Parlamentskorrespondenz Nr. 693 vom 22.10.2001
REGIERUNGSVORLAGEN
BUND WIDMET DEM BURGENLAND 55 MILLIONEN SCHILLING ZUM 80. GEBURTSTAG
Der aus Anlass der 80-jährigen Zugehörigkeit des Burgenlandes zur Republik Österreich geplante 55 Mill. S-Zweckzuschuss des Bundes sieht 45 Mill. S für bildungs- und wirtschaftspolitische Maßnahmen sowie zur Förderung von Arbeitnehmern und Betrieben im Hinblick auf die bevorstehende Erweiterung der EU vor. Jeweils 5 Mill. S sind für Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der sprachlichen Vielfalt sowie zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen vorgesehen (778 d.B. ).
ÄNDERUNGEN IM BUNDESHAUSHALTSGESETZ
Im Rahmen der Verwaltungsreform sieht ein Regierungsentwurf zur Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes Bestimmungen über ein Beteiligungs- und Finanzcontrolling und die Einrichtung eines Planungs- und Berichterstattungssystems bei bestimmten ausgegliederten Rechtsträgern vor. Für das Finanzcontrolling ist der Finanzminister, für das Beteiligungscontrolling sind die jeweiligen Fachminister vorgesehen. Damit sollen die bei den Bundesmuseen, der Statistik Österreich und dem Umweltbundesamt bereits bestehenden Planungs- und Berichterstattungspflichten auf alle ausgegliederten Rechtsträger ausgedehnt werden. Außerdem enthält die Vorlage die Abschaffung des Fahrzeugplanes (780 d.B. ).
Ein weiterer Gesetzentwurf zum Haushaltsrecht führt die vorerst mit Ende 2003 befristet eingeführte Flexibilitätsklausel in die unbefristete Geltung über. Mit der Flexibilisierungsklausel wurde der Finanzminister ermächtigt, per Verordnung einzelnen Leitern von Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung überplanmäßige Ausgaben einzuräumen, soweit die Bedeckung durch Einsparungen oder Mehreinnahmen sichergestellt ist und der im Budget ausgewiesene Unterschiedsbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben nicht verschlechtert wird. Ein positiver Unterschiedsbetrag soll teilweise für Belohnungen, Leistungsprämien und für die Fortbildung der Bediensteten der betreffenden Organisationseinheit verwendet werden können. Dieses Instrument für eine stärkere Ergebnisverantwortung der einzelnen Organisationseinheiten hat sich im Interesse einer effizienten und modernen Verwaltung bewährt, heißt es in den Erläuterungen (781 d.B. ).
ÜBERSCHREITUNGEN IM BUDGET 2001
Die finanzielle Vorsorge für eine Reihe notwendiger Maßnahmen, die bei der Erstellung des Budgets 2001 nicht voraussehbar oder ziffernmäßig nicht abschätzbar waren, führt im laufenden Budgetjahr zur Überschreitung von Voranschlagsansätzen. Die Summe der Überschreitungen beträgt 471 Mill. S. Sie kann durch Ausgabeneinsparungen in Höhe von 192 Mill. S, Mehreinnahmen von 235 Mill. S und eine Rücklagenauflösung von 44 Mill. S bedeckt werden. Die bedeutendsten Einzelbeträge resultieren aus dem Umbau des Kleinen Festspielhauses in Salzburg (130 Mill. S), dem Umbau des Musikvereinsgebäudes in Wien (50 Mill. S) und der Adaptierung von Amtsräumen des Außenministeriums (50 Mill. S). Dazu kommen unter anderem Entschädigungsleistungen für Bauern bei der Vernichtung von Gen-Mais-Kulturen (49,4 Mill. S) und Ausgaben für die EDV-Ausstattung von Schulen (17,8 Mill. S) (783 d.B. ).
BUNDESFINANZGESETZ-NOVELLE 2002
Die veränderte konjunkturelle Situation und materiellrechtliche Neuerungen, die seit dem Beschluss des Nationalrates über das Bundesfinanzgesetz 2002 am 4.4.2001 eingetreten oder geplant sind, haben Auswirkungen auf den Bundeshaushalt im kommenden Jahr. Die Bundesregierung reagiert darauf mit der Vorlage einer BFG-Novelle 2002 mit neuen Schlusssummen.
Der Allgemeine Haushalt weist laut Regierungsentwurf Ausgaben von 59,373909 (BFG 2002: 58,314340) Mill. Euro und Einnahmen von
58, 546457 (BFG 2002: 57,486888) Mill. Euro aus. Das Defizit bleibt mit 827,452 Mill. Euro gleich.
Die finanziellen Vorsorgen dienen unter anderem dem konjunkturbedingt höheren Zuschussbedarf der Pensionsversicherung (240 Mill. Euro), der Behebung eines nicht vorhersehbaren Ölschadens in Bruck/Glocknerstraße, Zahlungen an den UN-Aids-Fonds, dem Nationalfonds der Republik Österreich und Aufwendungen im Zusammenhang mit der BSE-Krise. Die Bedeckung soll u.a. durch Auflösung einer Rücklage der Pensionsversicherung (115 Mill. Euro), einer höheren Gewinnabfuhr der Nationalbank (246 Mill. Euro) und durch Optimierung der Finanzschuldengebarung (186 Mill. Euro) erfolgen (784 d.B. ).
8. BFG-NOVELLE 2001
Eine Reihe von Entwicklungen, die seit der letzten Novellierung des Bundesfinanzgesetzes 2001 eingetreten sind, macht eine weitere, nunmehr bereits 8. BFG-Novelle notwendig. Sie trifft finanzielle Vorkehrungen für folgende Vorhaben: Behebung eines Ölschadens in Bruck/Glocknerstraße (Kosten: 50 Mill. S), Projekte aufgrund der Geberkonferenz für Jugoslawien (12 Mill. S), Sanierung des Internationalen Amtssitz- und Konferenzzentrums Wien (120 Mill. S). Mehreinnahmen, Minderausgaben und Umschichtungen erlauben es, die Schlusssummen und das veranschlagte Defizit unverändert zu lassen (785 d.B. )
EIN WEITERES EURO-ANPASSUNGSGESETZ
Ein Euro-Umstellungsgesetz Patent-, Marken- und Musterrecht dient der Umstellung der diesbezüglichen Gesetzestexte auf die neue Währung, wobei alle Beträge auf volle Euro-Beträge abgerundet werden. Die dadurch zu erwartenden Mindereinnahmen werden mit 1,14 Mill. S beziffert, die Haushalte der Länder und Gemeinden bleiben davon unberührt (800 d. B. ).
VERLÄNGERUNG DES ERDÖL-BEVORRATUNGS-UND -MELDEGESETZES
Ende 2001 läuft die Geltungsdauer des Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetzes aus. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht eine fünfjährige Verlängerung der Geltungsdauer, Euro- und EU-Anpassungen und die Verankerung der Rechtsgrundlagen zu statistischen Erhebungen für die Lagerung und den Vertrieb von Kohle und Erdölerzeugnissen vor (815 d.B. ).
VRLÄNGERUNG DES ENERGIELENKUNGSGESETZES
Auch die Geltungsdauer des Energielenkungsgesetzes läuft am 31.12.2001 aus. Es soll um weitere fünf Jahre verlängert und gleichzeitig Euro-Umstellungen und Anpassungen an das Energieliberalisierungsgesetz vorgenommen werden. So übernimmt die bisherigen Aufgaben des Bundeslastverteilers nunmehr die Elektrizitäts-Control GmbH, die Aufgaben der Landeslastverteilers besorgen die Landeshauptmänner (816 d.B. ).
ÖSTERREICHISCHER STABILITÄTSPAKT 2001
Im Juni 2001 haben Bund, Länder und Gemeinden (diese vertreten durch den Österreichischen Städtebund und den Österreichischen Gemeindebund) Einvernehmen über einen erneuerten Österreichischen Stabilitätspakt erzielt. Er enthält Bestimmungen über eine verstärkte Stabilitätsorientierung, eine gemeinsame Haushaltskoordinierung, die mittelfristige Ausrichtung der Haushaltsführung, die Erstellung der Stabilitätsprogramme, ein Informationssystem, die Ermittlung der Haushaltsergebnisse, einen Sanktionsmechanismus und die Aufteilung der Konsolidierungslasten auf Bund, Länder und Gemeinden.
Hintergrund des Paktes sind die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die die Teilnehmer an der Wirtschafts- und Währungsunion verpflichten, Stabilitätspakte zu erstellen und umzusetzen, die mittelfristig auf nahezu ausgeglichene Haushalte oder Haushaltsüberschüsse zielen.
Der österreichische Stabilitätspakt setzt für Bund, Länder und Gemeinden jeweils Stabilitätsbeiträge fest, die sicherstellen sollen, dass Österreich ab dem Jahr 2002 einen ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalt aufweist. Die Verpflichtung des Bundes lautet, im Jahr 2001 ein Defizit von maximal 2,05 % des BIP und von 2002 bis 2004 von maximal 0,75 % des BIP zuzulassen.
Die Länder verpflichten sich, von 2001 bis 2004 gemeinsam einen durchschnittlichen Haushaltsüberschuss von 0,75 % des BIP, jedenfalls aber 23 Mrd. S zum gesamtstaatlichen Konsolidierungspfad beizutragen. Die Anteile der einzelnen Bundesländer am prozentuellen Stabilitätsbeitrag bzw. am absoluten Mindestbeitrag lauten:
Burgenland - 2,866 % bzw. 659,18 Mill. S; Kärnten - 6,592 % bzw. 1 516,18 Mill. S; Niederösterreich - 18,21 % bzw. 4 188,21 Mill. S; Oberösterreich - 17,87 % bzw. 4 110,19 Mil. S; Salzburg - 6,464 % bzw. 1 486,79 Mill. S; Steiermark - 14,458 % bzw. 3 325,29 Mill. S; Tirol - 8,462 % bzw. 1 946,19 Mill. S; Vorarlberg - 4,442 % bzw. 1 021,7 Mill. S; Wien - 20,636 % bzw. 4 746,27 Mill. S.
Die Gemeinden (ohne Wien) verpflichten sich, von 2001 bis 2004 länderweise folgende Stabilitätsbeiträge (in Prozent des BIP) zu leisten:
Burgenland - 0,004055; Kärnten - 0,009044; Niederösterreich - 0,022887; Oberösterreich - 0,021526; Salzburg - 0,009763; Steiermark - 0,019079; Tirol - 0,010081; Vorarlberg - 0,005365.
Für den Fall, dass vereinbarte jährliche Stabilitätsbeiträge nicht erbracht werden, entscheidet ein Schlichtungsgremium (bestehend aus zwei vom Finanzminister und zwei von den Ländern nominierte Mitglieder) über die Hinterlegung eines Sanktionsbeitrages. Dieser besteht aus zwei Teilen: 8 % des jeweils vereinbarten Stabilitätsbeitrages des betroffenen Jahres zuzüglich 15 % der Abweichung von der bestehenden Verpflichtung. Als Obergrenze gilt die Höhe der Abweichung selbst. Eine Absicherungsklausel im Finanzausgleichsgesetz 2001, mit der für den Fall vorgesorgt wurde, dass ein Bundesland den Stabilitätspakt nicht ratifiziert, kann nun, nach Ratifizierung des Paktes durch die Länder, gestrichen werden. - Dies ist der Inhalt einer speziellen Regierungsvorlage zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (829 d.B. und 779 d.B. ). (Schluss)
Stichworte
Format
Links
- 815 d.B. - Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982
- 800 d.B. - Euro-Umstellungsgesetz Patent-, Marken- und Musterrecht - EUG-PMM
- 829 d.B. - Österreichischer Stabilitätspakt 2001
- 779 d.B. - Finanzausgleichsgesetz 2001
- 785 d.B. - 8. BFG-Novelle 2001
- 783 d.B. - Budgetüberschreitungsgesetz 2001 - BÜG 2001
- 778 d.B. - Bundeszuschusses an das Land Burgenland 80-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich
- 784 d.B. - BFG-Novelle 2002
- 816 d.B. - Energielenkungsgesetz 1982
- 781 d.B. - Bundeshaushaltsgesetz
- 780 d.B. - Bundeshaushaltsgesetz