Parlamentskorrespondenz Nr. 527 vom 04.07.2001

INSOLVENZ-ENTGELTSICHERUNG IN ZUKUNFT DURCH GES MBH

Zugang zum Beruf des Patentanwalts EU-konform liberalisiert

Wien (PK) - Die Insolvenz-Entgeltsicherung - für die derzeit das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium zuständig sind - wird in Zukunft von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wahrgenommen. Ein entsprechender Gesetzesbeschluss wurde heute Abend vom Nationalrat gefasst. Der Zugang zum Beruf des Patentanwalts wird erleichtert, d.h. EU-konform gestaltet und liberalisiert.

Die Sozialdemokraten hätten dem vorliegenden Gesetz nur dann zustimmen können, erläuterte Abgeordneter DIETACHMAYR (S), wenn folgende Kriterien erfüllt worden wären: Ausbau der Kunden- und Mitarbeiterorientierung, keine Kostenüberwälzung auf Dritte sowie keine Leistungskürzungen. Außerdem forderte er, dass die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer in die neue IAF-Service GmbH eingebunden werden. Ein von ihm eingebrachter Abänderungsantrag betraf die Regressansprüche von Arbeitnehmern.

Der Grund für dieses Gesetz liege darin, dass es seit Jahren Zweifel an der Wirtschaftlichkeit und der Effizienz des Vollzugs des Insolvenzversicherungsgeseztes gibt, so Abgeordneter DI HOFMANN (F). Die Regierungsvorlage solle daher dazu dienen, Doppelgleisigkeiten in der Verwaltungsstruktur zu beseitigen und ein einheitliches und vernetztes Datensytsem zu etablieren. Zudem befasste er sich noch mit dem Patentanwaltgesetz, das einen ersten Liberalisierungsschritt darstelle und einen besseren Schutz für die Klienten biete.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) kam auf die IAF-Service GmbH zu sprechen und meinte, es sei schwer zu erkennen, warum das neue System soviel günstiger sein soll. Auch der Rechnungshof sei zu dem Schluss gekommen, dass in der Summe eher mehr Kosten durch die neue Organisation zu erwarten seien, zeigte der Redner auf.

Abgeordneter Dr. PUTTINGER (V) berichtete über die historische Entwicklung des Insolvenzentgeltsicherungsfonds, der seit nunmehr 24 Jahren Gelder für die Dienstnehmer ausbezahle. Im Rahmen der Neugestaltung der Verwaltung sei es erforderlich, auch in diesem Bereich Verbesserungen vorzunehmen, um Doppelgleisigkeiten abzubauen und die oft langen Wartezeiten für die Arbeitnehmer hintanzuhalten.

Gegen die Gründung der IAF-Service GmbH sei zwar grundsätzlich nichts einzuwenden, meinte Abgeordneter DOBNIGG (S), aber aufgrund einiger Verschlechterungen könne seine Fraktion diesem Gesetz nicht zustimmen. Er befürchtete, dass gut funktionierende Standorte, etwa Leoben, geschlossen werden und der Fonds "ausgeräumt" werde. 

Er verstehe nicht, warum die Opposition der Gründung der IAF-Service GmbH nicht zustimmen könne, erklärte Abgeordneter Ing. BAUER (F). Es werde zu keinen Änderungen im Leistungsrecht kommen, betonte er, es soll nur die Verwaltung effizienter und serviceorientierter gestaltet werden.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) sprach sich gegen die Vorlage aus, weil er empfindliche Nachteile gegenüber der jetzigen Lösung befürchte. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb derlei wichtige Agenden ausgelagert werden sollten. Hier wäre eine grundsätzliche Debatte erforderlich, mahnte Öllinger, der darauf verwies, dass der Rechnungshof nachgewiesen habe, dass ein Amt, wenn man es denn ließe, hier genauso gut agieren könnte.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN wiederholte, dass ein Standortministerium, in dem Arbeits- und Wirtschaftsagenden zusammengefasst sind, Sinn mache. In der konkreten Thematik habe man diesen Weg gewählt, weil er zweckdienlich erschien. Der Minister zeigte sich optimistisch, dass die finanziellen Ziele für den Fonds bis Anfang 2003 erreicht werden können. Sodann rekapitulierte der Minister die einzelnen Entscheidungsabläufe und ihre Auswirkungen.

Abgeordneter KOPF (V) wies die Kritik der Opposition zurück und unterstrich die Argumente seiner Fraktionskollegen Puttinger und Bartenstein. Angesichts der Staatsquote und der Kosten, die hier entstünden, sei es geboten, die Verwaltung so effizient wie nur möglich zu gestalten, und da seien Ausgliederungen ein probates Mittel, dies zu erreichen.

Abgeordneter KIERMAIER (S) meinte, seine Fraktion habe hier keinen Justamentstandpunkt, sie spreche sich nur dagegen aus, hier übereilt zu handeln. Zu kritisieren sei weiters, dass die Opposition in diesen Diskussionsprozess bis zuletzt nicht einbezogen worden sei. Schliesslich schloss sich der Redner der Kritik seines Fraktionskollegen Dobnigg an.

Abgeordneter BRUGGER (F) referierte den historischen Hintergrund der Insolvenzentgeltsicherung ein und vertrat die Ansicht, bei den Strukturen dieses Fonds seien Umstrukturierungen sinnvoll, um eine weitere Effizienzsteigerung sicherzustellen und Synergieeffekte zu erzielen.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) nannte den Gesetzesentwurf sinnvoll und die Kritik der Opposition unverständlich. Durch diese offenbare sich die Opposition als strukturkonservativ. Auch Baumgartner-Gabitzer unterstrich die Vorzüge der geplanten Regelung.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) befürchtet hingegen eine nachhaltige Verschlechterung des Ist-Zustandes und kritisierte die mangelhafte Aufklärung durch die Regierungsseite. So interessiere die Öffentlichkeit die Kostenseite dieses Entwurfes sehr wohl.

Die beiden Entwürfe wurden einerseits mehrheitlich und andererseits einstimmig angenommen, der S-Abänderungsantrag verfiel der Ablehnung.

(Schluss Insolven-Entgeltsicherung/Forts. NR)