Parlamentskorrespondenz Nr. 313 vom 26.04.2001
ÖSTERREICH SOLL IN FORSCHUNG UND LEHRE WELTKLASSE WERDEN
Wien (PK) - Österreich wolle in Forschung und Lehre in der Weltklasse spielen, die Leistungsfähigkeit müsse erhöht, die Effizienz des Mitteleinsatzes müsse verbessert werden. So fasste Wissenschaftsministerin Elisabeth Gehrer in ihrem Einleitungsreferat, mit dem sie die Parlamentarische Enquete zur Universitätsreform eröffnete, die Zielsetzungen der Reform zusammen. Dieses Programm sei kein Sparprogramm, betonte die Ministerin und sprach sich für mehr Internationalität und Flexibilität sowie für eine zeitgemäßere und besser zielgerichtete Ausbildung aus. Gehrer brach in diesem Zusammenhang eine Lanze für die Vielfalt der Studien; Doppel- und Dreifachangebote müssten aber verhindert werden.
Infolge der großen Zahl von Teilnehmern wurde der Plenarsaal des Nationalrats als Ort der Enquete gewählt. Vom Interesse am Thema her wäre der über 500 Personen fassende Sitzungssaal der Bundesversammlung noch besser gewesen, bemerkte Abgeordneter Dr. Erwin Niederwieser zu Beginn der Veranstaltung im Rahmen einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Das Programm umfasst zunächst Referate von insgesamt 13 Referenten aus dem In- und Ausland, gefolgt von einer Diskussion. Den Vorsitz führen der Obmann des Wissenschaftsausschusses, Abgeordneter Dr. Martin Graf (F) und seine StellvertreterInnen, die Abgeordneten Dr. Erwin Niederwieser (S), Dr. Gertrude Brinek (V) und Univ.Prof. Dr. Kurt Grünewald (G).
Wissenschaftsministerin Elisabeth Gehrer sprach sich in ihrem Einleitungsreferat für Gemeinsamkeit bei der Weiterentwicklung und Modernisierung der Universitäten aus, zumal dieses Thema über Parteipolitik hinausgehen sollte. Die Enquete sei eine Veranstaltung, in der "ein Weg gesucht wird", betonte die Ministerin und skizzierte dann kurz die Situation Österreich: 18 Universitäten, 20.000 Lehrende, 130.000 Studierende, eine im europäischen Vergleich überdurchschnittlich lange Studiendauer von 7,5 Jahren, eine Drop-out-Quote von 50 %, insgesamt zu wenige Professoren und ein zu großer Mittelbau. Als Ziele nannte Gehrer die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, die Schaffung von Flexibilität und von Freiräumen, die Etablierung der Universität als handelnde Institution durch Vollrechtsfähigkeit und Autonomie.
Zur Frage des neuen Dienstrechts für Universitätslehrer kündigte Gehrer an, dass ein entsprechender Gesetzentwurf "heute Abend oder morgen" in Begutachtung gehe und skizzierte auch dafür die Zielsetzungen: Vertragsbedienstetensystem statt Pragmatisierung, Assistenten mit Befristung auf 6 Jahre, Professorenposten mit und ohne Befristungen, wobei die Stellenbesetzung nach Kriterien einer Qualitätssicherung erfolge, durchgängige Karrieren aber möglich seien. An die Stelle der starren Stellenpläne solle ein Punktesystem treten, wobei die Universität selbst die für sie wichtigen Positionen festlege. Die derzeitigen Uni-Assistenten in der 2. Phase könnten "aufhören, sich zu fürchten": Wer sich habilitiere, könne mit einer Pragmatisierung rechnen, die anderen über ein spezielles Qualifizierungsverfahren ebenso. Zudem solle die Möglichkeit geschaffen werden, "hochqualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiter" zu beschäftigen. Der "Fahrplan" zum neuen Dienstrecht: Begutachtung des Entwurfs bis 18. Mai, am 29. Mai im Ministerrat, dann parlamentarische Behandlung, in Kraft treten soll das Gesetz am 1. Oktober 2001. Für die volle Rechtsfähigkeit der Universitäten werde es im Sommer eine Punktation geben, die - in einem Vor-Begutachtungverfahren - bis November einer "allgemeinen, großen Begutachtung" unterzogen werde. Ein Gesetzentwurf würde erst danach in Begutachtung gehen erklärte Gehrer.
Die Universität mit ihrer aus dem 19. Jahrhundert stammenden Struktur als "pädagogische Provinz" habe sich bewährt, aber nicht genug, begründete Univ.Prof. Dr. Klaus Landfried, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz Deutschland, die Reformnotwendigkeit an deutschen Universitäten. "Wer sich nicht bemüht, besser zu werden, hört auf, gut zu sein", zitierte Landfried den bayerischen Wissenschaftsminister Zehetmayer. Der Redner ging dann auf die Bildungsexpansion der 60er und der 70er Jahre ein und verwies auf den Anstieg der Studentenzahlen. Die Reformen hinsichtlich der Organisations- und der Entscheidungsstrukturen seien in Deutschland zum Teil länderweise unterschiedlich verlaufen, bedürften aber ebenso einer Modernisierung wie die Lehr- und Lerninhalte, die Gestaltung der Studienstrukturen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und des Haushaltsrechts.
Erreicht habe man einen "Aufbruch in den Wettbewerb", mehr institutionelle Eigenverantwortung, vereinzelt flexibilisierte und sogar globalisierte Haushalte, Kosten- und Leistungsrechte und Änderungen in der Ressourcenzuteilung sowie etwas mehr Arbeitsmarkt-Orientierung. Die Dienstrechtsreform sei in Deutschland - ähnlich wie in Österreich - noch in Bewegung, sagte Landfried. Mängel stellte der Redner bei der neuen quantitativen Verteilung der Studienplätze fest. Er vertrat in dieser Frage die Auffassung, dass zwei Drittel der Studienanfänger an Berufsakademien und Fachhochschulen und ein Drittel an die Universitäten zu verteilen wären.
Besondere Bedeutung maß Landfried der Qualitätssicherung zu und skizzierte abschließend die Aufgaben der Hochschulen. Die kritische Bewertung und damit Bewahrung alten und neuen Wissens, die Anleitung zum Selbst-Lernen; die Universitäten müssten sich um ihre Absolventen kümmern, sie müssten ein Forum für die Entwicklung ethischer Leitlinien sein, im Dialog mit den Unternehmen die wirtschaftliche Nutzung neuen Wissens zu ermöglichen und zu unterstützen - und das alles ohne Rücksicht auf nationale Grenzen. Kritisch äußerte sich Landfried gegen Pragmatisierung und praktisch unbegrenzte Studiendauer. Universitäten als Unternehmen besonderer Art brauchten auch ein dafür speziell trainiertes Management. Angemessene Betreuungsrelationen seien die Voraussetzung für einen Erfolg, betonte Landfried und zitierte abschließend Churchill: Wenn Sie glauben, dass Bildung zu teuer ist, warum versuchen Sie es nicht mit Unwissenheit?
Weil der "Teufel im Detail" sitze, wolle er die Situation in der Schweiz möglichst konkret darstellen, begann Prof. Dr. Ulrich Gäbler, Rektor der Universität Basel, sein Impulsreferat. Das Schweizer Universitätssystem sei zweigeteilt, mit der Bundes-Zuständigkeit für zwei und kantonaler Zuständigkeit bei zehn Universitäten. Die Unis seien hinsichtlich Personal, Mittel und Immobilien "mehr oder weniger autonom". Der Bund trage zur Finanzierung auch der kantonalen Universitäten bei.
Die Finanzierung "seiner" Universität Basel - 320 Mill. Franken jährlich, rund 3 Mrd. S für eine relativ kleine Universität - komme zu 50 % aus den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land, die andere Hälfte aus verschiedenen Quellen, darunter Studiengebühren in einer Höhe etwa wie die in Österreich bevorstehenden, und 30 Mill. Franken vom Bund, womit der Bund in einer Reihe von "Mitspielern" eine Art von "Minderheitsaktionär" sei. Die Steuerung erfolge in enger Zusammenarbeit zwischen Universitätsrat und Rektorat.
Diese Art der Universitätsautonomie sei aus der politischen Kultur der Schweiz mit ihrer Vorliebe für Konkordanz und eine geringe Regeldichte zu verstehen, betonte Gäbler. Universität und Politik müssten sich einig werden über die Zielvorstellungen - z.B. bessere Lehre, Forschung und Wissenschaft. Ein hoher Grad von Autonomie fördere den Wettbewerb, sagte Gäbler und plädierte für Universitäten, die sich den Bedingungen der sie umgebenden Gesellschaft unterwerfen und nicht einen "Elfenbeinturm" darstellten.
Univ.-Prof. Dr. Werner Welzig (Präsident der Österreichischen Akademie der Wissenschaften) sah die Verantwortung des Gesetzgebers darin, Grundsätze und Aufgaben der Hochschulen so zu fassen, dass diese den Arbeitsweisen und Erfordernissen der Wissenschaft, den Erfordernissen der Gesellschaft, den politischen Gegebenheiten unseres Kontinentes und den ökonomischen Möglichkeiten unseres Staates entsprechen. Dazu legte Werner Welzig fünf Sätze vor, die ihm wichtiger schienen, als alle Fragen des Dienstrechts:
Erstens fragte Welzig, ob Österreich tatsächlich alle jene Anstalten brauche, die es Universitäten nenne. Zweitens, sagte Welzig, brauchten wir nicht alle Fakultäten, die es an Universitäten gibt, bzw. nicht alle in der Gestalt, in der es sie heute gibt. Kein Argument spreche etwa für das Nebeneinander naturwissenschaftlicher Fakultäten an den Technischen Universitäten und Universitäten in Wien und Graz, die Aufrechterhaltung aller universitären Architektureinrichtungen sowie aller vier staatlichen Katholisch-Theologischen Fakultäten.
Drittens sollten die Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultäten ihre Studienrichtungen sparsamer und zugleich ergiebiger verteilen. Für die Maxime, alles allenthalben anzubieten, sah Welzig keinen guten Grund. Alte Geschichte und Klassische Archäologie müssten in Österreich nicht an vier Standorten gepflegt werden. Viertens sollte der Gesetzgeber seine Verantwortung für die Universitäten anders wahrnehmen als in der Vergangenheit. Das Studienangebot könne nicht mehr nur auf nationale Notwendigkeiten Rücksicht nehmen. Denn für Welzig ist es absurd, wenn eine so exemplarisch europäische Institution wie die Universität nur einzelstaatlich konzipiert und fortentwickelt wird.
Welzig schloss mit der Bitte, den Konflikt zwischen Ansprüchen von Ökonomie und Industrie auf der einen und der Verteidigung der universitären Freiräume auf der anderen Seite, den Konflikt zwischen Nutzen und Neugier nicht fortzusetzen. Dieser Konflikt sei auf Basis der Universität nicht zu lösen. "Wir werden um eine Entscheidung über das Nebeneinander unterschiedlicher Typen Hoher Schulen nicht herumkommen", sagte Welzig. Die Universitäten werden nur dann Brennpunkte im geistigen Leben bleiben, wenn neben ihnen anders organisierte Hohe Schulen die Aufgabe der Weitergabe und der Vermehrung des Wissens übernehmen. In dieser Auseinandersetzung können sich die Universitäten bewähren, der zum Schimpfwort gewordene Begriff "akademisch" seinen Glanz wiedergewinnen. Allerdings sei der Gesetzgeber gefordert, in einer schwierigen Materie rasch zu handeln, schloss Welzig.
Generaldirektor Dipl.-Ing. Albert Hochleitner (Siemens AG Österreich) wies einleitend auf die Absicht hin, die Forschungs- und Entwicklungsquote von derzeit 1,8 % bis 2005 auf 2,5 % zu steigern. Dadurch werde sich die Zahl der derzeit 18.000 Mitarbeiter in der Industrie verdoppeln, was aufgrund der heutigen Absolventenzahlen der Universitäten und technischen Universitäten nicht realisierbar sei, da jährlich nur 1.800 Absolventen von den technischen Universitäten abgehen. Man könne die Diskussion um das Dienstrecht an den Universitäten also entspannt betreiben, denn Abgänger aus dem universitären Mittelbau würden in der Wirtschaft dringend benötigt.
Von den Universitäten forderte Hochleitner eine höhere Kooperationsbereitschaft mit der Wirtschaft ein. Sie sollten auf die traditionell kleinbetrieblich organisierte Wirtschaft zugehen. Dazu gehöre eine größere Durchlässigkeit im personellen Bereich und ein intensiver Austausch zwischen Mitarbeitern der Universitäten und der Wirtschaft. Hochleitner wollte das Technikinteresse der Jugend verbessern. Überdies hielt er es für unverständlich, dass es die Universitäten hinnehmen, dass Fachhochschulen Studiengebühren einheben und Aufnahmeprüfungen durchführen, während dies den Universitäten vorenthalten werde. Die Studiendauer sei zu verkürzen, die Dropout-Raten seien zu senken und die HTL als hervorragende Einrichtungen zu erhalten. Die Anwendung von Wissen dürfe kein schlechteres Image haben als das Erzielen von Forschungsresultaten. Die Universitäten sollen Schnittstellen zur Wirtschaft eröffnen, für Menschen, Themen und Technik.
Univ.-Prof. Dr. Günther Bonn (Universität Innsbruck) plädierte aus der Sicht der Naturwissenschaften dafür, Veränderungen in der Lehre, in den Personal- und Forschungsstrukturen sowie in der gesamten Organisation und in den Entscheidungsstrukturen herbeizuführen. Die Reform sollte bereits in der Schule beginnen, um die Attraktivität naturwissenschaftlicher Fächer zu heben und insbesondere das geringe Interesse der Mädchen an diesen Fächern zu vergrößern. Zur Verkürzung der im internationalen Vergleich zu langen Studiendauer werden die neuen Studienpläne, aber auch die Studiengebühren beitragen, sagte Hochleitner und unterstrich das Ziel, die Durchlässigkeit im Bildungssystem von Schule, Lehre, Fachhochschule und Universität zu gewährleisten.
Hervorragende Universitäten seien von Leistungskriterien und Schwerpunktsetzung geprägt. Dies setze Leitungs- und Verantwortungsstrukturen voraus. "Wir brauchen daher ein neues Dienstrecht, das gewährleistet, dass der Automatismus in der Karriereleiter durch Leistungsorientierung ersetzt wird". Dafür stelle das vorgeschlagene Dienstrecht einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar, zeigte sich Bonn überzeugt.
Kritik übte der Universitätsprofessor daran, dass mit der letzten Reform alle UniversitätsdozentInnen zu ao. Univ.-ProfessorInnen "mutiert" seien, was es den berufenen Professoren unmöglich mache, Schwerpunkte zu setzen, da Personalressourcen nicht mehr fokussiert genutzt werden können. Bonn wandte sich auch gegen die paritätische Vergabe leitender Funktionen der Universität, die in vielen Fällen zu einer negativen Auslese führten und dem Ansehen der Universität schade. Die Frage ausländischer Wissenschaftler laute häufig: "Habt ihr immer noch dieses Dienstrecht, wonach der berufene Professor keine Entscheidungen treffen kann und alle fragen muss?" An keiner Top-Universität der Welt werden laut Bonn Rektor, Dekan oder Institutsvorstand paritätisch ausgewählt.
Univ.-Prof. Dr. Friederike Hassauer (Universität Wien) skizzierte ihr Ideal einer modernen Universität mit Zitaten von Wissenschaftlerinnen aus acht Jahrhunderten über die Liebe zum Wissen, den süßen Geschmack des Studiums, die Sehnsucht der Philosophie und die Herzensneigung zu den Wissenschaften. Diese Herzensangelegenheit sei mit eiskaltem Verstand anzusehen. Daher kein Lamento zum jahrzehntealten Reformstau, aber die unbedingte Forderung, dass die Vision der neuen Universität Wirklichkeit werde.
Als Leistung der Universität bezeichnete Hassauer Wissenschaft in den vier Gestalten Lehre, Forschung, Ausbildung des Nachwuchses und Wissenstransfer an die Gesellschaft. Im globalen Wettbewerb heiße dies globaler Wettbewerb um die Exzellenz der Wissenschaft. Zeiten, in denen diese Leistungen gegen widrige Umstände, die Absurditäten des hiesigen Dienstrechts, die Ungunst des Kameralismus, die Lähmung durch obrigkeitliche ministerielle Führung, gegen die nationale Tradition struktureller Unterbudgetierung erbracht wurden, seien vorbei. Konkurrenzfähige exzellente Leistungen können nur unter konkurrenzfähigen exzellenten Rahmenbedingungen erbracht werden. Daher brauche es eine Reform der Universitäten und der Rahmenbedingungen. Das setzte politische Top-Priorität für die Reformuniversität als zentralen Standortfaktor im Wettbewerb der globalen Wissensgesellschaft voraus. Da diese Reform nichts für parteipolitische Hahnenkämpfe sei, wünschte die Referentin eine stabile politische Neuordnung des Wissenschaftssystems mit Planungssicherheit für die Universität. Damit trete die Universität in den staatsferneren Raum der Autonomie, der ein Raum der Freiheit wie der Pflicht sei, mit neuen Studien- und Leitungsstrukturen. Heilige Kühe wie paritätische Mitbestimmung, Pragmatisierung und Selbstrekrutierung seien zu schlachten.
Internationalität müsse zu einem Leistungsindikator und finanziell gratifiziert werden. "Blaulicht" sei tödlich für die Universität, sagte die Referentin schließlich und wandte sich im Geiste einer internationalen Universität gegen Antisemitismus und Ausländerwahn. Österreich brauche einen neuen Aufbruch und Ressortbudgets, wo Kulturkontakt und Kulturkonflikt erforscht werden, nämlich in den Kulturwissenschaften.
Univ.-Prof.Dr. Franz MARHOLD (Universität Graz) sprach zum Thema "Dienstrecht neu für moderne Universitäten" und stellte kritisch fest, bisher seien Organisationsänderungen und Änderungen des Dienstrechts immer isoliert voneinander behandelt worden, was zu enormen Verzerrungen geführt hatte. Nun bestehe erstmals die Chance, das Dienstrecht gesamthaft im Zusammenhang mit der Neukonzeption der Aufgaben und Strukturen an den Universitäten zu gestalten. Die gegenwärtige Planstellenbewirtschaftung verhindere einen flexiblen Einsatz der Mittel, auch wenn diese vorhanden sind, und hemme die Durchlässigkeit und damit die Internationalisierung.
Marhold trat für ein Übergangsdienstrecht ein, das den Universitäten die Luft gibt, die sie für ihre autonome Planung brauchen. In Zukunft aber sollten seiner Meinung nach die Universitäten dem allgemeinen Arbeitsrecht unterworfen werden, wobei Marhold von der Möglichkeit, Betriebsvereinbarungen abzuschließen, ausging. Die Geltung des Arbeitsrechts setze aber andere Formen der sozialpartnerschaftlichen Konfliktaustragung als die derzeit gegebenen Paritäten voraus, gab Marhold zu bedenken.
Dr. Christian JOKSCH (IMADEC University) sprach über die Rolle der Privatuniversitäten und stellte zunächst die Kundenorientiertheit in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Weiters meinte er, der Staat sollte mit den privaten Unis ein gutes Miteinander und nicht ein Gegeneinander haben. Dazu seien aber einige wesentliche Rahmenbedingungen notwendig.
Das Dienstrecht sollte dem Arbeitsrecht entsprechen und sehr flexibel bleiben. Wichtig waren für Joksch auch die Freiheit der Wissenschaft und die Freiheit bei der Organisation der Lehre. Für die Zuwendungen an private Universitäten wiederum müsse es eigene Rahmenbedingungen im Steuerrecht geben, die es der Wirtschaft erlauben, neben Subjektförderung auch Objektförderung zu betreiben.
Univ.-Prof. DDr. Johannes Michael RAINER (Universität Salzburg) plädierte in seinem Referat über die Universitätsreform in Österreich vor dem Hintergrund der europäischen Universitätslandschaft für eine "Soft-Autonomie" der Universitäten. Autonomie dürfe nicht bedeuten, dass sich der Staat seiner Rolle in der Universitätspolitik entzieht. Der Staat müsse vielmehr auch weiterhin Rahmenbedingungen für die Organisation der Universitäten und das Dienstrecht setzen. Die Universitäten sollten nach Meinung Rainers die Möglichkeit haben, im Wege von Globalbudgets über die Verteilung der ihnen vom Staat zugewiesenen Gelder zu entscheiden. Dazu bedürfe es aber im Gegenzug eines Controllings mit klaren, von vornherein feststehenden Vorgaben. Rainer trat dafür ein, bei der Evaluierung auch die internationale Dimension der Universitäten in Betracht zu ziehen. Darüber hinaus erfordere die Autonomie, wie Rainer betonte, Entscheidungsgremien, die rasch und flexibel entscheiden können. Mit den heutigen "aufgeblasenen Senaten" sei dies nicht möglich, warnte er.
Für die Verwaltung wiederum müssten ausschließlich Experten heran gezogen werden. Die Einbindung von Professoren und Studenten in die Universitätsverwaltung macht nach Einschätzung Rainers keinen Sinn mehr. Mit Nachdruck wandte sich der Redner auch gegen die derzeitige Kurienstruktur. Diese sei nicht demokratisch, fördere bloß die Packelei und sei nichts anderes als ein Relikt der Vergangenheit.
Dr. Gerald BAST (Rektor der Universität für angewandte Kunst) nahm zur erweiterten Autonomie aus der Sicht der Kunstuniversitäten Stellung und sprach sich gegen die von der Regierung verfolgte Totalreform aus. Diese würde bloß weniger Geld, undemokratische Strukturen, mehr staatlichen Einfluss und demotivierte Mitarbeiter bringen, warnte er. Bast hegte grundsätzliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Ausgliederung der Universitäten und verteidigte die bestehende Teilrechtsfähigkeit.
Die Ziele der Bundesregierung " effizientere Personal- und Budgetverwaltung an den Universitäten " könnten auch durch andere Maßnahmen als die Ausgliederung erreicht werden, glaubt Bast. Der Bund sollte den Universitäten Budgetmittel im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit zuweisen auf Basis einer mehrjährigen Leistungsvereinbarung. Neues Personal wäre nur noch nach dem Angestelltengesetz, ergänzt durch Kollektivverträge und Betriebsvereinbarung einzustellen. Das Haushaltsrecht des Bundes sollte nach Meinung Basts nicht angewendet werden. Die Universitäten hätten jährlich Bilanz und einen Leistungsbericht zu erstellen, der Universitätsbeirat wiederum sollte gestärkt werden, schlug Bast vor.
Ao. Univ.-Prof. Dr. Klaus Zelewitz (Universität Salzburg) referierte zum Thema "Vollrechtsfähigkeit und Dienstrecht". In einer Welt, in der immer mehr Entscheidungen experten- und wissenschaftsgestützt getroffen werden, sei es sehr wichtig, dass es möglichst viel Freiheit für die Wissenschaft gibt, unterstrich er. In Österreich werde auch viel zu wenig die internationale bzw. europäische Dimension zur Kenntnis genommen. Er habe nämlich den Eindruck, dass eine Wissenschaftsplanung durchgeführt werde, die noch immer von einem "bündnisfreien" Status ausgehe.
Was die nun geplante Reform angeht, so machte er darauf aufmerksam, dass die im Jahr 1993 beschlossene Universitätsreform noch gar nicht umgesetzt und dieses Instrumentarium an kaum einer Hochschule wirklich ausgeschöpft wurde. Außerdem sind die Pläne im Bezug auf die Vollrechtsfähigkeit nur sehr vage skizziert, und diese Konzeptlosigkeit wolle man den Betroffenen als Modell einer offenen Planung weismachen. Die Vorhaben im Bereich des Dienstrechtes werden dazu führen, führte er weiter aus, dass unterschiedliche Gruppen von Dienstnehmern entstehen, und zwar die übernommenen Beamten, die Vertragsbediensteten und aller Wahrscheinlichkeit nach noch Angestellte, freie Dienstnehmer und Personen mit prekären Arbeitsverhältnissen. Er befürchtete, dass das Stammpersonal abgebaut und eine Verschiebung in Richtung Zukauf von Leistungen und Abschluss von kurzfristigen Verträgen stattfinden werde. Zudem werden vor allem die wirtschaftsnahen Universitäten von dem neuen System profitieren, da es ihnen besser gelingen wird, Sponsoren zu finden. Bei den "übrigen" Universitäten gehe die Entwicklung jedoch nach hinten los, warnte er, und führe zu einer schlechteren Infrastrukturausstattung, einem ungünstigeren Betreuungsverhältnis, einer Verkleinerung des Angebots im kulturwissenschaftlichen Bereich und einem Qualitätsverlust in der Lehre. Dies sei nicht nur das endgültige Ende der Humboldt'schen Universität, sondern werde die Universitäten als zentralen Ort von Bildung insgesamt stark beschädigen.
Univ.-Prof. Dr. Edith Saurer (Universität Wien) hielt ein Impulsreferat zum Thema "Universitätsreform - Chancen und Gefahren" und schlug eingangs vor, eine "produktive Pause" einzuschalten. Dadurch hätte man die Möglichkeit, die Erfahrungen mit den eigenen Universitätsreformen und jenen anderer Länder zu erheben und zu vergleichen. Weiters trat sie dafür ein, das Doktoratsstudium zu fördern, eine Pilotstudie für die Einrichtung von Praktika für Studierende und Lehrende zu initiieren und Anreize für Stiftungsprofessuren zu schaffen.
Wichtig für den Forschungsprozess ist ein offener Diskurs und v.a. die Gewährleistung von Kontinuität, unterstrich Saurer. Der oft angeprangerte "geschützte Bereich" sei notwendig, damit die Arbeitsprozesse nach eigenen Frage- und Problemstellungen begonnen und beendet werden können. Daneben müsse es aber auch eine "ungeschützte Flanke" geben, die in intensiven Beziehungen zu außeruniversitären Räumen bestehe.
Was die Regierungsvorschläge anbelangt, so wies Saurer kritisch darauf hin, dass die Universität eine Struktur vorfinde, die eine Autonomie nur eingeschränkt ermögliche. Auch bezüglich der Drittmittelfinanzierung habe sie ihre Bedenken, da diese nur fließen können, wenn die volle steuerliche Absetzbarkeit garantiert werde. Außerdem befürchtete sie, dass die Studiengebühren früher oder später erhöht werden, da die Gerätekosten sowie die Gehälter nach Aufhebung des Beamtenstatus steigen werden.
Er spreche heute nicht als akademischer Funktionär oder als Mitglied einer Partei, meinte einleitend Univ.-Prof. DDr. Hans Winkler (Senatsvorsitzender der Universität Innsbruck), sondern als Wissenschaftler, der schon fast vierzig Jahre international im naturwissenschaftlich-medizinischen Bereich tätig ist. Er wolle heute auf einige Unterstellungen, Unwahrheiten und Fiktionen eingehen, die in der Diskussion in den letzten Monaten immer wieder aufgetaucht sind. Zunächst möchte er der Vorwurf zurückweisen, dass die Universitäten reformunwillig sind. Wo wären die Hochschulen heute, wenn nicht schon seit Jahrzehnten eine Generation von österreichischen WissenschaftlerInnen unter schwierigsten finanziellen Bedingungen sich täglich verändere und sich aktiv den internationalen Anforderungen angepasst hätte, fragte er. Zudem befinde man sich in den letzten zwei bis drei Jahren in einem aktiven Reformprozess, der noch nicht abgeschlossen ist und dessen Resultate in keiner Weise evaluiert wurden, betonte Winkler. Dies sei eine unwissenschaftliche Vorgangsweise, denn zumindest in der Medizin erfolge zuerst die Diagnose und erst dann die Therapie.
Weiters wies er darauf hin, dass die Reform der Studien bereits von der letzten Regierung beschlossen und nun im Herbst in den meisten Fächern mit neuen Studienplänen begonnen werde. Wenn die Universitäten jetzt gezwungen werden, eine neuerliche Strukturänderung vorzunehmen, dann werde alles umsonst sein und die StudentInnen werden die ersten Opfer dieser Maßnahme sein. Im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Dienstrechtes erklärte Winkler, dass er sich gegen den Vorwurf der "Zementierung" wehre. Ein "dauerangestellter, hochqualifizierter Mittelbau" sei unbedingt erforderlich, ebenso wie ein flexibler Pool an Assistentenstellen (bis zu 50%).
Die Rektoren- und Senatsvorsitzenden haben mehrheitlich einen Weg zur Vollrechtsfähigkeit mit klaren Auflagen und Bedingungen befürwortet, berichtete Winkler. Unrichtig sei jedoch, dass die Universitäten der Strukturreform ohne Wenn und Aber zugestimmt und einen "Blankoscheck" ausgestellt haben. Nachdem immer mehr Details bekannt wurden, liege eine Reihe von fundierten und negativen Stellungnahmen aus allen Universitäten vor. Bei einer Befragung an der Uni Innsbruck haben sich z.B. 80 % gegen die derzeit geplanten Vorschläge zum Dienstrecht und zur Vollrechtsfähigkeit ausgesprochen, berichtete er. Erschreckend sei für ihn auch die Tatsache, dass die Möglichkeiten zur Mitbestimmung sowie die demokratischen Vorgänge reduziert und ein weitgehend autoritär agierender Rektor etabliert werden soll. Zum ersten Mal in seiner vierzigjährigen Tätigkeit habe er wirklich große Sorge, da der aktuelle Plan, eine neue Strukturreform innerhalb eines Jahres durchzuführen, die Studienreform, den Wissenschaftsbetrieb und letztlich die Universität gefährde. Es gehe darum, schrittweise vernünftige Reformen zu entwickeln, denn "speed kills university" und "force kills university", schloss Winkler.
(Fortsetzung)