Parlamentskorrespondenz Nr. 632 vom 26.09.2001

BUDGETAUSSCHUSS: RASCHE HILFE FÜR DIE LUFTFAHRT

Wien (PK) - Nach Ende der ersten Plenarsitzung des Nationalrates trat der Budgetausschuss unter der Leitung seines Obmannes Josef Mühlbachler zu einer Sitzung zusammen, um eine 7. Bundesfinanzgesetz-Novelle (764 d.B.) plenumsreif zu machen. Die Novelle dient der budgetären Vorsorge für die vom Ministerrat gestern beschlossene Übernahme der Haftung nicht versicherbarer Risiken für Schäden von Flugunternehmungen. Diese Haftungsübernahme ist notwendig geworden, weil die Versicherungen der Fluggesellschaften die Deckungssummen für Schäden, die durch Kriegsereignisse verursacht werden, von einer Mrd. Dollar auf 50 Mill. US-Dollar gesenkt haben. Die Haftungsübernahme durch den Finanzminister wird betraglich mit 700 Mill. US-Dollar und auf die Zeit zwischen 25. September und 24. Oktober 2001 begrenzt. Es soll umgehend eine grundsätzliche Lösung gefunden werden, um es der Luftfahrtindustrie zu ermöglichen, so schnell wie möglich zu den Bedingungen des freien Marktes zurückzukehren, heißt es in den Erläuterungen.

Die Beschlussfassung erfolgte - unter Berücksichtigung redaktioneller Abänderungen - einstimmig, nachdem Staatssekretär Alfred Finz die Sorge der Abgeordneten Evelin Lichtenberger (G) zerstreut hatte, die zeitlich befristete Maßnahme zugunsten der Luftfahrtunternehmen könnte sich zu einer Dauerunterstützung entwickeln und dadurch ein "Fass ohne Boden" aufgemacht werden.

Der Staatssekretär unterstrich die Befristung und die Absicht, von den Unternehmen ein angemessenes Haftungsentgelt einzuheben.

(Schluss)