Parlamentskorrespondenz Nr. 483 vom 21.06.2001
OPPOSITION BEFÜRCHTET VERSCHLECHTERUNG DES ASYLRECHTS
Wien (PK) - Nach der Aktuellen Aussprache befasste sich der Innenausschuss mit der Asylgesetz-Novelle 2001 . Eine Adaption des Gesetzes ist aufgrund der jüngsten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs in Bezug auf die Frage der Drittstaatensicherheit für Asylwerber notwendig geworden. Durch ausdrückliche Klarstellung in der Vorlage will die Regierung erreichen, dass die bisher geltende Drittstaatenklausel auch in Zukunft Anwendung finden kann. Gleichzeitig wird die Gelegenheit wahrgenommen, die bestehende Befristung der Gültigkeitsdauer von Bescheinigungen über die vorläufige Aufenthaltsberechtigung von Asylwerbern auf drei Monate ersatzlos zu streichen und die Handlungsfähigkeit in Asylverfahren an die neue Volljährigkeitsgrenze von 18 Jahren anzupassen. Nach heftiger Kritik der Opposition wurde die Vorlage in der Fassung eines Abänderungsantrages der Koalitionsparteien mit F-V-Mehrheit verabschiedet. Durch die Abänderungen wurde klargestellt, dass auch das Bestehen eines Drittstaatsverfahrens in einem Drittstaat, das den Anforderungen der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht, die Sicherheit in diesem Staat gewährleistet. Außerdem enthält der Abänderungsantrag einen Verweis auf bestehende Rechtsakte des EU-Rates im Sinne des EU-Asylacquis seit den Londoner Resolutionen von 1992 und dessen Fortentwicklung.
Abgeordnete Terezija Stoisits (G) besprach den Wegfall der Befristung bei der vorläufigen Aufenthaltsbewilligung positiv, sah aber Probleme bei der Einziehung der Aufenthaltserlaubnis und befürchtete Friktionen bei der Überprüfung der Asylwerber. Weder Regierungsvorlage noch Abänderungsantrag entsprächen aber dem Geist des Verwaltungsgerichtshoferkenntnisses, kritisierte die Abgeordnete und erinnerte an die Kritik der Flüchtlingshilfeorganisationen und die Empörung des Wiener Caritas-Direktors Landau. Mit einem Abänderungsantrag ihrer Fraktion wollte sie sicher stellen, dass die Drittstaatssicherheit nur dann gegeben sei, wenn der Asylwerber nicht nur formell, sondern auch faktisch einen Zugang zu einem Verfahren zur Einräumung der Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention hat. - Dieser Antrag blieb bei der Abstimmung aber in der Minderheit.
Abgeordneter Paul Kiss (V) unterstrich die qualitativen Verbesserungen, die Regierungsvorlage und Abänderungsantrag bringen und machte die Opposition auf den Widerspruch aufmerksam, der darin bestehe, die östlichen Nachbarländer als EU-Mitgliedsländer willkommen zu heißen, ihnen aber gleichzeitig absprechen zu wollen, sichere Drittstaaten zu sein.
Abgeordneter Rudolf Parnigoni (S) wollte demgegenüber am bisher geltenden Asylgesetz festzuhalten und forderte den Innenminister auf, Verantwortung zu übernehmen und die Drittstaatensicherheit in die diesbezügliche Verordnung hineinzuschreiben, denn dadurch könnten Kettenabschiebungen verhindert werden.
Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) erinnerte an die Aufgabe der Abgeordneten, ein ausgewogenes Gesetz zu beschließen, das den Rechten der Asylwerber, aber auch den Interessen des österreichischen Staates entspreche. Die NGOs, auf die sich die Oppositionsparteien in ihrer Kritik an der Regierungsvorlage beziehen, agierten nicht ausgewogen, sondern rückten die Interessen der Asylwerber in den Vordergrund.
Innenminister Ernst Strasser beantwortete Detailfragen der Abgeordneten und teilte ihnen mit, dass die Novelle im engen Kontakt mit dem Verwaltungsgerichtshof und in dem Bemühen erarbeitet wurde, dem Geist des Erkenntnisses Rechnung zu tragen.
SPÖ WILL EINHEITLICHE UND FLÄCHENDECKENDE BETREUUNG FÜR ASYLSUCHENDE
Der von Abgeordnetem Walter Posch namens der Sozialdemokraten eingebrachter Antrag (417/A ) forderte von Innenminister Strasser Vorschläge zu einer weitergehenden Verrechtlichung der Bundesbetreuung sowie eine gesetzliche Grundlage zu einer einheitlichen Behandlung und Betreuung aller Asylsuchenden ein.
In der Diskussion bezeichnete Abgeordneter Wolfgang Jung (F) diesen Antrag als überflüssig, weil klare Kriterien für die Aufnahme von Asylwerbern in die Bundesbetreuung bestehen und deren Situation in Österreich im Vergleich zu anderen EU-Ländern als hervorragend zu bezeichnen seien.
Abgeordneter Robert Egghart (F) machte auf das Bundesbetreuungsgesetz, die diesbezügliche Verordnung und die Bestimmungen des Asylgesetzes aufmerksam und gab seiner Überzeugung Ausdruck, dass für die Bundesbetreuung ausreichend Normen bestehen.
Abgeordnete Terezija Stoisits (G) warf Jung vor, schlecht informiert zu sein und unterstrich den dringenden Handlungsbedarf bei der Verrechtlichung der Bundesbetreuung.
Die S-Abgeordneten Walter Posch und Helmut Dietachmayr schlossen sich Abgeordneter Stoisits an und hielten es für notwendig, die unbefriedigende Situation der Asylanten in den Bereichen Unterbringung, Hygiene und medizinische Versorgung zu verbessern.
Bundesminister Ernst Strasser hielt es in seiner Antwort auf eine diesbezügliche Frage des Abgeordneten Dietachmayr für sinnvoll und notwendig, im Bereich des Asylwesens einheitliche und gemeinsame Standards in Europa zu erreichen. Dies sei Inhalt der Beschlüsse von Tampere, die bis zum Jahr 2004 umgesetzt werden sollen. - Der Antrag blieb in der Minderheit der Oppositionsparteien und wurde abgelehnt.
(Schluss)