BA).

(Schluss)