Parlamentskorrespondenz Nr. 380 vom 23.05.2001

HAUPTAUSSCHUSS ERSTATTET VORSCHLAG FÜR NEUE VOLKSANWÄLTiNNEN

Wien (PK) - Peter Kostelka, Ewald Stadler und Rosemarie Bauer sollen die aus dem Amt scheidenden VolksanwältInnen Christa Krammer, Horst Schender und Ingrid Korosec ablösen. Ein entsprechender Wahlvorschlag erhielt heute im Hauptausschuss des Nationalrates mehrheitliche Zustimmung. Damit steht einer Wahl der nominierten Personen bei den nächsten Nationalratssitzungen Anfang Juni nichts mehr im Weg. Die Tätigkeit der neuen VolksanwältInnen beginnt mit 1. Juli dieses Jahres.

Gegen den Gesamtvorschlag stimmten lediglich die Grünen. Sie forderten eine Anhörung aller drei nominierten Personen im Hauptausschuss ein, die jedoch von den anderen Fraktionen abgelehnt wurde. So erklärte Dritter Nationalratspräsident Werner Fasslabend (V), es handle sich bei allen drei vorgeschlagenen VolksanwältInnen um profilierte Parlamentarier, die allen bekannt seien. FPÖ-Abgeordnete Helene Partik-Pable bekräftigte, sowohl ihre Partei als auch die anderen Fraktionen hätten "wirklich eine sorgfältige Auswahl getroffen", sie sei überzeugt davon, dass alle drei KandidatInnen für die Tätigkeit in der Volksanwaltschaft qualifiziert seien. Ein Hearing hätte ihrer Ansicht nur dann einen Sinn, wenn die Abgeordneten die KandidatInnen nicht kennen würden bzw. es mehrere KandidatInnen gebe.

Grün-Abgeordneter Peter Pilz äußerte sich dem gegenüber sehr kritisch zu den Nominierungen. "Meine Freude über die vorgeschlagenen KandidatInnen hält sich in sehr engen Grenzen", sagte er. Für Pilz hat es sich in zwei Fällen gezeigt, dass die Volksanwaltschaft als "Endlagerung" für Politiker missbraucht werde, die in den Klubs oder in anderen politischen Funktionen nicht mehr gebraucht würden. Er bezweifelte außerdem, dass der von der FPÖ aufgestellte Volksanwalt in der Lage ist, das Amt unparteiisch wahrzunehmen.

Pilz wertete die Art der Bestellung der VolksanwältInnen aber auch prinzipiell als "einen Restposten des alten Proporzes". Er regte an, künftig allen Mitgliedern des Nationalrats ein Nominierungsrecht zuzugestehen und die VolksanwältInnen dann in einem Hearing auszuwählen. Auch seine Fraktionskollegin Terezija Stoisits stellte den Bestellmodus für die Volksanwaltschaft in Frage. Sie gab zu bedenken, dass das Ansehen der Volksanwaltschaft in erster Linie von den Persönlichkeiten, die das Amt innehaben, abhänge, deshalb müsste ihrer Ansicht nach eine sorgfältige Auswahl ein wichtiges Anliegen des Nationalrats sein. Allgemein betonte Stoisits, dass die Grünen vehemente Unterstützer der Volksanwaltschaft seien.

Der designierte Klubobmann der SPÖ Josef Cap meinte in Richtung der Grünen, es sei ein schlechtes Signal und eine Abwertung der Volksanwaltschaft, wenn man die Entsendung eines qualifizierten Parlamentariers in die Volksanwaltschaft als "Endlagerung" punziere. "Das ist demokratiepolitisch wirklich bedenklich." Zum FPÖ-Kandidaten merkte er an, er schätze Stadler politisch nicht, dieser sei aber "sicher kein schlechter Jurist".

Laut Verfassung haben die drei mandatsstärksten Parteien des Nationalrats das Recht, je ein Mitglied für die Volksanwaltschaft namhaft zu machen.

Peter Kostelka, der von der SPÖ als Volksanwalt nominiert wurde, wurde 1946 in Bleiberg geboren und war nach seinem Jus-Studium kurze Zeit Universitätsassistent am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien, bevor er 1974 als Sekretär in den SPÖ-Parlamentsklub eintrat. Nach einem kurzen Intermezzo als Bundesrat wurde Kostelka 1990 zum Beamtenstaatssekretär im Bundeskanzleramt berufen, eine Funktion, die er vier Jahre lang innehatte. Seit 1994 ist Kostelka Abgeordneter zum Nationalrat, wo er auch die Funktion des Klubobmanns seiner Partei ausübt und den Vorsitz im Verfassungsausschuss führt.

Ewald Stadler, von der FPÖ für die Volksanwaltschaft namhaft gemacht, ist mit 40 Jahren zwar der jüngste Volksanwalt, kann aber dennoch bereits auf eine lange politische Karriere zurückblicken. Der Verwaltungs- und Verfassungsexperte begann seine politische Laufbahn 1985 als Gemeinderat seiner Heimatgemeinde Mäder (Vbg.), 1989 zog er parallel dazu in den Vorarlberger Landtag ein, wo er zwischen 1991 und 1994 auch als Klubobmann des FPÖ-Landtagsklubs fungierte. Zwischen 1994 und 1999 war Stadler Mitglied des Nationalrats, bevor er 1999 als Landesrat nach Niederösterreich wechselte.

Rosemarie Bauer, 1944 in Roggendorf bei Melk geboren, wird seitens der ÖVP in die Volksanwaltschaft entsandt. Die Fachschuldirektorin, die die Volkspartei seit nunmehr über 15 Jahre im Nationalrat vertritt, startete ihre politische Laufbahn 1972 als Stadträtin von Hollabrunn. Ihr Engagement für Frauen führte sie in die Österreichische Frauenbewegung, wo sie zunächst als Landesleiterin für Niederösterreich, später als Generalsekretärin und schließlich zwischen 1987 und 1998 als (geschäftsführende) Bundesleiterin tätig war. Im Nationalrat hat Bauer die Funktion der Obfraustellvertreterin im Gleichbehandlungsausschuss inne, sie vertritt die ÖVP aber auch im Familienausschuss, im Gesundheitsausschuss und im Rechnungshofausschuss. (Fortsetzung Hauptausschuss)