Parlamentskorrespondenz Nr. 860 vom 06.12.2001

PARTEIEN EINIGEN SICH ÜBER STERBEBEGLEITUNG

Karenzmodell zur Sterbebegleitung soll erarbeitet werden

Wien (PK) - In der Folge konnten im Gesundheitsausschuss zwei Materien mit den Stimmen aller vier Parteien beschlossen werden. Das galt für die Vier-Parteien-Einigung über die Sterbebegleitung und die Hospizdienste sowie für die Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte. Auch einzelne Bestimmungen des Bundesgesetzes über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter wurden einhellig beschlossen.

4-PARTEIEN-ENTSCHLIESSUNG ZUM AUSBAU DER PALLIATIVMEDIZIN

Im Zusammenhang mit dem Stenographisches Protokoll zur Sterbehilfe-Enquete ( III-106 d.B.) haben sich die Gesundheitssprecher der Parteien auf einen Entschließungsantrag geeinigt. Demnach soll ein österreichweiter Hospizplan erarbeitet und eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit mobilen, ambulanten und stationären Hospizdiensten sichergestellt werden. Gemeinsam mit den Ländern ist eine Finanzierungsregelung für die stationären Einrichtungen auszuarbeiten.

Um dem Wunsch schwerkranker Menschen und ihrer Angehörigen nach dem Sterben in vertrauter häuslicher Umgebung nachzukommen, sollte auch der ambulante und mobile Hospizbereich bedürfnisgerecht ausgebaut werden. Alle in der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender tätigen Berufsgruppen sollen einheitliche Fortbildungsmaßnahmen erhalten. Zudem ist die Möglichkeit einer Weiterbildung für den gehobenen Gesundheits- und Krankenpflegefachdienst für Palliativpflege zu schaffen.

Der Arbeitsminister wird ersucht, bis 1.1.2003 ein Modell zur Verwirklichung der Karenz zur Sterbebegleitung zu entwickeln, arbeitsrechtlich abzusichern und dem Nationalrat vorzulegen. Eine derartige Karenzierung zur Betreuung Sterbender soll die teilweise oder gänzliche Freistellung für drei Monate - mit einfacher Verlängerungsmöglichkeit auf sechs Monate - ermöglichen.

Der Entschließungsantrag der SPÖ und der Grünen betreffend Ausbau der Palliativmedizin wurde zurückgezogen.

GESETZLICHE BASIS FÜR SANITÄTSGEHILFEN GESCHAFFEN

Das derzeit geltende Berufsbild bzw. der Tätigkeitsbereich des Sanitätsgehilfen entsprechen nicht mehr den Anforderungen der Praxis. Aus diesem Grund hat die Regierung eine Vorlage ausgearbeitet, die die Schaffung eines modernen, umfassenden Gesetzes über die Ausübung des Berufs bzw. von Tätigkeiten der Sanitäter (Rettungs- sowie Notfallsanitäter), und insbesondere die Erweiterung des Tätigkeitsbereiches sowie die Qualitätssicherung durch eine entsprechende Ausbildungsverlängerung zum Inhalt hat.

Laut einem selbständigen Antrag von FPÖ und ÖVP sind Sanitäter ausdrücklich zur Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen berechtigt, sofern kein Arzt zur Verfügung steht. Außerdem soll bei Herbeiholung eines Sanitäters zu einer dringenden Hilfeleistung Unfallversicherungsschutz bestehen.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) meinte, diesem ersten Schritt müssten weitere Schritte hinsichtlich Qualitätssicherung und Datenschutz folgen. Auch die Verpflichtung zu einer 16-stündigen Fortbildung sah er als "dürftig" an.

Abgeordnete Manfred Lackner und Anna Huber (beide S) hielten gleichfalls weitere Verbesserungsschritte für notwendig.

Ausschussobmann Alois Pumberger begründete die lange Verhandlungsdauer über dieses Gesetz damit, dass es nicht einfach war, "den Spagat zwischen Ehrenamtlichkeit und hohen Qualitätsanforderungen" zu schaffen.

Die Regierungsvorlage und der selbständige Antrag betreffend Änderung des ASVG wurden einstimmig angenommen.

PATIENTENCHARTA ZWISCHEN DEM BUND UND NIEDERÖSTERREICH ABGESCHLOSSEN

Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich ist die Sicherstellung von Patientenrechten, welche als typische Querschnittsmaterie über eine Vielzahl von Bundes- und Landesgesetzen verstreut sind. Die Form einer 15a–Vereinbarung ( Patientencharta) schien daher der gangbarste Weg, Bund und Länder wechselseitig zu verpflichten, die darin vollständig und übersichtlich zusammengefassten Patientenrechte - losgelöst von der Kompetenzlage – zu gewährleisten.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) wies darauf hin, dass die ab 1997 geltende Verfassungsbestimmung, wonach behinderte Menschen die gleichen Rechte wie Nichtbehinderte haben, in dieser Vereinbarung nicht berücksichtigt wurde. Sie forderte etwa eigene Patientenzimmer für mobilitätsbehinderte Menschen und die Mitaufnahme von Begleitpersonen.

Die Vereinbarung wurde einhellig genehmigt.

F-V-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG ZUM EINSATZ VON MEDIKAMENTEN BEI KINDERN

Die Regierungsparteien lehnten die drei S-Anträge ( 506/A(E), 507/A(E), 508/A(E)) zum Einsatz von Arzneimitteln bei Kindern und Jugendlichen ab. Beschlossen wurde von den beiden Koalitionsfraktionen ein Entschließungsantrag. Darin wird der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen ersucht, "sich in den auf europäischer Ebene mit der Problematik Kinderarzneimittel auseinandersetzenden Gremien und Kommissionen für eine möglichst rasche und weitgehende Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Herstellung und Zulassung von Arzneimitteln für Kinder und Jugendliche einzusetzen".

THEMA LEBENSMITTELSICHERHEIT VERTAGT

Die Beratungen über das Stenographische Protokoll über die Enquete "Lebensmittelsicherheit" ( III-89 d.B.) wurden mit F-V-Mehrheit vertagt. Über dieses Thema will man in einer eigenen Ausschusssitzung debattieren.

S-Abgeordneter Johann Maier hielt in seinem Beitrag fest, dass bei der Enquete die Minister Molterer und Haupt Zusagen gemacht hätten, die mit einer einzigen Ausnahmen bislang nicht eingelöst wurden. (Schluss)