Parlamentskorrespondenz Nr. 749 vom 08.11.2001
BUNDESRECHNUNGSABSCHLUSS PASSIERT BUDGETAUSSCHUSS
Wien (PK) - Die Mehrheit der Koalitionsparteien hat in der heutigen Sitzung des Budgetausschusses unter der Verhandlungsführung von Ausschussobmann Josef Mühlbachler dem Bundesrechnungsabschluss 2000 (III-113 d.B.) sowie Regierungsvorlagen für eine 8. Bundesfinanzgesetz-Novelle 2001 (785 d.B.), ein Budgetüberschreitungsgesetz 2001 (783 d.B.) und eine Bundesfinanzgesetz-Novelle 2002 (784 d.B.) zugestimmt. Die Beschlüsse über die Bundesfinanzgesetz-Novellen und das Budgetüberschreitungsgesetz erfolgten jeweils unter Berücksichtigung von V-F-Abänderungsanträgen.
Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Bundesrechnungsabschluss 2000, der "die erste Etappe des Sozialabbaus dieser Bundesregierung zum Ausdruck bringt", kündigte SP-Budgetsprecher Fritz Edlinger für die Behandlung des BRA 2000 im Plenum an.
Die Frage des Abgeordneten Werner Kogler, worauf die günstigen Salden des Bundesrechnungsabschlusses im Einzelnen zurückzuführen seien, beantwortete Staatssekretär Alfred Finz mit Hinweisen auf die gute Wirtschaftslage, den Erlös der UMTS-Lizenzen und den konsequent sparsamen Budgetvollzug. Diese Politik, die dem Ziel folgt, die Neuverschuldung zurückzuführen, wird im Jahr 2001 fortgesetzt, unterstrich der Finanzstaatssekretär.
In Detailfragen brachte Abgeordneter Josef Edler (S) die Mehraufwendungen für Festspielhäuser, die Geberkonferenz zugunsten Jugoslawiens und für das Amtssitz- und Konferenzzentrum zur Sprache und plädierte für eine Erhöhung der Filmförderung.
Abgeordneter Werner Kogler (G) legte einen Abänderungsantrag zum BÜG 2001 vor, mit dem er finanzielle Vorsorge für Zivildiener im Auslandseinsatz schaffen wollte. Es gelang ihm aber nicht, die Koalitionsparteien von der Notwendigkeit einer solchen finanziellen Vorsorge zu überzeugen. - Sein Abänderungsantrag blieb in der Minderheit der Opposition.
In Beantwortung einer diesbezüglichen Frage des Abgeordneten Werner Kogler (G) erklärte Staatssekretär Alfred Finz die für 2002 mit nunmehr 11 Mrd. S statt bisher 8 Mrd. S veranschlagte Gewinnabfuhr der Nationalbank mit den zur Zeit der Budgeterstellung nicht vorhersehbaren höheren Gewinnen der Bank infolge der Zinsenentwicklung.
Die wesentlichen Inhalte der Beschlüsse des Budgetausschusses sind im folgenden kurz zusammengefasst:
BUDGET 2000 - GUTE BILANZ
Die Daten des Bundesrechnungsabschluss 2000 zeigen nach allen Kriterien finanzwirtschaftlicher und ökonomischer Betrachtungsweisen beachtliche Fortschritte auf dem Weg zu einem konsolidierten Haushalt an. Stiegen doch die Einnahmen des Bundes mit 6 % wesentlich stärker als die Ausgaben mit 1,7 %. Das Nettodefizit sank gegenüber 1999 um 42,5 % auf 39,3 Mrd. S und lag um 15,3 Mrd. S unter dem Budgetvoranschlag. Bereinigt um die Verzinsung der Staatsschuld wies der allgemeine Haushalt des Bundes einen Primärüberschuss von 70 Mrd. S auf, der Primärsaldo des Bundes verbesserte sich binnen Jahresfrist um fast 40 Mrd. S.
BUDGET 2001 - SALDENNEUTRALE UMSCHICHTUNGEN
Für das laufende Budgetjahr 2001 werden mit einer 8. BFG-Novelle und einem Budgetüberschreitungsgesetz 2001 saldenneutrale Vorsorgen für Maßnahmen getroffen, die bei der Budgeterstellung bzw. bei der letzten Novellierung des geltenden BFG nicht absehbar oder finanziell nicht einschätzbar waren. Die größten Beträge resultieren aus dem Umbau des Kleinen Festspielhauses in Salzburg (130 Mill. S), der Sanierung des Internationalen Amtssitz- und Konferenzzentrums Wien (120 Mill. S) sowie dem Umbau des Musikvereinsgebäudes in Wien, der Adaptierung von Amtsräumen des Außenministeriums und der Behebung eines Ölschadens in Bruck/Glocknerstraße (jeweils 50 Mill. S).
Mit einem von Abgeordneter Irina Schoettel-Delacher (F) vorgelegten Abänderungsantrag sorgten die Koalitionsparteien für die Bereitstellung der Mittel für die von der ABC-Abwehrschule durchgeführten Anthrax-Untersuchungen und für die Bedeckung der Kosten von Rechtsanwaltshonoraren, Rechtsgutachten, Sach- und Personalkosten im Zusammenhang mit den vor einem US-Gericht anhängigen Sammelklagen gegen die Republik Österreich und österreichische Unternehmen.
Ein weiterer, von Abgeordnetem Josef Mühlbachler eingebrachter V-F-Abänderungsantrag zum BÜG 2001 trug Änderungen in der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen Rechnung.
BUDGET 2002 - NATIONALBANKGEWINNE, RÜCKLAGENAUFLÖSUNGEN UND BESSERES SCHULDENMANAGEMENT SOLLEN MEHRAUSGABEN KOMPENSIEREN UND DEFIZIT AUF DER GEPLANTEN HÖHE HALTEN
Bereits vollzogene sowie geplante materiellrechtliche Neuerungen und die veränderte konjunkturelle Situation lassen finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt im kommenden Jahr erwarten, die in einer BFG-Novelle 2002 mit teilweise neuen Schlusssummen ihren Niederschlag finden. Der Allgemeine Haushalt weist laut Regierungsentwurf Ausgaben von 59,373909 (BFG 2002: 58,314340) Mill. Euro und Einnahmen von 58,546457 (BFG 2002: 57,486888) Mill. Euro aus. Das Defizit soll mit 827,452 Mill. Euro auf der ursprünglich veranschlagten Höhe bleiben. Die finanziellen Vorsorgen dienen unter anderem dem konjunkturbedingt höheren Zuschussbedarf der Pensionsversicherung (240 Mill. Euro), der Behebung eines nicht vorhersehbaren Ölschadens in Bruck/Glocknerstraße, Zahlungen an den UN-Aids-Fonds, dem Nationalfonds der Republik Österreich und Aufwendungen infolge der BSE-Krise. Die Bedeckung soll u.a. durch Auflösung einer Rücklage der Pensionsversicherung (115 Mill. Euro), einer höheren Gewinnabfuhr der Nationalbank (246 Mill. Euro) und durch Optimierung der Finanzschuldengebarung (186 Mill. Euro) erfolgen.
Ein V-F-Abänderungsantrag trägt unter anderem der Absicht Rechnung, die bisher vom Bund gebauten, erhaltenen und betriebenen Bundesstrassen, die nicht bereits in den Fruchtgenuss der ASFINAG übergegangen sind, den Ländern zu übertragen. Außerdem werden die Mittel für aus technischen Gründen verschobene IT-Projekte und jahresüberschreitende Großprojekte rücklagefähig gemacht.
BUNDESHAUSHALTSGESETZ: ANPASSUNGEN AN DIE VERWALTUNGSREFORM
Einstimmig verabschiedeten die Abgeordneten einen Regierungsentwurf zur Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes (780 d.B.), mit dem ein Beteiligungs- und Finanzcontrolling sowie ein Planungs- und Berichterstattungssystem bei ausgegliederten Rechtsträgern eingeführt wird. Damit sollen die bei den Bundesmuseen, der Statistik Österreich und dem Umweltbundesamt bestehenden Planungs- und Berichterstattungspflichten auf alle ausgegliederten Rechtsträger ausgedehnt werden. Außerdem realisiert die Vorlage die Abschaffung des Fahrzeugplanes im BHG.
ÜBERLEGUNGEN FÜR EINE HÖHERE ATTRAKTIVITÄT DER FLEXIBILITÄTSKLAUSEL
Ein weiterer Entwurf zur Änderung des Haushaltsrechts (781 d.B.) zielte darauf ab, die vorerst mit Ende 2003 befristet eingeführte Flexibilitätsklausel in den dauernden Rechtsbestand zu übernehmen. Die Klausel ermächtigt den Finanzminister, Leitern von Verwaltungsorganisationen überplanmäßige Ausgaben einzuräumen, soweit die Bedeckung durch Einsparungen oder Mehreinnahmen sichergestellt ist. Überschüsse können teilweise für Belohnungen, Leistungsprämien und für die Fortbildung der Bediensteten verwendet werden. - Auf Antrag von Abgeordnetem Günter Stummvoll (V) wurde die Verhandlung mit F-V-G-Mehrheit vertagt.
Abgeordneter Stummvoll hatte, im Einklang mit den Abgeordneten Kogler (G), Edlinger und Gartlehner (beide S) sowie Staatssekretär Alfred Finz darauf hingewiesen, dass sich die Flexibilisierungsklausel in der Praxis bewährt habe. Er bemängelte aber, dass sie nur von vier Verwaltungseinheiten in zwei Ressorts angewendet worden sei, und schlug vor, sie durch inhaltliche Änderungen attraktiver zu gestalten. Stummvoll machte in diesem Zusammenhang auf die Überlegung aufmerksam, die haushaltsleitenden Organe zur Anwendung der Flexibilitätsklausel zu ermächtigen. - In diesem Zusammenhang hielten die Sozialdemokraten, allen voran Abgeordneter Edlinger, fest, dass sie einer Regelung nicht zustimmen würden, die die Position des Finanzministers schwäche. (Schluss)