AUSSENPOLITISCHER AUSSCHUSS GENEHMIGT STAATSVERTRÄGE
Informationssicherheitsgesetz auf 6. Dezember vertagt
Wien (PK) - Wiewohl Außenministerin Benita Ferrero Waldner im Ausland weilt, kam der Außenpolitische Ausschuss des Nationalrats zu einer Sitzung zusammen, um, wie es dessen Vorsitzender Peter Schieder ausdrückte, einige Verhandlungsgegenstände einer Erledigung zuzuführen, über die Einvernehmen besteht.
Dies traf auf den ersten Tagesordnungspunkt, das Informationssicherheitsgesetz, allerdings nur insofern zu, als der Ausschuss einstimmig eine Vertagung der Materie auf den 6. Dezember beschloss. "Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Regelung des Zugangs zu klassifizierten Informationen im Bereich der Dienststellen des Bundes, unabhängig von Darstellungsform und Datenträger, und der sicheren Verwendung dieser Informationen, soweit dies im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen oder im volkswirtschaftlichen Interesse des Bundes geboten ist".
Konkret regelt die Vorlage, wie Informationen zu klassifizieren sind – "eingeschränkt", "vertraulich", "geheim", "streng geheim" - und folgt dabei internationalen Gepflogenheiten. Es werden darin auch die Kriterien festgelegt, unter denen jemandem Zugang zu einer schutzwürdigen Information gewährt werden kann, wobei auch der Grundsatz der Verschwiegenheitspflicht normiert wird.
Um im gesamten Anwendungsbereich eine einheitliche Vollziehung zu gewährleisten, soll auf der Grundlage des Gesetzes eine für alle Dienststellen des Bundes verbindliche Informationssicherheitsverordnung erlassen werden. Die gesetzwidrige Verwertung von Dokumenten , die mit "vertraulich", "geheim" oder "streng geheim" klassifiziert sind, wird unter gerichtliche Strafe gestellt. ( 753 d.B.)
Die Tagesordnungspunkte zwei und drei befassten sich mit Fragen der genauen Erfassung von Österreichs Staatsgrenzen ( 671 d.B. und 741 d.B.). Da diese zuletzt 1920 resp. 1924 vermessen worden seien, in der Zwischenzeit aber neuere, bessere Vermessungsmethoden in Verwendung seien, erscheine es angezeigt, unter Verwendung dieser neuen Erkenntnisse die Staatsgrenzen neu zu vermessen (671 d.B.) und (741 d.B.). Dieser Ansicht schloss sich der Ausschuss einstimmig an.
Ebenfalls einstimmig stimmte der Ausschuss der Vorlage zu, den Beitritt der Regierung Belarus zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht, das im Rahmen der Haager Konferenz für internationales Privatrecht ausgearbeitet wurde und für Österreich seit 1975 in Kraft ist, anzunehmen. Da der Beitritt nur im Verhältnis zwischen dem beitretenden Staat und jenen Vertragsstaaten gilt, die ausdrücklich erklären, den Beitritt anzunehmen, hatte die Regierung dem Nationalrat eine entsprechende Annahmeerklärung zur Ratifikation vorgelegt. ( 746 d.B.)
Eine Ergänzung zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten in Form eines zweiten Protokolls, welches Präzisierungen der Schutzmaßnahmen und dergleichen enthält ( 752 d.B. ), passierte ebenfalls einstimmig den Ausschuss.
Dem Unterausschuss für Entwicklungszusammenarbeit wurde schließlich die Neufassung des Entwicklungshilfegesetzes zur weiteren Behandlung zugewiesen.
Das geltende Entwicklungshilfegesetz stammt aus dem Jahr 1974 und bedarf laut Bundesregierung einer Anpassung an die geänderten nationalen und internationalen Rahmenbedingungen. Als vorrangige Ziele der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit bestimmt das Gesetz Armutsbekämpfung, Friedenssicherung sowie Schutz und Erhaltung der Umwelt als sich gegenseitig ergänzende und unterstützende Bereiche nachhaltiger Entwicklung. In den Erläuterungen macht die Regierung auf die internationale Erkenntnis aufmerksam, dass Entwicklung nicht von außen diktiert werden kann. Die Entscheidung über Geschwindigkeit und Form des Entwicklungsprozesses sei daher Regierungen und Menschen in den Entwicklungsländern selbst zu überlassen. Nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung können nur dort greifen, wo die Betroffenen auch selbst die Initiative übernehmen. Von besonderer Bedeutung sei dabei die Einbindung von Frauen auf allen Ebenen des Entscheidungsprozesses. Denn die meisten der 1,4 Milliarden Menschen, die weltweit in Armut leben, sind Frauen und Kinder ( 724 d.B.).
Der Ausschuss kam abschließend überein, eine weitere Sitzung für den 6. Dezember anzuberaumen. (Schluss)
Links
- 671 d.B. - Österreich und der Italienischen Republik Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze
- 741 d.B. - Österreich und Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze
- 753 d.B. - (Informationssicherheitsgesetz),
- 724 d.B. - (Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, EZA-G) und Urlaubsgesetz
- 1/A-AU - Außenpolitischer Ausschuss
- 746 d.B. - Republik Belarus Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht
- 752 d.B. - Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten,