Parlamentskorrespondenz Nr. 539 vom 05.07.2001

NATIONALRAT BEFASST SICH MIT EINEM BÜNDEL VON FINANZVORLAGEN

Regierungsparteien beschließen Agrarrechtsänderunggesetz

Wien (PK) - Die Debatte im Plenum des Nationalrates geht weiter mit dem FINANZMARKTAUFSICHTSGESETZ.

Abgeordneter Dr. HEINDL (S) bedauerte, dass es trotz intensiver Verhandlungen zu keiner einvernehmlichen Lösung über die Einrichtung einer weisungsfreien Behörde im Bereich Finanzmarktaufsicht gekommen ist. Auch die SPÖ halte eine Umgestaltung der Finanzaufsicht für erforderlich und stehe einer Allfinanzaufsicht grundsätzlich positiv gegenüber, betonte er, sie könne aber einer "neuen aufgeblähten Behörde", die noch dazu die Kompetenzen der Österreichischen Nationalbank beschneide, nicht zustimmen. Heindl bot an, noch in der heutigen Nationalratssitzung eine gemeinsame Lösung zu finden, und brachte in diesem Sinn einen umfangreichen Abänderungsantrag ein, der sich seiner Auskunft nach auf Aussagen internationaler Experten, des IWF und der OeNB stützt. Ihm zufolge könnte das Gesetz aber auch noch einmal im Finanzausschuss verhandelt werden.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) warf demgegenüber der SPÖ vor, jegliche Reformen blockieren zu wollen. Er machte darauf aufmerksam, dass die Reform der Bankenaufsicht seit einigen Jahren auf der Tagesordnung stehe. Eine Reformnotwendigkeit ergibt sich seiner Meinung nach aus mehreren Faktoren. So sei eine operativ unabhängige Bankenaufsicht mittlerweile internationaler Standard, auch sei eine Trennung von Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht oder Wertpapieraufsicht überholt. Schließlich habe es auch massive Kritik des Rechnungshofes an der Bankenaufsicht gegeben. Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt Stummvoll zufolge internationale Anforderungen und bringe sowohl Sicherheit für Anleger als auch eine operative Unabhängigkeit der Finanzaufsicht. Zudem sehe er eine enge Kooperation mit der Österreichischen Nationalbank vor.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) wies auf die schwerwiegende Bedeutung der Materie hin und ging auf die Vorgeschichte des vorliegenden Entwurfs ein. Es gehe zwar mit der Ansicht konform, es brauche eine international herzeigbare Lösung, doch dienten diesem Ziel nicht gegenseitige Schuldzuweisungen.

Der Redner erinnerte an die Probleme der Vergangenheit, mit denen die Bankenaufsicht konfrontiert war. Es habe Mängel gegeben, die behoben werden müssten. Die neue Lösung brauche aber eine Zweidrittelmehrheit, die hier fraglich sei, sodass er den Finanzminister frage, ob er nicht doch der Opposition entgegenzukommen gewillt sei. Seines Erachtens seien beide Entwürfe zustimmungswürdig, sodass ein Kompromiss gefunden werden sollte.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) nannte die Vorlage ein wichtiges Reformwerk zur Sicherung des Bankenstandortes Österreich. Diese Materie sei schon seit langem diskutiert worden, nun habe man eine probate Lösung für dieses Problem gefunden. Der Redner würdigte die Einbeziehung der Parlamentarier in die Erarbeitung dieser Lösung, über die er sehr froh sei.

Dennoch sei die Diskrepanz zwischen den einzelnen Standpunkten doch substantiell, sodass er dem Ansinnen seines Vorredners nicht Folge leisten könne. Dem Antrag der Opposition, der zum Großteil ohnehin mit der Vorlage identisch sei, könne er nicht zustimmen, wie auch eine Rückverweisung an den Ausschuss nicht sinnvoll sei. Vielmehr werde man die Ergebnisse in einem Jahr auswerten und gegebenenfalls Reaktionen setzen. Im Prinzip sei es aber ein gutes Gesetz und ein wichtiger Schritt.

Bundesminister Mag. GRASSER erläuterte den Hintergrund dieses Entwurfs und sagte, er freue sich, dass es heute einen Beschluss in dieser Causa geben werde, weil es zeige, dass diese Regierung die nötigen Reformen durchführe und einen Quantensprung in der Finanzpolitik erreiche. Ein inakzeptabler Zustand werde beendet und der Finanzplatz Österreich gesichert. Die neue Finanzaufsicht sei geeignet, die Herausforderungen der Zukunft adäquat zu meistern, betonte der Minister, der sodann auf die einzelnen Details des Entwurfs einging und den an der Erarbeitung dieser Lösung Beteiligten dankte.

Abgeordneter EDLINGER (S) konzedierte Handlungsbedarf auf diesem Gebiet und verwies auf die seinerzeitigen Versuche der Sozialdemokratie, diese Frage schon 1998/99 einer Lösung zuzuführen, die damals aber am Koalitionspartner gescheitert seien. Er, Edlinger, finde es schade, dass eine Zweidrittelmehrheit nicht zustande komme, weil man sich nicht einigen könne, ob die Notenbank diese Aufgabe lösen solle oder eine neue Behörde. Seine Fraktion vertrete den ersteren Standpunkt, weil die Notenbank am besten qualifiziert sei und man überdies auch Synergieeffekte nützen könne, während sich zum anderen Modell Experten skeptisch äußerten. So werde die Notenbank in ihrer Bedeutung geschmälert, und da gehe seine Fraktion nicht mit, denn dies wäre der erste Schritt zu einer Demontage der Notenbank, was die SPÖ strikt ablehne.

Abgeordneter AUER (V) zeigte sich enttäuscht davon, dass nicht alle Fraktionen diese wichtige Materie einer einhelligen Zustimmung zuführen wollten. Diese Allfinanzaufsicht sei nötig für den Finanzplatz Österreich und für die Sparer, gerade vor der Einführung einer einheitlichen Währung und der "Umsetzung von Basel 2", und es sei bedauerlich, dass man so knapp vor der Ziellinie nicht zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen sei. Die neue Aufsicht werde aber ein Garant dafür sein, dass künftighin die Kontrolle effektiver als bisher ausgeübt werden könne.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) wiederholte die zentralen Standpunkte seiner Fraktion, die schon seit längerem bekannt seien. Seine Fraktion habe eine hohe Bereitschaft zum Konsens signalisiert, letztlich habe man sich aber trotz des gemeinsamen Grundzieles nicht einigen können, weil sich der Finanzminister in wichtigen Fragen nicht bewegt habe. Die Schaffung einer neuen Behörde könne nicht die Zustimmung der Sozialdemokratie finden, da dies eine Aushöhlung der Nationalbank bedeuten würde.

Abgeordneter Mag. TRATTNER (F) zitierte Experten, wonach diese Lösung sehr wohl international herzeigbar sei. Die bisherige Regelung war unbefriedigend, der Lösungsvorschlag der Sozialdemokratie nicht so effizient wie jener der Regierung. Den SP-Zuständigen warf Trattner vor, seinerzeit nicht rasch genug auf die Probleme reagiert zu haben. Gegenwärtig verhindere die SP neuerlich die Einführung einer Allfinanz, was durch den SP-Abänderungsantrag nur camoufliert werde.

Abgeordneter EDLINGER (S) widersprach dieser Ansicht seines Vorredners in einer tatsächlichen Berichtigung, gemäss der seine Fraktion hier nichts camoufliere.

Abgeordnete Mag. FRIESER (V) ging noch auf einige Details der Vorlage ein und zeigte sich überzeugt davon, dass man in etwa einem Jahr die Staatskommissäre abschaffen könne.

Staatssekretär Dr. FINZ begründete das Erfordernis einer Neuregelung der Bankenaufsicht und ging auf die Inhalte dieser Lösung ein, dabei gleichzeitig erläuternd, weshalb er den Abänderungsantrag für unzweckmäßig halte. Eine Allfinanzaufsicht wäre jedenfalls die optimale Lösung, unterstrich Finz.

Abgeordneter MÜLLER (F) unterstrich nochmals die für die Regierungsfraktionen maßgeblichen Argumente für die Lösung zur Bankenaufsicht.

Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich angenommen. Der Abänderungsantrag der Sozialdemokratie verfiel hingegen der Ablehnung.

1. EURO-UMSTELLUNGSGESETZ – BUND * BUNDESGESETZ BETREFFEND DIE VERÄUSSERUNG DER ANTEILE DES BUNDES AN DER ÖSTERREICHISCHER BUNDESVERLAG GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG UND ÄNDERUNG DES BG ÜBER DIE NEUREGELUNG DER RECHTSSTELLUNG DES VERLAGES * ABKOMMEN MIT BANGLADESCH, SLOWENIEN, JORDANIEN, MAZEDONIEN, OMAN UND ÄGYPTEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN * BG ÜBER DEN ABSCHLUSS VON KOOPERATIONSVEREINBARUNGEN MIT INTERNATIONALEN FINANZINSTITUTIONEN * G-ANTRAG BETREFFEND SCHULDENERLASS FÜR DIE ÄRMSTEN ENTWICKLUNGSLÄNDER * BG ÜBER EINEN ÖSTERREICHISCHEN BEITRAG ZUM TREUHANDFONDS FÜR HOCHVERSCHULDETE ARME LÄNDER

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Abgeordneter Dr. HEINDL (S) kündigte die Zustimmung der SPÖ zu allen Investitionsschutzabkommen an und betonte, diese seien ein wesentlicher Beitrag zur Unterstützung der Exportwirtschaft.

Abgeordneter FINK (V) befasste sich mit der Privatisierung des Österreichischen Bundesverlages und sprach von einem erfolgreichen Schritt. Er beurteilte die Privatisierungsstrategie der Koalition auch insgesamt positiv.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) warf der Koalition undifferenzierte Privatisierungseuphorie vor. Statt sich die Frage nach Zielen und bestmöglichen Lösungen zu stellen, lege man über alles und jedes eine "Privatisierungslatte". So hat man sich Kogler zufolge bei der Privatisierung des Österreichischen Bundesverlages überhaupt keine Gedanken darüber gemacht, wie der Kulturauftrag in Zukunft erfüllt werden und wie man die Interessen der österreichischen Autoren wahren könne.

Für Abgeordneten BÖHACKER (F) ist die Privatisierung des Österreichischen Bundesverlages hingegen eine Fortsetzung des erfolgreichen Privatisierungskurses der Regierung. Es gehöre nicht zu den Kernaufgaben des Staates, Schulbuchverlage und Buchhandlungen zu führen und Kulturverlage zu quersubventionieren, bekräftigte er.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) hielt fest, man müsse sich die Frage stellen, wie und unter welchen Kriterien man verkaufe. Sie habe das Gefühl, dass Österreich wieder einmal "zum Schleuderpreis verkauft wird". Muttonen fürchtet, dass durch die Veräußerung des Österreichischen Bundesverlages der Kulturauftrag "still und leise entsorgt wird" und damit österreichische Autoren Nachteile in Kauf nehmen müssten.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) wies darauf hin, dass viele Staaten Schulden hätten, denen gegenüber die österreichischen Schulden vergleichsweise ein "Klacks" seien. Wenn Entwicklungszusammenarbeit wirklich wirksam sein solle, müsse es Entschuldungsmodelle geben, bekräftigte sie. In diesem Sinn begrüßte sie die Einrichtung des HIPC-Trust Fund für hochverschuldete arme Länder und die vorgesehene österreichische Beteiligung daran. Lunacek forderte allerdings noch weitere Maßnahmen zur Entschuldung armer Länder.

Abgeordneter Dr. Hannes BAUER (S) erklärte, bei der Privatisierung des Österreichischen Bundesverlages gehe es nicht nur um eine Veräußerung von Anteilen, dahinter stehe auch die Frage der Förderung von Autoren und Autorinnen in Österreich. Er gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass Werke österreichischer Schriftsteller nur einen Randmarkt im deutschsprachigen Raum darstellten und eine Privatisierung österreichischer Verlage daher eine gewisse Gefahr bedeute.

Abgeordneter MÜLLER (F) nahm zum 1. Euro-Umstellungsgesetz Stellung und erläuterte, dass der vom Finanzausschuss einstimmig angenommene Gesetzentwurf nicht nur die notwendige Änderung von Schillingbeträgen auf Eurobeträge, sondern auch eine Durchforstung der gesetzlichen Bestimmungen und eine Neufassung von Fristen zum Inhalt habe.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) brachte einen Abänderungsantrag zum 1. Euro-Umstellungsgesetz ein und begründete dies damit, dass es durch die ersatzlose Streichung eines Kronen-Betrags - beabsichtigt oder unbeabsichtigt - zu einer Verschärfung der so genannten Konkurrenzklausel für ArbeitnehmerInnen, die immer häufiger in Arbeitsverträge Eingang finde, komme.

Abgeordneter Ing. SCHULTES (V) brachte einen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien zum Euro-Umstellungsgesetz ein, der lediglich eine redaktionelle Richtigstellung des Einleitungssatzes beinhaltet. Im Übrigen zeigte er sich überzeugt davon, dass die Regierung auch in Zukunft die Interessen von österreichischen Autoren und Autorinnen berücksichtigen werde.

Abgeordnete JÄGER (S) begrüßte das Bundesgesetz über einen österreichischen Beitrag zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder. Damit werde eine der Forderungen von NGOs bezüglich der Entschuldung der ärmsten Länder erfüllt. Jäger bekräftigte, dass eine nachhaltige Entwicklung der ärmsten Staaten ohne eine dauerhafte Lösung der Schuldenfrage nicht möglich sei.

Abgeordneter SODIAN (F) befasste sich mit dem Bundesgesetz über den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit internationalen Finanzinstitutionen und erläuterte, dass in Hinkunft durch größere Flexibilität ein effizienterer Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel möglich sein werde. So würden Kooperationen im Bereich der Katastrophenhilfe erleichtert.

Das 1. Euro-Umstellungsgesetz - Bund wurde unter Berücksichtigung des F-V-Abänderungsantrages vom Nationalrat mehrheitlich verabschiedet. Der Abänderungsantrag der SPÖ blieb in der Minderheit. Auch das Bundesgesetz zur Veräußerung der Anteile des Bundes am Österreichischen Bundesverlag erhielt mehrheitliche Zustimmung. Vom Nationalrat einstimmig angenommen wurden die Investitionsschutzabkommen mit Bangladesch, Slowenien, Jordanien, Mazedonien, Oman und Ägypten. Gleiches gilt für das Bundesgesetz über den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit internationalen Finanzinstitutionen und das Bundesgesetz über einen österreichischen Beitrag zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund). Den (negativen) Ausschussbericht über den Antrag der Grünen betreffend Schuldenerlass für die ärmsten Entwicklungsländer nahmen die Abgeordneten mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis.

AGRARRECHTSÄNDERUNGSGESETZ 2001 * G-ANTRAG BETREFFEND NOVELLIERUNG DES WASSERRECHTSGESETZES

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Abgeordnete Sophie BAUER (S) übte Kritik am Sortenschutzgesetz, das ihrer Ansicht nach vor allem für Großkonzerne von Vorteil ist, kleine Landwirte hingegen unnötig belaste. Diese könnten nicht mehr so leicht wie bisher ihr Saatgut unentgeltlich vermehren. Landwirtschaftsminister Molterer fühle sich offenbar den Saatgutkonzernen mehr verpflichtet als den österreichischen Bauern und Bäuerinnen, klagte Bauer.

Abgeordneter AUER (V) unterstrich, er bekenne sich zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes, das ihm zufolge u.a. eine Vereinfachung und Beschleunigung von beantragten Verfahren bringe, ohne die Ziele des Grundwasserschutzes zu beeinträchtigen. Mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz würden darüber hinaus strukturelle Vereinfachungen realisiert und hoheitliche Aufgaben übertragen. Zum Sortenschutzgesetz brachte Auer einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) bemängelte, dass in das Agrarrechtsänderungsgesetz ganz verschiedene Materien "hineingemanscht" worden seien. Er hält das nicht für zweckmäßig, da dadurch wenig Zeit für die Diskussion ganz unterschiedlicher Punkte sei. Inhaltlich äußerte sich Pirklhuber u.a. zur Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes kritisch, er lehnt es ab, dass künftig ausgelagerte Agenturen Pflanzenschutzmittel begutachten und bewerten. Das Sortenschutzgesetz wertete er als Kapitulation der bäuerlichen Interessenvertretung vor den Saatgutkonzernen.

Einen umfangreichen Entschließungsantrag brachte Pirklhuber in Bezug auf die erfolgte Ausbringung von gentechnisch verunreinigtem Saatgut in Österreich ein. Die Grünen mahnen entsprechende Schritte ein, um gentechnisch verunreinigte Maisfelder "zu entsorgen" und sicherzustellen, dass es zu keiner "Auskreuzung" zwischen herkömmlichen und genetisch veränderten Pflanzen kommt.

Abgeordneter WENITSCH (F) zeigte sich über die mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz verbundenen Verwaltungsvereinfachungen erfreut und wies darauf hin, dass auch die geänderten Bestimmungen im Wasserrechtsgesetz vereinfachte und damit kostengünstigere Bewilligungsverfahren zur Folge hätten. Das Sortenschutzgesetz wird nach Auffassung von Wenitsch österreichischen Saatguterzeugern eine Überlebenschance bieten, gleichzeitig sei aber garantiert, dass das Landwirteprivileg für die österreichischen Bauern bestehen bleibe.

Auch Landwirtschaftsminister Mag. MOLTERER bekräftigte, dass das Sortenschutzgesetz zum einen das Landwirteprivileg absichere und zum anderen die Zukunft der österreichischen Saatgutwirtschaft sichere. Zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes merkte der Minister an, man habe mehrere Wünsche von Ländern und Gemeinden erfüllt.

Abgeordneter Dr. KEPPELMÜLLER (S) setzte sich kritisch mit der Änderung des Wasserrechtsgesetzes auseinander. Er machte geltend, dass auch das Land Oberösterreich eine "vernichtende" Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf abgegeben habe. Keppelmüller sieht etwa nicht ein, dass Landwirte in Bezug auf die Entsorgung häuslicher Abwässer nach wie vor privilegiert seien.

Abgeordneter GAHR (V) beurteilte das Sortenschutzgesetz positiv. Damit sichere man die Erzeugung von heimischem Saatgut, unterstrich er. "Saatgut aus der Region für die Region" lautet Gahr zufolge die Devise.

Abgeordneter KAMPICHLER (V) erklärte, die Änderung des Wasserrechtsgesetzes bringe eine Regelung, die den Anforderungen der Praxis entgegenkomme. Damit werde es den Gemeinden ermöglicht, gesetzeskonform zu handeln, und der Zeitdruck gemildert, ohne dass Nachteile für die Umwelt entstünden.

Das Agrarrechtsänderungsgesetz 2001 wurde unter Berücksichtigung des V-F-Abänderungsantrages in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit beschlossen, Teile des Gesetzes waren zuvor in zweiter Lesung einstimmig angenommen worden. Ebenfalls mehrheitlich nahmen die Abgeordneten den (negativen) Bericht des Landwirtschaftsausschusses über den Entschließungsantrag der Grünen betreffend Novellierung des Wasserrechtsgesetzes zur Kenntnis. Der Entschließungsantrag der Grünen betreffend dringende Vernichtung von Genmais auf Österreichs Feldern blieb in der Minderheit.

EURO-UMSTELLUNGSGESETZ LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

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Abgeordneter FAUL (S) schickte voraus, dass die SPÖ dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen werde. Er beleuchtete die Auslagerung möglichst vieler Materien vom Landwirtschaftsressort in die AMA allerdings kritisch. Dadurch sei die AMA ein "unbeweglicher Riese" geworden.

Abgeordneter SCHWEISGUT (V) begründete die Vorlage und verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, diese möge entsprechende Zustimmung finden.

Abgeordneter PISTOTNIG (F) unterstützte ebenfalls die Vorlage als dem Zwecke dienlich.

Auch Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) signalisierte Zustimmung zur Vorlage und beschäftigte sich sodann mit dem Gütesiegel der AMA, dabei Reformen einmahnend und eine Bioagentur vorschlagend.

Der Entwurf wurde einstimmig angenommen.

ASYLGESETZ-NOVELLE 2001 * S-ANTRAG BETREFFEND "VERRECHTLICHUNG" DER BUNDESBETREUUNG FÜR ASYLSUCHENDE

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Abgeordneter PARNIGONI (S) befasste sich mit der Asylgesetznovelle, dabei das Recht auf Asyl als grundlegendes Menschenrecht bezeichnend. Die Drittstaatsicherheit dürfe dabei nicht als bloßer Vorwand verwendet werden, wie auch der Verwaltungsgerichtshof festgestellt habe. Die diesbezügliche Novelle sei vor diesem Hintergrund ein Schlag ins Gesicht des Höchstgerichtes. Deshalb könne seine Fraktion dem nicht zustimmen.

Abgeordneter KISS (V) hielt dem entgegen, dass das gegenständliche Gesetz von der SPÖ mitbeschlossen worden sei, diese Partei damit "Kindesweglegung" betreibe. Es gehe vielmehr darum, die Drittstaatsicherheit zu fixieren. Die Kritik der SPÖ sei hier nicht nachvollziehbar, zumal die Novelle wichtige Verbesserungen enthalte.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) verwies auf die abweichende Stellungnahme der Grünen zu dieser Frage und unterstrich die ablehnende Haltung ihrer Fraktion. Gleichzeitig übte sie Kritik an der Schnelligkeit, mit der hier eine Entscheidung herbeigeführt wurde und wird. Im Übrigen würde dieser Beschluss fallen, da er verfassungswidrig sei.

Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) unterstrich ebenfalls die Intention dieser Novelle und meinte, diese diene der Rechtssicherheit und damit den Betroffenen, weshalb sie zu unterstützen sei.

Bundesminister Dr. STRASSER erläuterte die Ziele der Novelle, dabei die Anpassung auf die neue Volljährigkeitsgrenze, die Beschleunigung der Verfahren und die Klarstellung des Drittstaatskonzepts nennend.

Abgeordneter Mag. POSCH (S) bedauerte die bevorstehende Ablehnung des S-Antrages, dessen Vorzüge er noch einmal rekapitulierte.

Abgeordneter MIEDL (V) sagte, die ÖVP bekenne sich zum Asylrecht, um sodann die positiven Aspekte der Novelle hervorzuheben.

Abgeordneter Mag. MAINONI und Abgeordneter EGGHART (beide F) unterstrichen gleichfalls die Zweckmäßigkeit der gegenständlichen Novelle, deren Annahme empfehlend, wobei Mainoni gleichzeitig darauf hinwies, dass Österreichs Regelung im europäischen Vergleich vorbildlich sei und Egghart den S-Antrag ob seiner Unklarheit ablehnte.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen. Der (negative) Bericht des Innenausschusses wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

ERSTE LESUNG: S-ANTRAG BETREFFEND ÄNDERUNG DES FÜHRERSCHEINGESETZES 1997 UND DES KRAFTFAHRGESETZES 1967

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Abgeordneter EDER (S) votierte für erschwingliche Kosten beim Erwerb des Führerscheins.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) schloss sich dem Vorredner an und sprach sich dafür aus, diese Thematik im Ausschuss zu erörtern.

Abgeordneter KNERZL (F) schloss sich diesem Konsens an.

Die Vorlage wurde sohin dem Verkehrsausschuss zugewiesen. (Schluss)