Parlamentskorrespondenz Nr. 757 vom 09.11.2001

MASSNAHMEN FÜR DIE LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT IM JAHR 2002

Die in einem Bericht dargestellten Maßnahmen gemäß Paragraph 9 (Abs. 2) LWG (III-120 d.B.) sind die agrarpolitische Konsequenz aus dem Grünen Bericht 2000 und für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Förderungsfinanzierung entscheidend. Die Kommission gemäß Paragraph 7 LWG hat sich in den Sitzungen im Jahr 2001 mehrheitlich (mit Ausnahme des ÖGB) darauf geeinigt, die im Grünen Bericht 1999 enthaltenen Empfehlungen, mit Ausnahme jener betreffend die Einführung eines Sockelbetrages, neuerlich zu beschließen und drei neue Empfehlungen (Verbot von Antibiotika in Futtermitteln, nachhaltige Finanzierung des österreichischen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums und besondere Förderung der Vermarktung von Biomilch) aufzunehmen.

Im Sinne der Zielsetzungen der EU-Agrarpolitik stehen die Einkommensverbesserung für bäuerliche Familien, die verstärkte Umweltorientierung der Agrarproduktion bzw. die Sicherung der Multifunktionalität, die konsequente Umsetzung der neuen EU-Verordnung für den ländlichen Raum und eine offensive Politik für die Berggebiete im Vordergrund. Für die Konsumenten haben vor allem die Nahrungsmittelsicherheit, die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel, die Erhaltung der Artenvielfalt und der Kulturlandschaft sowie der Grundwasserqualität eine hohe Priorität. Dass im Inland keine BSE- und kein MKS-Fälle aufgetreten sind, zeigt den grundsätzlich richtigen Weg der österreichischen Agrarpolitik, heißt es in der Zusammenfassung des Berichts. (Schluss)