Parlamentskorrespondenz Nr. 445 vom 12.06.2001

TÄTIGKEITSBERICHT DES STATISTIKRATS DER STATISTIK ÖSTERREICH

Gemäß § 47 Bundesstatistikgesetz hat der Statistikrat der Statistik Österreich einen jährlichen Tätigkeitsbericht zu erstatten, den die Bundesregierung dem Nationalrat vorzulegen hat. Der Bericht über das Geschäftsjahr 2000 liegt nunmehr vor. (III-102 d.B.)

Daraus geht hervor, dass sich der Statistikrat im vergangenen Jahr eingehend mit dem mehrjährigen Arbeitsprogramm der Statistik Österreich, Fragen der Qualitätssicherung, der Nutzung von Verwaltungsdaten, dem notwendigen Aufbau von eigenen Registern und dem Zugang zu Verwaltungsregistern, der Publikationspolitik, der Öffentlichkeitsarbeit und dem Projekt "Großzählung 2001" auseinandergesetzt und darüber hinaus Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen abgegeben hat.

Im Bezug auf die Qualitätssicherung tritt der Statistikrat dabei für Verbesserungen im methodischen Bereich und in der Dokumentation sowie für mehr Aktualität und Pünktlichkeit ein. Einer "höheren Qualität der Ergebnisse" soll nach Meinung der Mitglieder des Statistikrates grundsätzlich Vorrang vor der Bewältigung möglichst vieler statistischer Projekte gegeben werden. In diesem Sinn sprechen sie sich auch für eine deutlichere Prioritätensetzung beim mittelfristigen Arbeitsprogramm aus. Ausdrücklich unterstützt wird vom Statistikrat der Aufbau eines umfassenden Unternehmens- und Betriebsregisters (UBR).

Was die zeitgemäßere inhaltliche Ausgestaltung der Publikationen und die erstmalige Bereitstellung von Metadaten für einige ausgewählte Arbeitsbereiche betrifft, anerkennt der Statistikrat die Bemühungen der Statistik Österreich, dessen ungeachtet werden seiner Meinung nach wichtige statistische Ergebnisse nach wie vor nicht oder nur unvollständig in der gewünschten Breite publiziert.

(Schluss)