Parlamentskorrespondenz Nr. 650 vom 08.10.2001
ZWEI PETITIONEN (Nr. 33 und 34) UND EINE BÜRGERINITIATIVE (Nr. 22)
Eine Petition des Betriebsrates des BMW Werk Steyr betreffend Altersteilzeit übermittelte Abgeordneter Kurt Gartlehner (S) dem Nationalrat. Die Betriebsräte fordern, jenes Gesetz, das die Altersteilzeit regelt und derzeit befristet ist, über das Jahr 2003 hinaus zu verlängern. Begründet wird die Forderung damit, dass Altersteilzeit gerade auch für Arbeitnehmer, die Nachtarbeit sowie tägliche Akkordleistungen erbringen müssen und dadurch bereits gesundheitliche Probleme haben, eine Chance ist, vorzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden bzw. ihre Arbeitszeit zu reduzieren. (33/PET)
Eine weitere Petition des Betriebsrates des BMW Werk Steyr, die ebenfalls von SPÖ-Abgeordnetem Kurt Gartlehner dem Nationalrat überreicht wurde, betrifft die geplante Neuregelung der Abfertigung. Folgende Forderungen sollen nach Ansicht des Betriebsrates bei der "Abfertigung Neu" berücksichtigt werden: Beitragszahlungen ab Beginn der Beschäftigung, Abfertigung auch bei Selbstkündigung sowie keine Zwangsumwandlung in eine Pension. Damit will man u.a. erreichen, dass auch Saisonarbeiter einen Abfertigungsanspruch erwerben können. (34/PET)
BÜRGERINITIATIVE
Um zu verhindern, dass Österreich in militärische Konflikte hineingezogen wird, verlangen die UnterzeichnerInnen einer Bürgerinitiative eine Änderung des Artikel 23f Bundes-Verfassungsgesetz. Konkret soll Absatz 1 - "Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V des Vertrags über die Europäische Union mit" - durch den Passus "wobei die Verpflichtungen aus dem Verfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität Österreichs zu beachten sind" ergänzt werden. Zudem soll nach Meinung der UnterzeichnerInnen das Stimmrecht Österreichs bei EU-Beschlüssen betreffend friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen und bei Beschlüssen betreffend die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik erst "nach Genehmigung durch den Hauptausschuss des Nationalrats" und unter ausdrücklicher Berücksichtigung der völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs ausgeübt werden dürfen. (22/BI)
(Schluss)