Parlamentskorrespondenz Nr. 824 vom 28.11.2001

REGIERUNGSVORLAGEN UND BERICHTE AN DEN BUDGETAUSSCHUSS

INVESTITIONSSCHUTZABKOMMEN MIT JUGOSLAWIEN

Das Abkommen regelt auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die Förderung und den Schutz von Investitionen. Konkret geht es um die Entschädigungspflicht bei Enteignungen, die Frage der Überweisungen und die Formen der Streitbeilegung. Das Abkommen beruht auf den Prinzipien der Meistbegünstigung und der Inländergleichbehandlung, ausgenommen die Vorteile, die sich aus Integrationsmaßnahmen ergeben (831 d.B. ).

ANPASSUNG DES UMWELTFÖRDERUNGSGESETZES AN NEUEN GEMEINSCHAFTSRAHMEN

Die EU-Kommission hat einen neuen Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen erlassen, der mit einigen Bestimmungen des Umweltförderungsgesetzes in Widerspruch steht. Ein Novellenentwurf enthält daher neben semantischen auch folgende inhaltliche Anpassungen an die neue EU-Rechtslage: Umweltförderung im Ausland sind künftig nicht nur in Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien möglich, sondern auch in anderen Ländern, und zwar aufgrund bilateraler Abkommen zur Reduktion klimarelevanter Gase.

Mit der Einführung des Begriffs "Abwicklungsstelle" für Umweltförderungen wird Handlungsspielraum für allfällige Adaptionen in der Organisation der Förderungsabwicklung geschaffen, wobei die diesbezügliche Tätigkeit der Kommunalkredit AG in den Erläuterungen als "hervorragend" qualifiziert wird.

Als Ziele der Umweltförderung im Inland werden explizit Maßnahmen genannt, deren Erfolg die gemeinschaftlichen Verpflichtungen erheblich übersteigt (z.B. Vorzieheffekt), die auf die größtmögliche Verminderung von Emissionen abzielen und die der Verwirklichung des Grundsatzes "Vermeiden vor Verwerten vor Entsorgen" dienen.

Die maximale Förderintensität von Umweltförderungen bleibt durch die EU-konforme Umstellung von "förderbaren Kosten" auf "umweltrelevante Kosten" unverändert (843 d.B. ).

FINANZMINISTER SOLL UNSTRITTIGE FISCHEREIRECHTE VERBÜCHERN KÖNNEN

In mehreren Bundesländern, vor allem in Kärnten, bestehen unstrittige, zum Teil seit Jahrhunderten ausgeübte Fischereirechte an öffentlichen Gewässern, die vielfach nicht in den Lastenbüchern der Liegenschaften verankert sind. Die Regierung will nun Rechtssicherheit für diese Fischereirechte schaffen und den Finanzminister per Gesetz ermächtigen, das Bestehen von Fischereirechten an öffentlichen Gewässern durch Ausstellung einer Urkunde zu bestätigen, sofern die Ausübung des Fischereirechtes durch 40 Jahre hindurch mit einer Eintragung des Berechtigten in den Fischereikataster belegt ist. Dieser gesonderten Ermächtigung bedarf es, da jede unentgeltliche Verbücherung von Fischereirechten eine Belastung von unbeweglichem Bundesvermögen darstellen würde (879 d.B. ).

Das 6. Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins liegt nun zur Ratifizierung vor. Die sogenannten Urkunden des Weltpostvereins bilden die Rechtsgrundlagen für den Auslandspostdienst und regeln darüber hinaus auch die Arbeitsweise des Weltpostvereins, dem derzeit 189 Mitglieder angehören (774 d.B. ).

Das Euro-Umstellungsgseetz Verkehr, Innovation und Technologie sieht die Umrechnung, Rundung und Glättung aller derzeit in den diesbezüglichen Gesetzen enthaltenen Schilling-Beträge und Schilling-Verweise vor (803 d.B .).

Durch eine Änderung des Bundesbahngesetzes soll der Aufsichtsrat der ÖBB von 18 auf 15 Mitglieder redziert werden. Zehn Aufsichtsräte (bisher zwölf) werden nun vom Verkehrsminister und fünf (bisher sechs) von der betrieblichen Arbeitnehmervertretung entsandt (852 d.B.).

BERICHTE DES FINANZMINISTERS AN DEN BUDGETAUSSCHUSS

Überplanmäßige Ausgaben im 2. Quartal 2001

Dem Bericht des Finanzministers an den Budgetausschuss über die im 2. Quartal 2001 genehmigten überplanmäßigen Ausgaben ist zu entnehmen, dass in den Monaten April bis Juni 2001 insgesamt 19,6 Mrd. S an Ausgaben genehmigt wurden, die budgetierte Ansätze betragsmäßig überstiegen haben. Die Bedeckung erfolgte zu 12,5 Mrd. S durch Einsparungen bei anderen Voranschlagsansätzen und zu 7,1 Mrd. S durch Mehreinnahmen. Die bedeutendsten Überschreitungsbeträge resultierten aus Maßnahmen des Finanzschuldenmanagements (8,3 Mrd. S), aus Zahlungen gemäß dem Versöhnungsfonds-Gesetz (3,6 Mrd. S), der Vollziehung des Bundesimmobiliengesetzes (1,7 Mrd. S) und dem Sonderprogramm für Bundesstraßen-Neubauten (900 Mill. S) (28 BA).

Vorbelastungen im 2. Quartal 2001

Außerdem hat der Finanzminister im 2. Quartal 2001 Vorbelastungen künftiger Budgets im Umfang von 855,6 Mill. S genehmigt. Die bedeutendsten Einzelbeträge stehen im Zusammenhang mit Beschaffungen des Bundesheeres (310 Mill. S), Infrastrukturmaßnahmen (173,1 Mill. S), Bauten an Flussläufen (120,4 Mill. S) und der Entwicklungshilfe (121,4 Mill. S) (29 BA). (Schluss)