Parlamentskorrespondenz Nr. 504 vom 27.06.2001
BUDGETAUSSCHUSS IM ZEICHEN REVIDIERTER WACHSTUMSPROGNOSEN
Wien (PK) - Auf dem Verhandlungstisch des Budgetausschusses, der im Anschluss an die heutige Sitzung des Finanzausschusses unter der Leitung seines Obmannes Josef Mühlbachler tagte, lagen Ressortberichte über die Fortschreibung des Österreichischen Stabilitätsprogrammes für die Jahre 2000 bis 2004 (III-82 d.B.), der Budgetbericht 2001 sowie Budgetunterlagen zum Jahr 2000 und zum ersten Quartal 2001. Die Debatte eröffnete SP-Abgeordneter Rudolf Edlinger mit kritischen Fragen an Finanzstaatssekretär Alfred Finz. Der ehemalige Finanzminister ortete angesichts revidierter Wachstumsprognosen budgetpolitische Unsicherheiten, befürchtete negative Abweichungen beim Nettodefizit, erkundigte sich, ob die Regierung mit der Kompensation budgetärer Fehlbeträge durch erhöhte Inflationsraten rechne und bezweifelte, dass es möglich sei, mit Privatisierungserlösen die Staatsverschuldung zu senken.
Finanzstaatssekretär Alfred Finz zeigte sich demgegenüber zuversichtlich und sagte: "Der Budgetvollzug ist planmäßig." Die wirtschaftliche Entwicklung stelle sich zwar schlechter dar als alle Welt angenommen habe, das US-Wachstum verlangsame sich, wenn auch nicht von Rezession gesprochen werden könne, und dies habe Auswirkungen auf Deutschland und Österreich. Der Abbau der Arbeitslosigkeit verlangsame sich ebenso wie die Zunahme der Beschäftigung. Aber schon ab dem dritten oder vierten Quartal dieses Jahres rechneten Experten mit einem Aufschwung der US-Wirtschaft und mit positiven Auswirkungen auch in Europa und in Österreich. Das Jahr 2001 sei als eine schwierige Phase zu bezeichnen, der "Durchhänger" werde aber im Jahr 2002 überwunden werden, sagte Staatsekretär Finz.
Vor diesem konjunkturellen Hintergrund komme die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes mit Beginn des nächsten Jahres exakt zum richtigen Zeitpunkt, weil es niedrige Einkommen und damit den Konsum stütze. Auch von den budgetären Anstrengungen der Bundesregierung zugunsten von Forschung und Entwicklung gehen Wachstumsimpulse aus, sagte Finz. Darüber hinaus untersuche das Finanzressort derzeit Möglichkeiten, Infrastrukturinvestitionen vorzuziehen und führe Gespräche über zusätzliche Anstrengungen in der Grenzlandförderung.
Zur Frage nach den Privatisierungserlösen wies Staatssekretär Finz auf substanzielle Erlöse bei der Privatisierung der Bundesimmobiliengesellschaft hin. Wohl räumte er ein, dass Privatisierungen im Bereich der ÖIAG nicht dem Bundesbudget zugute kommen, ließ aber mit der optimistischen Aussage aufhorchen, dass die ÖIAG Überschüsse erwirtschaften könnte.
Bei der Abstimmung wurden die Berichte des Finanzministers jeweils mit der Mehrheit der Regierungsparteien zu Kenntnis genommen. Sie bezogen sich im Einzelnen auf die Fortschreibung des Österreichischen Stabilitätsprogrammes für die Jahre 2000 bis 2004, die Genehmigung von Vorbelastungen für das 4. Quartal 2000, den Fahrzeugplan für das Jahr 2000, die Übernahme von Bundeshaftungen im Jahre 2000, die Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen im Jahr 2000, die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 4. Quartal 2000, das Eingehen, die Prolongierung und die Konvertierung von Finanzschulden und Währungstauschverträgen im Finanzjahr 2000, den Budgetbericht des Bundes 2001, die Genehmigung von Vorbelastungen für das 1. Quartal 2001 und die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 1. Quartal 2001.
CONROLLING ALS STEUERUNGSINSTRUMENT IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG
Die Einführung eines Controllings zur wirtschaftlicheren und effizienteren Steuerung der Verwaltung reicht weit in die letzte Gesetzgebungsperiode zurück. Erste Schritte zur Einführung dieses Instruments hatten Regierung und Parlament bereits anlässlich des Sparpakets 1996/97 gesetzt. Im Februar des Vorjahres hat der Nationalrat dann in einer Entschließung vom Finanzminister ein Konzept zur Verbesserung des Controllings als Lenkungsinstrument für die Budgetsteuerung verlangt, wobei auf der Wunschliste der Abgeordneten ein jeweils aktueller Soll/Ist-Vergleich mit Vorschau, die Einführung eines Projektcontrollings, der Aufbau eines Controllings für alle ausgegliederten Rechtsträger und alle Haftungen des Bundes, der Ausbau des Berichtssystems sowie Anreiz- und Sanktionsmechanismen im Haushaltsrecht standen. - Den diesbezüglichen Bericht des Finanzministers zur Einführung eines Budget-, Personal-, Beteiligungs- und Finanzcontrollings (III-63 d.B.) nahm der Budgetausschuss nach lobenden Äußerungen auch der Opposition einstimmig zur Kenntnis.
In der Debatte wollte zunächst SP-Abgeordneter Kurt Gartlehner wissen, wie sich die Flexibilisierungsklausel bewährt habe und wie die Budgetkontrolle im Ministerrat gehandhabt werde.
Sein Fraktionskollege Rudolf Edlinger würdigte den umfassenden und detaillierten Bericht und bat Staatssekretär Finz um eine Stellungnahme zur Kritik des Rechnungshofpräsidenten an den Ausgliederungen.
Staatssekretär Alfred Finz teilte mit, das die Flexiblisierungsklausel nur von wenigen Dienststellen genutzt wurde, dass sich das Finanzministerium aber darum bemühe, mehr Ressorts zu einer flexibleren Haushaltsführung mit höherer Budgetverantwortung einzuladen.
Das Budgetcontrolling, informierte Finz weiter, vollziehe sich auf mehreren Ebenen. Auf der Grundlage eines laufenden Soll-Ist-Vergleichs werden einerseits Controlling-Gespräche mit den Ministern und andererseits auf Beamtenebene geführt. Der Staatssekretär sprach von einer sehr erfolgreichen Vorgangsweise.
Bei den Ausgliederungen räumte Staatsekretär Finz ein, manche seien besser, manche weniger gut gelungen. Eine Evaluierung zeige, dass die Ausgliederungen in betriebswirtschaftlicher Hinsicht durchaus respektable Ergebnisse erzielt haben. Die Erwartung, dass sofort Einsparungen erzielbar seien, habe sich nicht immer erfüllt. Die Erfahrung zeige, dass Ausgliederungen mittel- bis längerfristige Vorhaben seine, die zunächst auch Kosten verursachen können. Künftig werde darauf zu achten sein, qualitativ definierte Aufträge an ausgegliederte Einheiten zu erteilen. Die Kritik des Rechnungshofes konnte der Staatssekretär als "zu vergangenheitsbezogen" nicht teilen.
(Schluss)