Parlamentskorrespondenz Nr. 331 vom 07.05.2001

BELASTUNG DES OGH BEI RECHTSMITTELN GERINGFÜGIG GESUNKEN

Wien (PK) - Die Belastung des Obersten Gerichtshofs durch ordentliche und außerordentliche Rechtsmittel ist im Vorjahr um ca. 11 % gesunken. Das geht aus einem Bericht des Justizministeriums (III - 96 d.B. ) über die Entwicklung von 1998 bis 2000 hervor, der jetzt dem Nationalrat vorliegt.

Mit der Wertgrenzen-Novelle 1997 wurde die Anrufbarkeit des OGH neu gestaltet, wobei - bei möglichster Wahrung des Rechtsschutzes - eine Entlastung des OGH erreicht werden sollte. Nachdem der Gesamtanfall 1998 und 1999 kurzfristig angestiegen war, sank er im Jahr 2000 geringfügig unter das Niveau des Jahres 1997. Dabei ist der Anfall an ordentlichen Rechtsmitteln um 239 gestiegen, der Anfall an außerordentlichen Rechtsmitteln hingegen um 1141 - das ist mehr als die Hälfte - zurückgegangen.

In Zivilsachen - nach Sozialrecht, Arbeitsrecht und sonstigen Zivilrechtsmaterien - wurden im Jahr 2000 insgesamt 3.314 Rechtsmittel registriert. Nach Paragraph 508 ZPO gab es 2000 in Summe 695 Anträge. Davon wurde 132 Anträgen (das ist ein Fünftel) stattgegeben, 78 % wurden abgewiesen, 2 % blieben anhängig. Von diesen Anträgen entfielen im Jahr 2000 945 (das ist die Hälfte) auf den OLG-Sprengel Wien, 279 (15 %) auf Linz, 365 (19 %) auf Graz und 301 (16 %) auf Innsbruck.

HÄRTEAUSGLEICH FÜR UNFALLRENTNER, HÖHERE AUSGLEICHSTAXE

Änderungen im Bundesbehindertengesetz und im Behinderteneinstellungsgesetz schaffen die rechtlichen Voraussetzungen zum Ausgleich sozialer Härten, die die seit 1.1.2001 geltende Besteuerung der Unfallrenten für Bezieher kleinerer Einkommen mit sich bringen kann. Zudem will die Bundesregierung die Förderungen behinderter Menschen durch Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahrensabläufe effizienter gestalten. Der "Nationalfonds zur besonderen Hilfe für behinderte Menschen", soll, um Verwechslungen mit dem "Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus" zu vermeiden, in "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen" umbenannt werden. Aus diesem Fonds soll der Härteausgleich für Unfallrentner mit kleinen Einkommen finanziert werden. Um das allgemeine Bewusstsein über die Belange behinderter Menschen zu heben, wird der Sozialminister dem Nationalrat künftig regelmäßig über die Lage der behinderten Menschen in Österreich berichten.

Der Verbesserung der nach wie vor unbefriedigenden Beschäftigungssituation behinderter Menschen dient die Anhebung der Ausgleichstaxe von derzeit 2.060 S auf 2.700 S. Der besondere Kündigungsschutz begünstigter Behinderter soll erst sechs Monate nach Beginn eines neuen Dienstverhältnisses wirksam werden. Dies sei wegen des erweiterten Angebots aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive möglich, schreibt die Bundsregierung in den Erläuterungen ihres Gesetzentwurfes.

Der jährliche Aufwand für den Härteausgleich der Unfallrentner wird mit circa 600 Mill. S beziffert. Die finanzgesetzlichen Voraussetzungen zur Budgetierung dieses Betrages, den die Bundesregierung durch Umschichtungen und Mehreinnahmen aufbringen will, schafft eine Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2001 (573 d.B. ).

DIE ALTERSGRENZE BEIM PFLEGEGELD FÄLLT

Behinderte Kinder mit besonderem Pflegebedarf unter drei Jahren konnten schon bisher im Wege des Härteausgleichs Pflegegeld erhalten. Nunmehr will die Bundesregierung die Altersgrenze von drei Jahren bei der Zuerkennung von Pflegegeld streichen und damit einen Pflegegeldanspruch ab der Geburt einführen. Dieser Absicht dient ein Entwurf zur Änderung des Bundespflegegeldgesetzes. Außerdem enthält die Vorlage Maßnahmen zur Intensivierung der Qualitätssicherung, neue Förderungsmöglichkeiten für Projekte der Pflegevorsorge und Vorkehrungen für die Einführung des Euro (574 d.B. ).

VIERTE ZOLLRECHTS-DURCHFÜHRUNGSGESETZ-NOVELLE

Eine Novelle des Zollrechts-Durchführungsgesetzes hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Reformen des gemeinschaftlichen europäischen Versandverfahrens vorgelegt, die am 1.7.2001 in Kraft treten werden. Gleichzeitig wird die bevorstehende Einführung des Euro vorbereitet: Umrechnungs- und Rundungsbestimmungen entfallen, Schillingbeträge werden durch Eurobeträge ersetzt. Erleichterungen sind bei den Rechtsbehelfen vorgesehen: Geringfügige Fälle sollen durch eine einzelnes Senatsmitglied entschieden und Zurückverweisungen zur Sachverhaltsergänzung vorgenommen werden können. Bei den Kommissionsgebühren wird die Bemessungsgrundlage für Personalkosten - einer Anregung des Rechnungshofes folgend - auf eine realistische Grundlage gestellt und gleichzeitig die Kostenpflicht bei nicht konkret bestimmbarer Gegenleistung gestrichen. Insgesamt rechnet die Bundesregierung mit Mehreinnahmen von rund 20 Mill. S (567 d.B. ).

ÜBERPLANMÄSSIGE AUSGABEN IM 1. QUARTAL 2001

In den Monaten Jänner bis März 2001 hat Finanzminister Grasser überplanmäßige Ausgaben in der Gesamthöhe von 18.832,881 Mill. S bewilligt. 4.656,595 Mill. S betreffen Ansätze des Allgemeinen Haushalts, 14.176,286 Mill. S den Ausgleichshaushalt. Die saldenneutrale Bedeckung der über die finanzgesetzlichen Ansätze hinausgehenden Ausgaben ist durch Einsparungen bei anderen Voranschlagsansätzen in der Gesamthöhe von 1.287,942 Mill. S und durch Mehreinnahmen in der Höhe von 17.544,939 Mill. S gewährleistet.

Die bedeutendsten Überschreitungsbeträge resultieren aus Transaktionen der Finanzschuldenmanager und der Erfüllung von Währungstauschverträgen (insgesamt 14,8 Mrd. S), Leistungen im Zusammenhang mit Restitutionsfragen (2,3 Mrd. S), der Technologieförderung und der Realisierung des Straßenbauprogramms 2001 (836,4 Mill. S), sowie der Förderung der wissenschaftlichen Forschung (521,6 Mill. S).

Die größten Einsparungsbeträge erzielten die Kassenverwaltung mit 1,05 Mrd. S und das Bautenressort mit 215,105 Mill. S, die bedeutendsten Mehreinnahmen das Finanzschuldenmanagement (insgesamt 17,147 Mrd. S) sowie die Kassenverwaltung mit 397,113 Mill. S. (27 BA)

PETITIONEN 22 - 24

Die Interessenvertretung behinderter Arbeitnehmer (IBAN AUSTRIA) wendet sich in einer Petition, die von Abgeordneter Theresia Haidlmayr (G) unterstützt wird, vehement gegen eine Ausgliederung der Bundessozialämter. Die Behindertenvertrauenspersonen befürchten, dass durch eine Kompetenzverlagerung vom Bund zu den Ländern die derzeit bestehende Qualität der Bundessozialämter verloren gehen und es außerdem zu unterschiedlichen, zum Teil schlechteren Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen wird. Auch droht damit ihrer Ansicht nach die österreichweite Solidarität für behinderte Arbeitnehmer verloren zu gehen. (22/PET)

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) übermittelte dem Nationalrat weiters eine Petition gegen die mögliche Schließung des Bahnhofs St. Valentin für den IC-Verkehr. Die UnterzeichnerInnen der Petition machen geltend, dass eine Beschränkung des Bahnhofes St. Valentin lediglich auf den Regionalzugverkehr sich nicht nur negativ auf den Tourismus des Ortes selbst sondern auch auf jenen der umliegenden Gemeinden auswirken und damit zu extremen wirtschaftlichen Einbußen führen würde. Außerdem geben sie zu bedenken, dass der Bahnhof St. Valentin erst kürzlich behindertengerecht modernisiert wurde, und weisen auf Probleme der Benutzung von E- und D-Zügen für RollstuhlfahrerInnen hin. (23/PET)

Der Gemeinderat von Steyr fordert in einer Resolution, die von Abgeordneter Theresia Haidlmayr (G) als Petition im Nationalrat eingebracht wurde, Verkehrsministerin Monika Forstinger auf, die bereits zugesagte Renovierung des Bahnhofsgebäudes in Steyr tatsächlich zu realisieren. Der Gemeinderat macht darauf aufmerksam, dass das Gebäude bereits äußerst desolat und für die Kunden unattraktiv ist. Zudem habe die Tourismusstadt Steyr bereits erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet, um andere Teile des Bahnhofsareals zu sanieren. (24/PET)

(Schluss)