Parlamentskorrespondenz Nr. 405 vom 31.05.2001

UMWELTAUSSCHUSS VERABSCHIEDET UMWELTMANAGEMENTGESETZ

One-Stop-Shop für EMAS-Betriebe

Wien (PK) - Der Umweltausschuss setzte heute die am 27.2.2001 vertagten Beratungen über die Regierungsvorlage für ein Umweltmanagementgesetz (352 und Zu 352 d.B.) fort und empfahl dem Plenum mit der Mehrheit der Koalitionsparteien die Annahme des neuen Gesetzes, das für Betriebe und Organisationen, die alle relevanten Umweltvorschriften im Rahmen des EMAS-Zertifizierungsverfahrens freiwillig und dauerhaft erfüllen, Verwaltungsvereinfachungen vorsieht. Ein vom F-Abgeordneten Gerhard Fallent in der Debatte eingebrachter und ebenfalls mit F-V-Mehrheit angenommener Abänderungsantrag fasst die Ergebnisse der diesbezüglichen Verhandlungen mit den Ländern zusammen und enthält Präzisierungen für das Bürgerbeteiligungsverfahren und den konsolidierten Bescheid.

An diesen Punkten setzte die Kritik der SP-Abgeordneten Ulrike Sima an, die bei der Bürgerbeteiligung einen Rückschritt konstatierte und eine Überforderung der Bezirksbehörden befürchtete, die künftig über zahlreiche Rechtsmaterien in einem einzigen Bescheid entscheiden müssten. G-Abgeordnete Glawischnig sah positive Elemente im Umweltmanagementgesetz, die Nachteile, etwa die mangelnde Zuständigkeit des Umweltbundesamtes, Umwelterklärungen inhaltlich zu prüfen, überwogen für sie aber. Demgegenüber gab Abgeordneter Karlheinz Kopf seiner Freude darüber Ausdruck, dass es gelungen sei, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Freiheit für die Betriebe und den Verpflichtungen zu schaffen, die sie im Rahmen der Zertifizierung auf sich nehmen müssen. Umweltminister Wilhelm Molterer sah mit dem neuen Gesetz, das eine EU-Richtlinie umsetze, das Zertifizierungsverfahren als umweltpolitisches Instrument eingesetzt und einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung geleistet. Der Begriff der Öffentlichkeit sei weiter gefasst als bisher, eine Überforderung der Bezirksverwaltungsbehörden sei nicht zu befürchten.  

VORTEILE FÜR BETRIEBE MIT UMWELTMANAGEMENT

Das neue Gesetz tritt an die Stelle des Umweltgutachter- und Standorteverzeichnisgesetzes und setzt die jüngste EMAS (European Eco Management&Audit Scheme)-Verordnung um, mit der die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen am Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung neu geregelt wird. Die Idee ist einfach: Betriebe und Organisationen, die alle relevanten Umweltvorschriften freiwillig und dauerhaft erfüllen, werden mit Verwaltungsvereinfachungen "belohnt". "Betriebe mit Umweltmanagement" brauchen bei der Änderung einer Betriebsanlage künftig keine Genehmigung gemäß Abfallwirtschaftsgesetz, Gewerbeordnung, Wasserrechtsgesetz, Forstgesetz, Mineralrohstoffgesetz, Schifffahrtsgesetz, Luftreinhaltegesetz, Rohrleitungsgesetz, Schieß- und Sprengmittelgesetz, Eisenbahngesetz und Arbeitnehmerschutzgesetz mehr. Sie informieren die Behörde, zeigen Änderungen an und legen eine Erklärung des Umweltgutachters vor. Betrieben, die bereits eine Umweltbetriebsprüfung hinter sich haben, werden alle Genehmigungen für eine Anlage an einem Standort in einem einzigen Bescheid erteilt.

Stellt ein Betrieb beim Aufbau seines Umweltmanagements Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften fest, kann von Verwaltungsstrafen abgesehen werden, wenn er den Verstoß unverzüglich meldet, die erforderlichen Maßnahmen setzt und innerhalb eines Jahres nach Durchführung der ersten Umweltbetriebsprüfung die Eintragung in das Organisationsverzeichnis beantragt. Überdies werden eingetragene EMAS-Betriebe und -Organisationen nur alle fünf Jahre auf Einhaltung von Umweltvorschriften kontrolliert und von Melde- sowie Aufzeichnungspflichten befreit.

Positiv fällt auch die Folgekostenabschätzung zu dem neuen Gesetz aus. Zwar wird es im Jahr 2001 brutto 10,8 Mill. S, 2002 16,2 Mill. S und 2003 15,4 Mill. S an Mehrausgaben verursachen, Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen sollten aber die Folgekosten zumindest kompensieren. Die Verwaltungskosten, so die Erwartung der Regierung, werden durch Auslagerung von Arbeitsschritten (Prüfung des Standes der Technik und von Umweltinteressen durch den Umweltgutachter), weniger Strafverfahren und durch den Entfall von Meldepflichten in einem noch nicht näher bezifferbaren Ausmaß sinken.

NEUE GRENZWERTE FÜR LUFTSCHADSTOFFE

Dann verabschiedete der Umweltausschuss mit V-F-Mehrheit eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Immissionsschutzgesetzes-Luft mit Anpassungen an neue EU-Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel, Blei und Benzol. Da die Novelle auch Alarmschwellen für Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid enthält, kann das Smogalarmgesetz aufgehoben werden (553 d.B. ).

Im Einzelnen enthält die Novelle folgende Daten: Schwefeldioxid - der Halbstundenmittelwert von 200 Mikrogramm/m3 darf weiterhin drei mal pro Tag, jedoch höchstens 48 mal pro Kalenderjahr bis zu maximal 350 Mikrogramm überschritten werden. Als Tagesmittelwert gelten 120 Mikrogramm. Der Alarmwert wird bei 500 Mikrogramm/m3 als gleitender Dreistundenmittelwert fixiert.

Bei Stickstoffdioxid bleibt der Grenzwert von 200 Mikrogramm gleich; neu ist ein Jahresmittelgrenzwert von 30 Mikrogramm, der aber erst ab 2012 einzuhalten ist. Die Toleranzmarge von 30 Mikrogramm wird von 2002 bis 2005 jährlich um 5 Mikrogramm verringert. Bis 2009 gilt dann eine Toleranzmarge von 10 Mikrogramm, die für 2010 und 2011 auf 5 Mikrogramm reduziert wird. Der Alarmwert liegt bei 400 Mikrogramm/m3 als gleitender Dreistundenmittelwert.

Bei Schwebestaub bleibt es beim Grenzwert von 150 Mikrogramm im Tagesmittel. Für die neue Staubkategorie PM10 ("Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometer eine Abscheidewirksamkeit von 50 % aufweist") gelten im Tagesmittel 50 Mikrogramm und im Jahresmittel 40 Mikrogramm als Grenzwerte. Beim Tagesmittel sind bis 2004 35 Überschreitungen, von 2005 bis 2009 30 und ab 2010 25 Überschreitungen zulässig. - Als Grenzwert für Blei in PM10 gelten 0,5 Mikrogramm im Jahresmittel (bisher 0,01 mg im Schwebestaub), für Benzol 5 Mikrogramm/m3 Luft (bisher 0,01 mg/m3). Der Zielwert von 110 Mikrogramm Ozon pro m3 Luft im Achtstundenmittelwert bleibt aufrecht. 

Abgeordnete Eva Glawischnig (G) sprach ihr Bedauern darüber aus, dass der Umweltminister der Kritik des Wirtschaftsministers an der umweltpolitischen Vorreiterrolle Österreichs nachgegeben und die Regierungsvorlage gegenüber dem Ministerialentwurf ökologisch verschlechtert habe. Glawischnig kritisierte insbesondere Grenzwertaufweichungen im Bereich der Verkehrsemissionen.

Die Unterschiede zwischen Ministerialentwurf und Regierungsvorlage brachte auch SP-Umweltsprecherin Ulrike Sima kritisch zur Sprache und wandte sich gegen die neu eingeführten "Toleranzmargen", denn zulässige Grenzwertüberschreitungen seien nichts anderes als Grenzwerterhöhungen. Außerdem kritisierte Sima die Festlegung von Zielwerten anstelle von Grenzwerten.

Von wesentlichen Verbesserungen sprach hingegen Abgeordneter Herbert Graf (F). Die Anzahl zulässiger Grenzwertüberschreitungen sei streng limitiert, hielt er seiner Vorrednerin entgegen und begrüßte ausdrücklich die Aufhebung des Smogalarm-Gesetzes, das den Gegebenheiten nicht mehr entspreche.

Für Abgeordneten Karlheinz Kopf (V) trägt die Novelle dem Anliegen, die Gesundheit zu schützen, Rechnung. Daher wurde die EU-Richtlinie nicht 1:1 übernommen, sondern an einigen Stellen strengere Grenzwerte festgelegt. Ein bei der Abstimmung angenommener Abänderungsantrag der Regierungsparteien enthielt formale Korrekturen und die Berücksichtigung der Tatsache, dass Störfälle und einmalige Ereignisse beim sekundären Luftschadstoff Ozon keine Relevanz haben.

Abgeordneter Hannes Bauer (S) machte den Umweltminister auf mögliche Probleme bei der Umsetzung der Novelle in den Ländern aufmerksam. - Bundesminister Wilhelm Molterer sah keine Umsetzungsprobleme, da die Novelle keine neuen Rechtsbestimmungen enthalte. Für ihn bringt die Novelle wesentliche Fortschritte, etwa im Bereich Stickoxide, wo der Grenzwert von 40 auf 30 Mikrogramm abgesenkt wurde. Das Ozonproblem lasse sich lokal nicht lösen, hier seien europäische Lösungen gefragt, sagte der Umweltminister.

MEHR GELD FÜR DIE ALTLASTENSANIERUNG

An der Spitze einer Reihe von Anträgen und Entschließungsanträgen, die der Umweltausschuss hierauf behandelte, stand der Initiativantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf (V) und Gerhard Fallent, mit dem zusätzliche Mittel für die Altlastensanierung freigemacht werden sollen. Zu diesem Zweck empfahl der Ausschuss mit der Mehrheit der Regierungsparteien und der Grünen, Bundesminister Molterer zu ermächtigen, Ersatzvornahmen bei der Sanierung von Altlasten über die budgetären Vorkehrungen hinaus in den Jahren 2001 und 2002 jeweils mit bis zu 22 Mill. Euro aus den Mitteln der Altlastenbeiträge zu finanzieren.

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (S) bezifferte den Finanzbedarf zur Sanierung von 2.500 Altlasten in den nächsten 20 Jahren mit 50 Mrd. S. Er könne sich nicht vorstellen, dass die neue Geldquelle, die die Regierungsparteien heute erschließen, lange reichen werde. Daher legte er einen Entschließungsantrag seiner Fraktion vor, der die Regierung auffordert, ein Konzept zur langfristigen Finanzierung der Altlastensanierung vorzulegen, das auf Lenkungseffekten zur Reduzierung des Abfallaufkommens aufbaut.

Abgeordneter Johann Loos (V) kann die Kritik der Opposition nicht nachvollziehen, gehe es doch darum, überforderten Gebietskörperschaften bei der Altlastensanierung zu helfen.

Umweltminister Wilhelm Molterer stellte den Abgeordneten die Vorlage eines neuen Gesamtkonzeptes zur Finanzierung der Altlastensanierung für das kommende Jahr in Aussicht. - Der SP-Entschließungsantrag blieb bei der Abstimmung in der Minderheit der Oppositionsparteien.

ANTRÄGE DER OPPOSITIONSPARTEIEN ZUR RETTUNG DER MEHRWEGVERPACKUNGEN   

Um Mehrwegsysteme bei den Getränkeverpackungen zu retten, verlangten die Grünen eine Lenkungsabgabe für verkaufte Einwegverpackungen. Sie wollen dem Handel einen Ökobonus für verkaufte Mehrweg-Getränkeverpackungen zurückerstatten. Darüber hinaus forderten sie Mehrwegquoten für Getränkeverpackungen (260/A[E]).

Um den Mehrweganteil im Verpackungsbereich zu erhöhen, schlug SP-Abgeordnete Sima in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion die Einführung einer Einwegabgabe vor. Derzeit bestehende freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft sollten durch Sanktionen wie Geldstrafen ergänzt werden, regte sie weiter an (375/A[E]) .

Abgeordnete Eva Glawischnig (G) erinnerte an die Novelle zur Verpackungsverordnung, die geringere Sammelquoten und eine freiwillige Selbstverpflichtung des Handels gebracht habe. Resultat dieses Rückschritts sei ein fast nicht mehr aufzuhaltender Siegeszug der Einwegverpackungen. Wenn man die Mehrwegsysteme retten wolle, brauche man eine Pfandregelung und Mehrwegquoten.

Abgeordnete Ulrike Sima (S) kritisierte die letzte Verpackungsverordnungsnovelle ebenfalls als kontraproduktiv und sprach von einer "haarsträubenden Zunahme" der Einwegverpackungen, deren Entsorgung und Deponierung die Konsumenten zu bezahlen haben. Daher verlange die SPÖ eine Einwegabgabe als Lenkungsabgabe.

Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) unterstrich die Bereitschaft der Wirtschaft, getroffene Vereinbarungen einzuhalten und gab den Oppositionsparteien zu bedenken, dass wirksame Abgaben hoch sein müssen. Niemand wolle aber die Einführung einer neuen Steuer. Im Zusammenhang mit den vorliegenden Anträgen brachte der Abgeordnete einen Entschließungsantrag der Regierungsparteien ein, mit dem der Umweltminister aufgefordert wird, die Konsumenten über die ökologische Zweckmäßigkeit von Mehrwegsystemen zu informieren. Getränkeabfüller und Lebensmittelhandel sollen, so Kopf, zur Aufrechterhaltung etablierter Mehrwegsysteme aufgefordert und hohe Erfassungs- und Verwertungsraten festgelegt werden.

Abgeordneter Karl Schweitzer (F) befürchtete, die Opposition werde nach Einführung einer neuen Abgabe der Regierung vorwerfen, die Konsumenten zu belasten. Denn zu meinen, der Handel würde eine Einwegabgabe nicht an den Endverbraucher weitergeben, sei illusionär.

Umweltminister Wilhelm Molterer verteidigte die letzte Novelle zur Verpackungsverordnung und die freiwillige Vereinbarung mit der Wirtschaft, weil Zwangspfandsysteme - etwa in Schweden - nicht den gewünschten Lenkungseffekt gebracht hätten. Das vorgeschlagene Abgabemodell sei überdies wettbewerbsrechtlich bedenklich und würde die Konsumenten im Endeffekt mit 3,9 Mrd. S belasten. Das Zwangspfand sei für ihn nicht der optimale Weg, hielt Molterer fest. - Bei der Abstimmung blieben beide Anträge in der Minderheit der Oppositionsparteien und wurden abgelehnt. - Der Entschließungsantrag der Regierungsparteien wurde mit F-V-Mehrheit angenommen.

OPPOSITION SIEHT MELKER PROZESS ALS GESCHEITERT AN

Sodann befassten sich die Abgeordneten mit einem Vier-Parteien-Antrag betreffend die Umsetzung des Protokolls von Melk (384/A[E]), der nach einer eingehenden Diskussion mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt wurde. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen könne sie den Antrag nicht mehr unterstützen, meinte Abgeordnete Ulrike Sima (S). Der Prozess könne ihrer Auffassung nach nur mehr als gescheitert betrachet werden, zumal die Gefahr gegeben sei, dass die Regierung in Prag die UVP als Persilschein verwendet. Sima brachte daher einen Entschließungsantrag ein, der neben der Gewährung einer finanziellen Ausstiegshilfe die Durchführung einer UVP gemäß EU-Maßstäben vorsieht, was auch dem deutschen Vorschlag entspricht. Wir sollten mit dem grausamen Spiel der UVP aufhören, forderte Georg Oberhaidinger (S), da die Ergebnisse von der Bevölkerung nicht mehr akzeptiert werden. Solange nicht nachweislich nachgerüstet wird, müsse es zudem ein klares Atomstromimportverbot geben. Dafür bestünden bereits die gesetzlichen Möglichkeiten, erläuterte er, es fehle nur noch die Verordnung des Wirtschaftsministers. Auch die G-Mandatarin Eva Glawischnig war der Meinung, dass kaum jemand mehr zum Melker Prozess stehen könne und unterstützte daher den S-Antrag. Zufrieden zeigte sie sich darüber, dass nunmehr der größte deutsche Stromimporteur darauf verzichte, "schmutzigen Strom" einzuführen.

Minister Molterer erinnerte, dass alle Fraktionen darin einig waren, dass der Melker Prozess eine Chance ist und tatsächlich Dinge in Bewegung gebracht hat. Zudem sei dadurch die Möglichkeit geschaffen worden, in den Kernpunkten (UVP und Sicherheitscheck) eine Basis zu finden. Es müsse unser aller Interesse sein, dass dieser Prozess fortgesetzt wird, unterstrich er. Er habe allerdings den Eindruck, dass manche Personen nur auf den Abbruch dieses Prozesses warten. Außerdem könne es keine nachhaltige Stratgie geben, wenn zuerst die UVP verlangt werde und dann, wenn Schwierigkeiten auftauchen, gesagt werde, eigentlich brauchen wir sie gar nicht. Unter Bezugnahme auf Briefe des deutschen Umweltministers wies Molterer mit Nachdruck darauf hin, dass Deutschland nicht aus dem UVP-Prozess ausgestiegen sei. Er appellierte schließlich dringend an alle Abgeordneten, dorthin zurückzukehren, wo die Stärke Österreichs immer gelegen sei, nämlich in der gemeinsamen Position aller Parteien.

G-ANTRAG BETREFFEND SANIERUNG NUKLEARER ALTLASEN IN RUSSLAND

In einem Antrag forderten die Grünen die Außenministerin auf, sich bei den EU-Institutionen - gemeinsam mit den skandinavischen Mitgliedsstaaten - für die Erstellung einer umfassenden Schadensanalyse in der Barentssee und auf der Kola-Halbinsel einzusetzen, um zwischen der EU und Russland gemeinsame Problemlösungsstrategien zu vereinbaren. Bei der Abstimmung wurde dieser Antrag in der Fassung eines Vierparteien-Antrages, der vom Abgeordneten Karlheinz Kopf (V) eingebracht wurde, einstimmig angenommen. (317/A[E])

G-INITIATIVE HINSICHTLICH RATIFIZIERUNG DER AARHUS-KONVENTION

Die von Österreich im Jahr 1998 unterzeichnete Aarhus-Konvention, ein Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, bezeichnen die Grünen in einem Entschließungsantrag als „Meilenstein europäischer Umweltpolitik“, der möglichst rasch in Österreich umgesetzt werden sollte. Sie verlangen daher von der Bundesregierung, diese Konvention dem Parlament umgehend zur Ratifikation vorzulegen, und eine Kommission zur Erarbeitung der aufgrund dieser Zielsetzungen erforderlichen Reformen des österreichischen Umweltrechts einzurichten. (363/A[E])

 

Bundesminister Wilhelm Molterer kündigte an, dass Österreich die Aarhus-Konvention ratifizieren werde. Er machte darauf aufmerksam, dass seitens der Kommission Vorschläge zu beiden Säulen der Konvention, die auch vom Europäischen Parlament immer als Einheit verstanden wurde, vorliegen. In der zweiten Jahreshälfte werde dann das Vermittlungsverfahren eingeleitet, berichtete er. Man sollte die Konvention daher nicht "tranchieren", gab er zu bedenken, sondern sie als Gesamtheit aller drei Säulen ratifizieren. Der vom Abgeordneten Wilhelm Weinmeier (F) gestellte Vertagungsantrag wurde schließlich mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP angenommen. (Schluss)