Parlamentskorrespondenz Nr. 415 vom 05.06.2001
HERAUSFORDERUNGEN DER UMWELTPOLITIK: SCHUTZ VON KLIMA UND WASSER
Wien (PK) - Das Jahr 2000 war für Umweltminister Wilhelm Molterer ein erfreuliches Jahr. Mit einem Förderbarwert von 7,3 Mrd. S wurde mit 23,2 Mrd. S das größte Förderungsvolumen seit Einführung des Umweltförderungsgesetzes 1993 vergeben. Der durchschnittliche Fördersatz über alle Förderungsbereiche stieg gegenüber 1999 von 31,1 % auf 31,5 %. Insgesamt behandelte das Ressort 2.813 Ansuchen und genehmigte auf Grund der Empfehlungen der Kommissionen in Angelegenheiten der Siedlungswasserwirtschaft, der Umweltförderung im In- und Ausland sowie der Altlastensanierung die Förderung von 2.579 Projekten. Deren Zahl ist somit gegenüber 1999 um 822 gestiegen. Nur 234 Fälle wurden abgelehnt, nachdem im Jahr zuvor noch 335 Fälle negativ entschieden worden waren. Dies geht aus dem Umweltförderungsbericht 2000 (III-101 d.B.) hervor, der jetzt dem Parlament vorgelegt wurde.
Zur Verteilung der Förderungsmittel auf die einzelnen Förderungsbereiche gibt der Umweltminister folgende Daten bekannt: In der Siedlungswasserwirtschaft wurden alle 1.748 Förderungsansuchen positiv entschieden und mit einem Förderbarwert von 5,4 Mrd. S ein umweltrelevantes Investitionsvolumen von 16,5 Mrd. S unterstützt. Dazu kommen 9 Forschungsprojekte mit Investitionen von 30 Mill. S und einer Förderungssumme von 20 Mill. S.
Weitere Daten zu genehmigten Ansuchen: Betriebliche Abwassermaßnahmen - 59 positive Bescheide, Förderungssumme 124 Mill. S, gefördertes Investitionsvolumen 526 Mill. S. 726 Umweltförderungsprojekte im Inland mit einem Investitionsvolumen von 2,5 Mrd. S erhielten Förderungen von insgesamt 406 Mill. S. 14 Umweltförderungsprojekte im Ausland mit einer Investitionssumme von 1,6 Mrd. S wurden mit 74 Mill. S. gefördert. Alle 23 Förderungsanträge im Bereich der Altlastensanierung wurden genehmigt und mit Förderungen von insgesamt 1,3 Mrd. S ein umweltrelevantes Investitionsvolumen von 2,1 Mrd. S ausgelöst.
HERAUSFORDERUNG SIEDLUNGSWASSERWIRTSCHAFT
Die Siedlungswasserwirtschaft bildet seit langem einen der Schwerpunkte der Umweltpolitik. In den Jahren 1993 bis 2000 wurde mit Förderzusagen für die Trinkwassersicherung und die Reinhaltung der Gewässer ein Investitionsvolumen von 110 Mrd. S ausgelöst. Dennoch sieht Umweltminister Molterer alle Beteiligten vor großen Herausforderungen stehen, da die Investitionskostenabschätzung der Länder zur Erfüllung der EU-Richtlinie für kommunales Abwasser und des österreichischen Wasserrechts bis zum Jahr 2012 einen Bedarf von 159 Mrd. S ausweist. Dabei drängt die Zeit, da ein Großteil der Vorhaben bereits in den nächsten Jahren realisiert werden soll. Denn die EU schreibt vor, dass bis 2005 alle Siedlungsgebiete mit mehr als 2.000 Einwohnern über Kanalisation und Abwasserentsorgungsanlagen verfügen müssen.
HERAUSFORDERUNG KLIMASCHUTZ
Um das Ausmaß des anthropogen verursachten Klimawandels zu begrenzen, sind Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase Kohlendioxid, Methan, Lachgas, teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid (insgesamt gemessen in CO2-Äquivalenten) notwendig. Gemäß Kyoto-Vereinbarung und zugehöriger EU-interner Regelung ("Burden Sharing") ist Österreich bis zur Kyoto-Zielperiode 2008 bis 2012 verpflichtet, seine Emissionen von etwas über 75 Mill. t CO2-Äquivalent im Basisjahr 1990 um 13 % auf knapp 66 Mill. t CO2-Äquivalent zu vermindern.
Wie Experten schätzen, werden die Emissionen ohne zusätzliche Maßnahmen in Österreich bis zur Zielperiode jedoch auf jährlich 82 Mill. t CO2- Äquivalent ansteigen, also um 16 Mill. t pro Jahr über dem Zielwert liegen. Dafür ist vor allem der Verkehr (plus 4 Mill. t CO2 pro Jahr) und der Kleinverbrauch (plus 2 Mill. t CO2 pro Jahr) verantwortlich. Daher hat die Bundesregierung Anfang September des letzten Jahres nach einem gemeinsamen Vortrag des Umweltministers und des Finanzministers die Erreichung des Kyoto-Zieles als eine der wichtigsten Aufgaben Österreichs bestätigt und festgehalten, "...dass in der laufenden Legislaturperiode ehestmöglich die Voraussetzungen zur Realisierung dieser Ziele im Einklang mit den Budgetzielen der Bundesregierung geschaffen werden müssen...".
Hinsichtlich der Konkretisierung der nationalen Klimaschutzstrategie unter der Federführung des Umweltministers setzt die Bundesregierung auf grenzüberschreitende Klimaschutzprogramme ("Flexible Kyoto-Mechanismen"), auf die Umgestaltung der Wohnbauförderung nach ökologischen und energetischen Kriterien sowie auf eine Umschichtung von Wohnbauförderungsmitteln von der Neubauförderung zur Althaussanierung. "Tendenziell" haben dazu auch die Vertreter der Bundesländer Bereitschaft signalisiert, teilweise werden bereits konkrete Programme umgesetzt, teilt Minister Molterer mit.
Ressourcenschonendes Wirtschaften soll durch die Umgestaltung ökonomischer Rahmenbedingungen (CO2-abhängige Energiepreisgestaltung, Stromeinspeiseregelungen im ElWOG) noch stärker angeregt werden. Im Verkehrsbereich stehen sowohl Investitionen in die Güterverkehrslogistik als auch ordnungsrechtliche und fiskalische Instrumente (Einführung einer fahrleistungsabhängigen LKW-Maut) im Vordergrund.
EU-FÖRDERUNGEN 2000 UND DER NEUE RAHMEN FÜR UMWELTSCHUTZBEIHILFEN
Im Jahr 2000 flossen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 41,6 Mill. S für Umweltzwecke. 13 Wasserwirtschaftsprojekte im Burgenland erhielten 24,8 Mill. S, ein Tiroler Projekt wurde mit 5,5 Mill. S, ein steirisches Abwasserprojekt mit 100.000 S kofinanziert. Schwerpunktmäßig wurden Investitionen in den Bereichen Energiesparen und alternative Energieträger mit 11,1 Mill. S gefördert.
Im Rahmen des EU-INTERREG-Programmes erhielten drei Vorhaben der Siedlungswasserwirtschaft in Kärnten und Tirol sowie zwei steirische Projekte insgesamt 961.936 S an Förderungsmitteln. Über die Programme EFRE und INTERREG gelangten im Berichtszeitraum 42,5 Mill. S zur Förderung österreichischer Umweltmaßnahmen zur Auszahlung.
Seit 2001 sieht ein neuer EU-Gemeinschaftsrahmen für Umweltschutzbeihilfen einen Schwellenwert von 100.000 Euro pro drei Jahre und Unternehmen vor. Dieser Wert soll nur unter Beachtung des Verursacherprinzips und bei der Förderung erneuerbarer Energieträger zur Erreichung der Klimaschutzziele überschritten werden dürfen. Innerstaatlich sollen die neuen Förderungsrichtlinien Anfang 2002 in Kraft treten. Folgende Änderungen sind zu erwarten: Verschärfung des Verursacherprinzips bei der Altlastensanierung; Förderungen sollen nur noch dann gewährt werden, wenn der Verantwortliche nicht ermittelt oder zur Rechenschaft gezogen werden kann. Besondere Förderungen sollen Unternehmen erhalten, die mehr für den Umweltschutz tun als verlangt wird, vor allem bei der Weiterentwicklung und Verbreitung erneuerbarer Energieträger. Höhere Fördersätze sollen für KMU sowie für Unternehmen in Förderungsgebieten gelten.
Förderungswürdig sind künftig nur noch umweltrelevante Mehrkosten. Ist eine nationale Norm strenger als die Gemeinschaftsnorm, werden nur die Kosten anerkannt, die über die Anpassung an die Gemeinschaftsnorm hinausgehen. Förderungen von mehr als 5 Mill. Euro bedürfen bei Investitionen von mehr als 25 Mill. Euro einer Genehmigung durch die EU-Kommission.
(Schluss)