Parlamentskorrespondenz Nr. 503 vom 27.06.2001
FINANZAUFSICHTSBEHÖRDE IM AUSSCHUSS BESCHLOSSEN
Wien (PK) - Im Mittelpunkt des heutigen Finanzausschusses stand eine Vorlage der Bundesregierung, die als zentralen Punkt die Schaffung einer Finanzmarktaufsichtsbehörde enthält. Der ursprüngliche Entwurf sah die Einrichtung einer weisungsfreien Behörde vor, was jedoch - aufgrund der in diesem Fall erforderlichen verfassungsmäßigen Zweidrittelmehrheit - an der fehlenden Zustimmung der Oppositionsparteien scheiterte. Ein F-V-Abänderungsantrag sollte daher sicherstellen, dass trotz der grundsätzlichen Weisungsunterworfenheit die operationelle Unabhängigkeit in Aufsichtsangelegenheiten gewahrt ist, und damit auch den internationalen Standards bestmöglich entsprochen wird. Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage schließlich in der Fassung des vorgelegten F-V-Abänderungsantrag mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP angenommen (641 d.B.).
Man habe sich redlich bemüht, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, meinte Abgeordneter Rudolf Edlinger (S), zumal es evident sei, dass ein Handlungsbedarf gegeben ist. In einigen Bereichen bestünden jedoch divergierende Auffassungen, und zwar vor allem was die Prüfung der Markt- und Kreditrisken sowie den Bestellungsmodus des Aufsichtsrates der FMA (Finanzmarktaufsichtsbehörde) betrifft.
Abgeordneter Günter Stummvoll (V) sprach von einem "großen Wurf" und einem unglaublich wichtigen Reformvorhaben, das nun unter dieser Regierung umgesetzt und zudem von der Notenbank voll mitgetragen werde. Die FMA, die eine kosteneffiziente Lösung darstelle, garantiere die operative Unabhängigkeit, unterstrich er. Zudem sei gewährleistet, dass die Finanzmarktaufsicht weiterhin zu den Kernaufgaben des Staates gehöre un die volle politische Verantwortung des Finanzministers erhalten bleibe. Er bedauerte jedoch, dass die SPÖ ihre Zustimmung verweigert habe, um die Behörde weisungsfrei zu gestalten.
Er habe den Eindruck gewonnen, sagte Abgeordneter Reinhard Firlinger (F), dass die SPÖ, die immer neue Forderungen vorbrachte, ein Ausstiegsszenario gesucht hat. Es sei bedauerlich, dass die Sozialdemokraten dieser wichtigen Weichenstellung nicht zustimmen wollen.
Abgeordneter Werner Kogler (G) bedankte sich zunächst dafür, dass die Grünen in die Vorarbeiten eingebunden wurden. Was die neu zu schaffende Behörde betrifft, so hege er die Befürchtung, dass in den nächsten Jahren eine Parallelstruktur in Form einer zweiten Prüfinstanz hochgezogen wird.
Sein Ressort habe sehr viel Energie in diese Vorlage investiert, berichtete Finanzminister Karl-Heinz Grasser, um eine Behörde zu schaffen, die mit allen Aufsichtsfunktionen der Banken-, Versicherung-, Wertpapier- und Pensionskassenaufsicht betraut wird. Damit wolle die Bundesregierung die Zersplitterung bei der Aufsicht überwinden und in Richtung einer "Allfinanzaufsicht" gehen, was dem internationalen Trend entspreche. Dafür spreche auch die Nutzung von Synergien, denn die der Finanzaufsicht gewidmeten personellen und organisatorischen Ressourcen sollen nunmehr in der neuen Behörde zusammengeführt und gebündelt werden.
Neben den organisatorischen Maßnahmen wurden auch eine Reihe von materiellen Änderungen vorgenommen, führte Grasser weiter aus. So werden etwa die Anforderungen an die persönliche Qualifikation der Bankprüfer strenger gefasst und die Verlässlichkeit der Prüfungen durch ein Rotationsprinzip abgesichert. Er könne die Bedenken des Abgeordneten Kogler bezüglich des Entstehens einer zweiten Prüfinstanz nicht teilen, da in der Regel auf die bestehenden Kapazitäten der Nationalbank zurückgegriffen werden soll. Es werde zu keinen Doppelgleisigkeiten kommen, da gegenüber den geprüften Stellen immer nur eine Behörde, nämlich die FMA, auftritt. Leider sei es aufgrund der fehlenden Zustimmung durch die Opposition nicht möglich gewesen, die politische Unabhängigkeit der Behörde festzulegen, bedauerte Grasser. Trotzdem handle es sich bei dem vorliegenden Gesetz um einen Meilenstein, der für den Finanzplatz Österreich von großer Bedeutung ist.
Abgeordnete Cordula Frieser (V) kam auf Bedenken von Seiten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu sprechen und machte darauf aufmerksam, dass die Erläuterungen bezüglich der Dritthaftung von Abschlussprüfungen zu Rechtsunsicherheit führten. Aus diesem Grund wurde - mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP - eine entsprechende Ausschussfeststellung verabschiedet: "Der Ausschuss geht davon aus, dass in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage in Artikel XVI zu Paragraph 275 HGB 3. Absatz nur ein informativer Hinweis auf eine mögliche zukünftige Diskussion betreffend die Dritthaftung von Abschlussprüfungen erfolgt."
In einer weiteren Ausschussfeststellung, die die Zustimmung von FPÖ, ÖVP und G fand, ging man davon aus, dass in der Regel eine Betrauung der Österreichischen Nationalbank mit Vor-Ort-Prüfungen im Sinne einer Ausnutzung der bestehenden Kapazitäten stattfinden wird.
VERKAUF DER BUNDESBETEILIGUNG AM BUNDESVERLAG VON OPPOSITION SCHARF KRITISIERT
Die Bundesregierung hat kürzlich einen Entwurf betreffend die Veräußerung der Anteile des Bundes an der Österreichischen Bundesverlag GmbH vorgelegt; gleichzeitig soll auch das Bundesgesetz über die Neuregelung der Rechtsstellung des Österreichischen Bundesverlages geändert werden. In den Erläuterungen unterstreicht die Regierung ihre Absicht, österreichische Interessen in den Bereichen Kultur und Schulbuch zu sichern und den Veräußerungserlös der Bundesanteile durch ein professionelles Verkaufsverfahren zu optimieren (631 d.B.).
Auf massive Kritik stiess dieses Vorhaben bei der Abgeordneten Christine Muttonen (S), die die Zukunft Österreichs als Literaturnation gefährdet sah. Besorgt zeigte sie sich vor allem darüber, dass mit der Veräußerung der Bundesanteile auch die drei Kulturverlage mitverkauft werden.
Abgeordneter Hermann Böhacker (F) sprach von der Fortsetzung eines erfolgreichen Privatisierungskurses der Bundesregierung. Er erinnerte daran, dass sich 1996 auch der damalige Finanzminister Klima für die Privatisierung des Verlages ausgesprochen hat - aber die SPÖ-Mandatare verfügen wohl über ein schlechtes Erinnerungsvermögen.
Da auch den Regierungsparteien der Kulturauftrag ein wichtiges Anliegen sei, habe man einen Abänderungsantrag eingebracht, der noch eine zusätzliche Klarstellung trifft: "Der Kulturauftrag ist von der Österreichischen Bundesverlag GmbH solange wahrzunehmen, als er nicht durch andere Eigentümer der Christian Brandstätter Verlags GmbH, Residenz Verlag GmbH und Franz Deuticke GmbH mit den genannten Gesellschaften wahrgenommen wird." Der Eigentümer soll ermächtigt werden, im Rahmen der Privatisierungsvorbereitungen die Möglichkeit zu schaffen, die drei Publikumsverlage getrennt vom Bundesverlag zu privatisieren, erläuterte Böhacker. Zudem habe man eine Ausschussfeststellung verfasst, in der davon ausgegangen wird, dass die Sicherung österreichischer Interessen in den Bereichen Kultur und Schulbuch auch unter geänderten Eigentumsverhältnissen angestrebt wird.
Man versuche jetzt zu retten, was noch zu retten ist, meinte Abgeordneter Werner Kogler (G), er halte die Vorgangsweise jedoch nicht für glaubwürdig. Es liege zudem überhaupt kein Konzept vor und er stellte daher den Antrag, diesen Punkt zu vertagen. Abgeordneter Hannes Bauer (S) schloss sich den Ausführungen seines Vorredners an, da auch für ihn der Kulturauftrag gefährdet sei. Gerade für junge AutorInnen müsse es weiterhin Verlage geben, die ihre Werke fördern, unterstrich er. Die Ausschussfeststellung sei zwar "etwas Nettes", aber rechtlich nicht relevant, gab Abgeordneter Rudolf Edlinger (S) zu bedenken. Er frage sich, wie ein maximaler Erlös bei gleichzeitiger Beachtung des kulturellen Auftrages erzielt werden könne.
Staatssekretär Alfred Finz stellte einleitend fest, dass es in keinem westlichen europäischen Land einen staatlichen Schulbuchverlag gibt. Bei all den Privatisierungsmaßnahmen der Regierung werde zudem darauf geachtet, dass die österreichischen Interessen gewahrt bleiben. Im Ministerrat habe man überdies vereinbart, dass der Staatssekretär für Kunst in die Verkaufsgespräche eingebunden wird, und zwar vor allem was die Literaturverlage und Verkaufserlöse betrifft. Auf Basis der gesetzlichen Grundlage wird sodann ein Konzept erarbeitet, das im August/September vorliegen soll. In der Folge wird ein EU-konformes Veräußerungsverfahren durchgeführt werden, erklärte Finz.
Die Vorlage wurde in der Fassung des F-V-Abänderungsantrages mit F-V-Mehrheit angenommen; die Ausschussfeststellung fand ebenso die Zustimmung von FPÖ und ÖVP. Der G-Vertagungsantrag fand keine Mehrheit.
1. EURO-UMSTELLUNGSGESETZ - BUND EINSTIMMIG BESCHLOSSEN
Durch die Novellierung von zahlreichen Bundesgesetzen
sollen - mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2002 - die noch nicht angepassten Schillingangaben in Euroangaben umgewandelt werden. Davon betroffen sind die Bereiche Finanzen, Inneres, Justiz, soziale Sicherheit und Generationen sowie Wirtschaft und Arbeit. Das Gesetz wurde in der Fassung eines F-V-Abänderungsantrages einstimmig beschlossen (1. Euro-Umstellungsgesetz - Bund, 621 d.B.).
DIE BILANZEN DES ERP-FONDS BELEGEN ERFOLGE DER INNOVATIONSFÖRDERUNG
Die Bundesregierung hat dem Nationalrat kürzlich die Jahresberichte 1998/99 und 1999/2000 des ERP-FONDS (III-99 d.B.) vorgelegt, der nunmehr im Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen wurde und als enderledigt gilt.
Der 1962 aus Mitteln des Marshall-Planes geschaffene Fonds besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, verfügte in den beiden Berichtsjahren jeweils über ein Kapital von rund 35 Mrd. S und stellte mit zuletzt 56 Mitarbeitern die größte Einrichtung zur direkten Wirtschaftsförderung in Österreich dar. Der Fonds setzt als Förderungsinstrumente niedrig verzinste Kredite mit mehrjährigen tilgungsfreien Zeiträumen aus seinem Vermögen ein und unterstützt innovations- und wachstumsorientierte Projekte sowie die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.
ECKDATEN DER JÜNGSTEN ERP-FONDS-BILANZEN
Im Wirtschaftsjahr 1998/99 wurden Investitionen von insgesamt 16 Mrd. S (1999/2000: 15 Mrd. S) in 302 (235) Unternehmen mit insgesamt 8,4 Mrd. S (6,4 Mrd. S) unterstützt. Dazu kamen Zuschüsse von insgesamt 112 Mill. S (278 Mill. S) aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Kofinanzierung von Krediten in der Höhe von 1,6 Mrd. S (1999/2000: 3,5 Mrd. S).
AUS DEM JAHRESPROGRAMM 2000/2001
Neuerungen und besondere Akzente im Jahresprogramm 2000/2001 stellen die Anwendung und Diffusion neuer Technologien dar, wobei Projekte mit hohem Innovations- bzw. Technologiegehalt und starken Impulsen für Wachstum und Beschäftigung mit hohen Förderungen rechnen können. Mit Beginn der neuen Strukturfondsperiode ist es gelungen, alle wesentlichen Regionalförderungsmaßnahmen beim ERP-Fonds zu konzentrieren. Da der ERP-Fonds in den meisten Bundesländern auch für die Koordination und Vergabe der EFRE-Mittel zuständig ist, stellt er nunmehr den One-Stop-Shop in der Regionalförderung für Industrie und Gewerbe auf Bundesseite dar. 1999/2000 zählten 70 % der Förderungsprojekte und 75 % der Förderungsmittel zum Regionalprogramm.
KOOPERATION MIT INTERNATIONALEN FINANZINSTITUTIONEN AUSGEWEITET
Eine neue gesetzliche Basis für den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit den internationalen Finanzinstitutionen regelt den Einsatz inländischer Konsulenten und Planungsunternehmen, die Finanzierung der Aus- und Fortbildung von Personen aus Entwicklungsländern und die Finanzierung der zeitliche befristeten Tätigkeit von Österreichern bei Finanzorganisationen (632 d.B.). Bei der Abstimmung fand die Regierungsvorlage die Zustimmung aller vier Fraktionen.
ÖSTERREICH UNTERSTÜTZT DIE ENTSCHULDUNG DER ÄRMSTEN LÄNDER
Österreich beabsichtigt, die Initiative für die Entschuldung hoch verschuldeter armer Länder(HIPC-Initiative) von Weltbank und Währungsfonds mit einem Beitrag von 400 Mill. S zu
unterstützen. Der Betrag soll an den bei der internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) eingerichteten Treuhandfonds (HIPC-Trust Fund) gehen (633 d.B.). - Einstimmig angenommen.
SCHULDENERLASS FÜR DIE ÄRMSTEN ENTWICKLUNGSLÄNDER
Die Grünen drängen auf einen Schuldenerlass für die ärmsten Entwicklungsländer. Abgeordnete Ulrike Lunacek forderte in einem Entschließungsantrag (434/A(E)) die Bundesregierung auf, über die international vereinbarten Mindesterlässe hinaus den ärmsten Ländern der Dritten Welt die bilateralen Schulden grundsätzlich zur Gänze zu streichen und in Fällen von Bürgerkrieg oder gravierenden Menschenrechtsverletzungen einlangende Schuldenrückzahlungen auf ein Treuhandkonto für Entwicklungsprojekte zu überweisen.
Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) wies darauf hin, dass der Internationale Währungsfonds und andere Institutionen seit Jahren Initiativen in diesem Bereich setzen. Viele Länder seien bereits über die Mindestpostulate hinausgegangen, was bei Österreich jedoch leider nicht der Fall sei, bedauerte er.
Der Antrag fand nur die Zustimmung von SPÖ und Grünen und wurde daher abgelehnt.
INVESTITIONSSCHUTZABKOMMEN MIT BANGLADESCH, JORDANIEN, SLOWENIEN, MAZEDONIEN, OMAN, ÄGYPTEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN
Die Bundesregierung hat mit einer Reihe von Staaten Abkommen zum Schutz und zur Förderung von Investitionen abgeschlossen und dem Nationalrat vorgelegt. Das Ziel dieser Abkommen mit Bangladesch, Jordanien, Slowenien, Mazedonien, Oman und Ägypten, ist, Investitionstätigkeit zu fördern und getätigte Investitionen zu schützen. Alle Vorlagen wurden bei der Abstimmung einstimmig angenommen. (441 d.B., 519 d.B., 520 d.B., 552 d.B., 599 d.B., 596 d.B.)
(Schluss)
Links
- 434/A(E) - Schuldenerlass für die ärmsten Entwicklungsländer
- 631 d.B. - Rechtsstellung des Österreichischen Bundesverlages
- 1/A-FI - Finanzausschuss
- 621 d.B. - 2. EURO-Finanzbegleitgesetz, Euro-Anpassungsgesetz-BMI, 2. Euro-Justiz-Begleitgesetz - 2. Euro-JuBeG, 1. Euro-Umstellungsgesetz - Bund
- 632 d.B. - Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit internationalen Finanzinstitutionen
- 633 d.B. - österreichischen Beitrag zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund)
- 596 d.B. - Förderung und den Schutz von Investitionen
- 641 d.B. - Finanzmarktaufsichtsgesetz - FMAG
- III-99 d.B. - ERP-Fonds-Gesetzes, Jahresberichte und Jahresabschlüsse
- 519 d.B. - Österreich Jordanien über die Förderung und den Schutz von Investitionen
- 552 d.B. - Österreich Mazedonien über die Förderung und den Schutz von Investitionen
- 441 d.B. - Österreich Bangladesch Förderung und den Schutz von Investitionen
- 599 d.B. - Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
- 520 d.B. - Österreich Slowenien Förderung und den Schutz von Investitionen